Standsicherheitsnachweis nach § 51 HOAI – damit das Haus sicher steht
Ein Haus soll stabil und sicher gebaut sein. Die Garantie dafür ist der Standsicherheitsnachweis. Dafür sind genaue Berechnungen erforderlich, die sich aus der Geotechnik, der Baustatik und der technischen Mechanik ableiten. Das Gebäude muss allen Belastungen standhalten, ohne dass ein Schaden auftritt. Diese Belastungen können sehr vielfältig sein und richten sich auch nach den örtlichen und regionalen Gegebenheiten.
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So setzt sich die Standsicherheit zusammen
Um die Standsicherheit zu gewährleisten, muss der Statiker etliche vorhandene Faktoren beachten. Es ist genauso wichtig auf welchem Baugrund das Gebäude errichtet werden soll oder ob ein naheliegender Fluss eine Hochwassergefahr darstellt und ob regelmäßig Stürme in dieser Region zu erwarten sind. Hier nun ein kurzer Überblick über die 3 Faktoren der Standsicherheit
- Mittels der Geotechnik prüft der Statiker auf welchem Baugrund das Gebäude errichtet werden soll (Bodengutachten). Dabei müssen verschiedene geotechnische Kategorien beachtet werden. Bei der Kategorie eins gibt es einfache und übersichtliche Baugrundverhältnisse und verlässliche Erfahrungswerte. Bei der Kategorie zwei muss die Standsicherheit aufgrund von geotechnischen Erkenntnissen mit einem Entwurfsbericht erstellt werden. Die Kategorie 3 umfasst einen hohen Schwierigkeitsgrad und erfordert zusätzliche Untersuchungen des Baugrunds. Eventuell ist ein Büro für Geotechnik zu beauftragen. Vor der Planung des Bauvorhabens muss das Baugrundstück einer geotechnischen Kategorie zugeordnet werden.
- Bei der Statik muss der Tragwerksplaner die dynamischen und statischen Belastungen eines Gebäudes berücksichtigen. Er geht Fragen nach, ob Spannungen auftreten und ob sich Bauteile bei bestimmten Bedingungen verändern. Danach legt der Statiker die Bedingungen fest, die das Gebäude standsicher machen und es im Gleichgewicht halten.
- Die Technische Mechanik ist eine unerlässliche Grundlage für die Entwicklung und Planung von Gebäuden. Die fachliche Theorie der Technischen Mechanik und Verfahren wie sich Bewegungen und Kräfte auf ein Bauwerk auswirken, bestimmen die notwendigen Berechnungen. Ermittelt werden dabei die Festigkeit, Konstruktion, Lebensdauer und die Zuverlässigkeit von Bauteilen. Zu den großen Themen der Technischen Mechanik gehören Elastostatik, Dynamik und Statik.
Wann ist ein Standsicherheitsnachweis erforderlich und wer stellt ihn aus?
Wenn Sie ein Haus bauen wollen, müssen Sie zuerst den Bauantrag bei der zuständigen Behörde einreichen. Dazu gehören etliche Unterlagen sowie technische Nachweise wie beispielsweise der Standsicherheitsnachweis. Die erforderlichen Unterlagen für den Bauantrag können je nach Bundesland variieren. Für die geplanten Baumaßnahmen sind die Länder zuständig und alle wichtigen Daten für den Bauantrag sind in der Landesbauordnung festgelegt. Auf der Website der zuständigen Stadt sind alle Voraussetzungen für den Bauantrag einsehbar oder Sie fragen Ihren beauftragten Statiker oder Architekten.
Personen, die einen Standsicherheitsnachweis ausstellen dürfen
Nicht jeder kann einen Standsicherheitsnachweis ausstellen. Schließlich handelt es sich um einen wichtigen Teil der Bauplanung. Mit diesem Nachweis können Sie sicher in Ihrem Eigenheim leben und das Gebäude stellt auch für Ihre Nachbarn keine Gefahr dar. Deswegen dürfen in der Regel nur Personen mit einer versierten Ausbildung einen Standsicherheitsnachweis erstellen. Die Voraussetzungen hängen von der Gebäudeklasse und der jeweiligen Landesbauordnung ab. Häufig wird hier ein Bauingenieure mit mindestens 3 Jahre Berufserfahrung genannt.
Gebäude mit Standsicherheitsnachweis
Wie bereits erwähnt, wird die Vorlage eines Standsicherheitsnachweises von der jeweiligen Landesbauordnung bestimmt. In aller Regel brauchen aber nachstehende Gebäudeklassen den technischen Nachweis zur Standsicherheit:
Gebäudeklasse 1
- freistehende Gebäude – Höhe bis zu 7 Meter, nicht mehr als 400 Quadratmeter und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten
- Gebäude, die land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden
Gebäudeklasse 2
- Gebäude – Höhe bis zu 7 Meter, nicht mehr als 400 Quadratmeter und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten
Gebäudeklasse 3
- sonstige Gebäude – Höhe bis zu 7 Meter
Gebäudeklasse 4
- Gebäude – Höhe bis zu 13 Meter, nicht mehr als 400 Quadratmeter je Nutzungseinheit
Gebäudeklasse 5
- sonstige Gebäude und unterirdische Gebäude
Regelungen (DIN-Normen) für Standsicherheitsnachweise
In Deutschland gibt es unterschiedliche DIN-Normen für die jeweiligen Standsicherheitsnachweise. Diese DIN-Normen gelten für Deutschland und die europäische Union. Hier die wichtigsten DIN-Normen für Gebäude:
- DIN EN 1996 – Normen für die Standsicherheit des Mauerwerks, Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten (zum Beispiel Art der Mauersteine, Mörtelarten, Ringbalken, Ringanker)
- DIN EN 1995 – Normen für die Standsicherheit von Holzbauwerken, Bemessung und Konstruktion von Holzbauwerken (zum Beispiel Produktregeln für Vollholz, Furnierschichtholz oder Brettschichtholz)
- DIN EN 1992 – Normen für die Standsicherheit von Stahlbetonbauwerken, Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken (zum Beispiel Anforderungen der Bewehrung einer Betondecke)
Die Kosten für einen Standsicherheitsnachweis
Was kostet eigentlich ein Standsicherheitsnachweis? Dazu kontaktieren Sie Ihren Statiker. Grundsätzlich werden die Leistungen für diese Berufsgruppe nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure abgerechnet. Bei einem Standsicherheitsnachweis findet der § 51 HOAI Anwendung. Dabei kommt es auch auf den Zeithorizont der Erstellung an.
Allerdings sind die Gebührensätze, die in der HOAI nachzulesen sind, eine äußerst komplexe Angelegenheit und für einen Laien oftmals nicht zu durchschauen. Nicht jedes Bauprojekt weist die gleichen Gegebenheiten auf und somit unterscheiden sich folglich auch die jeweiligen Kosten. Obwohl die Berufsgruppe der Statiker einen gewissen Spielraum bei der Abrechnung besitzt, gelten dennoch in einzelnen Bereichen Mindest- und Maximalhonorare. Genaue Auskunft kann Ihnen der beauftragte Architekt oder Statiker erteilen.
Planungskosten wie Gebühren für Statiker und Architekten sowie die Gebühren für den Bauantrag sind laut Gesetzgeber ein Teil der Herstellungskosten und sind daher nicht von der Steuer absetzbar. Eine Ausnahme gibt es allerdings. Bei der Errichtung eines Gebäudes, das nicht den vorherigen Plänen entspricht, sind die vorher entstandenen Kosten für Statiker und Architekten als Werbungskosten ansetzbar.
Verfasst am 12. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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