Brandschutz­planung

Als Fachplaner:innen über­neh­men wir bun­des­weit die Brand­schutz­pla­nung für Ihr Bau­vor­ha­ben – unse­re per­sön­li­che Betreu­ung gilt glei­cher­ma­ßen für Neu­bau- und Bestandsbaumaßnahmen.

Diplom-Ingenieurin (FH)<br>Petra Döring

Dipl.-Ing. (FH)
Petra Döring

Ansprech­part­ne­rin
Energieberatung/​Bauphysik

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Ansprech­part­ner
Energieberatung/​Statik

Wir erstel­len für Groß- und Son­der­bau­ten Brand­schutz­kon­zep­te, Flucht- und Ret­tungs­plä­ne (DIN ISO 23601), Feu­er­wehr­plä­ne (DIN 14095) und Brand­schutz­ord­nun­gen (DIN 14096) in Koope­ra­ti­on mit staat­lich aner­kann­ten Sachverständigen.

Lie­fe­rung inner­halb von 40 Werktagen 

Die Lie­fer­zeit beträgt 40 Werk­ta­ge nach Erhalt aller erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen (gemäß Ange­bot). Für drin­gen­de Fäl­le und gegen Auf­preis ist eine Express­lie­fe­rung inner­halb von 20 Werk­ta­gen möglich.

Zah­lung erst nach Lieferung 

Die jewei­li­ge Leis­tung ist spä­tes­tens 5 Tage nach Lie­fe­rung zu beglei­chen. Eine im Ein­zel­fall davon abwei­chen­de Ver­ein­ba­rung wird trans­pa­rent im Ange­bot aufgeführt.

Im Anfra­ge­for­mu­lar sind alle Leis­tun­gen der gewünsch­ten Brand­schutz­pla­nung indi­vi­du­ell aus- und abwählbar.

Meinungen

4,93 von 5 Ster­nen auf SHOPVOTE und Goog­le aus 74 Bewer­tun­gen (156 ins­ge­samt). Hier eine klei­ne Aus­wahl von Kundenmeinungen:

Martin Birnbach

Goog­le

5,00 /​ 5

5.00 von 5 Sternen

Ich habe Estati­ka für mein pri­va­tes Bau­vor­ha­ben, Neu­bau eines kli­ma­neu­tra­len Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­hau­ses , mit der Trag­werks­pla­nung beauf­tragt. Leis­tungs­um­fang war die Sta­tik, Schal- und Beweh­rungs­plä­ne. Auf Estati­ka bin ich auf­grund des guten und infor­ma­ti­ven Inter­net­auf­tritt gekom­men. Estaki­ka bie­tet eine gro­ße Band­brei­te an. Neben der klas­si­schen Trag­werks­pla­nung kön­nen auch The­men des Brand­schutz und Wär­me­schutz (Bau­phy­sik) abge­deckt werden.Das Team von Estati­ka war sehr zuver­läs­sig. Die Plan­un­ter­la­gen konn­ten durch den Prüf­sach­ver­stän­di­gen gut geprüft wer­den. Auch sei­tens des Prüf­sach­ver­stän­di­gen gab es posi­ti­ves Feed­back. Estati­ka hat sich auch kon­struk­tiv ein­ge­bun­den, und mir als Bauherr/​​Architekt wirt­schaft­li­che Lösun­gen aufgezeigt.Als Archi­tekt und als Bau­herr kann ich Estati­ka weiterempfehlen.Ich war mit der Leis­tung und Zuver­läs­sig­keit sehr zufrie­den. Jeder­zeit wieder! 
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ShopVoter-3043873

Shop­Vo­te

5,00 /​ 5

5.00 von 5 Sternen

Ein sehr zuver­läs­si­ger Bau­part­ner, mit dem ich sehr ger­ne auch in der Zukunft zusam­men arbei­ten möch­te. Unse­re 2MFH mit gemein­sa­men Tief­ga­ra­ge wur­den sou­ve­rän sta­tisch geplant (1700 Sei­ten Sta­tik) plus Wär­me­schutz, Brand­schutz und sehr gute Schal­plä­ne. Es war eine sehr unkom­pli­zier­te Abstim­mung, kom­pe­ten­te Bera­tung, fai­re Prei­se. Digi­ta­le mehr… 

Über uns

Die ESTATIKA GmbH ist ein bun­des­weit täti­ges Inge­nieur­bü­ro für Objekt­pla­nung, Trag­werks­pla­nung, Bau­phy­sik und Energieberatung.

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Ansprech­part­ner
Energieberatung/​Statik

Diplom-Ingenieurin (FH)<br>Petra Döring

Dipl.-Ing. (FH)
Petra Döring

Ansprech­part­ne­rin
Energieberatung/​Bauphysik

Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing

Ansprech­part­ner
Fördermittel/​Objektplanung

Master of Arts in Architecture<br>Eva Hufelschulte<br>

M. A. in Architecture
Eva Hufelschulte

Ansprech­part­ne­rin
Gebäudecheck/​Objektplanung

Unse­re Keyfacts:

Projekte 
1.400+
Berufsjahre 
15+ 
Mitarbeiter:innen
10+ 

» Details

Qualifikationen

Unser Inge­nieur-Team besteht aus qua­li­fi­zier­ten Fachplaner:innen mit je 15+ Berufs­jah­ren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Ein­tra­gun­gen in meh­re­ren Inge­nieur­kam­mern und wei­te­ren Qualifikationen:

Leistungen

Fach­pla­nung aus einer Hand. Fol­gen­de Leis­tun­gen bie­ten wir Ihnen für Ihr Bau­vor­ha­ben an – ger­ne auch als Paket:

Informationen zur Brandschutzplanung

Ein Brand­schutz­kon­zept ist in der Regel bei Gro´ß- und Son­der­bau­ten erfor­der­lich, bei denen beson­de­re Anfor­de­run­gen an den Brand­schutz gestellt wer­den. Beson­de­re Anfor­de­run­gen resul­tie­ren neben bau­ord­nungs­recht­li­chen Vor­ga­ben bei­spiels­wei­se aus der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung, der Indus­trie­bau­richt­li­nie und wei­te­ren nut­zungs­spe­zi­fi­schen Ver­ord­nun­gen. Auf­bau­end auf einem Brand­schutz­kon­zept wer­den ver­schie­de­ne Brand­schutz­plä­ne erstellt.

Brandschutznachweis vs. Brandschutzkonzept – Unterschiede?

Der Brand­schutz­nach­weis ist bei allen Stan­dard­ge­bäu­den der Gebäu­de­klas­sen 1–5 gemäß der jewei­li­gen Lan­des­bau­ord­nung zu erstel­len (Aus­nah­men mög­lich). Bei Son­der­bau­ten wer­den dar­über hin­aus beson­de­re Anfor­de­run­gen an den Brand­schutz gestellt. Die Anfor­de­run­gen har­mo­nie­ren nicht immer mit den Anfor­de­run­gen in den Bau­ord­nun­gen. Um Sicher­heit und Umsetz­bar­keit in Ein­klang zu brin­gen muss das Bau­vor­ha­ben indi­vi­du­ell betrach­tet wer­den. Die­se Kon­zep­tio­nie­rung wird dann als Brand­schutz­kon­zept bezeichnet. 

In den Plan­un­ter­la­gen des/​der Architekten/​Architektin (Aus­füh­rungs­pla­nung) wer­den Flucht- und Ret­tungs­we­ge ein­ge­zeich­net. Die Erstel­lung von Flucht- und Ret­tungs­plä­nen ist vor­be­rei­tend auf die Aus­füh­rung eine gute Grund­la­ge bei Aus­schrei­bun­gen für die anzu­brin­gen­de Beschilderung. 

Feu­er­wehr­plä­ne hel­fen der Feu­er­wehr den Lösch- und Ret­tungs­ein­satz zu pla­nen. Im Feu­er­wehr­plan wer­den bei­spiels­wei­se Auf­stell­flä­chen defi­niert und Was­ser­ent­nah­me­stel­len mar­kiert. Ein über­sicht­li­cher Feu­er­wehr­plan för­dert den rei­bungs­lo­sen Ablauf bei der Brand­be­kämp­fung. Die Auf­stell­flä­chen für die Feu­er­wehr kön­nen sicher­stel­len, dass Nut­zern im Brand­fall ein zwei­ter Ret­tungs­weg über eine Dreh­lei­ter gebo­ten wird. 

Eine Brand­schutz­ord­nung ist ver­gleich­bar mit einer Haus­ord­nung. Eine Brand­schutz­ord­nung wird in Deutsch­land gesetz­lich nicht über­all gefor­dert. Teil­wei­se wer­den Brand­schutz­ord­nun­gen auch von Ver­si­che­run­gen oder bei Zer­ti­fi­zie­run­gen gefordert.