HOAI Novelle: Das ändert sich für Bauherren und Bauherrinnen in 2021
Am 8. Oktober 2020 passierte es den Bundesrat, seit erstens Januar 2021 ist es in Kraft: das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich die Novelle der HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen), die auch für Statiker und Bauherren einige wichtige Neuerungen enthält.
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Die Änderungen der HOAI im Überblick
Was ist neu an der HOAI im Jahr 2021? Die wohl wichtigste Regelung betrifft die Festlegung von Mindest- und Höchstsätzen. Diese sind nun nicht mehr verbindlich. D. h., Bauherren und Ingenieure oder Architekten können das Honorar vor Beginn der Leistungen mit weniger Einschränkungen verhandeln als vorher. Zudem enthält die Gesetzesänderung einige Anpassungen in Bezug auf die Vergabeverordnung. Die entsprechenden Neuerungen sind für Planer von Einfamilienhäusern eher zweitrangig.
So funktioniert Gesetzgebung: Die HOAI ist kein Gesetz, sondern eine Rechtsverordnung. Sie wird auf Basis des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) angewendet. Um sie zu ändern, ist nun das entsprechende Gesetz zur Änderung verabschiedet worden.
Blick ins Detail: Das bedeuten die neuen Vorgaben der HOAI Novelle
Bis 2021 sah die HOAI konkrete Mindest- und Höchstsätze vor. Wer zum Beispiel einen Standsicherheitsnachweis erstellen lassen wollte, musste dafür eine bestimmte Gebühr entrichten. Die Höhe wurde unter anderem anhand der anrechenbaren Kosten sowie Honorarzonen und ‑tafeln gemäß HOAI bestimmt. Das ist nun anders. Wenn ein Ingenieurbüro die Statik günstig anbieten kann, zum Beispiel weil es digital arbeitet, darf es diesen Vorteil ab jetzt an den Bauherren weitergeben: Das Angebot kann die ehemaligen Mindestsätze unterbieten. Ebenso ist es möglich, dass ein Statiker die Höchstsätze überschreitet, was in der Praxis seltener der Fall sein dürfte.
Rückblick: EuGH kippt HOAI
Dass die HOAI novelliert wurde, ist eine Folge europäischer Gesetze. So urteilte der europäische Gerichtshof (EuGH) bereits am 4. Juli 2019, dass die verankerten Mindest- und Höchstsätze nicht mit der europäischen Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG vereinbar sind. Das entsprechende Urteil wurde nun umgesetzt.
Wichtige Fragen und Antworten zur neuen HOAI
Was ändert sich durch die neue HOAI und was bleibt erhalten? Die wichtigsten Fragen von Bauherren zur neuen Leistungsabrechnung von Statikern und Architekten sind hier zusammengefasst.
Ist die HOAI abgeschafft?
Nein, die HOAI ist nicht grundsätzlich abgeschafft, sondern nur ihre Preisbindung. Die Honorarordnung bleibt weiter bestehen und die darin enthaltenen Honorartafeln bzw. Orientierungswerte gelten als Leitfaden für Bauherren und Ingenieure bzw. Architekten – speziel bei den Leistungsbeschreibungen.
Sind Festpreise nach der HOAI Novelle zulässig?
Oft sind Bauherren an mehreren Leistungen aus einer Hand interessiert, also zum Beispiel Standsicherheitsnachweise und Brandschutznachweise von einem Ingenieurbüro. Ist es möglich, dass Statiker Festpreise dafür verlangen? Grundsätzlich können diese vereinbart werden. Nach der Novelle der HOAI entfallen dafür sogar die Mindest- und Höchstsätze.
Müssen Honorare zwangsläufig ausgehandelt werden?
Nein, es besteht keine grundsätzliche Verpflichtung, das Honorar für den Statiker vor Beginn der Leistungen auszuhandeln. Dieser darf dann aber keine überzogenen Forderungen stellen. Die neue Regelung besagt: Wenn die Beteiligten keine wirksame Vereinbarung treffen, dann müssen die Grundleistungen nach dem Basishonorar abgerechnet werden, das sich in den Honorartafeln der HOAI findet.
Ist die HOAI durch die Novelle noch relevant?
Die neue HOAI in der Fassung von 2021 ist nicht grundsätzlich nutzlos. Sie enthält nach wie vor Honorare für bestimmte Leistungsphasen. Diese sind zwar nicht mehr verbindlich, können aber eine Orientierung liefern. Wie hoch die Honorare und damit die Kosten letztlich ausfallen, entnehmen Bauherren am besten aus den Offerten verschiedener Statiker und Architekten. Hier lohnt es sich, die Preise zu vergleichen.
Wird der Bauherr vom Statiker über die anfallenden Kosten informiert?
Wie teuer ist der Standsicherheitsnachweis? Verständlicherweise möchten Bauherren gerne vor Beauftragung wissen, wie hoch die Honorargebühren für den Statiker ausfallen. Das ermöglicht es außerdem, Preise zu vergleichen. Die neue HOAI 2021 sieht deshalb eine Aufklärungspflicht vor. So muss der Leistungserbringer (Statiker, Architekt) schriftlich darüber aufklären, dass er einen höheren oder niedrigeren Satz als in den Honorartafeln vorgesehen abrechnet.
Einschätzung: Das bringt die Novellierung der HOAI
Die Änderung der Vorgaben zur HOAI haben für Bauherren einen entscheidenden Vorteil: Sie können günstigere Angebote für Statiker- und Architektenleistungen aushandeln. Es ist daher anzunehmen, dass die Nebenkosten beim Hausbau auf dieser Seite sinken werden. Besonders attraktive Preise bieten in der Regel Statiker, die ohne Ortstermin arbeiten und die Bearbeitung der Unterlagen weitgehend digitalisiert haben. Ab sofort haben Bauherren dank der Novellierung die Möglichkeit, durch einen Preisvergleich besonders günstige Angebote zu ermitteln.
Verfasst am 20. Januar 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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