Fachliche Begriffe/​Fragestellungen

Wir möch­ten unse­ren Kun­den und Kun­din­nen nach­fol­gend eini­ge wich­ti­ge Begrif­fe, die wir in unse­ren Anfra­ge­for­mu­la­ren, Ange­bo­ten und bei unse­rer Dienst­leis­tung ver­wen­den, ger­ne näher bringen.

Bautechnische Nachweise

Was ist ein bau­tech­ni­scher Nachweis? 

Der bau­tech­ni­sche Nach­weis ist ein Begriff aus den Lan­des­bau­ord­nun­gen. Es han­delt sich um einen Über­be­griff für den Stand­si­cher­heits­nach­weis, den Wär­me­schutz­nach­weis, den Schall­schutz­nach­weis und den Brand­schutz­nach­weis. All die­se Nach­wei­se sind Bau­vor­la­gen, die im Rah­men eines Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­rens von Fach­pla­nern erstellt und spä­tes­tens zu Bau­be­ginn bei der Bau­be­hör­de ein­ge­reicht werden.

Was ist ein bau­phy­si­ka­li­scher Nachweis? 

Mit einem bau­phy­si­ka­li­schen Nach­weis sind der Wär­me­schutz­nach­weis, der Schall­schutz­nach­weis und der Brand­schutz­nach­weis gemeint. Die Nach­wei­se wer­den im Bau­an­trag als Bau­vor­la­ge bezeich­net. Nicht immer sind alle Nach­wei­se erfor­der­lich. Ohne die not­wen­di­gen Bau­vor­la­gen erhal­ten Sie kei­ne auf­la­gen­freie Bau­ge­neh­mi­gung. Die Nach­wei­se wer­den im Rah­men eines Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­rens von Fach­pla­nern erstellt und spä­tes­tens zu Bau­be­ginn bei der Bau­be­hör­de eingereicht.

Was ist ein Standsicherheitsnachweis? 

Gemeint sind sta­ti­sche Berech­nun­gen (Sta­tik), bei denen die Stand­haf­tig­keit ein­zel­ner Bau­tei­le mit aner­kann­ten Metho­den aus der Mecha­nik nach­ge­wie­sen wer­den. Der fina­le Stand­si­cher­heits­nach­weis wird in der HOAI Leis­tungs­pha­se 4 Geneh­mi­gungs­pla­nung erstellt. Bei einem Stand­si­cher­heits­nach­weis wird rech­ne­risch geprüft, ob die vor­ge­se­he­ne Objekt­pla­nung (meist vom Archi­tek­ten) stand­si­cher und gebrauchs­taug­lich ist.

Was ist ein Wärmeschutznachweis? 

Gemeint ist ein Nach­weis­ver­fah­ren zur Über­prü­fung gesetz­li­cher Wär­me­schutz­an­for­de­run­gen. Die Grund­la­ge des Wär­me­schutz­nach­wei­ses ist die DIN 4108, bzw. das Wär­me-GEG. Man unter­schei­det zwi­schen einem som­mer­li­chen und einem win­ter­lich­ten Wärmeschutz.

Beim win­ter­lich­ten Wär­me­schutz wird geprüft, ob wäh­rend der Heiz­pe­ri­ode an den inne­ren Bau­teil­ober­flä­chen eine aus­rei­chen­de Ober­flä­chen­tem­pe­ra­tur vor­herrscht. Mit dem Nach­weis soll aus­ge­schlos­sen wer­den, dass sich bei der geplan­ten Kon­struk­ti­on (die Fest­le­gung ist Teil der Objekt­pla­nung der Archi­tek­ten) kein Ober­flä­chen­kon­den­sat bil­det und so Schim­mel im Wohn­raum ent­steht. Beim som­mer­li­chen Wär­me­schutz wird geprüft, ob die vor­ge­se­he­ne Kon­struk­ti­on eine Auf­hei­zung der Innen­räu­me hin­rei­chend begrenzt und ein behag­li­ches Raum­kli­ma gewähr­leis­tet wer­den kann.

Was ist ein Schallschutznachweis? 

Gemeint ist ein Nach­weis­ver­fah­ren zur Über­prü­fung aner­kann­ter Schall­schutz­an­for­de­run­gen. Die Grund­la­ge des Schall­schutz­nach­wei­ses ist die DIN 4109. Man unter­schei­det zwi­schen einem Nach­weis gegen Außen­lärm und einen Nach­weis gegen Luft‑, bzw. Tritt­schall aus angren­zen­den Räu­men (z. B. von Nach­barn oder aus Nachbarwohnungen).

Beim Nach­weis gegen Außen­lärm wird geprüft, ob die vor­ge­se­he­ne Kon­struk­ti­on ein bestimm­tes Schall­dämm­maß unter Ein­wir­kung eines vor­lie­gen­den Lärm­pe­gel (z.B. durch Stra­ßen­ver­kehr, o. Ä.) erreicht. Des­to höher das Schall­dämm­maß ist, des­to bes­ser kann die vor­ge­se­he­ne Kon­struk­ti­on den Schall absorbieren.

Beim Nach­weis gegen Lärm aus angren­zen­den Räu­men wird geprüft, ob die geplan­te Kon­struk­ti­on die frem­den Geräu­sche (z.B. Stamp­fen auf dem Boden, Spre­chen, lau­fen­de Was­ser­lei­tun­gen, etc.) aus­rei­chend absor­bie­ren kann. Ziel in bei­den Fäl­len ist es, in den bewohn­ten Berei­chen ein behag­li­ches Wohn­ge­fühl sicher­zu­stel­len. Dau­er­haft erhöh­ter Lärm ist schließ­lich eine nach­ge­wie­se­ne Ursa­che für gesund­heit­li­che Schäden.

Was ist ein Brandschutznachweis? 

Gemeint ist ein Nach­weis­ver­fah­ren zur Über­prü­fung aner­kann­ter Brand­schutz­an­for­de­run­gen. Die Anfor­de­run­gen an den Brand­schutz wer­den grob in den Lan­de­bau­ord­nun­gen und teil­wei­se in den Son­der­bau­richt­li­ni­en defi­niert. Es gibt grund­sätz­lich unter­schied­li­che Nach­weis­ver­fah­ren. Die Nach­weis­ver­fah­ren sind in Deutsch­land genormt. Bei Son­der­bau­ten und mit­tel­gro­ßen bis gro­ßen Gara­gen wer­den wei­ter­hin Brand­schutz­kon­zep­te erstellt. Der Brand­schutz­nach­weis und das Brand­schutz­kon­zept unter­schei­den sich dar­in, dass bei einem Brand­schutz­kon­zept auch ande­re Vor­schrif­ten und Richt­li­ni­en (z. B. Ver­samm­lungs­stät­ten­richt­li­nie) zu berück­sich­ti­gen sind (gilt für Son­der­bau­ten und Garagen).

Projektarten

Was sind Projektarten? 

Wir unter­schei­den bei den Pro­jekt­ar­ten grund­sätz­lich zwi­schen Neu­bau­ten und Bestands­bau­ten. Bei den Bestands­bau­ten sind wei­te­re Unter­schei­dun­gen mög­lich. Abseits des­sen gibt es auch noch Abriss­vor­ha­ben, die wir hier nicht wei­ter betrachten.

Was ist ein Neubau? 

Neu­bau­ten sind Bau­maß­nah­men, bei denen von Grund auf alle Bau­tei­le neu geplant und errich­tet wer­den müs­sen. Als Neu­bau­wer­den auch Maß­nah­men ange­se­hen, denen ein Voll­ab­riss eines bestehen­den Gebäu­des mit/​ohne Boden­aus­tausch (evtl. bei Boden­kon­ta­mi­na­tio­nen) vorausgehen.

Was ist ein Bestandsbau? 

Bestands­bau­maß­nah­men sind Bau­maß­nah­men, die direkt an, auf, oder in einem bestehen­den Gebäu­de geplant sind. Typi­sche Bestands­bau­maß­nah­men sind:

  • Dach­auf­sto­ckun­gen (Dach­ab­riss und Auf­bau einer zusätz­li­chen Etage)
  • Kel­ler- & Dach­aus­bau­ten (Erschlie­ßung eines unge­nut­zen Dachraumes)
  • Dach­gau­ben, Dach­log­gia, Dach­ter­ras­sen (Ver­än­de­run­gen an der Dachkonstruktion)
  • Grund­riss­än­de­run­gen (z.B. Wand- und Deckendurchbrüche)
  • Ein­bau­ten (z.B. bei beson­ders schwe­ren Gerätschaften)
  • Anbau­ten (hori­zon­ta­le Erwei­te­rung eines Gebäudes)
  • Umbau­ten (Sam­mel­be­griff für geneh­mi­gungs­freie Bestands­bau­maß­nah­men, wie Grund­riss­än­de­run­gen, oder Einbauten)
Was sind Hochbaumaßnahmen? 

Man kann grund­le­gend zwi­schen Hoch­bau und Tief­bau­maß­nah­men unter­schei­den. Die Trenn­li­nie zwi­schen Hoch- und Tief­bau bil­det grob die Gelän­de­ober­kan­te. Kel­ler von nach oben hin­aus­ra­gen­den Gebäu­den zäh­len wir auch zum Hoch­bau. Ein Bau­gru­ben­ver­bau zäh­len wir wie­der­um zum Tief­bau, weil die­ser nichts direkt mit dem Gebäu­de (dem Hoch­bau) zu tun hat. Wir pla­nen in der Regel nur Hochbaumaßnahmen.

Gebäudearten

Was sind Gebäudearten? 

Wir ori­en­tie­ren uns bei den Gebäu­de­ar­ten an den bau­recht­li­chen Begrif­fen Haupt- und Neben­ge­bäu­de. Die Tren­nung lässt sich anhand der Grund­stücks­nut­zung ablei­ten. Die Nut­zung eines Haupt­ge­bäu­des soll­te der vor­ge­schrie­be­nen Nut­zung gemäß Bebau­ungs­plan oder wei­ter­füh­ren­den Raum­pla­nun­gen ent­spre­chen. Neben­ge­bäu­de sind alle sons­ti­gen Gebäu­de auf einem Grund­stück. Deren Nut­zung ist als neben­säch­lich anzusehen.

Was ist ein Hauptgebäude? 

Der Begriff Haupt­ge­bäu­de stammt aus den Bau­ord­nun­gen und bezeich­net geneh­mi­gungs­pflich­ti­ge Gebäu­de, der Nut­zung den Vor­schrif­ten der gül­ti­gen ört­li­chen Bau­vor­schrif­ten ent­spricht (Haupt­nut­zung). Typi­sche Haupt­ge­bäu­de sind:

Wohn­ge­bäu­de

  • Ein­fa­mi­li­en­haus
  • Zwei­fa­mi­li­en­haus
  • Mehr­fa­mi­li­en­haus
  • Rei­hen­haus
  • Dop­pel­haus

Nicht­wohn­ge­bäu­de

  • Büro­ge­bäu­de
  • (Einzel-)Handelsgebäude
  • Pro­duk­ti­ons­ge­bäu­de
  • Lager-/Lo­gis­tik­hal­len
  • Ver­samm­lungs­stät­ten
  • Kul­tur­ge­bäu­de
  • Sport­stät­ten

Bei den Gebäu­de­ar­ten ist uns kei­ne Norm bekannt. Viel­mehr wur­de bei Flä­chen­de­fi­ni­tio­nen gemäß DIN 277 die Flä­chen­nut­zung inner­halb der Gebäu­de genormt. Dies führt aber an die­ser Stel­le zu weit.

Was ist ein Nebengebäude? 

Neben­ge­bäu­de sind Gebäu­de, die in der Regel (bei Ver­wen­dung übli­cher Abmes­sun­gen) geneh­mi­gungs­frei sind und nur eine Neben­nut­zung des betrof­fe­nen Grund­stücks wider­spie­geln. Auf einem Grund­stück kön­nen häu­fig meh­re­re Neben­ge­bäu­de gebaut wer­den. Typi­sche Neben­ge­bäu­de sind:

  • Gara­ge
  • Car­port
  • Gar­ten­pool
  • Gar­ten­haus
  • Sau­na
  • Wintergarten/​Terrassenüberdachung
  • Frei­sitz
  • Gewächs­haus
Wel­che Wohn­ge­bäu­de­ar­ten gibt es? 

Wohn­ge­bäu­de all­ge­mein sind Gebäu­de, die zu mehr als 50 % als Wohn­raum genutzt wer­den. Zu Wohn­ge­bäu­den zäh­len auch Feri­en­häu­ser, Som­mer­häu­ser oder Wochen­end­häu­ser. Sie soll­ten dabei über­wie­gend selbst genutzt sein. Ansons­ten han­delt es sich um ein Nichtwohngebäude.

Wohn­ge­bäu­de kön­nen unter­schied­lich vie­le Wohn­ein­hei­ten haben. Wir unter­schei­den grob zwi­schen Wohn­ge­bäu­den mit ein- oder zwei Nut­zungs­ein­hei­ten (das typi­sche Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­haus). Wohn­ein­hei­ten in einem Zwei­par­tei­en­haus kön­nen unter­schied­lich groß sein. Ist eine Wohn­ein­heit aus­rei­chend für eine Fami­lie und die ande­re für einen Ein­zel­mie­ter wür­de man von einem Ein­fa­mi­li­en­haus mit Ein­lie­ger­woh­nung spre­chen. Die Wohn­ein­hei­ten kön­nen über- oder neben­ein­an­der ange­ord­net sein. Sind sie über­ein­an­der ange­ord­net spre­chen wir von einem Zwei­fa­mi­li­en­haus. Sind die Wohn­ein­hei­ten neben­ein­an­der ange­ord­net spre­chen wir von einem Dop­pel­haus. Betrach­tet man nur eine Wohn­ein­heit eines Dop­pel­hau­ses so spre­chen wir von einer Doppelhaushälfte.

Wohn­ge­bäu­de mit mehr als zwei Wohn­ein­hei­ten zäh­len bei uns als Mehr­fa­mi­li­en­haus. Spe­zi­el­le Wohn­ge­bäu­de sind bei­spiels­wei­se Wohn­hei­me, bei­spiels­wei­se für Senio­ren oder Stu­die­ren­de. Pfle­ge­ein­rich­tun­gen wie­der­um gel­ten als Nicht­wohn­ge­bäu­de. All­ge­mein sei noch gesagt, dass sowohl die eher klei­ne­ren Ein-/Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser, als auch grö­ße­re Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser frei­ste­hend oder in geschlos­se­ner Bau­wei­se errich­tet wer­den kön­nen. Frei­ste­hend bedeu­tet, dass ein Gebäu­de einen gewis­sen Abstand zum Gebäu­de auf dem Nach­bar­grund­stück pflegt. Bei der geschlos­se­nen Bau­wei­se ste­hen die ein­zel­nen Gebäu­de direkt anein­an­der. Man spricht auch von Rei­hen­häu­sern. Umgangs­sprach­lich sind damit meist Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser gemeint.

Akteure beim Planen und Bauen

Wel­che Akteu­re tre­ten auf? 

Als Pla­nungs­be­tei­lig­te bezeich­nen wir alle theo­re­tisch an einer Pla­nung betei­lig­ten Akteu­re. Vor­weg nimmt der Bau­herr die wich­tigs­te Rol­le ein. Er kann auch als Initia­tor bezeich­net wer­den. Bei den eigent­li­chen Pla­nern wird bei einem Bau­pro­jekt zwi­schen Objekt­pla­ner und Fach­pla­ner unter­schie­den. Dar­über hin­aus kön­nen noch wei­te­re Bera­ter, Gut­ach­ter, Inves­to­ren, Ban­ken, Nach­barn, Ver­tre­ter der Bau­be­hör­den, Prüf­sach­ver­stän­di­ge und Nut­zer in die Pla­nung invol­viert sein. Bau­recht­lich gese­hen neh­men Bau­vor­la­ge­be­rech­tig­te und Nach­weis­be­rech­tig­te noch eine beson­de­re Stel­lung als Pla­nungs­be­tei­lig­te ein. Dabei han­delt es sich aber in der Regel um Objekt­pla­ner und Fachplaner.

Wel­che Bau­her­ren­ty­pen gibt es? 

Wir defi­nie­ren als Bau­her­ren, wer im eige­nen Namen ein Bau­vor­ha­ben auf eige­ne Rech­nung durch­führt oder durch­füh­ren lässt. Recht­lich gese­hen sind Bau­her­ren als Bau­an­trags­stel­ler für die Pla­nung und dem Bau mit­ver­ant­wort­lich. Bau­herr können

  • Pri­vat­haus­hal­te
  • Pro­jekt­ent­wick­ler bzw. Bauträger
  • öffent­li­che Bauherren,
  • Bau­her­ren­ge­mein­schaf­ten,
  • Gewer­be­trei­ben­de Unternehmen
  • Immo­bi­li­en­fonds­be­trei­ber
  • Sons­ti­ge Orga­ni­sa­tio­nen, Ver­ei­ne, Ver­bän­de, Stif­tun­gen o. Ä.

sein.

Was ist ein Objektplaner? 

Ein Objekt­pla­ner wur­de frü­her auch Bau­meis­ter genannt. Es han­delt sich um die­je­ni­gen Pla­ner, die einen Ent­wurf erstel­len und dar­auf auf­bau­end die ein­zel­nen Fach­pla­nun­gen zu einem Gesamt­kon­zept zusam­men­füh­ren. Alle Fach­pla­nung soll­ten schließ­lich auf­ein­an­der abge­stimmt sein. In der Regel wird die Objekt­pla­nung von einem Archi­tek­ten über­nom­men. Heut­zu­ta­ge schal­ten sich immer häu­fi­ger auch soge­nann­te Pro­jekt­steue­rer ein, die unab­hän­gig vom Archi­tek­ten den Über­blick über ein Pro­jekt behal­ten. Archi­tek­ten sind dann nur noch aus­füh­ren­de Ent­wer­fer und Zeich­ner und weni­ger die alt­ein­ge­ses­se­nen Bau­meis­ter. Die Bau­lei­tung, kor­rek­ter­wei­se Objekt­über­wa­chung genannt, zählt übri­gens auch zur Objekt­pla­nung. Ein Bau­lei­ter sorgt dafür, dass die Aus­füh­rung gemäß Pla­nung erfolgt.

Was ist ein Fachplaner? 

Fach­pla­ner erstel­len die für den Bau­an­trag erfor­der­li­chen bau­tech­ni­schen Nach­wei­se. Dar­über hin­aus wer­den Fach­pla­ner für wei­te­re, spe­zi­el­le Fra­ge­stel­lun­gen ins Pro­jekt inte­griert. Zur Fach­pla­nung gehö­ren beispielsweise:

  • Fach­pla­nung tech­ni­sche Gebäu­de­aus­stat­tung (Hei­zung, Küh­lung, Lüf­tung, Strom)
  • Fach­pla­nung Gebäu­de­au­to­ma­ti­on & IT
  • Fach­pla­nung Innen­ar­chi­tek­tur & Raumausstattung
  • Fach­pla­nung Gar­ten- & Landschaftsarchitektur
Wel­che Bera­ter gibt es? 

Bera­ter sind in der Regel dazu da, damit Bauherr:innen fun­dier­te Ent­schei­dun­gen tref­fen kön­nen, Zer­ti­fi­ka­te aus­ge­stellt und Kon­zep­te außer­halb der tech­ni­schen Gebäu­de­pla­nung erar­bei­tet wer­den. Sie zäh­len ins­ge­samt auch zu den Dienst­leis­tern. Bei­spiels­wei­se zäh­len wir Bera­ter aus fol­gen­den Berei­chen dazu:

  • Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung
  • Ver­mark­tung & Vermietung
  • Nach­hal­tig­keits­zer­ti­fi­zie­rung (DGNB, BREED, LEED)
  • Bau­me­dia­to­ren (im Streitfall)
  • Pro­jekt­steue­rer
Wel­che Gut­ach­ter gibt es? 

Gut­ach­ter begut­ach­ten spe­zi­el­le Sach­ver­hal­te, wenn Unklar­heit über eine bestimm­te Situa­ti­on vor­herr­schen. Gut­ach­ter sind vor­nehm­lich in der Iden­ti­fi­zie­rung, Ana­ly­se und Bewer­tung ein­zel­ner Sach­ver­hal­te tätig. Bedeu­ten­de Gut­ach­ter beim Pla­nen und Bau­en sind beispielsweise:

  • Bau­grund­gut­ach­ter
  • Bau­scha­dens­gut­ach­ter
Wer ist ein Investor? 

Inves­to­ren sind Kapi­tal­ge­ber, die den Grund­stücks­an­kauf, die Pla­nungs­kos­ten, Bau­kos­ten, oder den spä­te­ren Kauf finan­zie­ren. Auch pri­va­te Bauherr:innen tre­ten in der Regel als Inves­to­ren auf. Wir bezeich­nen sie als Pri­vat­in­ves­to­ren. Inves­to­ren bezah­len nicht zwin­gend alle erfor­der­li­chen Leis­tun­gen direkt mit ihrem eige­nen Kapi­tal. Fremd­ka­pi­tal wird bei­spiels­wei­se bei den Ban­ken ein­ge­holt. Als End­in­ves­tor bezeich­nen wir den Käu­fer einer fer­tig­ge­stell­ten Immo­bi­lie. Als Zwi­schen­in­ves­tor bezeich­nen wir den klas­si­schen Pro­jekt­ent­wick­ler. Also Akteu­re, die nur den Grund­stücks­an­kauf und Bau finan­zie­ren und die Immo­bi­lie anschlie­ßend ver­kau­fen (auch Trader-Deve­lo­per genannt). Inves­to­ren, die ein bebau­ba­res Grund­stück kau­fen, bebau­en und anschlie­ßend ver­mie­ten kön­nen auch als Pro­jekt­ent­wick­ler bezeich­net wer­den. Im Unter­schied zum Trader-Deve­lo­per spricht man dann vom Inves­tor-Deve­lo­per. Als Inves­tor-Deve­lo­per tre­ten ent­we­der Gewer­be­trei­ben­de, oder spe­zi­el­le Immo­bi­li­en­in­ves­to­ren auf. Gewer­be­trei­ben­de bau­en für die eige­ne Nut­zung und erwirt­schaf­ten so den erfor­der­li­chen Ertrag, wohin­ge­gen Immo­bi­li­en­in­ves­to­ren den Ertrag aus der Ver­mie­tung ziehen.

Was ist ein Prüfsachverständige? 

Prüf­sach­ver­stän­di­ge, in man­chen Bun­des­län­dern auch staat­lich aner­kann­te Sach­ver­stän­di­ge, oder Prüf­in­ge­nieu­re genannt, sind Per­so­nen die Ihre beson­de­re Qua­li­fi­ka­ti­on in einem Fach­be­reich nach­ge­wie­sen und die für den Bau­an­trag erfor­der­li­chen bau­tech­ni­schen Nach­wei­se prü­fen dür­fen. Prü­fun­gen bau­tech­ni­scher Nach­wei­se sind vor allem bei grö­ße­ren Gebäu­den erfor­der­lich. Es gibt Sach­ver­stän­di­ge im Bereich der Trag­werks­pla­nung, des Brand­schut­zes, sowie des Schall- und Wär­me­schut­zes. Da die Stand­si­cher­heit und der Brand­schutz dem Auf­ent­halt in einem Gebäu­de grund­le­gend sicher­stel­len sol­len, wird den bei­den Berei­chen eine höhe­re Bedeu­tung zuge­tra­gen. Prüf­in­ge­nieu­re im Bereich Trag­werks­pla­nung wer­den auch als Prüf­sta­ti­ker bezeich­net. Neben der Prü­fung der Nach­wei­se prü­fen sie auch die spä­te­re Aus­füh­rung. Bei Stahl­be­ton­bau­tei­len im Bereich der Trag­werks­pla­nung spricht man dann häu­fig auch von Bewehrungsabnahmen.

Wei­te­re Prüf­sach­ver­stän­di­ge gibt es in den Berei­chen der tech­ni­schen Gebäu­de­aus­stat­tung, bei­spiels­wei­se bei sicher­heits­tech­ni­schen Anla­gen und Ein­rich­tun­gen (Lüf­tungs­an­la­gen, CO-Warn­an­la­gen, Rauch- und Wär­me­ab­zugs­an­la­gen, Brand­mel­de- und Alar­mie­rungs­an­la­gen, Sicher­heits­strom­ver­sor­gun­gen, Feuerlöschanlagen).

Was sind Bauvorlageberechtigte? 

Fach­pla­ner erstel­len die für den Bau­an­trag erfor­der­li­chen bau­tech­ni­schen Bau­vor­la­ge­be­rech­tigt sind in der Regel Archi­tek­ten, die in eine lan­des­spe­zi­fi­sche Lis­te der Archi­tek­ten­kam­mer ein­ge­tra­gen sind. In der Regel akzep­tie­ren die Bun­des­län­der auch Ein­tra­gun­gen in ande­ren Bun­des­län­dern. Mar­ken­zei­chen der ein­ge­tra­ge­nen Archi­tek­ten ist deren Stem­pel und die Mit­glieds­num­mer. Die Lis­ten sind öffent­lich ein­seh­bar und dadurch von Bauherr:innen bzw. Auf­trag­ge­ber kon­trol­lier­bar. Neben Archi­tek­ten kön­nen bei klei­ne­ren Maß­nah­men auch Inge­nieu­re, teil­wei­se auch Hand­werks­meis­ter eine Bau­vor­la­ge­be­rech­ti­gung besit­zen. Die Fra­ge wird län­der­spe­zi­fisch in den Lan­des­bau­ord­nun­gen gere­gelt. Bau­vor­la­ge­be­rech­tig­te rei­chen den Bau­an­trag gemein­sam mit den Bau­her­ren ein.

Wer sind Nachweisberechtigte? 

Eine Nach­weis­be­rech­ti­gung liegt vor, wenn Archi­tek­ten oder Inge­nieu­re in eine Lis­te der lan­des­spe­zi­fi­schen Archi­tek­ten- oder Inge­nieur­kam­mern ein­ge­tra­gen sind. Die meis­ten Bun­des­län­der akzep­tie­ren auch Ein­tra­gun­gen in ande­ren Bun­des­län­dern. Aus­nah­men bil­den bei­spiels­wei­se Schles­wig Hol­stein und Hes­sen. Nach­weis­be­rech­tig­te dür­fen bau­tech­ni­sche Nach­wei­se unter­schrei­ben und ein­rei­chen. Die Nach­weis­be­rech­ti­gung gilt getrennt für die ein­zel­nen Fach­be­rei­che Brand­schutz, Stand­si­cher­heit, Wär­me-/Schall­schutz. Im Brand­schutz sind in der Regel Bau­vor­la­ge­be­rech­tig­te auch nach­weis­be­rech­tigt. Bei grö­ße­ren Gebäu­den wer­den die Nach­wei­se von Prüf­sach­ver­stän­di­gen geprüft (4‑Augen Prinzip).

Technologien und Methoden

Was bedeu­tet BIM – Buil­ding Infor­ma­ti­on Modeling? 

All­ge­mein kann das Buil­ding Infor­ma­ti­on Mode­ling als Syn­onym für die Digi­ta­li­sie­rung von Gebäu­de­infor­ma­tio­nen und dem digi­ta­len Aus­tausch von Gebäu­de­da­ten ver­stan­den wer­den. Im Detail wird die Abkür­zung BIM im deut­schen Sprach­ge­brauch auf unter­schied­li­che Art und Wei­se verwendet.

Für Anwen­der gilt das Buil­ding Infor­ma­ti­on Mode­ling als digi­ta­le Pla­nungs­me­tho­de. Die grund­le­gen­de Idee hin­ter dem Buil­ding Infor­ma­ti­on Mode­ling ist ein gemein­sa­mes pla­nen, prü­fen, frei­ge­ben und abru­fen von Infor­ma­tio­nen auf Basis eines vir­tu­el­len Gebäu­de­mo­dells. Wohin­ge­gen frü­her ein­zel­ne Papier­plä­ne, spä­ter dann ein­zel­ne digi­ta­le Zeich­nun­gen aus­ge­tauscht wur­den, tauscht man in sehr moder­nen Unter­neh­men heu­te eben Gebäu­de­mo­del­le aus.

Grund­la­ge der Pla­nungs­me­tho­de ist der Aus­tausch digi­ta­ler Gebäu­de­mo­del­le unter Anwen­dung eines ein­heit­li­chen Daten­stan­dards. Der Rei­fe­grad der Model­lie­rung und der Daten­aus­tausch selbst kann sehr unter­schied­lich sein, sodass der­zeit noch erheb­li­che Unter­schie­de in der Qua­li­tät und im Aus­maß der digi­ta­len Zusam­men­ar­beit vor­lie­gen. Die Anwen­dung moder­ne CAD-Soft­ware sorgt mitt­ler­wei­le dafür, dass mit ver­gleichs­wei­se ein­fa­chen tech­ni­schen Werk­zeu­gen eine Gebäu­de­pla­nung zumin­dest bis zur Geneh­mi­gungs­pla­nung drei­di­men­sio­nal geplant und aus­ge­wer­tet wer­den kann. Ein über­ge­ord­ne­tes Ziel der IT Anwen­dung ist auch hier die Effi­zi­enz­stei­ge­rung und Prozessautomatisierung.

Unter BIM kann man aber auch das Buil­ding Infor­ma­ti­on Model (zu deutsch: Gebäu­de­infor­ma­ti­ons­mo­dell) als digi­ta­len Gebäu­de­zwil­ling selbst ver­ste­hen. Hier geht es dann nicht so sehr um den Aus­tausch, son­dern viel­mehr um das Gebäu­de­mo­dell an sich. Man spricht oft auch von einem BIM-Modell. Das BIM-Modell ist das Ergeb­nis einer digi­ta­len Pla­nung auf Basis moder­ner CAD-Soft­ware. Typisch für das Gebäu­de­mo­dell ist die bereits ange­spro­che­ne Drei­di­men­sio­na­li­tät und das Vor­han­den­sein wei­ter­füh­ren­der Gebäu­de- und Bauteilinformationen.

Ein Gebäu­de­mo­dell gilt als BIM-fähig (BIM-rea­dy), wenn die dar­in ent­hal­te­nen Infor­ma­tio­nen über­tra­gen und von Drit­ten wei­ter­ver­ar­bei­tet, bzw. ver­wer­tet wer­den kön­nen. Genau­so bezeich­nen sich bei­spiels­wei­se auch Pla­nungs­bü­ros als BIM-rea­dy, wenn sie aus­drü­cken wol­len, dass man sich zumin­dest theo­re­tisch zu einer BIM-basier­ten Zusam­men­ar­beit bereit­erklärt. Momen­tan ist dies noch eine Art Aus­hän­ge­schild oder Ver­mark­tungs­in­stru­ment, weil vie­le, gera­de älte­re Büros den Umschwung auf die BIM-basier­te Pla­nung nicht mehr mitmachen.

Als Drit­tes kann BIM auch als Buil­ding Infor­ma­ti­on Manage­ment (auch BIM-Manage­ment genannt) ver­stan­den wer­den. Die Manage­ment­auf­ga­ben kön­nen in Anleh­nung an das aus der IT bekann­te Infor­ma­ti­ons- oder Daten­ma­nage­ment defi­niert wer­den. Das BIM-Manage­ment hat eine Orga­ni­sa­ti­ons- und Kon­troll­funk­ti­on, wel­ches von Bau­her­ren geson­dert beauf­tragt wer­den kann. Häu­fig wird das BIM-Manage­ment von Pro­jekt­steue­rern über­nom­men. Ein BIM-Manage­ment ist not­wen­dig, weil man davon aus­geht, dass jeder Pro­jekt­be­tei­lig­te ansons­ten eige­ne Stan­dards umset­zen möch­te, die nicht mit­ein­an­der har­mo­nie­ren. Die Soft­ware­pro­gram­me sind in der Regel so offen gestal­tet, dass indi­vi­du­el­le Arbeits­wei­sen ent­wi­ckelt wer­den, die es zusam­men­zu­füh­ren gilt. Ein­zel­ne Unter­neh­men haben daher häu­fig einen BIM-Koor­di­na­to­ren, der letzt­lich nichts ande­res macht als ein inter­ner IT-Mana­ger im Spe­zi­al­be­reich Gebäudedaten.

Was sind FEM – Fini­te Ele­men­te Methode?? 

Die Fini­te Ele­men­te Metho­de, kurz FEM, bezeich­net ein Simu­la­ti­ons­ver­fah­ren aus der Trag­werks­pla­nung. Es han­delt sich um ein ite­ra­ti­ves Ver­fah­ren, dass vor allem bei sta­tisch unbe­stimm­ten Sys­te­men, z. B. zur Bemes­sung von Stahl­be­ton-Decken­plat­ten, Stahl­trä­ger­sys­te­men, Holz­bau-Fach­wer­ken ein­ge­setzt wird. Der Vor­teil der FEM Metho­de liegt in der Schnel­lig­keit bei der Berech­nung und in den wirt­schaft­li­che­ren Ergeb­nis­sen. Her­kömm­li­che Hand­ver­fah­ren sor­gen gera­de bei Decken­bau­tei­len für kon­ser­va­ti­ve­re Bemes­sungs­er­geb­nis­se. Ergo: Es wird mehr Stahl ver­baut als eigent­lich not­wen­dig ist.

Was sind hygro­ther­mi­sche Simulationsverfahren? 

Das hygro­ther­mi­sche Simu­la­ti­ons­ver­fah­ren bezeich­net ein ite­ra­ti­ves Simu­la­ti­ons­ver­fah­ren aus der Bau­phy­sik. Es dient der Tau­was­ser­be­rech­nung und wird häu­fig in der Aus­füh­rungs­pla­nung zur Unter­su­chung von Wär­me­brü­cken ein­ge­setzt. Gegen­über ver­ein­fach­ten Nach­wei­sen mit dem weit ver­brei­te­ten Gla­ser-Ver­fah­ren, oder der Ver­wen­dung aner­kann­ter Kon­struk­tio­nen kön­nen die Ergeb­nis­se der Simu­la­ti­on wich­ti­ge Erkennt­nis­se zum Anfal­len von Tau­was­ser und somit zur Schim­mel­ge­fahr geben. Es han­delt sich seit eini­gen Jah­ren um ein aner­kann­tes Ver­fah­ren gem. DIN 4108, dass u. a. mit der Soft­ware WUFI (ent­wi­ckelt vom Fraun­ho­fer Insti­tut) ange­wen­det wer­den kann. Bei Wär­me­schutz­nach­wei­sen wer­den hygro­ther­mi­sche Simu­la­tio­nen auch oft ein­ge­setzt, wenn ein bestimm­ter Stan­dard mit den her­kömm­li­chen Metho­den nicht erreicht wer­den kann. Ähn­lich wie im Bereich der Trag­werks­pla­nung schaut man sich mit Hil­fe des Simu­la­ti­ons­ver­fah­rens das Gebäu­de noch etwas genau­er an.

Was sind Geo­in­for­ma­ti­ons­sys­te­me (GIS)?

Ein Geo­in­for­ma­ti­ons­sys­tem (GIS) ist eine Tech­no­lo­gie, mit der ver­schie­den­ar­ti­ge raum­be­zo­ge­ne Daten bear­bei­tet, orga­ni­siert, ver­knüpft, dar­ge­stellt und ana­ly­siert wer­den kön­nen. Dabei wer­den in der Regel gro­ße Daten­ban­ken ins Sys­tem ein­ge­le­sen, ana­ly­siert und aus­ge­wer­tet. Raum­be­zo­ge­ne Daten sind Daten, die einen bestimm­ten Stand­ort zuge­ord­net wer­den kön­nen. Das kön­nen Arbeits­markt­da­ten, Kos­ten-/Preis­da­ten, tech­ni­sche Daten, amt­li­che Daten zum The­ma Bau­recht, Mobil­funk­da­ten, oder ande­re Daten sein. Der Ana­ly­se und Aus­wer­tung sind kaum Gren­zen gesetzt. Im Rah­men der Gebäu­de­pla­nung kön­nen GIS-Daten bei­spiels­wei­se bei der Risi­ko­er­ken­nung (Denk­mal­schutz, Bau­grund­gü­te, Wind-/Schnee­last­zo­nen, Erd­be­ben­zo­nen, Koh­le­ab­bau­ge­bie­te, Über­schwem­mungs­ge­bie­te) o. Ä. ver­wen­det wer­den. GIS-Sys­te­me kön­nen bei ent­spre­chen­der Daten­grund­la­ge auch im Pla­nungs­pro­zess der Pro­zess­au­to­ma­ti­sie­rung und der Ent­schei­dungs­fin­dung dienen.

Baukonstruktion/​Bauweisen

Was ist eine kon­ven­tio­nel­le Bauweise? 

Die kon­ven­tio­nel­le Bau­wei­se beschreibt eine Bau­wei­se, bei der die ein­zel­nen Bau­tei­le vor Ort errich­tet wer­den. Sie wird als kon­ven­tio­nell bezeich­net, weil bis heu­te noch vie­le Gebäu­de mit den alten Metho­den (»Stein auf Stein«) errich­tet wer­den. Die Bau­bran­che gilt ins­ge­samt als wenig innovativ.

Was ist eine Fertigteilbauweise? 

Fer­tig­tei­le sind Bau­tei­le, die in einem Werk vor­ge­fer­tigt wer­den. Man spricht auch vom modu­la­ren oder seri­el­len Bau­en. Ein Bau­werk im Hoch­bau gilt als Fer­tig­teil­bau, wenn der über­wie­gen­de Teil aus Fer­tig­tei­len her­ge­stellt wur­de. Ein Bau­werk wür­de also nicht als Fer­tig­teil­bau­wei­se bezeich­net wer­den, nur weil die Decken­plat­ten als Halb­fer­tig­tei­le, soge­nann­ten Fili­gran­de­cken geplant sind. Die Fer­tig­teil­bau­wei­se ist im Stahl- und Holz­bau ins­ge­samt wei­ter ver­brei­tet als im Mas­siv­bau. Im Holz­bau wer­den gan­ze Wand­ta­feln, Fas­sa­den­tei­le, Dach­ele­men­te, Decken­ele­men­te vor­ge­fer­tigt und vor Ort lego­ar­tig mit­ein­an­der ver­bun­den. Bei der neu­ar­ti­ge­ren Modul­bau­wei­se wer­den gan­ze Raum­zel­len modul­wei­se gesta­pelt. Vor Ort wer­den nur noch Anschlüs­se mit­ein­an­der ver­bun­den und Ver­ka­be­lun­gen zusam­men­ge­steckt. Fun­da­men­te wer­den in der Regel aber auch im Fer­tig­teil­bau noch vor Ort gegos­sen. Der Trend geht ins­ge­samt zur Vorfertigung.

Baumaterialen für tragende Bauteile

Was sind tra­gen­de Bauteile? 

Zu den tra­gen­den Bau­tei­len gehö­ren alle Bau­tei­le, die unab­hän­gig von ihrem Eigen­ge­wicht sta­tisch belas­tet wer­den. Zu den tra­gen­den Bau­tei­len eines Gebäu­des zäh­len Fun­da­men­te bzw. Grün­dungs­bau­tei­le, Wän­de, Stüt­zen, Unter­zü­ge, Ober­zü­ge, Ring­bal­ken, Decken und diver­se Ein­zel­bau­tei­le eines Daches (Spar­ren, Pfet­ten, Wech­sel, Pfos­ten, Stre­ben etc.).

Wel­che Mau­er­stein­sor­ten gibt es? 

Wir unter­schei­den zwi­schen Zie­gel, Kalk­sand­stei­nen und Natursteinen.

Bei Zie­geln han­delt es sich um gebrann­te Mau­er­stei­ne. In der Regel wer­den Zie­gel aus ton­hal­ti­gem Lehm her­ge­stellt. Kalk­sand­stei­ne wer­den indus­tri­ell und unter hohem Druck her­ge­stellt aus den Roh­stof­fen Kalk, Sand und Was­ser. Zu den Natur­stei­nen zäh­len alle natür­lich vor­kom­men­den Gesteins­ar­ten, dar­un­ter bei­spiels­wei­se auch Sandstein.

Wel­che Beton­ar­ten gibt es? 

Wir unter­schei­den zunächst grob zwi­schen Poren­be­ton, Gas-/Leicht­be­to­nen und Schwer­be­ton. Beton im all­ge­mei­nen wird in der Regel her­ge­stellt aus einem Sand/​Kies, Was­ser- und Zement. Wei­te­re Zuschlags­stof­fe geben dem Beton spe­zi­el­le Eigen­schaf­ten (z. B. Schla­cke, che­mi­sche Fließ­mit­tel, Kalk).

Poren­be­ton ist ein porö­ses Bau­ma­te­ri­al. Die Porö­si­tät bil­det sich durch Zuschlag von Alu­mi­ni­um­pul­ver. Beim Poren­be­ton wer­den als Trä­ger­ma­te­ri­al nur fei­ne San­de ver­wen­det. Leicht­be­to­ne (Bims, Bläh­be­ton) haben eine gerin­ge Dich­te und sind eben­falls sehr porös. Hier wer­den Bims, Schla­cke oder Bläh­ton bei­gemischt. Schwer­be­ton ist die klas­si­sche Beton­art, die man meist bei Decken­plat­ten, Kel­ler- oder Trep­pen­haus­wän­den ver­wen­det. Unter den Schwer­be­to­nen gibt es eine Viel­zahl an Rezep­ten, die dazu füh­ren, dass Beton sehr unter­schied­li­che Eigen­schaf­ten hin­sicht­lich der Druck­fes­tig­keit, der Riss­brei­te, oder der Was­ser­un­durch­läs­sig­keit auf­wei­sen kann. Teil­wei­se wer­den auch Stahl- oder Car­bon­fa­sern dem Beton hin­zu­ge­mischt. Wich­tig zu wis­sen ist, dass der Bau­stoff Beton Druck­kräf­te sehr gut, Zug­kräf­te jedoch weni­ger gut auf­neh­men kann. Damit der Beton bei Bie­ge­be­an­spru­chung nicht reist wird Stahl ein­ge­baut (daher der Begriff Stahl­be­ton). Der Stahl wird auch als Beweh­rung bezeichnet.

Wel­che sons­ti­gen wich­ti­gen Bau­ma­te­ria­li­en gibt es? 

Neben den Stei­nen und Beto­nen wich­tigs­ten Bau­ma­te­ria­li­en sind Holz und Stahl. Holz ist ein natür­li­cher Roh­stoff, den es in unter­schied­li­chen Sor­ten gibt. Der Holz­bau ist genau wie der Stahl­bau ein spe­zi­el­les Seg­ment, in denen Trag­werks­pla­ner und aus­füh­ren­de Fir­men tätig sind. Holz wird bei den aller­meis­ten Dach­kon­struk­tio­nen (Dach­stüh­len) ein­ge­setzt. Stahl wird vor allem im Hal­len­bau eingesetzt.

Leistungen und Leistungsphasen

In wel­che Pha­sen wird ein Bau­pro­jekt gegliedert? 

Die Hono­rar­ord­nung für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re lie­fert eine seit Jah­ren aner­kann­te Struk­tur für ein Bau­pro­jekt. Qua­li­fi­zier­te Planer:innen arbei­ten in der Regl auch nach dem Pha­sen­prin­zip. Die Pha­sen beschrei­ben einen Pla­nungs- und Bau­pro­zess, der mit der Ermitt­lung der Bau­her­ren­wün­sche und Iden­ti­fi­zie­rung der Ist-Situa­ti­on beginnt und mit der Über­ga­be eines fer­tig­ge­stell­ten Bau­pro­jek­tes (dem umgangs­sprach­lich genann­ten Bau­soll) endet. Die Pha­sen nen­nen sich im Einzelnen:

Die­se Leis­tungs­pha­sen gel­ten sowohl für Archi­tek­ten als auch Inge­nieu­re. In der Leis­tungs­pha­se 4 wird erst der Bau­an­trag gestellt. In der Leis­tungs­pha­se 5 wer­den Details geklärt. Anschlie­ßend wer­den Bau­un­ter­neh­men beauf­tragt. Die Aus­füh­rung der Bau­un­ter­neh­men wird in der Leis­tungs­pha­se 8 über­wacht. Ziel ist es, dass ein Gebäu­de so gebaut wird wie es geplant war. In der Pra­xis stellt man gera­de bei klei­ne­ren Pro­jek­ten häu­fig fest, dass Inge­nieu­re (Trag­werks­pla­ner, Bau­phy­si­ker) häu­fig erst in spä­te­ren Pha­sen hin­zu­ge­zo­gen wer­den und die Pla­nung unvoll­stän­dig an die Aus­füh­rung über­ge­ben wird. Wei­ter­hin stellt man häu­fig fest, dass infol­ge­des­sen eine bau­be­glei­ten­de Pla­nung statt­fin­den wodurch oft Cha­os und Abstim­mungs­pro­ble­me entstehen.

  • Lph. 1: Grundlagenermittlung
  • Lph. 2: Vorplanung
  • Lph. 3: Entwurfsplanung
  • Lph. 4: Genehmigungsplanung
  • Lph. 5: Ausführungsplanung
  • Lph. 6: Vor­be­rei­tung der Vergabe
  • Lph. 7: Mit­wir­kung bei der Vergabe
  • Lph. 8: Objektüberwachung
  • Lph. 9: Objektbetreuung

Bauen im Bestand

Wel­che Beson­der­hei­ten gibt es beim Bau­en im Bestand? 

Das Bau­en im Gebäu­de­be­stand stellt für Aus­füh­ren­de als auch Pla­ner immer eine grö­ße­re Her­aus­for­de­rung dar als ein rei­ner Neu­bau. Der Grund dafür ist ein­fach: Die Ein­schrän­kun­gen beim Pla­nen und Bau­en sind grö­ßer, weil ein bestehen­des Gebäu­de in die Pla­nung und Aus­füh­rung inte­griert wer­den muss. Unsi­cher­hei­ten bei der Pla­nung erge­ben sich häu­fig auch des­halb, weil die Plan­un­ter­la­gen frü­he­rer Zei­ten oft ver­schwun­den sind, oder nach­träg­li­che Ände­run­gen nicht doku­men­tiert wur­den. Als Planer:in und Bauherr:in muss man sich über­le­gen, ob eine Bestands­auf­nah­me vor der Pla­nung, oder erst nach der Pla­nung sinn­voll ist. Man­che Unsi­cher­hei­ten kann man beim Bau­en im Bestand zer­stö­rungs­frei her­aus­fin­den. Aus Sicht der Trag­werks­pla­nung betrifft dies bei­spiels­wei­se die tat­säch­lich vor­han­de­ne Beweh­rung, die sich in Stahl­be­ton­de­cken befindet.

Was ist eine Bestandsaufnahme? 

Eine Bestands­auf­nah­me beschreibt aus unse­rer Sicht einen Sich­tung der geo­me­tri­schen Lage des Gebäu­des und der rele­van­ten Bau­tei­le, des Zustands und der umlie­gen­den Umge­bung. Gemeint ist ein Orts­ter­min, bei der spe­zi­ell die vor­han­de­ne Bebau­ung vor Beginn der Pla­nung in Augen­schein genom­men wird. Das Ziel einer Sich­tung ist es sicher­zu­stel­len, dass die doku­men­tier­ten Bestands­un­ter­la­gen wei­test­ge­hend der real gebau­ten Ist-Situa­ti­on ent­spricht und Abwei­chun­gen ent­spre­chend erfasst wer­den. Die Aus­wahl der rele­van­ten Bau­tei­le ergibt sich anhand der Fra­ge­stel­lung, war­um eine Bestands­auf­nah­me durch­ge­führt wird. Eine Bestands­auf­nah­me kann beispielsweise

  • aus ener­ge­ti­scher Sicht, zur Ablei­tung eines Sanierungsfahrplans,
  • aus archi­tek­to­nisch gestal­te­ri­scher Sicht, zur Ablei­tung eines neu­en Nutzungskonzeptes,
  • oder aus trag­werks­pla­ne­ri­scher Sicht, zur Zustands­prü­fung tra­gen­der Bauteile

durch­ge­führt wer­den. Bei den meis­ten klei­ne­ren Maß­nah­men wird eine Sicht­prü­fung als aus­rei­chend ange­se­hen (zer­stö­rungs­freie Metho­den). Der wei­te­re Auf­wand soll­te von einem Objekt­pla­ner in Anleh­nung an den Umfang der vor­ge­se­he­nen bau­li­chen Ver­än­de­rung den Bauherr:innen emp­foh­len wer­den. Bestehen bei einem fach­lich qua­li­fi­zier­ten Per­so­nal bei der Sicht­prü­fung erheb­li­che Zwei­fel, sind ander­wei­ti­ge Prüf­me­tho­den, ggf. Gut­ach­ter zu Rate zu zie­hen (nicht zer­stö­rungs­freie Prüfmethoden).

Wel­che Abwei­chun­gen zwi­schen Plan und Vor-Ort Situa­ti­on kön­nen auftreten? 

Nach­fol­gend wer­den typi­sche Abwei­chun­gen zwi­schen Bestands­un­ter­la­gen und der rea­len Ist-Situa­ti­on sowie ihre Fol­gen vor­ge­stellt. Die Bei­spie­le bezie­hen sich hier alle­samt auf die Stand­si­cher­heit eines Gebäudes.

  • die tra­gen­den Bau­tei­le befin­den sich real nicht an der geplan­ten Ort und Stel­le (Tole­ran­zen berück­sich­ti­gen). Infol­ge­des­sen kön­nen Las­ten und Spann­wei­ten bei Decken falsch ange­nom­men wer­den. Es kommt zu uner­war­te­ten Riss­bil­dun­gen und spä­te­ren Fol­ge­schä­den (Kor­ro­si­on etc.).
  • die ein­ge­zeich­ne­ten Bau­tei­le haben ande­re Abmes­sun­gen als im Plan ange­ge­ben. Infol­ge­des­sen kön­nen ein­zel­ne Bau­tei­le über­be­las­tet sein. Es kann zu Ein­schrän­kun­gen der Gebrauchs­taug­lich­keit (Durch­bie­gung, Ris­se) und lang­fris­ti­gen Schä­den, bis hin zum Ver­sa­gen der Stand­si­cher­heit kom­men (Zusam­men­bruch).
  • die ein­ge­zeich­ne­ten Bau­tei­le sind beschä­digt und las­sen (kurz‑, als auch lang­fris­tig) eine gerin­ge­re Tragfähigkeit/​Gebrauchstauglichkeit ver­mu­ten (z.B. frei­lie­gen­de Beweh­run­gen bei Stahl­be­ton­bau­tei­len, durch­feuch­te­te, unbe­lüf­te­te Holz­bau­tei­le, dau­er­haft feuch­te Wän­de, Set­zungs­ris­se im Mau­er­werk, Schäd­lings- und Pilz­be­fall in tra­gen­den Bau­tei­len). Es kann zu gro­ben, oft erst spät sicht­ba­ren Schä­den kom­men (Trag­werks­ver­sa­gen).
Wir ste­hen Fra­gen, Anmer­kun­gen und Kri­tik offen gegenüber.