Schall­schutz­nach­weis nach DIN 4109

Schallschutznachweis

Als anerkan­nte Fachplaner:innen erstellen wir Ihnen bun­desweit den Schallschutz­nach­weis nach DIN 4109 für Ihr Bau­vorhaben – unsere per­sön­liche Betreu­ung gilt gle­icher­maßen für Neubau- und Bestands­bau­maß­nah­men.

Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing

Ansprech­part­ner
Fördermittel/Objektplanung

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Ansprech­part­ner
Energieberatung/Statik

Wir übernehmen darüber hin­aus fach­spez­i­fis­che Auf­gaben der Bauüberwachung und weisen proak­tiv auf die bau­rechtlichen Anforderun­gen hin. Gegebe­nen­falls arbeit­en wir mit staatlich anerkan­nten Sachver­ständi­gen zusam­men.

Liefer­ung inner­halb von 40 Werk­ta­gen

Die Lieferzeit beträgt 40 Werk­tage nach Erhalt aller erforder­lichen Infor­ma­tio­nen (gemäß Ange­bot). Für drin­gende Fälle, zum Beispiel beim Nachre­ichen von Unter­la­gen an das Bauamt, und gegen Auf­preis ist eine Expressliefer­ung inner­halb von 20 Werk­ta­gen möglich.

Zahlung erst nach Liefer­ung

Die jew­eilige Leis­tung ist spätestens 5 Tage nach Liefer­ung zu begle­ichen. Eine im Einzelfall davon abwe­ichende Vere­in­barung wird trans­par­ent im Ange­bot aufge­führt.

Im Anfrage­for­mu­lar sind weit­ere Leis­tun­gen auf Wun­sch indi­vidu­ell auswählbar. Einige Felder sind nur voraus­gewählt um die Anfrage zu erle­ichtern.

Meinungen

4,93 von 5 Ster­nen auf SHOPVOTE und Google aus 74 Bew­er­tun­gen (156 ins­ge­samt). Hier eine kleine Auswahl von Kun­den­mei­n­un­gen:

Manuel Fauter

Google

5,00 / 5

5.00 von 5 Ster­nen

Ich hin mit der Arbeit von Esta­ti­ka sehr zufrieden (Lärmschutzgutachten).Die Kom­mu­nika­tion per Mail, Tele­fon sowie What­sApp war immer fre­undlich und Zielo­ri­en­tiert. Auch vom Preis unschlag­bar da andere, im Ver­gle­ich, dass dop­pelte bis dreifache für die gle­iche Dien­stleis­tung ver­lan­gen.

Über uns

Die ESTATIKA GmbH ist ein bun­desweit tätiges Inge­nieur­büro für Objek­t­pla­nung, Trag­w­erk­s­pla­nung, Bau­physik und Energieber­atung.

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Ansprech­part­ner
Energieberatung/Statik

Diplom-Ingenieurin (FH)<br>Petra Döring

Dipl.-Ing. (FH)
Petra Döring

Ansprech­part­ner­in
Energieberatung/Bauphysik

Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing

Ansprech­part­ner
Fördermittel/Objektplanung

Master of Arts in Architecture<br>Eva Hufelschulte<br>

M. A. in Architecture
Eva Hufelschulte

Ansprech­part­ner­in
Gebäudecheck/Objektplanung

Unsere Key­facts:

Pro­jek­te
1.400+
Beruf­s­jahre
15+
Mitarbeiter:innen
10+

» Details

Qualifikationen

Unser Inge­nieur-Team beste­ht aus qual­i­fizierten Fachplaner:innen mit je 15+ Beruf­s­jahren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Ein­tra­gun­gen in mehreren Inge­nieurkam­mern und weit­eren Qual­i­fika­tio­nen:

Leistungen

Fach­pla­nung aus ein­er Hand. Fol­gende Leis­tun­gen bieten wir Ihnen für Ihr Bau­vorhaben an – gerne auch als Paket:

Informationen zum Schallschutznachweis nach DIN 4109

Ein Schallschutz­nach­weis nach DIN 4109 wird laut Lan­des­bauord­nung bei einem bauantragspflichti­gen Bau­vorhaben gefordert. Dies gilt nur bei beson­derem Außen­lärm (z. B. durch Flugverkehr), ein­er angren­zen­den Bebau­ung (z. B. bei Rei­hen­häusern), bei Errich­tung mehrerer Wohn-/Nutzein­heit­en (z. B. Mehrfam­i­lien­haus) oder ein­er Umnutzung (z. B. neue Wohnein­heit im Dachgeschoss).

Weit­er­hin kann im Zuge des Bau­genehmi­gungsver­fahrens eine fach­spez­i­fis­che Bauüberwachung zur Über­prü­fung der Aus­führung bauauf­sichtlich gefordert wer­den.

Lärm durch fremden Wohn-/Arbeitsraum vs. Außenlärm – Unterschiede?

Geht man davon aus, dass ein vorhan­den­er Lärm eine Unbe­haglichkeit in den neu zu errich­t­en­den Räu­men verur­sachen kann, muss ein Schallschutz­nach­weis erstellt wer­den. Der ange­sproch­ene Lärm kann unter­schiedliche Lär­mquellen haben. Man unter­schei­det zwis­chen Lärm durch angren­zende (fremde) Wohn-/Ar­beit­sräume und einem äußeren Verkehrslärm (Straßen, Luft­fahrt, Bahn, Schiff­fahrt). Die Lär­mquellen wer­den im Nach­weisver­fahren einzeln betra­chtet. Bei Außen­lärm muss je nach Stan­dort der vor­liegende Lärm­pegel zunächst iden­ti­fiziert wer­den, wohinge­gen bei frem­den Wohn-/Ar­beit­slärm auf stan­dar­d­isierte Tabel­len­werte zurück­ge­grif­f­en wer­den kann.