Die Zusammenarbeit zwischen Architekt:in und Statiker:in beim Neubau
Eine Zusammenarbeit zwischen Architekt und Statiker ist wichtig und erfordert von beiden Parteien eine reibungslose Kooperation. Am Ende soll das Traumhaus des Kunden jeden Belastungen standhalten und genau seinen Wünschen entsprechen. Doch nicht immer lassen sich die Visionen eines Architekten und die Sicherheitsansprüche des Statikers miteinander vereinen. Dann gilt es den bestmöglichen Kompromiss zu finden.
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Die unterschiedlichen Aufgaben von Architekt und Statiker
Eine klare Abgrenzung der Aufgabenbereiche ist zu Beginn des Bauvorhabens sinnvoll und vermeidet unnötige Differenzen.
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Architekten
Nach eingehenden Gesprächen mit dem Kunden weiß der Architekt genau wie der Neubau auszusehen hat. Anschließend entwirft er die ersten Pläne, prüft sämtliche relevanten Bedingungen und fügt alle Details in den Eingabeplan. Wenn der Bauherr es wünscht, übernimmt der Architekt die Bauüberwachung des Neubaus. Das beinhaltet den reibungslosen Bauablauf und die Absicherung der Personen, die am Objekt arbeiten.
Die Aufgaben des Statikers
Der Tragwerksplaner ist in erster Linie für die Standsicherheit des Neubaus zuständig. Die tragenden Konstruktionen müssen statisch berechnet werden. Aber auch Geländer, Fassaden und Vordächer fließen in die statischen Berechnungen mit ein. Dazu ist vorab der Baugrund als geeignet zu beurteilen.
Der Statiker ist vom Bauherrn frei wählbar. Häufig unterstützt jedoch der Architekt bei der Auswahl.
Die einzelnen Leistungsphasen beim Neubau
Bis mit dem Neubau begonnen werden kann, gelten für Architekt und Statiker nachfolgende Bauphasen, bei denen der Planer das große Ganze in Auge behält und der Tragwerksplaner sich um die Details kümmert:
Grundlagenermittlung
Eine fachgerechte Grundlagenermittlung ist die Basis für einen Neubau. Zuerst wird der Architekt mit dem Bauherrn das Baugrundstück besichtigen, soweit es bereits vorhanden ist. Vor Ort können auch sofort die Räume visuell den einzelnen Himmelsrichtungen zugeordnet werden, beispielsweise das Wohnzimmer mit angrenzender Terrasse nach Süden und den Vorratsraum im Norden. Die Lage des Grundstücks wird ebenfalls in die Planung mit einbezogen. Ebenfalls ein wichtiger Punkt – liegt das Baugelände an einem Hang oder ist es ein Eckgrundstück?
Mithilfe eines provisorischen Grundrisses entsteht bereits eine erste Ansicht, die einem Laien provisorisch das Bauprojekt zeigt. Zur Grundlagenermittlung gehört ebenfalls eine Planungs- und Arbeitsübersicht in tabellarischer Form. Sie vermittelt einen ersten Überblick, ob sich die Vorstellungen des Bauherrn mit seinen finanziellen Mitteln vereinbaren lassen.
Bereits in dieser Bauphase arbeiten Architekt und Statiker eng zusammen. Wichtige Daten wie die Nutzungsanforderung werden hier bereits erörtert. Soll es ein Doppelhaus, ein Einfamilienhaus (EFH) oder ein Bürogebäude werden und sind bereits Nutzlasten vorhanden? Ebenfalls ist die Belastungssituation zu überprüfen. Wie sind die örtlichen Gegebenheiten? Ist mit Stürmen, Erdbeben oder heftigen Schneefällen zu rechnen und ist vorab ein Bodengutachten zu erstellen? Auch die Dichtigkeit beim Kellerbau und die Grundwassertiefe sind Themen für Architekt und Statiker.
Vorplanung
Die Ergebnisse der Grundlagenermittlung liefern die Daten für die Vorplanung. Nun zeichnet der Architekt die verschiedenen Ansichts‑, Grundriss- und Schnittskizzen. Viele Architekturbüros sind mit CAD-Programmen ausgestattet, die eine 3‑D-Ansicht erstellen und so dem Bauherrn das Bauprojekt visuell verdeutlichen können.
Aus diesen Skizzen sind für den Statiker die Bedingungen ersichtlich, die für eine fundierte Tragwerksplanung wichtig sind. Eine oder mehrere Lösungen für ein übergeordnetes Tragwerksystem werden nun erstellt. Dafür arbeitet der Statiker mit dem Architekten und dem Bauherrn eng zusammen.
Entwurfsplanung
In dieser dritten Leistungsphase wird ein konkretes und stimmiges Planungskonzept erarbeitet. Nun werden die Feinheiten in den Bauplan gezeichnet, beispielsweise die Lage der Fenster, das Konzept der sanitären Einrichtungen und die Art der Heizungsanlage. Mit welchen Baustoffen der Neubau erstellt werden soll, wird ebenfalls festgelegt. Städtebauliche Aspekte wie die Geschosshöhe und die Form des Daches müssen berücksichtigt werden. Ebenso fließen in die Entwurfsplanung bauphysikalische Punkte wie Wärme- und Schallschutz mit ein. Bei der Gestaltung des Daches ist wieder die Zusammenarbeit von Architekt und Statiker gefragt. Damit der Dachstuhl den verschiedensten Lasten standhält, müssen die Berechnungen von einem Tragwerksplaner vorgenommen werden. Wird eine Gaube oder ein Dachfenster genehmigt oder ist das überhaupt möglich? Diese Fragen klären Statiker und Architekt mit dem Bauherrn gemeinsam. Sollte später eine Photovoltaikanlage auf dem Dach geplant sein, berechnet der Statiker eine sichere Dachkonstruktion.
Genehmigungsplanung
Bei der Genehmigungsplanung fügt der Architekt alle geforderten Unterlagen (je nach Landesbauordnung) dem Bauantrag bei. Dabei sind alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Nur bauvorlageberechtigte Personen können die Genehmigungsplanung erledigen. Bei Streitigkeiten mit den Nachbarn oder der Baubehörde unterstützt der Architekt den Bauherrn.
Zu den geforderten Unterlagen für die Genehmigungsplanung gehört ebenfalls der statische Nachweis zur Standsicherheit. Allerdings ist eine Statik für ein Einfamilienhaus nicht in jedem Bundesland von der Baubehörde gefordert. In der jeweiligen Landesbauordnung ist dies festgelegt.
Ausführungsplanung
Bei der Ausführungsplanung werden Pläne erstellt, die den Handwerkern am Neubau detaillierte Angaben liefern. Die Konstruktions‑, Detail- und Ausführungszeichnungen sorgen für einen reibungslosen Ablauf auf der Baustelle. Darin sehen die Handwerker Details wie die Position der Steckdosen, die Stärke der Mauer, die Fensteraussparungen und vieles mehr.
In diesem Planungsprozess erstellt der Statiker die Schal- und Bewehrungspläne für Betonbauer und Maurer. Als Grundlage für die Abrechnung und Bestellung gelten die Betonstahllisten. Detailzeichnungen für Holzkonstruktionen und eventuell für Stahlkonstruktionen werden ebenfalls angefertigt. Auch hier ist die Zusammenarbeit zwischen Statiker und Architekt gefragt.
Vorbereitung für die Vergabe
In der Bauphase der Vergabevorbereitung erstellt der Architekt Leistungsbeschreibungen und holt von den einzelnen Handwerkerfirmen Angebote ein. Angesichts der Kosten will der eine oder andere Bauherr bestimmte Arbeiten vielleicht selbst erledigen. Aus rechtlichen Gründen können aber beispielsweise die Heizungs‑, Sanitär- und Elektroarbeiten von einem Laien nicht durchgeführt werden. Der Architekt berät den Bauherrn über Eigenleistungen, die er selbst erledigen kann. Diese Leistungen vom Bauherrn finden bei der Vergabe Berücksichtigung.
Für die Vergabe der Dachkonstruktion arbeitet der Architekt mit dem Statiker zusammen. Die einzelnen Zimmererunternehmen erhalten detaillierte Übersichts- und Detailzeichnungen des Dachstuhls und können anhand dieser Pläne das Angebot abgeben. Nur der Statiker kann die Richtigkeit des Angebots prüfen, da er genau weiß welche Materialien in welcher Menge nötig sind.
Fazit der Zusammenarbeit zwischen Architekt und Statiker beim Neubau
Die enge Zusammenarbeit zwischen Architekt und Statiker ist bei einem Neubau enorm wichtig. Nur wenn sie reibungslos funktioniert, ist ein lückenloser Ablauf des Bauvorhabens gewährleistet. Sie ergänzen sich auf eine einfache Weise. Der Architekt will seine Visionen realisieren und der Statiker erkennt sofort eventuelle Probleme. Standsichere und geniale Häuser sind meist eine Kooperation von Statiker und Architekt.
Verfasst am 11. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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