Wärme­schutz­nach­weis nach GEG

Wärmeschutznachweis

Als anerkan­nte Fachplaner:innen erstellen wir Ihnen bun­desweit den Wärmeschutz­nach­weis nach dem Gebäudeen­ergiege­setz (GEG) für Ihr Bau­vorhaben – unsere per­sön­liche Betreu­ung gilt für Neubau- und Bestands­bau­maß­nah­men.

Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing

Ansprech­part­ner
Fördermittel/Objektplanung

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Ansprech­part­ner
Energieberatung/Statik

Wir übernehmen darüber hin­aus fach­spez­i­fis­che Auf­gaben der Bauüberwachung und weisen proak­tiv auf die bau­rechtlichen Anforderun­gen hin. Gegebe­nen­falls arbeit­en wir mit staatlich anerkan­nten Sachver­ständi­gen zusam­men.

Liefer­ung inner­halb von 40 Werk­ta­gen

Die Lieferzeit beträgt 40 Werk­tage nach Erhalt aller erforder­lichen Infor­ma­tio­nen (gemäß Ange­bot). Für drin­gende Fälle, zum Beispiel beim Nachre­ichen von Unter­la­gen an das Bauamt, und gegen Auf­preis ist eine Expressliefer­ung inner­halb von 20 Werk­ta­gen möglich.

Zahlung erst nach Liefer­ung

Die jew­eilige Leis­tung ist spätestens 5 Tage nach Liefer­ung zu begle­ichen. Eine im Einzelfall davon abwe­ichende Vere­in­barung wird trans­par­ent im Ange­bot aufge­führt.

Im Anfrage­for­mu­lar sind weit­ere Leis­tun­gen auf Wun­sch indi­vidu­ell auswählbar. Einige Felder sind nur voraus­gewählt um die Anfrage zu erle­ichtern.

Meinungen

4,93 von 5 Ster­nen auf SHOPVOTE und Google aus 74 Bew­er­tun­gen (156 ins­ge­samt). Hier eine kleine Auswahl von Kun­den­mei­n­un­gen:

Manfred Jaeger

Google

5,00 / 5

5.00 von 5 Ster­nen

Ich hat­te zum Bau eines Ein­fam­i­lien­haus­es Sta­tik, Wärmeschutz-nach­weis und Bewehrungs­plan ange­fordert, und dazu die Bauze­ich­nun­gen und Baubeschrei­bung gesandt. Nach nur weni­gen Rück­fra­gen kamen zeit­gerecht. die Sta­tik und die anderen Pläne zurück.Nun, zu Anfang der Bautätigkeit fiel mir sehr pos­i­tiv auf, dass die Pläne auch für Anfänger wie mich immer klar und daher gut les­bar waren. Rück­fra­gen gab es so gut wie keine, Fehler habe ich nicht gefunden.Sehr pro­fes­sionell. Wenn mal eine Rück­frage notwendig war, wurde die sofort geklärt.Der Kon­takt war immer sehr nett.Manfred Jäger,M.Jäger Bauträger GmbH

Sagee

Google

5,00 / 5

5.00 von 5 Ster­nen

Kurzfristig Wärmeschutz Nach­weis erstellt übers Woch­enende. Bau stop ver­hin­dert. Geringer Aufpreis.Kann ich nur weit­erempfehlen.

Über uns

Die ESTATIKA GmbH ist ein bun­desweit tätiges Inge­nieur­büro für Objek­t­pla­nung, Trag­w­erk­s­pla­nung, Bau­physik und Energieber­atung.

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Ansprech­part­ner
Energieberatung/Statik

Diplom-Ingenieurin (FH)<br>Petra Döring

Dipl.-Ing. (FH)
Petra Döring

Ansprech­part­ner­in
Energieberatung/Bauphysik

Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing

Ansprech­part­ner
Fördermittel/Objektplanung

Master of Arts in Architecture<br>Eva Hufelschulte<br>

M. A. in Architecture
Eva Hufelschulte

Ansprech­part­ner­in
Gebäudecheck/Objektplanung

Unsere Key­facts:

Pro­jek­te
1.400+
Beruf­s­jahre
15+
Mitarbeiter:innen
10+

» Details

Qualifikationen

Unser Inge­nieur-Team beste­ht aus qual­i­fizierten Fachplaner:innen mit je 15+ Beruf­s­jahren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Ein­tra­gun­gen in mehreren Inge­nieurkam­mern und weit­eren Qual­i­fika­tio­nen:

Leistungen

Fach­pla­nung aus ein­er Hand. Fol­gende Leis­tun­gen bieten wir Ihnen für Ihr Bau­vorhaben an – gerne auch als Paket:

Informationen zum Wärmeschutznachweis nach dem GEG

Ein Wärmeschutz­nach­weis nach dem GEG wird laut Lan­des­bauord­nung bei einem bauantragspflichti­gen Bau­vorhaben gefordert. Dies gilt nur für beheizte Gebäude. Bei kleineren Bau­maß­nah­men kann gemäß GEG ein vere­in­fachter Nach­weis aus­re­ichen.

Weit­er­hin kann im Zuge des Bau­genehmi­gungsver­fahrens eine fach­spez­i­fis­che Bauüberwachung zur Über­prü­fung der Aus­führung bauauf­sichtlich gefordert wer­den.

Wärmeschutz nach GEG vs. KfW-Wärmeschutz – Unterschiede?

Abge­se­hen von der Bau­genehmi­gung kön­nen Sie über Ihre Haus­bank För­der­mit­tel bei der Kred­i­tanstalt für Wieder­auf­bau (KfW) beantra­gen. Ein höher­er ener­getis­che Gebäud­e­standard wird mit attrak­tiv­en Dar­lehen­skon­di­tio­nen und/oder finanziellen Zuschüssen gefördert. Um die För­der­mit­tel zu erhal­ten, müssen Sie als Bauherr:in nach­weisen kön­nen, dass Ihr Gebäude den ener­getis­chen Anforderun­gen der KfW entspricht. Der geforderte Wärmeschutz­nach­weis für die KfW-Förderung unter­schei­det sich inhaltlich vom Wärmeschutz­nach­weis nach GEG. Die Antragsstel­lung, der KfW-Wärmeschutz­nach­weis und die späteren Kon­trollen wer­den als soge­nan­nte KfW-Baube­gleitung zusam­menge­fasst.