Wärmeschutznachweis nach GEG
Als anerkannte Fachplaner:innen erstellen wir Ihnen bundesweit den Wärmeschutznachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Ihr Bauvorhaben – unsere persönliche Betreuung gilt für Neubau- und Bestandsbaumaßnahmen.

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Geschäftsführer

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Leiter Tragwerksplanung
Wir übernehmen darüber hinaus fachspezifische Aufgaben der Bauüberwachung und weisen proaktiv auf die baurechtlichen Anforderungen hin. Gegebenenfalls arbeiten wir mit staatlich anerkannten Sachverständigen zusammen.
Lieferung innerhalb von Werktagen
Die Lieferzeit beträgt Werktage nach Erhalt aller erforderlichen Informationen (gemäß Angebot). Für dringende Fälle, zum Beispiel beim Nachreichen von Unterlagen an das Bauamt, und gegen Aufpreis ist eine Expresslieferung innerhalb von Werktagen möglich.
Zahlung erst nach Lieferung
Die jeweilige Leistung ist spätestens 5 Tage nach Lieferung zu begleichen. Eine im Einzelfall davon abweichende Vereinbarung wird transparent im Angebot aufgeführt.
Informationen zum Wärmeschutznachweis nach dem GEG
Ein Wärmeschutznachweis nach dem GEG wird laut Landesbauordnung bei einem bauantragspflichtigen Bauvorhaben gefordert. Dies gilt nur für beheizte Gebäude. Bei kleineren Baumaßnahmen kann gemäß GEG ein vereinfachter Nachweis ausreichen.
Weiterhin kann im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens eine fachspezifische Bauüberwachung zur Überprüfung der Ausführung bauaufsichtlich gefordert werden.