Schall­schutz­nach­weis nach DIN 4109

Schallschutznachweis

Als aner­kann­te Fachplaner:innen erstel­len wir Ihnen bun­des­weit den Schall­schutz­nach­weis nach DIN 4109 für Ihr Bau­vor­ha­ben – unse­re per­sön­li­che Betreu­ung gilt glei­cher­ma­ßen für Neu­bau- und Bestandsbaumaßnahmen.

Diplom-Ingenieurin (FH)<br>Petra Döring

Dipl.-Ing. (FH)
Petra Döring

Ansprech­part­ne­rin
Energieberatung/​Bauphysik

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Ansprech­part­ner
Energieberatung/​Statik

Wir über­neh­men dar­über hin­aus fach­spe­zi­fi­sche Auf­ga­ben der Bau­über­wa­chung und wei­sen pro­ak­tiv auf die bau­recht­li­chen Anfor­de­run­gen hin. Gege­be­nen­falls arbei­ten wir mit staat­lich aner­kann­ten Sach­ver­stän­di­gen zusammen.

Lie­fe­rung inner­halb von 40 Werktagen 

Die Lie­fer­zeit beträgt 40 Werk­ta­ge nach Erhalt aller erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen (gemäß Ange­bot). Für drin­gen­de Fäl­le, zum Bei­spiel beim Nach­rei­chen von Unter­la­gen an das Bau­amt, und gegen Auf­preis ist eine Express­lie­fe­rung inner­halb von 20 Werk­ta­gen möglich.

Zah­lung erst nach Lieferung 

Die jewei­li­ge Leis­tung ist spä­tes­tens 5 Tage nach Lie­fe­rung zu beglei­chen. Eine im Ein­zel­fall davon abwei­chen­de Ver­ein­ba­rung wird trans­pa­rent im Ange­bot aufgeführt.

Im Anfra­ge­for­mu­lar sind wei­te­re Leis­tun­gen auf Wunsch indi­vi­du­ell aus­wähl­bar. Eini­ge Fel­der sind nur vor­ausge­wählt um die Anfra­ge zu erleichtern.

Meinungen

4,93 von 5 Ster­nen auf SHOPVOTE und Goog­le aus 74 Bewer­tun­gen (156 ins­ge­samt). Hier eine klei­ne Aus­wahl von Kundenmeinungen:

Manuel Fauter

Goog­le

5,00 /​ 5

5.00 von 5 Sternen

Ich hin mit der Arbeit von Estati­ka sehr zufrie­den (Lärmschutzgutachten).Die Kom­mu­ni­ka­ti­on per Mail, Tele­fon sowie Whats­App war immer freund­lich und Ziel­ori­en­tiert. Auch vom Preis unschlag­bar da ande­re, im Ver­gleich, dass dop­pel­te bis drei­fa­che für die glei­che Dienst­leis­tung verlangen. 

Über uns

Die ESTATIKA GmbH ist ein bun­des­weit täti­ges Inge­nieur­bü­ro für Objekt­pla­nung, Trag­werks­pla­nung, Bau­phy­sik und Energieberatung.

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Ansprech­part­ner
Energieberatung/​Statik

Diplom-Ingenieurin (FH)<br>Petra Döring

Dipl.-Ing. (FH)
Petra Döring

Ansprech­part­ne­rin
Energieberatung/​Bauphysik

Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing

Ansprech­part­ner
Fördermittel/​Objektplanung

Master of Arts in Architecture<br>Eva Hufelschulte<br>

M. A. in Architecture
Eva Hufelschulte

Ansprech­part­ne­rin
Gebäudecheck/​Objektplanung

Unse­re Keyfacts:

Projekte 
1.400+
Berufsjahre 
15+ 
Mitarbeiter:innen
10+ 

» Details

Qualifikationen

Unser Inge­nieur-Team besteht aus qua­li­fi­zier­ten Fachplaner:innen mit je 15+ Berufs­jah­ren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Ein­tra­gun­gen in meh­re­ren Inge­nieur­kam­mern und wei­te­ren Qualifikationen:

Leistungen

Fach­pla­nung aus einer Hand. Fol­gen­de Leis­tun­gen bie­ten wir Ihnen für Ihr Bau­vor­ha­ben an – ger­ne auch als Paket:

Informationen zum Schallschutznachweis nach DIN 4109 

Ein Schall­schutz­nach­weis nach DIN 4109 wird laut Lan­des­bau­ord­nung bei einem bau­an­trags­pflich­ti­gen Bau­vor­ha­ben gefor­dert. Dies gilt nur bei beson­de­rem Außen­lärm (z. B. durch Flug­ver­kehr), einer angren­zen­den Bebau­ung (z. B. bei Rei­hen­häu­sern), bei Errich­tung meh­re­rer Wohn-/Nutz­ein­hei­ten (z. B. Mehr­fa­mi­li­en­haus) oder einer Umnut­zung (z. B. neue Wohn­ein­heit im Dachgeschoss).

Wei­ter­hin kann im Zuge des Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­rens eine fach­spe­zi­fi­sche Bau­über­wa­chung zur Über­prü­fung der Aus­füh­rung bau­auf­sicht­lich gefor­dert werden.

Lärm durch fremden Wohn-/Arbeitsraum vs. Außenlärm – Unterschiede?

Geht man davon aus, dass ein vor­han­de­ner Lärm eine Unbe­hag­lich­keit in den neu zu errich­ten­den Räu­men ver­ur­sa­chen kann, muss ein Schall­schutz­nach­weis erstellt wer­den. Der ange­spro­che­ne Lärm kann unter­schied­li­che Lärm­quel­len haben. Man unter­schei­det zwi­schen Lärm durch angren­zen­de (frem­de) Wohn-/Ar­beits­räu­me und einem äuße­ren Ver­kehrs­lärm (Stra­ßen, Luft­fahrt, Bahn, Schiff­fahrt). Die Lärm­quel­len wer­den im Nach­weis­ver­fah­ren ein­zeln betrach­tet. Bei Außen­lärm muss je nach Stand­ort der vor­lie­gen­de Lärm­pe­gel zunächst iden­ti­fi­ziert wer­den, wohin­ge­gen bei frem­den Wohn-/Ar­beits­lärm auf stan­dar­di­sier­te Tabel­len­wer­te zurück­ge­grif­fen wer­den kann.