Statiker:in, Tragwerksplaner:in, Bauingenieur:in – was ist eigentlich der Unterschied?
Sucht man bei Fragen zur Standsicherheit des eigenen Hauses nach einer kompetenten Ansprechpartner:in, wird man schnell mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten konfrontiert. Vor allem die Begriffe Statiker:in, Tragwerksplaner:in und Bauingenieur:in treten dabei häufig in Erscheinung. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel die Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Leicht verständlich und gründlich.
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Das Bauingenieurwesen – der Fachbereich
Das Bauingenieurwesen ist eine Ingenieurwissenschaft in der Fachdisziplin Bau. An einer Hochschule oder Universität ist das Bauingenieurwesen als Fachbereich oder als Fakultät angesiedelt. Somit können Studierende den Bereich als Studiengang belegen. Innerhalb des Fachbereichs Bauingenieurwesen gibt es unterschiedliche Vertiefungsrichtungen wie den konstruktiven Ingenieurbau, die Baubetriebswirtschaft, das Verkehrswesen oder den Wasserbau. Studierende beschäftigen sich mit der Konzeption, Planung, Konstruktion, Berechnung, Herstellung und dem Betrieb von unterschiedlichen Bauwerken. Als Bauwerke kann man Hochbauten wie beispielsweise Wohngebäude, Tiefbauten wie beispielsweise Tunnel oder diverse Verkehrsbauten wie beispielsweise Straßen oder Bahntrassen bezeichnen. Im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Studiums, dürfen sich die Absolvent:innen als Bauingenieur:in bezeichnen. Die Berufsbezeichnung Ingenieur:in ist in den einzelnen Bundesländern durch das Ingenieurgesetz (IngG) geschützt.
Die Tragwerksplanung – die Fachplanung
Die Tragwerksplanung bezeichnet laut Honorarordnung für Architekt:innen und Ingenieur:innen (HOAI) eine Fachplanungsdisziplin. In der HOAI findet sich eigens für die Tragwerksplanung ein Leistungsbild definiert. In dem Leistungsbild werden mehrere (Dienst-)Leistungen einer Tragwerksplaner:in in unterschiedlichen Phasen beschrieben. Die Phasen dienen der planerischen Orientierung. Angefangen mit einer groben Planung bis hin zur späteren Kontrolle und Dokumentation auf der Baustelle. Neben der Tragwerksplanung gibt es ferner Fachplanungsdisziplinen wie die Bauphysik oder die technische Gebäudeausstattung (TGA).
Eine Fachplanung wird von der Objektplanung abgegrenzt. Erste:r Ansprechpartner:in für Bauende sind in der Regel die Objektplaner:innen. Bei Hochbauten wie Wohngebäuden, handelt es sich bei einer Objektplaner:in historisch um Architekt:innen (früher auch als »Baumeister« bezeichnet). Die Ideen der Bauherr:innen und Architekt:innen stellen schließlich die Grundlage für die fachlichen Überlegungen einer Tragwerksplaner:in dar. In der Fachdisziplin Tragwerksplanung arbeiten in der Regel Bauingenieur:innen, die sich im Studium mit dem konstruktiven Ingenieurbau vertieft auseinandergesetzt haben.
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Die Statik – die statische Berechnung
Ein großer Teil der Tragwerksplanung ist die statische Berechnung (HOAI Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung). Umgangssprachlich wird die statische Berechnung auch als »Statik« bezeichnet. Die Statik wird im Bauordnungsrecht in der Regel als Standsicherheitsnachweis bezeichnet. Dieser Begriff beschreibt ganz gut, wofür die statische Berechnung eigentlich dient. Mit Hilfe einer statischen Berechnung wird die Standsicherheit, beispielsweise eines Wohngebäudes, rechnerisch nachgewiesen. Es wird also geprüft, ob der Entwurf einer Architekt:in auch konstruktiv eine standsichere Lösung darstellt. Der statischen Berechnung geht, je nach Erfordernis, eine tragwerksplanerische Beratung und Abfrage erforderlicher Informationen voraus. Nach Erstellung der statischen Berechnung, erstellen Tragwerksplaner:innen einen fachspezifischen Teil der Ausführungsplanung (zum Beispiel Bewehrungspläne). Die Ergebnisse der statischen Berechnung werden dabei in zeichnerische Darstellungen übersetzt. Die Übersetzung dient der Ausführung auf der Baustelle. Teilweise beteiligen sich Tragwerksplaner:innen anschließend an Ausschreibungen von Bauunternehmen und einer Kontrolle vor Ort.
Der Standsicherheitsnachweis wird neben dem Wärmeschutznachweis, dem Schallschutznachweis und dem Brandschutznachweis als bautechnischer Nachweis bezeichnet. Für die statischen Berechnungen finden Methoden aus der technischen Mechanik Anwendung. Lang anhaltende Forschungen und Entwicklungen in der Bauinformatik haben dafür gesorgt, dass heutzutage vermehrt Simulationsverfahren im Einsatz sind, die nur noch rechnergestützt umsetzbar sind. Infolge der Weiterentwicklung bei den Nachweisverfahren, können einzelne Bauteile teilweise schlanker dimensioniert werden als mit konventionellen Methoden der technischen Mechanik. Außerdem können Computer statische Berechnungen schneller durchführen als wir Menschen bei handschriftlichen Berechnungsverfahren.
Statiker:in, Tragwerksplaner:in und Bauingenieur:innen – die Akteure
Man kann also zusammenfassend sagen, dass eine Bauingenieur:in eine Tragwerksplaner:in sein kann. Da es im Bereich des Bauingenieurwesens aber auch andere Vertiefungsrichtungen und spätere Arbeitsbereiche gibt, muss eine Bauingenieur:in aber nicht zwingend in der Tragwerksplanung arbeiten. Ein weiterer typischer Arbeitsbereich einer Bauingenieur:in ist beispielsweise die Bauleitung bei Bauunternehmen oder in Vertretung der Architekt:in (Objektplanung).
Tragwerksplaner:innen werden aufgrund des Tätigkeitsschwerpunktes (Durchführen von statischen Berechnungen, siehe oben) in der Praxis häufig umgangssprachlich als Statiker oder Statikerin bezeichnet.Postleitzahl *
Verfasst am 2. Dezember 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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