Wir möchten unseren Kunden und Kundinnen nachfolgend einige wichtige Begriffe, die wir in unseren Anfrageformularen, Angeboten und bei unserer Dienstleistung verwenden, gerne näher bringen.
Bautechnische Nachweise
Was ist ein bautechnischer Nachweis?
Der bautechnische Nachweis ist ein Begriff aus den Landesbauordnungen. Es handelt sich um einen Überbegriff für den Standsicherheitsnachweis, den Wärmeschutznachweis, den Schallschutznachweis und den Brandschutznachweis. All diese Nachweise sind Bauvorlagen, die im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens von Fachplanern erstellt und spätestens zu Baubeginn bei der Baubehörde eingereicht werden.
Was ist ein bauphysikalischer Nachweis?
Mit einem bauphysikalischen Nachweis sind der Wärmeschutznachweis, der Schallschutznachweis und der Brandschutznachweis gemeint. Die Nachweise werden im Bauantrag als Bauvorlage bezeichnet. Nicht immer sind alle Nachweise erforderlich. Ohne die notwendigen Bauvorlagen erhalten Sie keine auflagenfreie Baugenehmigung. Die Nachweise werden im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens von Fachplanern erstellt und spätestens zu Baubeginn bei der Baubehörde eingereicht.
Was ist ein Standsicherheitsnachweis?
Gemeint sind statische Berechnungen (Statik), bei denen die Standhaftigkeit einzelner Bauteile mit anerkannten Methoden aus der Mechanik nachgewiesen werden. Der finale Standsicherheitsnachweis wird in der HOAI Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung erstellt. Bei einem Standsicherheitsnachweis wird rechnerisch geprüft, ob die vorgesehene Objektplanung (meist vom Architekten) standsicher und gebrauchstauglich ist.
Was ist ein Wärmeschutznachweis?
Gemeint ist ein Nachweisverfahren zur Überprüfung gesetzlicher Wärmeschutzanforderungen. Die Grundlage des Wärmeschutznachweises ist die DIN 4108, bzw. das Wärme-GEG. Man unterscheidet zwischen einem sommerlichen und einem winterlichten Wärmeschutz.
Beim winterlichten Wärmeschutz wird geprüft, ob während der Heizperiode an den inneren Bauteiloberflächen eine ausreichende Oberflächentemperatur vorherrscht. Mit dem Nachweis soll ausgeschlossen werden, dass sich bei der geplanten Konstruktion (die Festlegung ist Teil der Objektplanung der Architekten) kein Oberflächenkondensat bildet und so Schimmel im Wohnraum entsteht. Beim sommerlichen Wärmeschutz wird geprüft, ob die vorgesehene Konstruktion eine Aufheizung der Innenräume hinreichend begrenzt und ein behagliches Raumklima gewährleistet werden kann.
Was ist ein Schallschutznachweis?
Gemeint ist ein Nachweisverfahren zur Überprüfung anerkannter Schallschutzanforderungen. Die Grundlage des Schallschutznachweises ist die DIN 4109. Man unterscheidet zwischen einem Nachweis gegen Außenlärm und einen Nachweis gegen Luft‑, bzw. Trittschall aus angrenzenden Räumen (z. B. von Nachbarn oder aus Nachbarwohnungen).
Beim Nachweis gegen Außenlärm wird geprüft, ob die vorgesehene Konstruktion ein bestimmtes Schalldämmmaß unter Einwirkung eines vorliegenden Lärmpegel (z.B. durch Straßenverkehr, o. Ä.) erreicht. Desto höher das Schalldämmmaß ist, desto besser kann die vorgesehene Konstruktion den Schall absorbieren.
Beim Nachweis gegen Lärm aus angrenzenden Räumen wird geprüft, ob die geplante Konstruktion die fremden Geräusche (z.B. Stampfen auf dem Boden, Sprechen, laufende Wasserleitungen, etc.) ausreichend absorbieren kann. Ziel in beiden Fällen ist es, in den bewohnten Bereichen ein behagliches Wohngefühl sicherzustellen. Dauerhaft erhöhter Lärm ist schließlich eine nachgewiesene Ursache für gesundheitliche Schäden.
Was ist ein Brandschutznachweis?
Gemeint ist ein Nachweisverfahren zur Überprüfung anerkannter Brandschutzanforderungen. Die Anforderungen an den Brandschutz werden grob in den Landebauordnungen und teilweise in den Sonderbaurichtlinien definiert. Es gibt grundsätzlich unterschiedliche Nachweisverfahren. Die Nachweisverfahren sind in Deutschland genormt. Bei Sonderbauten und mittelgroßen bis großen Garagen werden weiterhin Brandschutzkonzepte erstellt. Der Brandschutznachweis und das Brandschutzkonzept unterscheiden sich darin, dass bei einem Brandschutzkonzept auch andere Vorschriften und Richtlinien (z. B. Versammlungsstättenrichtlinie) zu berücksichtigen sind (gilt für Sonderbauten und Garagen).
Projektarten
Was sind Projektarten?
Wir unterscheiden bei den Projektarten grundsätzlich zwischen Neubauten und Bestandsbauten. Bei den Bestandsbauten sind weitere Unterscheidungen möglich. Abseits dessen gibt es auch noch Abrissvorhaben, die wir hier nicht weiter betrachten.
Was ist ein Neubau?
Neubauten sind Baumaßnahmen, bei denen von Grund auf alle Bauteile neu geplant und errichtet werden müssen. Als Neubauwerden auch Maßnahmen angesehen, denen ein Vollabriss eines bestehenden Gebäudes mit/ohne Bodenaustausch (evtl. bei Bodenkontaminationen) vorausgehen.
Was ist ein Bestandsbau?
Bestandsbaumaßnahmen sind Baumaßnahmen, die direkt an, auf, oder in einem bestehenden Gebäude geplant sind. Typische Bestandsbaumaßnahmen sind:
- Dachaufstockungen (Dachabriss und Aufbau einer zusätzlichen Etage)
- Keller- & Dachausbauten (Erschließung eines ungenutzen Dachraumes)
- Dachgauben, Dachloggia, Dachterrassen (Veränderungen an der Dachkonstruktion)
- Grundrissänderungen (z.B. Wand- und Deckendurchbrüche)
- Einbauten (z.B. bei besonders schweren Gerätschaften)
- Anbauten (horizontale Erweiterung eines Gebäudes)
- Umbauten (Sammelbegriff für genehmigungsfreie Bestandsbaumaßnahmen, wie Grundrissänderungen, oder Einbauten)
Was sind Hochbaumaßnahmen?
Man kann grundlegend zwischen Hochbau und Tiefbaumaßnahmen unterscheiden. Die Trennlinie zwischen Hoch- und Tiefbau bildet grob die Geländeoberkante. Keller von nach oben hinausragenden Gebäuden zählen wir auch zum Hochbau. Ein Baugrubenverbau zählen wir wiederum zum Tiefbau, weil dieser nichts direkt mit dem Gebäude (dem Hochbau) zu tun hat. Wir planen in der Regel nur Hochbaumaßnahmen.
Gebäudearten
Was sind Gebäudearten?
Wir orientieren uns bei den Gebäudearten an den baurechtlichen Begriffen Haupt- und Nebengebäude. Die Trennung lässt sich anhand der Grundstücksnutzung ableiten. Die Nutzung eines Hauptgebäudes sollte der vorgeschriebenen Nutzung gemäß Bebauungsplan oder weiterführenden Raumplanungen entsprechen. Nebengebäude sind alle sonstigen Gebäude auf einem Grundstück. Deren Nutzung ist als nebensächlich anzusehen.
Was ist ein Hauptgebäude?
Der Begriff Hauptgebäude stammt aus den Bauordnungen und bezeichnet genehmigungspflichtige Gebäude, der Nutzung den Vorschriften der gültigen örtlichen Bauvorschriften entspricht (Hauptnutzung). Typische Hauptgebäude sind:
Wohngebäude
- Einfamilienhaus
- Zweifamilienhaus
- Mehrfamilienhaus
- Reihenhaus
- Doppelhaus
Nichtwohngebäude
- Bürogebäude
- (Einzel-)Handelsgebäude
- Produktionsgebäude
- Lager-/Logistikhallen
- Versammlungsstätten
- Kulturgebäude
- Sportstätten
Bei den Gebäudearten ist uns keine Norm bekannt. Vielmehr wurde bei Flächendefinitionen gemäß DIN 277 die Flächennutzung innerhalb der Gebäude genormt. Dies führt aber an dieser Stelle zu weit.
Was ist ein Nebengebäude?
Nebengebäude sind Gebäude, die in der Regel (bei Verwendung üblicher Abmessungen) genehmigungsfrei sind und nur eine Nebennutzung des betroffenen Grundstücks widerspiegeln. Auf einem Grundstück können häufig mehrere Nebengebäude gebaut werden. Typische Nebengebäude sind:
- Garage
- Carport
- Gartenpool
- Gartenhaus
- Sauna
- Wintergarten/Terrassenüberdachung
- Freisitz
- Gewächshaus
Welche Wohngebäudearten gibt es?
Wohngebäude allgemein sind Gebäude, die zu mehr als 50 % als Wohnraum genutzt werden. Zu Wohngebäuden zählen auch Ferienhäuser, Sommerhäuser oder Wochenendhäuser. Sie sollten dabei überwiegend selbst genutzt sein. Ansonsten handelt es sich um ein Nichtwohngebäude.
Wohngebäude können unterschiedlich viele Wohneinheiten haben. Wir unterscheiden grob zwischen Wohngebäuden mit ein- oder zwei Nutzungseinheiten (das typische Ein- oder Zweifamilienhaus). Wohneinheiten in einem Zweiparteienhaus können unterschiedlich groß sein. Ist eine Wohneinheit ausreichend für eine Familie und die andere für einen Einzelmieter würde man von einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung sprechen. Die Wohneinheiten können über- oder nebeneinander angeordnet sein. Sind sie übereinander angeordnet sprechen wir von einem Zweifamilienhaus. Sind die Wohneinheiten nebeneinander angeordnet sprechen wir von einem Doppelhaus. Betrachtet man nur eine Wohneinheit eines Doppelhauses so sprechen wir von einer Doppelhaushälfte.
Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten zählen bei uns als Mehrfamilienhaus. Spezielle Wohngebäude sind beispielsweise Wohnheime, beispielsweise für Senioren oder Studierende. Pflegeeinrichtungen wiederum gelten als Nichtwohngebäude. Allgemein sei noch gesagt, dass sowohl die eher kleineren Ein-/Zweifamilienhäuser, als auch größere Mehrfamilienhäuser freistehend oder in geschlossener Bauweise errichtet werden können. Freistehend bedeutet, dass ein Gebäude einen gewissen Abstand zum Gebäude auf dem Nachbargrundstück pflegt. Bei der geschlossenen Bauweise stehen die einzelnen Gebäude direkt aneinander. Man spricht auch von Reihenhäusern. Umgangssprachlich sind damit meist Ein- oder Zweifamilienhäuser gemeint.
Akteure beim Planen und Bauen
Welche Akteure treten auf?
Als Planungsbeteiligte bezeichnen wir alle theoretisch an einer Planung beteiligten Akteure. Vorweg nimmt der Bauherr die wichtigste Rolle ein. Er kann auch als Initiator bezeichnet werden. Bei den eigentlichen Planern wird bei einem Bauprojekt zwischen Objektplaner und Fachplaner unterschieden. Darüber hinaus können noch weitere Berater, Gutachter, Investoren, Banken, Nachbarn, Vertreter der Baubehörden, Prüfsachverständige und Nutzer in die Planung involviert sein. Baurechtlich gesehen nehmen Bauvorlageberechtigte und Nachweisberechtigte noch eine besondere Stellung als Planungsbeteiligte ein. Dabei handelt es sich aber in der Regel um Objektplaner und Fachplaner.
Welche Bauherrentypen gibt es?
Wir definieren als Bauherren, wer im eigenen Namen ein Bauvorhaben auf eigene Rechnung durchführt oder durchführen lässt. Rechtlich gesehen sind Bauherren als Bauantragssteller für die Planung und dem Bau mitverantwortlich. Bauherr können
- Privathaushalte
- Projektentwickler bzw. Bauträger
- öffentliche Bauherren,
- Bauherrengemeinschaften,
- Gewerbetreibende Unternehmen
- Immobilienfondsbetreiber
- Sonstige Organisationen, Vereine, Verbände, Stiftungen o. Ä.
sein.
Was ist ein Objektplaner?
Ein Objektplaner wurde früher auch Baumeister genannt. Es handelt sich um diejenigen Planer, die einen Entwurf erstellen und darauf aufbauend die einzelnen Fachplanungen zu einem Gesamtkonzept zusammenführen. Alle Fachplanung sollten schließlich aufeinander abgestimmt sein. In der Regel wird die Objektplanung von einem Architekten übernommen. Heutzutage schalten sich immer häufiger auch sogenannte Projektsteuerer ein, die unabhängig vom Architekten den Überblick über ein Projekt behalten. Architekten sind dann nur noch ausführende Entwerfer und Zeichner und weniger die alteingesessenen Baumeister. Die Bauleitung, korrekterweise Objektüberwachung genannt, zählt übrigens auch zur Objektplanung. Ein Bauleiter sorgt dafür, dass die Ausführung gemäß Planung erfolgt.
Was ist ein Fachplaner?
Fachplaner erstellen die für den Bauantrag erforderlichen bautechnischen Nachweise. Darüber hinaus werden Fachplaner für weitere, spezielle Fragestellungen ins Projekt integriert. Zur Fachplanung gehören beispielsweise:
- Fachplanung technische Gebäudeausstattung (Heizung, Kühlung, Lüftung, Strom)
- Fachplanung Gebäudeautomation & IT
- Fachplanung Innenarchitektur & Raumausstattung
- Fachplanung Garten- & Landschaftsarchitektur
Welche Berater gibt es?
Berater sind in der Regel dazu da, damit Bauherr:innen fundierte Entscheidungen treffen können, Zertifikate ausgestellt und Konzepte außerhalb der technischen Gebäudeplanung erarbeitet werden. Sie zählen insgesamt auch zu den Dienstleistern. Beispielsweise zählen wir Berater aus folgenden Bereichen dazu:
- Immobilienfinanzierung
- Vermarktung & Vermietung
- Nachhaltigkeitszertifizierung (DGNB, BREED, LEED)
- Baumediatoren (im Streitfall)
- Projektsteuerer
Welche Gutachter gibt es?
Gutachter begutachten spezielle Sachverhalte, wenn Unklarheit über eine bestimmte Situation vorherrschen. Gutachter sind vornehmlich in der Identifizierung, Analyse und Bewertung einzelner Sachverhalte tätig. Bedeutende Gutachter beim Planen und Bauen sind beispielsweise:
- Baugrundgutachter
- Bauschadensgutachter
Wer ist ein Investor?
Investoren sind Kapitalgeber, die den Grundstücksankauf, die Planungskosten, Baukosten, oder den späteren Kauf finanzieren. Auch private Bauherr:innen treten in der Regel als Investoren auf. Wir bezeichnen sie als Privatinvestoren. Investoren bezahlen nicht zwingend alle erforderlichen Leistungen direkt mit ihrem eigenen Kapital. Fremdkapital wird beispielsweise bei den Banken eingeholt. Als Endinvestor bezeichnen wir den Käufer einer fertiggestellten Immobilie. Als Zwischeninvestor bezeichnen wir den klassischen Projektentwickler. Also Akteure, die nur den Grundstücksankauf und Bau finanzieren und die Immobilie anschließend verkaufen (auch Trader-Developer genannt). Investoren, die ein bebaubares Grundstück kaufen, bebauen und anschließend vermieten können auch als Projektentwickler bezeichnet werden. Im Unterschied zum Trader-Developer spricht man dann vom Investor-Developer. Als Investor-Developer treten entweder Gewerbetreibende, oder spezielle Immobilieninvestoren auf. Gewerbetreibende bauen für die eigene Nutzung und erwirtschaften so den erforderlichen Ertrag, wohingegen Immobilieninvestoren den Ertrag aus der Vermietung ziehen.
Was ist ein Prüfsachverständige?
Prüfsachverständige, in manchen Bundesländern auch staatlich anerkannte Sachverständige, oder Prüfingenieure genannt, sind Personen die Ihre besondere Qualifikation in einem Fachbereich nachgewiesen und die für den Bauantrag erforderlichen bautechnischen Nachweise prüfen dürfen. Prüfungen bautechnischer Nachweise sind vor allem bei größeren Gebäuden erforderlich. Es gibt Sachverständige im Bereich der Tragwerksplanung, des Brandschutzes, sowie des Schall- und Wärmeschutzes. Da die Standsicherheit und der Brandschutz dem Aufenthalt in einem Gebäude grundlegend sicherstellen sollen, wird den beiden Bereichen eine höhere Bedeutung zugetragen. Prüfingenieure im Bereich Tragwerksplanung werden auch als Prüfstatiker bezeichnet. Neben der Prüfung der Nachweise prüfen sie auch die spätere Ausführung. Bei Stahlbetonbauteilen im Bereich der Tragwerksplanung spricht man dann häufig auch von Bewehrungsabnahmen.
Weitere Prüfsachverständige gibt es in den Bereichen der technischen Gebäudeausstattung, beispielsweise bei sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen (Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsstromversorgungen, Feuerlöschanlagen).
Was sind Bauvorlageberechtigte?
Fachplaner erstellen die für den Bauantrag erforderlichen bautechnischen Bauvorlageberechtigt sind in der Regel Architekten, die in eine landesspezifische Liste der Architektenkammer eingetragen sind. In der Regel akzeptieren die Bundesländer auch Eintragungen in anderen Bundesländern. Markenzeichen der eingetragenen Architekten ist deren Stempel und die Mitgliedsnummer. Die Listen sind öffentlich einsehbar und dadurch von Bauherr:innen bzw. Auftraggeber kontrollierbar. Neben Architekten können bei kleineren Maßnahmen auch Ingenieure, teilweise auch Handwerksmeister eine Bauvorlageberechtigung besitzen. Die Frage wird länderspezifisch in den Landesbauordnungen geregelt. Bauvorlageberechtigte reichen den Bauantrag gemeinsam mit den Bauherren ein.
Wer sind Nachweisberechtigte?
Eine Nachweisberechtigung liegt vor, wenn Architekten oder Ingenieure in eine Liste der landesspezifischen Architekten- oder Ingenieurkammern eingetragen sind. Die meisten Bundesländer akzeptieren auch Eintragungen in anderen Bundesländern. Ausnahmen bilden beispielsweise Schleswig Holstein und Hessen. Nachweisberechtigte dürfen bautechnische Nachweise unterschreiben und einreichen. Die Nachweisberechtigung gilt getrennt für die einzelnen Fachbereiche Brandschutz, Standsicherheit, Wärme-/Schallschutz. Im Brandschutz sind in der Regel Bauvorlageberechtigte auch nachweisberechtigt. Bei größeren Gebäuden werden die Nachweise von Prüfsachverständigen geprüft (4‑Augen Prinzip).
Technologien und Methoden
Was bedeutet BIM – Building Information Modeling?
Allgemein kann das Building Information Modeling als Synonym für die Digitalisierung von Gebäudeinformationen und dem digitalen Austausch von Gebäudedaten verstanden werden. Im Detail wird die Abkürzung BIM im deutschen Sprachgebrauch auf unterschiedliche Art und Weise verwendet.
Für Anwender gilt das Building Information Modeling als digitale Planungsmethode. Die grundlegende Idee hinter dem Building Information Modeling ist ein gemeinsames planen, prüfen, freigeben und abrufen von Informationen auf Basis eines virtuellen Gebäudemodells. Wohingegen früher einzelne Papierpläne, später dann einzelne digitale Zeichnungen ausgetauscht wurden, tauscht man in sehr modernen Unternehmen heute eben Gebäudemodelle aus.
Grundlage der Planungsmethode ist der Austausch digitaler Gebäudemodelle unter Anwendung eines einheitlichen Datenstandards. Der Reifegrad der Modellierung und der Datenaustausch selbst kann sehr unterschiedlich sein, sodass derzeit noch erhebliche Unterschiede in der Qualität und im Ausmaß der digitalen Zusammenarbeit vorliegen. Die Anwendung moderne CAD-Software sorgt mittlerweile dafür, dass mit vergleichsweise einfachen technischen Werkzeugen eine Gebäudeplanung zumindest bis zur Genehmigungsplanung dreidimensional geplant und ausgewertet werden kann. Ein übergeordnetes Ziel der IT Anwendung ist auch hier die Effizienzsteigerung und Prozessautomatisierung.
Unter BIM kann man aber auch das Building Information Model (zu deutsch: Gebäudeinformationsmodell) als digitalen Gebäudezwilling selbst verstehen. Hier geht es dann nicht so sehr um den Austausch, sondern vielmehr um das Gebäudemodell an sich. Man spricht oft auch von einem BIM-Modell. Das BIM-Modell ist das Ergebnis einer digitalen Planung auf Basis moderner CAD-Software. Typisch für das Gebäudemodell ist die bereits angesprochene Dreidimensionalität und das Vorhandensein weiterführender Gebäude- und Bauteilinformationen.
Ein Gebäudemodell gilt als BIM-fähig (BIM-ready), wenn die darin enthaltenen Informationen übertragen und von Dritten weiterverarbeitet, bzw. verwertet werden können. Genauso bezeichnen sich beispielsweise auch Planungsbüros als BIM-ready, wenn sie ausdrücken wollen, dass man sich zumindest theoretisch zu einer BIM-basierten Zusammenarbeit bereiterklärt. Momentan ist dies noch eine Art Aushängeschild oder Vermarktungsinstrument, weil viele, gerade ältere Büros den Umschwung auf die BIM-basierte Planung nicht mehr mitmachen.
Als Drittes kann BIM auch als Building Information Management (auch BIM-Management genannt) verstanden werden. Die Managementaufgaben können in Anlehnung an das aus der IT bekannte Informations- oder Datenmanagement definiert werden. Das BIM-Management hat eine Organisations- und Kontrollfunktion, welches von Bauherren gesondert beauftragt werden kann. Häufig wird das BIM-Management von Projektsteuerern übernommen. Ein BIM-Management ist notwendig, weil man davon ausgeht, dass jeder Projektbeteiligte ansonsten eigene Standards umsetzen möchte, die nicht miteinander harmonieren. Die Softwareprogramme sind in der Regel so offen gestaltet, dass individuelle Arbeitsweisen entwickelt werden, die es zusammenzuführen gilt. Einzelne Unternehmen haben daher häufig einen BIM-Koordinatoren, der letztlich nichts anderes macht als ein interner IT-Manager im Spezialbereich Gebäudedaten.
Was sind FEM – Finite Elemente Methode??
Die Finite Elemente Methode, kurz FEM, bezeichnet ein Simulationsverfahren aus der Tragwerksplanung. Es handelt sich um ein iteratives Verfahren, dass vor allem bei statisch unbestimmten Systemen, z. B. zur Bemessung von Stahlbeton-Deckenplatten, Stahlträgersystemen, Holzbau-Fachwerken eingesetzt wird. Der Vorteil der FEM Methode liegt in der Schnelligkeit bei der Berechnung und in den wirtschaftlicheren Ergebnissen. Herkömmliche Handverfahren sorgen gerade bei Deckenbauteilen für konservativere Bemessungsergebnisse. Ergo: Es wird mehr Stahl verbaut als eigentlich notwendig ist.
Was sind hygrothermische Simulationsverfahren?
Das hygrothermische Simulationsverfahren bezeichnet ein iteratives Simulationsverfahren aus der Bauphysik. Es dient der Tauwasserberechnung und wird häufig in der Ausführungsplanung zur Untersuchung von Wärmebrücken eingesetzt. Gegenüber vereinfachten Nachweisen mit dem weit verbreiteten Glaser-Verfahren, oder der Verwendung anerkannter Konstruktionen können die Ergebnisse der Simulation wichtige Erkenntnisse zum Anfallen von Tauwasser und somit zur Schimmelgefahr geben. Es handelt sich seit einigen Jahren um ein anerkanntes Verfahren gem. DIN 4108, dass u. a. mit der Software WUFI (entwickelt vom Fraunhofer Institut) angewendet werden kann. Bei Wärmeschutznachweisen werden hygrothermische Simulationen auch oft eingesetzt, wenn ein bestimmter Standard mit den herkömmlichen Methoden nicht erreicht werden kann. Ähnlich wie im Bereich der Tragwerksplanung schaut man sich mit Hilfe des Simulationsverfahrens das Gebäude noch etwas genauer an.
Was sind Geoinformationssysteme (GIS)?
Ein Geoinformationssystem (GIS) ist eine Technologie, mit der verschiedenartige raumbezogene Daten bearbeitet, organisiert, verknüpft, dargestellt und analysiert werden können. Dabei werden in der Regel große Datenbanken ins System eingelesen, analysiert und ausgewertet. Raumbezogene Daten sind Daten, die einen bestimmten Standort zugeordnet werden können. Das können Arbeitsmarktdaten, Kosten-/Preisdaten, technische Daten, amtliche Daten zum Thema Baurecht, Mobilfunkdaten, oder andere Daten sein. Der Analyse und Auswertung sind kaum Grenzen gesetzt. Im Rahmen der Gebäudeplanung können GIS-Daten beispielsweise bei der Risikoerkennung (Denkmalschutz, Baugrundgüte, Wind-/Schneelastzonen, Erdbebenzonen, Kohleabbaugebiete, Überschwemmungsgebiete) o. Ä. verwendet werden. GIS-Systeme können bei entsprechender Datengrundlage auch im Planungsprozess der Prozessautomatisierung und der Entscheidungsfindung dienen.
Baukonstruktion/Bauweisen
Was ist eine konventionelle Bauweise?
Die konventionelle Bauweise beschreibt eine Bauweise, bei der die einzelnen Bauteile vor Ort errichtet werden. Sie wird als konventionell bezeichnet, weil bis heute noch viele Gebäude mit den alten Methoden (“Stein auf Stein”) errichtet werden. Die Baubranche gilt insgesamt als wenig innovativ.
Was ist eine Fertigteilbauweise?
Fertigteile sind Bauteile, die in einem Werk vorgefertigt werden. Man spricht auch vom modularen oder seriellen Bauen. Ein Bauwerk im Hochbau gilt als Fertigteilbau, wenn der überwiegende Teil aus Fertigteilen hergestellt wurde. Ein Bauwerk würde also nicht als Fertigteilbauweise bezeichnet werden, nur weil die Deckenplatten als Halbfertigteile, sogenannten Filigrandecken geplant sind. Die Fertigteilbauweise ist im Stahl- und Holzbau insgesamt weiter verbreitet als im Massivbau. Im Holzbau werden ganze Wandtafeln, Fassadenteile, Dachelemente, Deckenelemente vorgefertigt und vor Ort legoartig miteinander verbunden. Bei der neuartigeren Modulbauweise werden ganze Raumzellen modulweise gestapelt. Vor Ort werden nur noch Anschlüsse miteinander verbunden und Verkabelungen zusammengesteckt. Fundamente werden in der Regel aber auch im Fertigteilbau noch vor Ort gegossen. Der Trend geht insgesamt zur Vorfertigung.
Baumaterialen für tragende Bauteile
Was sind tragende Bauteile?
Zu den tragenden Bauteilen gehören alle Bauteile, die unabhängig von ihrem Eigengewicht statisch belastet werden. Zu den tragenden Bauteilen eines Gebäudes zählen Fundamente bzw. Gründungsbauteile, Wände, Stützen, Unterzüge, Oberzüge, Ringbalken, Decken und diverse Einzelbauteile eines Daches (Sparren, Pfetten, Wechsel, Pfosten, Streben etc.).
Welche Mauersteinsorten gibt es?
Wir unterscheiden zwischen Ziegel, Kalksandsteinen und Natursteinen.
Bei Ziegeln handelt es sich um gebrannte Mauersteine. In der Regel werden Ziegel aus tonhaltigem Lehm hergestellt. Kalksandsteine werden industriell und unter hohem Druck hergestellt aus den Rohstoffen Kalk, Sand und Wasser. Zu den Natursteinen zählen alle natürlich vorkommenden Gesteinsarten, darunter beispielsweise auch Sandstein.
Welche Betonarten gibt es?
Wir unterscheiden zunächst grob zwischen Porenbeton, Gas-/Leichtbetonen und Schwerbeton. Beton im allgemeinen wird in der Regel hergestellt aus einem Sand/Kies, Wasser- und Zement. Weitere Zuschlagsstoffe geben dem Beton spezielle Eigenschaften (z. B. Schlacke, chemische Fließmittel, Kalk).
Porenbeton ist ein poröses Baumaterial. Die Porösität bildet sich durch Zuschlag von Aluminiumpulver. Beim Porenbeton werden als Trägermaterial nur feine Sande verwendet. Leichtbetone (Bims, Blähbeton) haben eine geringe Dichte und sind ebenfalls sehr porös. Hier werden Bims, Schlacke oder Blähton beigemischt. Schwerbeton ist die klassische Betonart, die man meist bei Deckenplatten, Keller- oder Treppenhauswänden verwendet. Unter den Schwerbetonen gibt es eine Vielzahl an Rezepten, die dazu führen, dass Beton sehr unterschiedliche Eigenschaften hinsichtlich der Druckfestigkeit, der Rissbreite, oder der Wasserundurchlässigkeit aufweisen kann. Teilweise werden auch Stahl- oder Carbonfasern dem Beton hinzugemischt. Wichtig zu wissen ist, dass der Baustoff Beton Druckkräfte sehr gut, Zugkräfte jedoch weniger gut aufnehmen kann. Damit der Beton bei Biegebeanspruchung nicht reist wird Stahl eingebaut (daher der Begriff Stahlbeton). Der Stahl wird auch als Bewehrung bezeichnet.
Welche sonstigen wichtigen Baumaterialien gibt es?
Neben den Steinen und Betonen wichtigsten Baumaterialien sind Holz und Stahl. Holz ist ein natürlicher Rohstoff, den es in unterschiedlichen Sorten gibt. Der Holzbau ist genau wie der Stahlbau ein spezielles Segment, in denen Tragwerksplaner und ausführende Firmen tätig sind. Holz wird bei den allermeisten Dachkonstruktionen (Dachstühlen) eingesetzt. Stahl wird vor allem im Hallenbau eingesetzt.
Leistungen und Leistungsphasen
In welche Phasen wird ein Bauprojekt gegliedert?
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure liefert eine seit Jahren anerkannte Struktur für ein Bauprojekt. Qualifizierte Planer:innen arbeiten in der Regl auch nach dem Phasenprinzip. Die Phasen beschreiben einen Planungs- und Bauprozess, der mit der Ermittlung der Bauherrenwünsche und Identifizierung der Ist-Situation beginnt und mit der Übergabe eines fertiggestellten Bauprojektes (dem umgangssprachlich genannten Bausoll) endet. Die Phasen nennen sich im Einzelnen:
Diese Leistungsphasen gelten sowohl für Architekten als auch Ingenieure. In der Leistungsphase 4 wird erst der Bauantrag gestellt. In der Leistungsphase 5 werden Details geklärt. Anschließend werden Bauunternehmen beauftragt. Die Ausführung der Bauunternehmen wird in der Leistungsphase 8 überwacht. Ziel ist es, dass ein Gebäude so gebaut wird wie es geplant war. In der Praxis stellt man gerade bei kleineren Projekten häufig fest, dass Ingenieure (Tragwerksplaner, Bauphysiker) häufig erst in späteren Phasen hinzugezogen werden und die Planung unvollständig an die Ausführung übergeben wird. Weiterhin stellt man häufig fest, dass infolgedessen eine baubegleitende Planung stattfinden wodurch oft Chaos und Abstimmungsprobleme entstehen.
- Lph. 1: Grundlagenermittlung
- Lph. 2: Vorplanung
- Lph. 3: Entwurfsplanung
- Lph. 4: Genehmigungsplanung
- Lph. 5: Ausführungsplanung
- Lph. 6: Vorbereitung der Vergabe
- Lph. 7: Mitwirkung bei der Vergabe
- Lph. 8: Objektüberwachung
- Lph. 9: Objektbetreuung
Bauen im Bestand
Welche Besonderheiten gibt es beim Bauen im Bestand?
Das Bauen im Gebäudebestand stellt für Ausführende als auch Planer immer eine größere Herausforderung dar als ein reiner Neubau. Der Grund dafür ist einfach: Die Einschränkungen beim Planen und Bauen sind größer, weil ein bestehendes Gebäude in die Planung und Ausführung integriert werden muss. Unsicherheiten bei der Planung ergeben sich häufig auch deshalb, weil die Planunterlagen früherer Zeiten oft verschwunden sind, oder nachträgliche Änderungen nicht dokumentiert wurden. Als Planer:in und Bauherr:in muss man sich überlegen, ob eine Bestandsaufnahme vor der Planung, oder erst nach der Planung sinnvoll ist. Manche Unsicherheiten kann man beim Bauen im Bestand zerstörungsfrei herausfinden. Aus Sicht der Tragwerksplanung betrifft dies beispielsweise die tatsächlich vorhandene Bewehrung, die sich in Stahlbetondecken befindet.
Was ist eine Bestandsaufnahme?
Eine Bestandsaufnahme beschreibt aus unserer Sicht einen Sichtung der geometrischen Lage des Gebäudes und der relevanten Bauteile, des Zustands und der umliegenden Umgebung. Gemeint ist ein Ortstermin, bei der speziell die vorhandene Bebauung vor Beginn der Planung in Augenschein genommen wird. Das Ziel einer Sichtung ist es sicherzustellen, dass die dokumentierten Bestandsunterlagen weitestgehend der real gebauten Ist-Situation entspricht und Abweichungen entsprechend erfasst werden. Die Auswahl der relevanten Bauteile ergibt sich anhand der Fragestellung, warum eine Bestandsaufnahme durchgeführt wird. Eine Bestandsaufnahme kann beispielsweise
- aus energetischer Sicht, zur Ableitung eines Sanierungsfahrplans,
- aus architektonisch gestalterischer Sicht, zur Ableitung eines neuen Nutzungskonzeptes,
- oder aus tragwerksplanerischer Sicht, zur Zustandsprüfung tragender Bauteile
durchgeführt werden. Bei den meisten kleineren Maßnahmen wird eine Sichtprüfung als ausreichend angesehen (zerstörungsfreie Methoden). Der weitere Aufwand sollte von einem Objektplaner in Anlehnung an den Umfang der vorgesehenen baulichen Veränderung den Bauherr:innen empfohlen werden. Bestehen bei einem fachlich qualifizierten Personal bei der Sichtprüfung erhebliche Zweifel, sind anderweitige Prüfmethoden, ggf. Gutachter zu Rate zu ziehen (nicht zerstörungsfreie Prüfmethoden).
Welche Abweichungen zwischen Plan und Vor-Ort Situation können auftreten?
Nachfolgend werden typische Abweichungen zwischen Bestandsunterlagen und der realen Ist-Situation sowie ihre Folgen vorgestellt. Die Beispiele beziehen sich hier allesamt auf die Standsicherheit eines Gebäudes.
- die tragenden Bauteile befinden sich real nicht an der geplanten Ort und Stelle (Toleranzen berücksichtigen). Infolgedessen können Lasten und Spannweiten bei Decken falsch angenommen werden. Es kommt zu unerwarteten Rissbildungen und späteren Folgeschäden (Korrosion etc.).
- die eingezeichneten Bauteile haben andere Abmessungen als im Plan angegeben. Infolgedessen können einzelne Bauteile überbelastet sein. Es kann zu Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit (Durchbiegung, Risse) und langfristigen Schäden, bis hin zum Versagen der Standsicherheit kommen (Zusammenbruch).
- die eingezeichneten Bauteile sind beschädigt und lassen (kurz‑, als auch langfristig) eine geringere Tragfähigkeit/Gebrauchstauglichkeit vermuten (z.B. freiliegende Bewehrungen bei Stahlbetonbauteilen, durchfeuchtete, unbelüftete Holzbauteile, dauerhaft feuchte Wände, Setzungsrisse im Mauerwerk, Schädlings- und Pilzbefall in tragenden Bauteilen). Es kann zu groben, oft erst spät sichtbaren Schäden kommen (Tragwerksversagen).