Schallschutznachweis nach DIN 4109
Als anerkannte Fachplaner:innen erstellen wir Ihnen bundesweit den Schallschutznachweis nach DIN 4109 für Ihr Bauvorhaben – unsere persönliche Betreuung gilt gleichermaßen für Neubau- und Bestandsbaumaßnahmen.
Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Ansprechpartner
Fördermittel/Objektplanung
Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Ansprechpartner
Energieberatung/Statik
Wir übernehmen darüber hinaus fachspezifische Aufgaben der Bauüberwachung und weisen proaktiv auf die baurechtlichen Anforderungen hin. Gegebenenfalls arbeiten wir mit staatlich anerkannten Sachverständigen zusammen.
Lieferung innerhalb von 40 Werktagen
Die Lieferzeit beträgt 40 Werktage nach Erhalt aller erforderlichen Informationen (gemäß Angebot). Für dringende Fälle, zum Beispiel beim Nachreichen von Unterlagen an das Bauamt, und gegen Aufpreis ist eine Expresslieferung innerhalb von 20 Werktagen möglich.
Zahlung erst nach Lieferung
Die jeweilige Leistung ist spätestens 5 Tage nach Lieferung zu begleichen. Eine im Einzelfall davon abweichende Vereinbarung wird transparent im Angebot aufgeführt.
Meinungen
4,93 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 74 Bewertungen (156 insgesamt). Hier eine kleine Auswahl von Kundenmeinungen:
Manuel Fauter
5.00 von 5 Sternen
Über uns
Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Energieberatung.
Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Ansprechpartner
Energieberatung/Statik
Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Ansprechpartner
Fördermittel/Objektplanung
Unsere Keyfacts:
- Projekte
- 1.400+
- Berufsjahre
- 15+
- Mitarbeiter:innen
- 10+
Qualifikationen
Unser Ingenieur-Team besteht aus qualifizierten Fachplaner:innen mit je 15+ Berufsjahren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Eintragungen in mehreren Ingenieurkammern und weiteren Qualifikationen:
Leistungen
Fachplanung aus einer Hand. Folgende Leistungen bieten wir Ihnen für Ihr Bauvorhaben an – gerne auch als Paket:
Informationen zum Schallschutznachweis nach DIN 4109
Ein Schallschutznachweis nach DIN 4109 wird laut Landesbauordnung bei einem bauantragspflichtigen Bauvorhaben gefordert. Dies gilt nur bei besonderem Außenlärm (z. B. durch Flugverkehr), einer angrenzenden Bebauung (z. B. bei Reihenhäusern), bei Errichtung mehrerer Wohn-/Nutzeinheiten (z. B. Mehrfamilienhaus) oder einer Umnutzung (z. B. neue Wohneinheit im Dachgeschoss).
Weiterhin kann im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens eine fachspezifische Bauüberwachung zur Überprüfung der Ausführung bauaufsichtlich gefordert werden.