Standsicherheits­­nachweis (Statik)

Standsicherheitsnachweis (Statik)

Als qual­i­fizierte Tragwerksplaner:innen erstellen wir Ihnen bun­desweit den Stand­sicher­heit­snach­weis (Sta­tik) für Ihr Bau­vorhaben – unsere per­sön­liche Betreu­ung gilt gle­icher­maßen für Neubau- und Bestands­bau­maß­nah­men.

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Ansprech­part­ner
Energieberatung/Statik

Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing

Ansprech­part­ner
Fördermittel/Objektplanung

Wir übernehmen darüber hin­aus fach­spez­i­fis­che Auf­gaben der Bauüberwachung und weisen proak­tiv auf die bau­rechtlichen Anforderun­gen hin. Gegebe­nen­falls arbeit­en wir mit staatlich anerkan­nten Sachver­ständi­gen zusam­men.

Liefer­ung inner­halb von 40 Werk­ta­gen

Die Lieferzeit beträgt 40 Werk­tage nach Erhalt aller erforder­lichen Infor­ma­tio­nen (gemäß Ange­bot). Für drin­gende Fälle, zum Beispiel beim Nachre­ichen von Unter­la­gen an das Bauamt, und gegen Auf­preis ist eine Expressliefer­ung inner­halb von 20 Werk­ta­gen möglich.

Zahlung erst nach Liefer­ung

Die jew­eilige Leis­tung ist spätestens 5 Tage nach Liefer­ung zu begle­ichen. Eine im Einzelfall davon abwe­ichende Vere­in­barung wird trans­par­ent im Ange­bot aufge­führt.

Im Anfrage­for­mu­lar sind weit­ere Leis­tun­gen auf Wun­sch indi­vidu­ell auswählbar. Einige Felder sind nur voraus­gewählt um die Anfrage zu erle­ichtern.

Meinungen

4,93 von 5 Ster­nen auf SHOPVOTE und Google aus 74 Bew­er­tun­gen (156 ins­ge­samt). Hier eine kleine Auswahl von Kun­den­mei­n­un­gen:

Manfred Jaeger

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5,00 / 5

5.00 von 5 Ster­nen

Ich hat­te zum Bau eines Ein­fam­i­lien­haus­es Sta­tik, Wärmeschutz-nach­weis und Bewehrungs­plan ange­fordert, und dazu die Bauze­ich­nun­gen und Baubeschrei­bung gesandt. Nach nur weni­gen Rück­fra­gen kamen zeit­gerecht. die Sta­tik und die anderen Pläne zurück.Nun, zu Anfang der Bautätigkeit fiel mir sehr pos­i­tiv auf, dass die Pläne auch für Anfänger wie mich immer klar und daher gut les­bar waren. Rück­fra­gen gab es so gut wie keine, Fehler habe ich nicht gefunden.Sehr pro­fes­sionell. Wenn mal eine Rück­frage notwendig war, wurde die sofort geklärt.Der Kon­takt war immer sehr nett.Manfred Jäger,M.Jäger Bauträger GmbH

Michael “MS” Seitzer

Google

5,00 / 5

5.00 von 5 Ster­nen

Klasse Unternehmen! Sehr pro­fes­sionelle Abwick­lung bei der Erstel­lung von Sta­tik­nach­weis und Brand­schutz­nach­weis für ein Mehrfamilienhaus.Vielen Dank nochmal!

Über uns

Die ESTATIKA GmbH ist ein bun­desweit tätiges Inge­nieur­büro für Objek­t­pla­nung, Trag­w­erk­s­pla­nung, Bau­physik und Energieber­atung.

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Ansprech­part­ner
Energieberatung/Statik

Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing

Ansprech­part­ner
Fördermittel/Objektplanung

Unsere Key­facts:

Pro­jek­te
1.400+
Beruf­s­jahre
15+
Mitarbeiter:innen
10+

» Details

Qualifikationen

Unser Inge­nieur-Team beste­ht aus qual­i­fizierten Fachplaner:innen mit je 15+ Beruf­s­jahren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Ein­tra­gun­gen in mehreren Inge­nieurkam­mern und weit­eren Qual­i­fika­tio­nen:

Leistungen

Fach­pla­nung aus ein­er Hand. Fol­gende Leis­tun­gen bieten wir Ihnen für Ihr Bau­vorhaben an – gerne auch als Paket:

Informationen zum Standsicherheitsnachweis (Statik)

Ein Stand­sicher­heit­snach­weis (Sta­tik) wird laut Lan­des­bauord­nung bei einem bau­antrags­pflichtigen Bau­vorhaben gefordert (HOAI Lph. 4). Vor­leis­tun­gen – wie eine Vordi­men­sion­ierung oder fach­liche Beratung – kön­nen auf Empfehlung des/der Architekten/Architektin zusät­zlich beauf­tragt wer­den (HOAI Lph. 1–3).

Weit­er­hin kann im Zuge des Bau­genehmi­gungsver­fahrens eine fach­spez­i­fis­che Bauüberwachung zur Über­prü­fung der Aus­führung bauauf­sichtlich gefordert wer­den.

Standsicherheitsnachweis vs. Typenstatik – Unterschiede?

Ein Stand­sicher­heit­snach­weis basiert genau wie die Type­n­sta­tik auf ein­er sta­tis­chen Berech­nung. Beim Stand­sicher­heit­snach­weis wer­den allerd­ings die ortsspez­i­fis­chen Bedin­gun­gen (Erdbeben‑, Schneelast‑, Wind­last­zone und Bau­grundgüte) geprüft und im Nach­weis expliz­it berück­sichtigt. In ein­er Type­n­sta­tik (meist bei Fer­tighäusern) wer­den all­ge­me­ingültige Annah­men getrof­fen. Für den Bauantrag reicht eine Type­n­sta­tik daher nicht aus. Die ortsspez­i­fis­chen Bedin­gun­gen sind mit den Annah­men in der Type­n­sta­tik abzu­gle­ichen und gegebe­nen­falls zu kor­rigieren. Dadurch kann sich im schlimm­sten Fall auch die Kon­struk­tion ändern.