Tragwerksplaner vs. Statiker
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    Andere Leistungen können dementsprechend leider nicht mehr angeboten werden.
  • Was ist eine Tragwerksplaner:in?

    Wenn man ein Gebäude betritt, über eine Brücke spaziert oder durch einen Tun­nel fährt, geht man in der Regel davon aus, dass diese Bauw­erke auch hal­ten. Also sich­er und sta­bil ste­hen. Dass dem so ist, dafür tra­gen Trag­w­erk­s­plan­er – oft auch Sta­tik­er genan­nt – die Ver­ant­wor­tung.

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    Immer wenn ein neues Gebäude gebaut, umge­baut oder mod­ernisiert wer­den soll, benötigt man jeman­den, der garantiert, dass das Bauw­erk nicht zusam­men­bricht. Mit anderen Worten jeman­den, der die Stand­sicher­heit prüft.

    Ab ein­er bes­timmten Größe müssen alle Bau­vorhaben durch die Bauauf­sichts­be­hörde genehmigt wer­den. Das Bauw­erk, welch­es neu gebaut oder verän­dert wer­den soll, muss im Rah­men des Bauantragsver­fahrens sta­tisch nachgewiesen wer­den. Hier­für ist ein Trag­w­erk­s­plan­er unverzicht­bar. Dieser berech­net die Kon­struk­tion eines Bauw­erks, sodass es der vorge­se­henen Belas­tung stand­hält. Auch bei kleineren Bau­vorhaben, wie beispiel­sweise einem Wand­durch­bruch oder einem Dachstuh­laus­bau, sollte ein solch­er Fach­mann hinzuge­zo­gen wer­den.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Tragwerksplaner und einem Statiker?

    Die Begriffe Trag­w­erk­s­plan­er und Sta­tik­er wer­den oft syn­onym ver­wen­det. Tat­säch­lich lautet die offizielle Beze­ich­nung des Berufs Trag­w­erk­s­plan­er. Im Volksmund ist aber der Begriff Sta­tik­er gebräuch­lich. Dies mag an dem liegen, was der Trag­w­erk­s­plan­er macht – näm­lich sta­tis­tis­che Berech­nun­gen oder umgangssprach­lich Sta­tiken erstellen. Allerd­ings kann man sagen, dass eine Trag­w­erk­s­pla­nung über die bloße Erstel­lung ein­er Sta­tik hin­aus­ge­ht.

    Was sind die Aufgaben des Tragwerksplaners?

    Der Trag­w­erk­s­plan­er ist aus­ge­bilde­ter Bauin­ge­nieur und arbeit­et schon bei der Grund­la­gen­er­mit­tlung und der Entwurf­sphase eng mit dem Bauher­ren und dem Architek­ten zusam­men. Er wirkt mit bei der Erar­beitung eines Pla­nungskonzeptes und in der Vorver­hand­lung mit Behör­den, bis hin zum konkreten Kon­struk­tion­sen­twurf und der bautech­nis­chen Überwachung. Der Sta­tik­er prüft die Entwürfe der Architek­ten auf Ihre Real­isier­barkeit. Speziell in Bezug auf Umge­bung und Mate­ri­alien. Auch die Auswahl der Werk­stoffe und Bau­ma­te­ri­alen anhand der physikalis­chen Eigen­heit­en fall­en in seinen Auf­gaben­bere­ich.

    Bera­ter­isch ste­ht der Sta­tik­er dem Architek­ten zur Seite und ver­sucht hier­bei die ästhetis­chen Ansprüche der Bauher­ren, die Wirtschaftlichkeit und die Tragsicher­heit in Ein­klang zu brin­gen.

    Statische Berechnungen

    Die Haup­tauf­gabe des Trag­w­erk­s­plan­ers liegt jedoch, wie bere­its erwäh­nt, in der sta­tis­chen Berech­nung der Baukon­struk­tion. Vor dem Baube­ginn analysiert der Trag­w­erk­s­plan­er mit Hil­fe von Berech­nungsver­fahren der Baus­ta­tik, alle auf ein Bauw­erk ein­wirk­enden Las­ten. Hier­bei wird zwis­chen sta­tis­chen Las­ten von dynamis­chen oder verän­der­lichen Las­ten unter­schieden.

    Sta­tis­che Las­ten meinen dabei das Eigengewicht des Bauw­erks. Sie ergeben sich also aus dem Gewicht aller fes­ten Teile des Gebäudes. Unter dynamis­che Las­ten fall­en die Nut­zlas­ten oder Verkehrslas­ten eines Bauw­erks. Also das Gewicht von Per­so­n­en, Maschi­nen oder Lager­stof­fen. Auch wet­terbe­d­ingte Ein­wirkun­gen wie Wind, Tem­per­a­turen, Schnee‑, Regen- oder Eis­las­ten, und außergewöhn­liche Las­ten, wie etwa Erd­beben, gehören zu den verän­der­lichen Las­ten. All diesen Las­ten ist ein Bauw­erk aus­ge­set­zt.

    Standsicherheitsnachweis vom Tragwerksplaner

    Aus den sta­tis­chen Berech­nun­gen fer­tigt der Trag­w­erk­s­plan­er Kon­struk­tion­sze­ich­nun­gen an. Diese bein­hal­ten alle wichti­gen Infor­ma­tio­nen für den Bau. Auf diese Weise kann der Trag­w­erk­s­plan­er den für den Baube­ginn erforder­lichen Stand­sicher­heit­snach­weis erstellen. Der Stand­sicher­heit­snach­weis bescheinigt, dass die Sta­bil­ität des Gebäudes für die angenommene Belas­tung gegeben ist. Darüber hin­aus wird die Gebrauch­stauglichkeit, wie in der Lan­des­bauord­nung (beispiel­sweise BauO NRW) fest­geschrieben, analysiert. Das Bauw­erk muss also für die angelegte Dauer für den geplanten Ver­wen­dungszweck nutzbar sein, ohne dass größere Ver­for­mungen entste­hen.

    Bei größeren Bau­vorhaben ist in der Regel, zusät­zlich zum Trag­w­erk­s­plan­er ein Prüf­s­ta­tik­er beteiligt. Dieser erhält die Beauf­tra­gung durch das Bauauf­sicht­samt. Er erstellt ein unab­hängiges Gutacht­en.

  • Dieser Ratgeber wurde verfasst am 15. März 2019. Die darin enthaltenen Informationen können veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar.