Fachliche Begriffe/Fragestellungen

Wir möcht­en unseren Kun­den und Kundin­nen nach­fol­gend einige wichtige Begriffe, die wir in unseren Anfrage­for­mu­la­ren, Ange­boten und bei unser­er Dien­stleis­tung ver­wen­den, gerne näher brin­gen.

Bautechnische Nachweise

Was ist ein bautech­nis­ch­er Nach­weis?

Der bautech­nis­che Nach­weis ist ein Begriff aus den Lan­des­bauord­nun­gen. Es han­delt sich um einen Über­be­griff für den Stand­sicher­heit­snach­weis, den Wärmeschutz­nach­weis, den Schallschutz­nach­weis und den Brand­schutz­nach­weis. All diese Nach­weise sind Bau­vor­la­gen, die im Rah­men eines Bau­genehmi­gungsver­fahrens von Fach­plan­ern erstellt und spätestens zu Baube­ginn bei der Baube­hörde ein­gere­icht wer­den.

Was ist ein bau­physikalis­ch­er Nach­weis?

Mit einem bau­physikalis­chen Nach­weis sind der Wärmeschutz­nach­weis, der Schallschutz­nach­weis und der Brand­schutz­nach­weis gemeint. Die Nach­weise wer­den im Bauantrag als Bau­vor­lage beze­ich­net. Nicht immer sind alle Nach­weise erforder­lich. Ohne die notwendi­gen Bau­vor­la­gen erhal­ten Sie keine aufla­gen­freie Bau­genehmi­gung. Die Nach­weise wer­den im Rah­men eines Bau­genehmi­gungsver­fahrens von Fach­plan­ern erstellt und spätestens zu Baube­ginn bei der Baube­hörde ein­gere­icht.

Was ist ein Stand­sicher­heit­snach­weis?

Gemeint sind sta­tis­che Berech­nun­gen (Sta­tik), bei denen die Stand­haftigkeit einzel­ner Bauteile mit anerkan­nten Meth­o­d­en aus der Mechanik nachgewiesen wer­den. Der finale Stand­sicher­heit­snach­weis wird in der HOAI Leis­tungsphase 4 Genehmi­gungs­pla­nung erstellt. Bei einem Stand­sicher­heit­snach­weis wird rech­ner­isch geprüft, ob die vorge­se­hene Objek­t­pla­nung (meist vom Architek­ten) stand­sich­er und gebrauch­stauglich ist.

Was ist ein Wärmeschutz­nach­weis?

Gemeint ist ein Nach­weisver­fahren zur Über­prü­fung geset­zlich­er Wärmeschutzan­forderun­gen. Die Grund­lage des Wärmeschutz­nach­weis­es ist die DIN 4108, bzw. das Wärme-GEG. Man unter­schei­det zwis­chen einem som­mer­lichen und einem win­ter­licht­en Wärmeschutz.

Beim win­ter­licht­en Wärmeschutz wird geprüft, ob während der Heizpe­ri­ode an den inneren Bauteilober­flächen eine aus­re­ichende Ober­flächen­tem­per­atur vorherrscht. Mit dem Nach­weis soll aus­geschlossen wer­den, dass sich bei der geplanten Kon­struk­tion (die Fes­tle­gung ist Teil der Objek­t­pla­nung der Architek­ten) kein Ober­flächenkon­den­sat bildet und so Schim­mel im Wohn­raum entste­ht. Beim som­mer­lichen Wärmeschutz wird geprüft, ob die vorge­se­hene Kon­struk­tion eine Aufheizung der Innen­räume hin­re­ichend begren­zt und ein behaglich­es Raumk­li­ma gewährleis­tet wer­den kann.

Was ist ein Schallschutz­nach­weis?

Gemeint ist ein Nach­weisver­fahren zur Über­prü­fung anerkan­nter Schallschutzan­forderun­gen. Die Grund­lage des Schallschutz­nach­weis­es ist die DIN 4109. Man unter­schei­det zwis­chen einem Nach­weis gegen Außen­lärm und einen Nach­weis gegen Luft‑, bzw. Trittschall aus angren­zen­den Räu­men (z. B. von Nach­barn oder aus Nach­bar­woh­nun­gen).

Beim Nach­weis gegen Außen­lärm wird geprüft, ob die vorge­se­hene Kon­struk­tion ein bes­timmtes Schalldäm­m­maß unter Ein­wirkung eines vor­liegen­den Lärm­pegel (z.B. durch Straßen­verkehr, o. Ä.) erre­icht. Desto höher das Schalldäm­m­maß ist, desto bess­er kann die vorge­se­hene Kon­struk­tion den Schall absorbieren.

Beim Nach­weis gegen Lärm aus angren­zen­den Räu­men wird geprüft, ob die geplante Kon­struk­tion die frem­den Geräusche (z.B. Stampfen auf dem Boden, Sprechen, laufende Wasser­leitun­gen, etc.) aus­re­ichend absorbieren kann. Ziel in bei­den Fällen ist es, in den bewohn­ten Bere­ichen ein behaglich­es Wohnge­fühl sicherzustellen. Dauer­haft erhöhter Lärm ist schließlich eine nachgewiesene Ursache für gesund­heitliche Schä­den.

Was ist ein Brand­schutz­nach­weis?

Gemeint ist ein Nach­weisver­fahren zur Über­prü­fung anerkan­nter Brand­schutzan­forderun­gen. Die Anforderun­gen an den Brand­schutz wer­den grob in den Lan­de­bauord­nun­gen und teil­weise in den Son­der­bau­richtlin­ien definiert. Es gibt grund­sät­zlich unter­schiedliche Nach­weisver­fahren. Die Nach­weisver­fahren sind in Deutsch­land genormt. Bei Son­der­baut­en und mit­tel­großen bis großen Gara­gen wer­den weit­er­hin Brand­schutzkonzepte erstellt. Der Brand­schutz­nach­weis und das Brand­schutzkonzept unter­schei­den sich darin, dass bei einem Brand­schutzkonzept auch andere Vorschriften und Richtlin­ien (z. B. Ver­samm­lungsstät­ten­richtlin­ie) zu berück­sichti­gen sind (gilt für Son­der­baut­en und Gara­gen).

Projektarten

Was sind Pro­jek­tarten?

Wir unter­schei­den bei den Pro­jek­tarten grund­sät­zlich zwis­chen Neubaut­en und Bestands­baut­en. Bei den Bestands­baut­en sind weit­ere Unter­schei­dun­gen möglich. Abseits dessen gibt es auch noch Abrissvorhaben, die wir hier nicht weit­er betra­cht­en.

Was ist ein Neubau?

Neubaut­en sind Bau­maß­nah­men, bei denen von Grund auf alle Bauteile neu geplant und errichtet wer­den müssen. Als Neubauw­er­den auch Maß­nah­men ange­se­hen, denen ein Vol­labriss eines beste­hen­den Gebäudes mit/ohne Bode­naus­tausch (evtl. bei Bodenkon­t­a­m­i­na­tio­nen) voraus­ge­hen.

Was ist ein Bestands­bau?

Bestands­bau­maß­nah­men sind Bau­maß­nah­men, die direkt an, auf, oder in einem beste­hen­den Gebäude geplant sind. Typ­is­che Bestands­bau­maß­nah­men sind:

  • Dachauf­s­tock­un­gen (Dachabriss und Auf­bau ein­er zusät­zlichen Etage)
  • Keller- & Dachaus­baut­en (Erschließung eines ungenutzen Dachraumes)
  • Dachgauben, Dachlog­gia, Dachter­rassen (Verän­derun­gen an der Dachkon­struk­tion)
  • Grun­dris­sän­derun­gen (z.B. Wand- und Deck­endurch­brüche)
  • Ein­baut­en (z.B. bei beson­ders schw­eren Gerätschaften)
  • Anbaut­en (hor­i­zon­tale Erweiterung eines Gebäudes)
  • Umbaut­en (Sam­mel­be­griff für genehmi­gungs­freie Bestands­bau­maß­nah­men, wie Grun­dris­sän­derun­gen, oder Ein­baut­en)
Was sind Hochbau­maß­nah­men?

Man kann grundle­gend zwis­chen Hochbau und Tief­bau­maß­nah­men unter­schei­den. Die Trennlin­ie zwis­chen Hoch- und Tief­bau bildet grob die Gelän­deoberkante. Keller von nach oben hin­aus­ra­gen­den Gebäu­den zählen wir auch zum Hochbau. Ein Bau­gruben­ver­bau zählen wir wiederum zum Tief­bau, weil dieser nichts direkt mit dem Gebäude (dem Hochbau) zu tun hat. Wir pla­nen in der Regel nur Hochbau­maß­nah­men.

Gebäudearten

Was sind Gebäudeart­en?

Wir ori­en­tieren uns bei den Gebäudeart­en an den bau­rechtlichen Begrif­f­en Haupt- und Nebenge­bäude. Die Tren­nung lässt sich anhand der Grund­stück­snutzung ableit­en. Die Nutzung eines Haupt­ge­bäudes sollte der vorgeschriebe­nen Nutzung gemäß Bebau­ungs­plan oder weit­er­führen­den Raum­pla­nun­gen entsprechen. Nebenge­bäude sind alle son­sti­gen Gebäude auf einem Grund­stück. Deren Nutzung ist als neben­säch­lich anzuse­hen.

Was ist ein Haupt­ge­bäude?

Der Begriff Haupt­ge­bäude stammt aus den Bauord­nun­gen und beze­ich­net genehmi­gungspflichtige Gebäude, der Nutzung den Vorschriften der gülti­gen örtlichen Bau­vorschriften entspricht (Haupt­nutzung). Typ­is­che Haupt­ge­bäude sind:

Wohnge­bäude

  • Ein­fam­i­lien­haus
  • Zweifam­i­lien­haus
  • Mehrfam­i­lien­haus
  • Rei­hen­haus
  • Dop­pel­haus

Nicht­wohnge­bäude

  • Büro­ge­bäude
  • (Einzel-)Handelsgebäude
  • Pro­duk­tion­s­ge­bäude
  • Lager-/Lo­gis­tikhallen
  • Ver­samm­lungsstät­ten
  • Kul­turge­bäude
  • Sport­stät­ten

Bei den Gebäudeart­en ist uns keine Norm bekan­nt. Vielmehr wurde bei Flächen­de­f­i­n­i­tio­nen gemäß DIN 277 die Flächen­nutzung inner­halb der Gebäude genormt. Dies führt aber an dieser Stelle zu weit.

Was ist ein Nebenge­bäude?

Nebenge­bäude sind Gebäude, die in der Regel (bei Ver­wen­dung üblich­er Abmes­sun­gen) genehmi­gungs­frei sind und nur eine Neben­nutzung des betrof­fe­nen Grund­stücks wider­spiegeln. Auf einem Grund­stück kön­nen häu­fig mehrere Nebenge­bäude gebaut wer­den. Typ­is­che Nebenge­bäude sind:

  • Garage
  • Car­port
  • Garten­pool
  • Garten­haus
  • Sauna
  • Wintergarten/Terrassenüberdachung
  • Freisitz
  • Gewächshaus
Welche Wohnge­bäudeart­en gibt es?

Wohnge­bäude all­ge­mein sind Gebäude, die zu mehr als 50 % als Wohn­raum genutzt wer­den. Zu Wohnge­bäu­den zählen auch Ferien­häuser, Som­mer­häuser oder Woch­enend­häuser. Sie soll­ten dabei über­wiegend selb­st genutzt sein. Anson­sten han­delt es sich um ein Nicht­wohnge­bäude.

Wohnge­bäude kön­nen unter­schiedlich viele Wohnein­heit­en haben. Wir unter­schei­den grob zwis­chen Wohnge­bäu­den mit ein- oder zwei Nutzung­sein­heit­en (das typ­is­che Ein- oder Zweifam­i­lien­haus). Wohnein­heit­en in einem Zweiparteien­haus kön­nen unter­schiedlich groß sein. Ist eine Wohnein­heit aus­re­ichend für eine Fam­i­lie und die andere für einen Einzelmi­eter würde man von einem Ein­fam­i­lien­haus mit Ein­liegerwoh­nung sprechen. Die Wohnein­heit­en kön­nen über- oder nebeneinan­der ange­ord­net sein. Sind sie übere­inan­der ange­ord­net sprechen wir von einem Zweifam­i­lien­haus. Sind die Wohnein­heit­en nebeneinan­der ange­ord­net sprechen wir von einem Dop­pel­haus. Betra­chtet man nur eine Wohnein­heit eines Dop­pel­haus­es so sprechen wir von ein­er Dop­pel­haushälfte.

Wohnge­bäude mit mehr als zwei Wohnein­heit­en zählen bei uns als Mehrfam­i­lien­haus. Spezielle Wohnge­bäude sind beispiel­sweise Wohn­heime, beispiel­sweise für Senioren oder Studierende. Pflegeein­rich­tun­gen wiederum gel­ten als Nicht­wohnge­bäude. All­ge­mein sei noch gesagt, dass sowohl die eher kleineren Ein-/Zweifam­i­lien­häuser, als auch größere Mehrfam­i­lien­häuser freis­te­hend oder in geschlossen­er Bauweise errichtet wer­den kön­nen. Freis­te­hend bedeutet, dass ein Gebäude einen gewis­sen Abstand zum Gebäude auf dem Nach­bar­grund­stück pflegt. Bei der geschlosse­nen Bauweise ste­hen die einzel­nen Gebäude direkt aneinan­der. Man spricht auch von Rei­hen­häusern. Umgangssprach­lich sind damit meist Ein- oder Zweifam­i­lien­häuser gemeint.

Akteure beim Planen und Bauen

Welche Akteure treten auf?

Als Pla­nungs­beteiligte beze­ich­nen wir alle the­o­retisch an ein­er Pla­nung beteiligten Akteure. Vor­weg nimmt der Bauherr die wichtig­ste Rolle ein. Er kann auch als Ini­tia­tor beze­ich­net wer­den. Bei den eigentlichen Plan­ern wird bei einem Baupro­jekt zwis­chen Objek­t­plan­er und Fach­plan­er unter­schieden. Darüber hin­aus kön­nen noch weit­ere Berater, Gutachter, Inve­storen, Banken, Nach­barn, Vertreter der Baube­hör­den, Prüf­sachver­ständi­ge und Nutzer in die Pla­nung involviert sein. Bau­rechtlich gese­hen nehmen Bau­vor­lage­berechtigte und Nach­weis­berechtigte noch eine beson­dere Stel­lung als Pla­nungs­beteiligte ein. Dabei han­delt es sich aber in der Regel um Objek­t­plan­er und Fach­plan­er.

Welche Bauher­ren­typen gibt es?

Wir definieren als Bauher­ren, wer im eige­nen Namen ein Bau­vorhaben auf eigene Rech­nung durch­führt oder durch­führen lässt. Rechtlich gese­hen sind Bauher­ren als Bauantragssteller für die Pla­nung und dem Bau mitver­ant­wortlich. Bauherr kön­nen

  • Pri­vathaushalte
  • Pro­jek­ten­twick­ler bzw. Bauträger
  • öffentliche Bauher­ren,
  • Bauher­renge­mein­schaften,
  • Gewer­be­treibende Unternehmen
  • Immo­bilien­fonds­be­treiber
  • Son­stige Organ­i­sa­tio­nen, Vere­ine, Ver­bände, Stiftun­gen o. Ä.

sein.

Was ist ein Objek­t­plan­er?

Ein Objek­t­plan­er wurde früher auch Baumeis­ter genan­nt. Es han­delt sich um diejeni­gen Plan­er, die einen Entwurf erstellen und darauf auf­bauend die einzel­nen Fach­pla­nun­gen zu einem Gesamtkonzept zusam­men­führen. Alle Fach­pla­nung soll­ten schließlich aufeinan­der abges­timmt sein. In der Regel wird die Objek­t­pla­nung von einem Architek­ten über­nom­men. Heutzu­tage schal­ten sich immer häu­figer auch soge­nan­nte Pro­jek­t­s­teuer­er ein, die unab­hängig vom Architek­ten den Überblick über ein Pro­jekt behal­ten. Architek­ten sind dann nur noch aus­führende Entwer­fer und Zeich­n­er und weniger die alteinge­sesse­nen Baumeis­ter. Die Bauleitung, kor­rek­ter­weise Objek­tüberwachung genan­nt, zählt übri­gens auch zur Objek­t­pla­nung. Ein Bauleit­er sorgt dafür, dass die Aus­führung gemäß Pla­nung erfol­gt.

Was ist ein Fach­plan­er?

Fach­plan­er erstellen die für den Bauantrag erforder­lichen bautech­nis­chen Nach­weise. Darüber hin­aus wer­den Fach­plan­er für weit­ere, spezielle Fragestel­lun­gen ins Pro­jekt inte­gri­ert. Zur Fach­pla­nung gehören beispiel­sweise:

  • Fach­pla­nung tech­nis­che Gebäudeausstat­tung (Heizung, Küh­lung, Lüf­tung, Strom)
  • Fach­pla­nung Gebäudeau­toma­tion & IT
  • Fach­pla­nung Innenar­chitek­tur & Rau­mausstat­tung
  • Fach­pla­nung Garten- & Land­schaft­sar­chitek­tur
Welche Berater gibt es?

Berater sind in der Regel dazu da, damit Bauherr:innen fundierte Entschei­dun­gen tre­f­fen kön­nen, Zer­ti­fikate aus­gestellt und Konzepte außer­halb der tech­nis­chen Gebäude­pla­nung erar­beit­et wer­den. Sie zählen ins­ge­samt auch zu den Dien­stleis­tern. Beispiel­sweise zählen wir Berater aus fol­gen­den Bere­ichen dazu:

  • Immo­bilien­fi­nanzierung
  • Ver­mark­tung & Ver­mi­etung
  • Nach­haltigkeit­sz­er­ti­fizierung (DGNB, BREED, LEED)
  • Bau­me­di­a­toren (im Stre­it­fall)
  • Pro­jek­t­s­teuer­er
Welche Gutachter gibt es?

Gutachter begutacht­en spezielle Sachver­halte, wenn Unklarheit über eine bes­timmte Sit­u­a­tion vorherrschen. Gutachter sind vornehm­lich in der Iden­ti­fizierung, Analyse und Bew­er­tung einzel­ner Sachver­halte tätig. Bedeu­tende Gutachter beim Pla­nen und Bauen sind beispiel­sweise:

  • Bau­grundgutachter
  • Bauschadensgutachter
Wer ist ein Investor?

Inve­storen sind Kap­i­tal­ge­ber, die den Grund­stück­sankauf, die Pla­nungskosten, Baukosten, oder den späteren Kauf finanzieren. Auch pri­vate Bauherr:innen treten in der Regel als Inve­storen auf. Wir beze­ich­nen sie als Pri­vat­in­ve­storen. Inve­storen bezahlen nicht zwin­gend alle erforder­lichen Leis­tun­gen direkt mit ihrem eige­nen Kap­i­tal. Fremd­kap­i­tal wird beispiel­sweise bei den Banken einge­holt. Als End­in­vestor beze­ich­nen wir den Käufer ein­er fer­tiggestell­ten Immo­bilie. Als Zwis­chen­in­vestor beze­ich­nen wir den klas­sis­chen Pro­jek­ten­twick­ler. Also Akteure, die nur den Grund­stück­sankauf und Bau finanzieren und die Immo­bilie anschließend verkaufen (auch Trad­er-Devel­op­er genan­nt). Inve­storen, die ein bebaubares Grund­stück kaufen, bebauen und anschließend ver­mi­eten kön­nen auch als Pro­jek­ten­twick­ler beze­ich­net wer­den. Im Unter­schied zum Trad­er-Devel­op­er spricht man dann vom Investor-Devel­op­er. Als Investor-Devel­op­er treten entwed­er Gewer­be­treibende, oder spezielle Immo­bilien­in­ve­storen auf. Gewer­be­treibende bauen für die eigene Nutzung und erwirtschaften so den erforder­lichen Ertrag, wohinge­gen Immo­bilien­in­ve­storen den Ertrag aus der Ver­mi­etung ziehen.

Was ist ein Prüf­sachver­ständi­ge?

Prüf­sachver­ständi­ge, in manchen Bun­deslän­dern auch staatlich anerkan­nte Sachver­ständi­ge, oder Prüfin­ge­nieure genan­nt, sind Per­so­n­en die Ihre beson­dere Qual­i­fika­tion in einem Fach­bere­ich nachgewiesen und die für den Bauantrag erforder­lichen bautech­nis­chen Nach­weise prüfen dür­fen. Prü­fun­gen bautech­nis­ch­er Nach­weise sind vor allem bei größeren Gebäu­den erforder­lich. Es gibt Sachver­ständi­ge im Bere­ich der Trag­w­erk­s­pla­nung, des Brand­schutzes, sowie des Schall- und Wärmeschutzes. Da die Stand­sicher­heit und der Brand­schutz dem Aufen­thalt in einem Gebäude grundle­gend sich­er­stellen sollen, wird den bei­den Bere­ichen eine höhere Bedeu­tung zuge­tra­gen. Prüfin­ge­nieure im Bere­ich Trag­w­erk­s­pla­nung wer­den auch als Prüf­s­ta­tik­er beze­ich­net. Neben der Prü­fung der Nach­weise prüfen sie auch die spätere Aus­führung. Bei Stahlbe­ton­bauteilen im Bere­ich der Trag­w­erk­s­pla­nung spricht man dann häu­fig auch von Bewehrungsab­nah­men.

Weit­ere Prüf­sachver­ständi­ge gibt es in den Bere­ichen der tech­nis­chen Gebäudeausstat­tung, beispiel­sweise bei sicher­heit­stech­nis­chen Anla­gen und Ein­rich­tun­gen (Lüf­tungsan­la­gen, CO-War­nan­la­gen, Rauch- und Wärme­abzugsan­la­gen, Brand­melde- und Alarmierungsan­la­gen, Sicher­heitsstromver­sorgun­gen, Feuer­löschan­la­gen).

Was sind Bau­vor­lage­berechtigte?

Fach­plan­er erstellen die für den Bauantrag erforder­lichen bautech­nis­chen Bau­vor­lage­berechtigt sind in der Regel Architek­ten, die in eine lan­desspez­i­fis­che Liste der Architek­tenkam­mer einge­tra­gen sind. In der Regel akzep­tieren die Bun­deslän­der auch Ein­tra­gun­gen in anderen Bun­deslän­dern. Marken­ze­ichen der einge­tra­ge­nen Architek­ten ist deren Stem­pel und die Mit­glied­snum­mer. Die Lis­ten sind öffentlich ein­se­hbar und dadurch von Bauherr:innen bzw. Auf­tragge­ber kon­trol­lier­bar. Neben Architek­ten kön­nen bei kleineren Maß­nah­men auch Inge­nieure, teil­weise auch Handw­erksmeis­ter eine Bau­vor­lage­berech­ti­gung besitzen. Die Frage wird län­der­spez­i­fisch in den Lan­des­bauord­nun­gen geregelt. Bau­vor­lage­berechtigte reichen den Bauantrag gemein­sam mit den Bauher­ren ein.

Wer sind Nach­weis­berechtigte?

Eine Nach­weis­berech­ti­gung liegt vor, wenn Architek­ten oder Inge­nieure in eine Liste der lan­desspez­i­fis­chen Architek­ten- oder Inge­nieurkam­mern einge­tra­gen sind. Die meis­ten Bun­deslän­der akzep­tieren auch Ein­tra­gun­gen in anderen Bun­deslän­dern. Aus­nah­men bilden beispiel­sweise Schleswig Hol­stein und Hes­sen. Nach­weis­berechtigte dür­fen bautech­nis­che Nach­weise unter­schreiben und ein­re­ichen. Die Nach­weis­berech­ti­gung gilt getren­nt für die einzel­nen Fach­bere­iche Brand­schutz, Stand­sicher­heit, Wärme-/Schallschutz. Im Brand­schutz sind in der Regel Bau­vor­lage­berechtigte auch nach­weis­berechtigt. Bei größeren Gebäu­den wer­den die Nach­weise von Prüf­sachver­ständi­gen geprüft (4‑Augen Prinzip).

Technologien und Methoden

Was bedeutet BIM – Build­ing Infor­ma­tion Mod­el­ing?

All­ge­mein kann das Build­ing Infor­ma­tion Mod­el­ing als Syn­onym für die Dig­i­tal­isierung von Gebäude­in­for­ma­tio­nen und dem dig­i­tal­en Aus­tausch von Gebäude­dat­en ver­standen wer­den. Im Detail wird die Abkürzung BIM im deutschen Sprachge­brauch auf unter­schiedliche Art und Weise ver­wen­det.

Für Anwen­der gilt das Build­ing Infor­ma­tion Mod­el­ing als dig­i­tale Pla­nungsmeth­ode. Die grundle­gende Idee hin­ter dem Build­ing Infor­ma­tion Mod­el­ing ist ein gemein­sames pla­nen, prüfen, freigeben und abrufen von Infor­ma­tio­nen auf Basis eines virtuellen Gebäude­mod­ells. Wohinge­gen früher einzelne Papier­pläne, später dann einzelne dig­i­tale Zeich­nun­gen aus­ge­tauscht wur­den, tauscht man in sehr mod­er­nen Unternehmen heute eben Gebäude­mod­elle aus.

Grund­lage der Pla­nungsmeth­ode ist der Aus­tausch dig­i­taler Gebäude­mod­elle unter Anwen­dung eines ein­heitlichen Daten­stan­dards. Der Reife­grad der Mod­el­lierung und der Date­naus­tausch selb­st kann sehr unter­schiedlich sein, sodass derzeit noch erhe­bliche Unter­schiede in der Qual­ität und im Aus­maß der dig­i­tal­en Zusam­me­nar­beit vor­liegen. Die Anwen­dung mod­erne CAD-Soft­ware sorgt mit­tler­weile dafür, dass mit ver­gle­ich­sweise ein­fachen tech­nis­chen Werkzeu­gen eine Gebäude­pla­nung zumin­d­est bis zur Genehmi­gungs­pla­nung drei­di­men­sion­al geplant und aus­gew­ertet wer­den kann. Ein über­ge­ord­netes Ziel der IT Anwen­dung ist auch hier die Effizien­zsteigerung und Prozes­sautoma­tisierung.

Unter BIM kann man aber auch das Build­ing Infor­ma­tion Mod­el (zu deutsch: Gebäude­in­for­ma­tion­s­mod­ell) als dig­i­tal­en Gebäudezwill­ing selb­st ver­ste­hen. Hier geht es dann nicht so sehr um den Aus­tausch, son­dern vielmehr um das Gebäude­mod­ell an sich. Man spricht oft auch von einem BIM-Mod­ell. Das BIM-Mod­ell ist das Ergeb­nis ein­er dig­i­tal­en Pla­nung auf Basis mod­ern­er CAD-Soft­ware. Typ­isch für das Gebäude­mod­ell ist die bere­its ange­sproch­ene Drei­di­men­sion­al­ität und das Vorhan­den­sein weit­er­führen­der Gebäude- und Bauteil­in­for­ma­tio­nen.

Ein Gebäude­mod­ell gilt als BIM-fähig (BIM-ready), wenn die darin enthal­te­nen Infor­ma­tio­nen über­tra­gen und von Drit­ten weit­er­ver­ar­beit­et, bzw. ver­w­ertet wer­den kön­nen. Genau­so beze­ich­nen sich beispiel­sweise auch Pla­nungs­büros als BIM-ready, wenn sie aus­drück­en wollen, dass man sich zumin­d­est the­o­retisch zu ein­er BIM-basierten Zusam­me­nar­beit bere­it­erk­lärt. Momen­tan ist dies noch eine Art Aushängeschild oder Ver­mark­tungsin­stru­ment, weil viele, ger­ade ältere Büros den Umschwung auf die BIM-basierte Pla­nung nicht mehr mit­machen.

Als Drittes kann BIM auch als Build­ing Infor­ma­tion Man­age­ment (auch BIM-Man­age­ment genan­nt) ver­standen wer­den. Die Man­age­men­tauf­gaben kön­nen in Anlehnung an das aus der IT bekan­nte Infor­ma­tions- oder Daten­man­age­ment definiert wer­den. Das BIM-Man­age­ment hat eine Organ­i­sa­tions- und Kon­troll­funk­tion, welch­es von Bauher­ren geson­dert beauf­tragt wer­den kann. Häu­fig wird das BIM-Man­age­ment von Pro­jek­t­s­teuer­ern über­nom­men. Ein BIM-Man­age­ment ist notwendig, weil man davon aus­ge­ht, dass jed­er Pro­jek­t­beteiligte anson­sten eigene Stan­dards umset­zen möchte, die nicht miteinan­der har­monieren. Die Soft­ware­pro­gramme sind in der Regel so offen gestal­tet, dass indi­vidu­elle Arbeitsweisen entwick­elt wer­den, die es zusam­men­zuführen gilt. Einzelne Unternehmen haben daher häu­fig einen BIM-Koor­di­na­toren, der let­ztlich nichts anderes macht als ein intern­er IT-Man­ag­er im Spezial­bere­ich Gebäude­dat­en.

Was sind FEM – Finite Ele­mente Meth­ode??

Die Finite Ele­mente Meth­ode, kurz FEM, beze­ich­net ein Sim­u­la­tionsver­fahren aus der Trag­w­erk­s­pla­nung. Es han­delt sich um ein iter­a­tives Ver­fahren, dass vor allem bei sta­tisch unbes­timmten Sys­te­men, z. B. zur Bemes­sung von Stahlbe­ton-Deck­en­plat­ten, Stahlträger­sys­te­men, Holzbau-Fach­w­erken einge­set­zt wird. Der Vorteil der FEM Meth­ode liegt in der Schnel­ligkeit bei der Berech­nung und in den wirtschaftlicheren Ergeb­nis­sen. Herkömm­liche Hand­ver­fahren sor­gen ger­ade bei Deck­en­bauteilen für kon­ser­v­a­ti­vere Bemes­sungsergeb­nisse. Ergo: Es wird mehr Stahl ver­baut als eigentlich notwendig ist.

Was sind hygrother­mis­che Sim­u­la­tionsver­fahren?

Das hygrother­mis­che Sim­u­la­tionsver­fahren beze­ich­net ein iter­a­tives Sim­u­la­tionsver­fahren aus der Bau­physik. Es dient der Tauwasser­berech­nung und wird häu­fig in der Aus­führungs­pla­nung zur Unter­suchung von Wärme­brück­en einge­set­zt. Gegenüber vere­in­facht­en Nach­weisen mit dem weit ver­bre­it­eten Glaser-Ver­fahren, oder der Ver­wen­dung anerkan­nter Kon­struk­tio­nen kön­nen die Ergeb­nisse der Sim­u­la­tion wichtige Erken­nt­nisse zum Anfall­en von Tauwass­er und somit zur Schim­mel­ge­fahr geben. Es han­delt sich seit eini­gen Jahren um ein anerkan­ntes Ver­fahren gem. DIN 4108, dass u. a. mit der Soft­ware WUFI (entwick­elt vom Fraun­hofer Insti­tut) angewen­det wer­den kann. Bei Wärmeschutz­nach­weisen wer­den hygrother­mis­che Sim­u­la­tio­nen auch oft einge­set­zt, wenn ein bes­timmter Stan­dard mit den herkömm­lichen Meth­o­d­en nicht erre­icht wer­den kann. Ähn­lich wie im Bere­ich der Trag­w­erk­s­pla­nung schaut man sich mit Hil­fe des Sim­u­la­tionsver­fahrens das Gebäude noch etwas genauer an.

Was sind Geoin­for­ma­tion­ssys­teme (GIS)?

Ein Geoin­for­ma­tion­ssys­tem (GIS) ist eine Tech­nolo­gie, mit der ver­schiedenar­tige raum­be­zo­gene Dat­en bear­beit­et, organ­isiert, verknüpft, dargestellt und analysiert wer­den kön­nen. Dabei wer­den in der Regel große Daten­banken ins Sys­tem ein­ge­le­sen, analysiert und aus­gew­ertet. Raum­be­zo­gene Dat­en sind Dat­en, die einen bes­timmten Stan­dort zuge­ord­net wer­den kön­nen. Das kön­nen Arbeits­mark­t­dat­en, Kosten-/Preis­dat­en, tech­nis­che Dat­en, amtliche Dat­en zum The­ma Bau­recht, Mobil­funk­dat­en, oder andere Dat­en sein. Der Analyse und Auswer­tung sind kaum Gren­zen geset­zt. Im Rah­men der Gebäude­pla­nung kön­nen GIS-Dat­en beispiel­sweise bei der Risiko­erken­nung (Denkmalschutz, Bau­grundgüte, Wind-/Schnee­last­zo­nen, Erd­beben­zo­nen, Kohleab­bauge­bi­ete, Über­schwem­mungs­ge­bi­ete) o. Ä. ver­wen­det wer­den. GIS-Sys­teme kön­nen bei entsprechen­der Daten­grund­lage auch im Pla­nung­sprozess der Prozes­sautoma­tisierung und der Entschei­dungs­find­ung dienen.

Baukonstruktion/Bauweisen

Was ist eine kon­ven­tionelle Bauweise?

Die kon­ven­tionelle Bauweise beschreibt eine Bauweise, bei der die einzel­nen Bauteile vor Ort errichtet wer­den. Sie wird als kon­ven­tionell beze­ich­net, weil bis heute noch viele Gebäude mit den alten Meth­o­d­en (“Stein auf Stein”) errichtet wer­den. Die Baubranche gilt ins­ge­samt als wenig inno­v­a­tiv.

Was ist eine Fer­tigteil­bauweise?

Fer­tigteile sind Bauteile, die in einem Werk vorge­fer­tigt wer­den. Man spricht auch vom mod­u­laren oder seriellen Bauen. Ein Bauw­erk im Hochbau gilt als Fer­tigteil­bau, wenn der über­wiegende Teil aus Fer­tigteilen hergestellt wurde. Ein Bauw­erk würde also nicht als Fer­tigteil­bauweise beze­ich­net wer­den, nur weil die Deck­en­plat­ten als Halbfer­tigteile, soge­nan­nten Fil­igrandeck­en geplant sind. Die Fer­tigteil­bauweise ist im Stahl- und Holzbau ins­ge­samt weit­er ver­bre­it­et als im Mas­sivbau. Im Holzbau wer­den ganze Wandtafeln, Fas­saden­teile, Dachele­mente, Deck­enele­mente vorge­fer­tigt und vor Ort legoar­tig miteinan­der ver­bun­den. Bei der neuar­tigeren Mod­ul­bauweise wer­den ganze Raumzellen mod­ul­weise gestapelt. Vor Ort wer­den nur noch Anschlüsse miteinan­der ver­bun­den und Verk­a­belun­gen zusam­mengesteckt. Fun­da­mente wer­den in der Regel aber auch im Fer­tigteil­bau noch vor Ort gegossen. Der Trend geht ins­ge­samt zur Vor­fer­ti­gung.

Baumaterialen für tragende Bauteile

Was sind tra­gende Bauteile?

Zu den tra­gen­den Bauteilen gehören alle Bauteile, die unab­hängig von ihrem Eigengewicht sta­tisch belastet wer­den. Zu den tra­gen­den Bauteilen eines Gebäudes zählen Fun­da­mente bzw. Grün­dungs­bauteile, Wände, Stützen, Unterzüge, Oberzüge, Ring­balken, Deck­en und diverse Einzel­bauteile eines Daches (Spar­ren, Pfet­ten, Wech­sel, Pfos­ten, Streben etc.).

Welche Mauer­stein­sorten gibt es?

Wir unter­schei­den zwis­chen Ziegel, Kalk­sand­steinen und Natursteinen.

Bei Ziegeln han­delt es sich um gebran­nte Mauer­steine. In der Regel wer­den Ziegel aus ton­haltigem Lehm hergestellt. Kalk­sand­steine wer­den indus­triell und unter hohem Druck hergestellt aus den Rohstof­fen Kalk, Sand und Wass­er. Zu den Natursteinen zählen alle natür­lich vork­om­menden Gestein­sarten, darunter beispiel­sweise auch Sand­stein.

Welche Bet­onarten gibt es?

Wir unter­schei­den zunächst grob zwis­chen Poren­be­ton, Gas-/Le­icht­be­to­nen und Schwer­be­ton. Beton im all­ge­meinen wird in der Regel hergestellt aus einem Sand/Kies, Wass­er- und Zement. Weit­ere Zuschlagsstoffe geben dem Beton spezielle Eigen­schaften (z. B. Schlacke, chemis­che Fließmit­tel, Kalk).

Poren­be­ton ist ein porös­es Bau­ma­te­r­i­al. Die Porösität bildet sich durch Zuschlag von Alu­mini­umpul­ver. Beim Poren­be­ton wer­den als Träger­ma­te­r­i­al nur feine Sande ver­wen­det. Leicht­be­tone (Bims, Bläh­be­ton) haben eine geringe Dichte und sind eben­falls sehr porös. Hier wer­den Bims, Schlacke oder Bläh­ton beigemis­cht. Schwer­be­ton ist die klas­sis­che Bet­onart, die man meist bei Deck­en­plat­ten, Keller- oder Trep­pen­hauswän­den ver­wen­det. Unter den Schwer­be­to­nen gibt es eine Vielzahl an Rezepten, die dazu führen, dass Beton sehr unter­schiedliche Eigen­schaften hin­sichtlich der Druck­fes­tigkeit, der Riss­bre­ite, oder der Wasserun­durch­läs­sigkeit aufweisen kann. Teil­weise wer­den auch Stahl- oder Car­bon­fasern dem Beton hinzugemis­cht. Wichtig zu wis­sen ist, dass der Baustoff Beton Druck­kräfte sehr gut, Zugkräfte jedoch weniger gut aufnehmen kann. Damit der Beton bei Biege­beanspruchung nicht reist wird Stahl einge­baut (daher der Begriff Stahlbe­ton). Der Stahl wird auch als Bewehrung beze­ich­net.

Welche son­sti­gen wichti­gen Bau­ma­te­ri­alien gibt es?

Neben den Steinen und Beto­nen wichtig­sten Bau­ma­te­ri­alien sind Holz und Stahl. Holz ist ein natür­lich­er Rohstoff, den es in unter­schiedlichen Sorten gibt. Der Holzbau ist genau wie der Stahlbau ein spezielles Seg­ment, in denen Trag­w­erk­s­plan­er und aus­führende Fir­men tätig sind. Holz wird bei den aller­meis­ten Dachkon­struk­tio­nen (Dachstühlen) einge­set­zt. Stahl wird vor allem im Hal­len­bau einge­set­zt.

Leistungen und Leistungsphasen

In welche Phasen wird ein Baupro­jekt gegliedert?

Die Hon­o­rarord­nung für Architek­ten und Inge­nieure liefert eine seit Jahren anerkan­nte Struk­tur für ein Baupro­jekt. Qual­i­fizierte Planer:innen arbeit­en in der Regl auch nach dem Phasen­prinzip. Die Phasen beschreiben einen Pla­nungs- und Bauprozess, der mit der Ermit­tlung der Bauher­ren­wün­sche und Iden­ti­fizierung der Ist-Sit­u­a­tion begin­nt und mit der Über­gabe eines fer­tiggestell­ten Baupro­jek­tes (dem umgangssprach­lich genan­nten Bau­soll) endet. Die Phasen nen­nen sich im Einzel­nen:

Diese Leis­tungsphasen gel­ten sowohl für Architek­ten als auch Inge­nieure. In der Leis­tungsphase 4 wird erst der Bauantrag gestellt. In der Leis­tungsphase 5 wer­den Details gek­lärt. Anschließend wer­den Bau­un­ternehmen beauf­tragt. Die Aus­führung der Bau­un­ternehmen wird in der Leis­tungsphase 8 überwacht. Ziel ist es, dass ein Gebäude so gebaut wird wie es geplant war. In der Prax­is stellt man ger­ade bei kleineren Pro­jek­ten häu­fig fest, dass Inge­nieure (Trag­w­erk­s­plan­er, Bau­physik­er) häu­fig erst in späteren Phasen hinzuge­zo­gen wer­den und die Pla­nung unvoll­ständig an die Aus­führung übergeben wird. Weit­er­hin stellt man häu­fig fest, dass infolgedessen eine baube­glei­t­ende Pla­nung stat­tfind­en wodurch oft Chaos und Abstim­mung­sprob­leme entste­hen.

  • Lph. 1: Grund­la­gen­er­mit­tlung
  • Lph. 2: Vor­pla­nung
  • Lph. 3: Entwurf­s­pla­nung
  • Lph. 4: Genehmi­gungs­pla­nung
  • Lph. 5: Aus­führungs­pla­nung
  • Lph. 6: Vor­bere­itung der Ver­gabe
  • Lph. 7: Mitwirkung bei der Ver­gabe
  • Lph. 8: Objek­tüberwachung
  • Lph. 9: Objek­t­be­treu­ung

Bauen im Bestand

Welche Beson­der­heit­en gibt es beim Bauen im Bestand?

Das Bauen im Gebäudebe­stand stellt für Aus­führende als auch Plan­er immer eine größere Her­aus­forderung dar als ein rein­er Neubau. Der Grund dafür ist ein­fach: Die Ein­schränkun­gen beim Pla­nen und Bauen sind größer, weil ein beste­hen­des Gebäude in die Pla­nung und Aus­führung inte­gri­ert wer­den muss. Unsicher­heit­en bei der Pla­nung ergeben sich häu­fig auch deshalb, weil die Pla­nun­ter­la­gen früher­er Zeit­en oft ver­schwun­den sind, oder nachträgliche Änderun­gen nicht doku­men­tiert wur­den. Als Planer:in und Bauherr:in muss man sich über­legen, ob eine Bestand­sauf­nahme vor der Pla­nung, oder erst nach der Pla­nung sin­nvoll ist. Manche Unsicher­heit­en kann man beim Bauen im Bestand zer­störungs­frei her­aus­find­en. Aus Sicht der Trag­w­erk­s­pla­nung bet­rifft dies beispiel­sweise die tat­säch­lich vorhan­dene Bewehrung, die sich in Stahlbe­ton­deck­en befind­et.

Was ist eine Bestand­sauf­nahme?

Eine Bestand­sauf­nahme beschreibt aus unser­er Sicht einen Sich­tung der geometrischen Lage des Gebäudes und der rel­e­van­ten Bauteile, des Zus­tands und der umliegen­den Umge­bung. Gemeint ist ein Ort­ster­min, bei der speziell die vorhan­dene Bebau­ung vor Beginn der Pla­nung in Augen­schein genom­men wird. Das Ziel ein­er Sich­tung ist es sicherzustellen, dass die doku­men­tierten Bestand­sun­ter­la­gen weitest­ge­hend der real gebaut­en Ist-Sit­u­a­tion entspricht und Abwe­ichun­gen entsprechend erfasst wer­den. Die Auswahl der rel­e­van­ten Bauteile ergibt sich anhand der Fragestel­lung, warum eine Bestand­sauf­nahme durchge­führt wird. Eine Bestand­sauf­nahme kann beispiel­sweise

  • aus ener­getis­ch­er Sicht, zur Ableitung eines Sanierungs­fahrplans,
  • aus architek­tonisch gestal­ter­isch­er Sicht, zur Ableitung eines neuen Nutzungskonzeptes,
  • oder aus trag­w­erk­s­planer­isch­er Sicht, zur Zus­tand­sprü­fung tra­gen­der Bauteile

durchge­führt wer­den. Bei den meis­ten kleineren Maß­nah­men wird eine Sicht­prü­fung als aus­re­ichend ange­se­hen (zer­störungs­freie Meth­o­d­en). Der weit­ere Aufwand sollte von einem Objek­t­plan­er in Anlehnung an den Umfang der vorge­se­henen baulichen Verän­derung den Bauherr:innen emp­fohlen wer­den. Beste­hen bei einem fach­lich qual­i­fizierten Per­son­al bei der Sicht­prü­fung erhe­bliche Zweifel, sind ander­weit­ige Prüfmeth­o­d­en, ggf. Gutachter zu Rate zu ziehen (nicht zer­störungs­freie Prüfmeth­o­d­en).

Welche Abwe­ichun­gen zwis­chen Plan und Vor-Ort Sit­u­a­tion kön­nen auftreten?

Nach­fol­gend wer­den typ­is­che Abwe­ichun­gen zwis­chen Bestand­sun­ter­la­gen und der realen Ist-Sit­u­a­tion sowie ihre Fol­gen vorgestellt. Die Beispiele beziehen sich hier alle­samt auf die Stand­sicher­heit eines Gebäudes.

  • die tra­gen­den Bauteile befind­en sich real nicht an der geplanten Ort und Stelle (Tol­er­anzen berück­sichti­gen). Infolgedessen kön­nen Las­ten und Span­nweit­en bei Deck­en falsch angenom­men wer­den. Es kommt zu uner­warteten Riss­bil­dun­gen und späteren Folgeschä­den (Kor­ro­sion etc.).
  • die eingeze­ich­neten Bauteile haben andere Abmes­sun­gen als im Plan angegeben. Infolgedessen kön­nen einzelne Bauteile über­be­lastet sein. Es kann zu Ein­schränkun­gen der Gebrauch­stauglichkeit (Durch­biegung, Risse) und langfristi­gen Schä­den, bis hin zum Ver­sagen der Stand­sicher­heit kom­men (Zusam­men­bruch).
  • die eingeze­ich­neten Bauteile sind beschädigt und lassen (kurz‑, als auch langfristig) eine gerin­gere Tragfähigkeit/Gebrauchstauglichkeit ver­muten (z.B. freiliegende Bewehrun­gen bei Stahlbe­ton­bauteilen, durch­feuchtete, unbelüftete Holzbauteile, dauer­haft feuchte Wände, Set­zungsrisse im Mauer­w­erk, Schädlings- und Pilzbe­fall in tra­gen­den Bauteilen). Es kann zu groben, oft erst spät sicht­baren Schä­den kom­men (Trag­w­erksver­sagen).
Wir ste­hen Fra­gen, Anmerkun­gen und Kri­tik offen gegenüber.