Einfamilienhaus in Augsburg
Bei diesem Bauvorhaben in Augsburg, Bayern handelt es sich um einen genehmigungsfreien Umbau innerhalb eines Einfamilienhauses. Eine tragende Wand sollte durchbrochen werden. Ziel war es einen offenen Koch- und Wohnraum zu schaffen. Nach Entkernung folgte der Aufbau einer Stützkonstruktion, der Abbruch und der Einbau eines Stahlträgers. Anschließend fanden noch Innenausbauarbeiten (u. a. Verkleidung des Stahlträgers) statt.
Unser Geschäftsführer Dipl.-Ing. (FH) R. Sithamparanathan wurde zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beauftragt. Nach Identifizierung des statischen Systems folgt statische Berechnung und eine Bewertung der baulichen Veränderung. Als statisch erforderliche Ersatzmaßnahme für den vorgesehenen Wanddurchbruch wurde hier ein Stahlträger bemessen und die Ausführungsdetails (Wandauflager etc.) bestimmt.
Die Referenz ist in Herrn Sithamparathans Zeit als Freiberufler entstanden (< 2 Jahre vor Gründung der ESTATIKA GmbH) und spiegelt seine Qualifikation als Verantwortlicher für “Tragwerksplanung und Bauphysik” in unserem Unternehmen wider.
Kundenmeinungen
4,80 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 66 Bewertungen (167 insgesamt). Hier eine kleine Auswahl von Kundenmeinungen:

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5.00 von 5 Sternen

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4.57 von 5 Sternen
Wir haben uns einen Fensterdurchbruch rechnen lassen. Im Vergleich zu lokalen Angeboten ging es superschnell. Da nehm ich den Preis gern Inkauf.
Über uns
Unser Ingenieur-Team besteht aus qualifizierten Fachplaner mit je 15+ Berufsjahren und einem Doktortitel (Dr.-Ing.), (Fach)Hochschulabschluss, sowie Eintragungen in mehreren Ingenieurkammern und weiteren Qualifikationen. Ein Auszug:




Unsere Ansprechpartner:

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Geschäftsführer

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Leiter Tragwerksplanung

Dipl.-Vw.
Stefan Tiesmeyer
Leiter Energiewirtschaft
Unsere Keyfacts:
- Gründungsjahr
- 2019
- Berufsjahre
- 15+
- erfolgreiche Projekte
- 2.000+
Leistungen
Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Zusatzlasten durch Photovoltaik-Anlagen (PV-Statiken) für Gewerbekunden und Kommunen.