HOAI Novelle

HOAI Novelle: Das ändert sich für Bauherren und Bauherrinnen in 2021

Am 8. Okto­ber 2020 pas­sier­te es den Bun­des­rat, seit ers­tens Janu­ar 2021 ist es in Kraft: das Gesetz zur Ände­rung des Geset­zes zur Rege­lung von Inge­nieur- und Archi­tek­ten­leis­tun­gen. Hin­ter dem sper­ri­gen Namen ver­birgt sich die Novel­le der HOAI (Ver­ord­nung über die Hono­ra­re für Archi­tek­ten- und Inge­nieur­leis­tun­gen), die auch für Sta­ti­ker und Bau­her­ren eini­ge wich­ti­ge Neue­run­gen enthält.

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Die Änderungen der HOAI im Überblick

Was ist neu an der HOAI im Jahr 2021? Die wohl wich­tigs­te Rege­lung betrifft die Fest­le­gung von Min­dest- und Höchst­sät­zen. Die­se sind nun nicht mehr ver­bind­lich. D. h., Bau­her­ren und Inge­nieu­re oder Archi­tek­ten kön­nen das Hono­rar vor Beginn der Leis­tun­gen mit weni­ger Ein­schrän­kun­gen ver­han­deln als vor­her. Zudem ent­hält die Geset­zes­än­de­rung eini­ge Anpas­sun­gen in Bezug auf die Ver­ga­be­ver­ord­nung. Die ent­spre­chen­den Neue­run­gen sind für Pla­ner von Ein­fa­mi­li­en­häu­sern eher zweitrangig.

So funk­tio­niert Gesetz­ge­bung: Die HOAI ist kein Gesetz, son­dern eine Rechts­ver­ord­nung. Sie wird auf Basis des Geset­zes zur Rege­lung von Inge­nieur- und Archi­tek­ten­leis­tun­gen (Arch­LG) ange­wen­det. Um sie zu ändern, ist nun das ent­spre­chen­de Gesetz zur Ände­rung ver­ab­schie­det worden.

Blick ins Detail: Das bedeuten die neuen Vorgaben der HOAI Novelle

Bis 2021 sah die HOAI kon­kre­te Min­dest- und Höchst­sät­ze vor. Wer zum Bei­spiel einen Stand­si­cher­heits­nach­weis erstel­len las­sen woll­te, muss­te dafür eine bestimm­te Gebühr ent­rich­ten. Die Höhe wur­de unter ande­rem anhand der anre­chen­ba­ren Kos­ten sowie Hono­rar­zo­nen und ‑tafeln gemäß HOAI bestimmt. Das ist nun anders. Wenn ein Inge­nieur­bü­ro die Sta­tik güns­tig anbie­ten kann, zum Bei­spiel weil es digi­tal arbei­tet, darf es die­sen Vor­teil ab jetzt an den Bau­her­ren wei­ter­ge­ben: Das Ange­bot kann die ehe­ma­li­gen Min­dest­sät­ze unter­bie­ten. Eben­so ist es mög­lich, dass ein Sta­ti­ker die Höchst­sät­ze über­schrei­tet, was in der Pra­xis sel­te­ner der Fall sein dürfte.

Rückblick: EuGH kippt HOAI

Dass die HOAI novel­liert wur­de, ist eine Fol­ge euro­päi­scher Geset­ze. So urteil­te der euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) bereits am 4. Juli 2019, dass die ver­an­ker­ten Min­dest- und Höchst­sät­ze nicht mit der euro­päi­schen Dienst­leis­tungs­richt­li­nie 2006/​123/​EG ver­ein­bar sind. Das ent­spre­chen­de Urteil wur­de nun umgesetzt.

Wichtige Fragen und Antworten zur neuen HOAI

Was ändert sich durch die neue HOAI und was bleibt erhal­ten? Die wich­tigs­ten Fra­gen von Bau­her­ren zur neu­en Leis­tungs­ab­rech­nung von Sta­ti­kern und Archi­tek­ten sind hier zusammengefasst.

Ist die HOAI abgeschafft?

Nein, die HOAI ist nicht grund­sätz­lich abge­schafft, son­dern nur ihre Preis­bin­dung. Die Hono­rar­ord­nung bleibt wei­ter bestehen und die dar­in ent­hal­te­nen Hono­rar­ta­feln bzw. Ori­en­tie­rungs­wer­te gel­ten als Leit­fa­den für Bau­her­ren und Inge­nieu­re bzw. Archi­tek­ten – spe­ziel bei den Leistungsbeschreibungen.

Sind Festpreise nach der HOAI Novelle zulässig?

Oft sind Bau­her­ren an meh­re­ren Leis­tun­gen aus einer Hand inter­es­siert, also zum Bei­spiel Stand­si­cher­heits­nach­wei­se und Brand­schutz­nach­wei­se von einem Inge­nieur­bü­ro. Ist es mög­lich, dass Sta­ti­ker Fest­prei­se dafür ver­lan­gen? Grund­sätz­lich kön­nen die­se ver­ein­bart wer­den. Nach der Novel­le der HOAI ent­fal­len dafür sogar die Min­dest- und Höchstsätze.

Müssen Honorare zwangsläufig ausgehandelt werden?

Nein, es besteht kei­ne grund­sätz­li­che Ver­pflich­tung, das Hono­rar für den Sta­ti­ker vor Beginn der Leis­tun­gen aus­zu­han­deln. Die­ser darf dann aber kei­ne über­zo­ge­nen For­de­run­gen stel­len. Die neue Rege­lung besagt: Wenn die Betei­lig­ten kei­ne wirk­sa­me Ver­ein­ba­rung tref­fen, dann müs­sen die Grund­leis­tun­gen nach dem Basis­ho­no­rar abge­rech­net wer­den, das sich in den Hono­rar­ta­feln der HOAI findet.

Ist die HOAI durch die Novelle noch relevant?

Die neue HOAI in der Fas­sung von 2021 ist nicht grund­sätz­lich nutz­los. Sie ent­hält nach wie vor Hono­ra­re für bestimm­te Leis­tungs­pha­sen. Die­se sind zwar nicht mehr ver­bind­lich, kön­nen aber eine Ori­en­tie­rung lie­fern. Wie hoch die Hono­ra­re und damit die Kos­ten letzt­lich aus­fal­len, ent­neh­men Bau­her­ren am bes­ten aus den Offer­ten ver­schie­de­ner Sta­ti­ker und Archi­tek­ten. Hier lohnt es sich, die Prei­se zu vergleichen.

Wird der Bauherr vom Statiker über die anfallenden Kosten informiert?

Wie teu­er ist der Stand­si­cher­heits­nach­weis? Ver­ständ­li­cher­wei­se möch­ten Bau­her­ren ger­ne vor Beauf­tra­gung wis­sen, wie hoch die Hono­rar­ge­büh­ren für den Sta­ti­ker aus­fal­len. Das ermög­licht es außer­dem, Prei­se zu ver­glei­chen. Die neue HOAI 2021 sieht des­halb eine Auf­klä­rungs­pflicht vor. So muss der Leis­tungs­er­brin­ger (Sta­ti­ker, Archi­tekt) schrift­lich dar­über auf­klä­ren, dass er einen höhe­ren oder nied­ri­ge­ren Satz als in den Hono­rar­ta­feln vor­ge­se­hen abrechnet.

Einschätzung: Das bringt die Novellierung der HOAI

Die Ände­rung der Vor­ga­ben zur HOAI haben für Bau­her­ren einen ent­schei­den­den Vor­teil: Sie kön­nen güns­ti­ge­re Ange­bo­te für Sta­ti­ker- und Archi­tek­ten­leis­tun­gen aus­han­deln. Es ist daher anzu­neh­men, dass die Neben­kos­ten beim Haus­bau auf die­ser Sei­te sin­ken wer­den. Beson­ders attrak­ti­ve Prei­se bie­ten in der Regel Sta­ti­ker, die ohne Orts­ter­min arbei­ten und die Bear­bei­tung der Unter­la­gen weit­ge­hend digi­ta­li­siert haben. Ab sofort haben Bau­her­ren dank der Novel­lie­rung die Mög­lich­keit, durch einen Preis­ver­gleich beson­ders güns­ti­ge Ange­bo­te zu ermitteln.

  • Verfasst am 20. Januar 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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