Statik-Paket Nichtwohngebäude

Als anerkan­nte Fachplanner:innen berat­en und betreuen wir Sie gerne per­sön­lich bei der Pla­nung Ihres Nicht­wohnge­bäudes – Lager‑, Indus­trie- und Gewer­be­hallen, Werk­stät­ten, Büro- und öffentliche Gebäude, Fach­märk­te, Geschäft­shäuser uvm.

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Ansprech­part­ner
Energieberatung/Statik

Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing

Ansprech­part­ner
Fördermittel/Objektplanung

Unser Sta­tik-Plus-Paket bein­hal­tet die Erstel­lung des Stand­sicher­heit­snach­weis­es (Sta­tik) inklu­sive Aus­führungspläne (Bewehrungs‑, Schal‑, Holz‑, Stahlbau­pläne). Gerne erstellen wir auch die bau­physikalis­chen Nach­weise zum Wärmeschutz, Schallschutz und Brand­schutz.

Liefer­ung inner­halb von 40 Werk­ta­gen

Die Lieferzeit der bautech­nis­chen Nach­weise (Stand­sicher­heit, Wärme‑, Schall- und Brand­schutz) beträgt 40 Werk­tage. Sie begin­nt nach Erhalt aller erforder­lichen Infor­ma­tio­nen. Eine Check­liste “erforder­liche Infor­ma­tio­nen” ist in unseren Ange­boten stan­dard­mäßig enthal­ten. In drin­gen­den Fällen bieten wir eine Expressliefer­ung inner­halb von 20 Werk­ta­gen an (mit Auf­preis).

Zahlung erst nach Liefer­ung

Die jew­eilige Leis­tung ist spätestens 5 Tage nach Liefer­ung zu begle­ichen. Eine im Einzelfall davon abwe­ichende Vere­in­barung wird trans­par­ent im Ange­bot aufge­führt.

Inklu­sive Bauüberwachung

Im Zuge unser­er fach­planer­ischen Leis­tun­gen übernehmen wir Auf­gaben der Bauüberwachung und hal­ten Rück­sprache mit den Prüfern. Je nach Bau­vorhaben arbeit­en wir mit staatlich anerkan­nten Sachver­ständi­ge zusam­men.

Im Anfrage­for­mu­lar sind alle obi­gen Leis­tun­gen indi­vidu­ell aus- und abwählbar. Sie kön­nen sich bequem Ihr gewün­scht­es Paket zusam­men­stellen.

Meinungen

4,93 von 5 Ster­nen auf SHOPVOTE und Google aus 74 Bew­er­tun­gen (156 ins­ge­samt). Hier eine kleine Auswahl von Kun­den­mei­n­un­gen:

ShopVote Logo

ShopVoter-1800527

ShopVote

5,00 / 5

5.00 von 5 Ster­nen

Ich habe mit dem Sta­tik­er bish­er zwei Pro­jek­te abgeschlossen und sehr gut zufrieden. Kun­de­nori­en­tiert und opti­mieren den Stahlbau sehr wirtschaftlich, so dass die kosten gesenkt wer­den kon­nten.

visioglas Joachim Wilhelm

Google

5,00 / 5

5.00 von 5 Ster­nen

Ich habe ESTATIKA mit Brand­schutzkonzept für das Neubau unsre Indus­triehalle beauf­tragt, da die Zeit knapp war habe ich mich sog­ar für den Expresszuschlag entschieden.Es hat alles super und pünk­tlich geklappt. Die Sach­bear­bei­t­erin ist sehr fre­undlich und vor allem hil­fs­bere­it und denkt für den Kun­den, damit die Kosten bei der spätere Aus­führung nicht explodieren.Auch der geforderte Nach­trag von Bauamt wurde sehr schnell bear­beit­et. Ich würde jed­erzeit wiederkom­men.

Über uns

Die ESTATIKA GmbH ist ein bun­desweit tätiges Inge­nieur­büro für Objek­t­pla­nung, Trag­w­erk­s­pla­nung, Bau­physik und Energieber­atung.

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Ansprech­part­ner
Energieberatung/Statik

Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing

Ansprech­part­ner
Fördermittel/Objektplanung

Unsere Key­facts:

Pro­jek­te
1.400+
Beruf­s­jahre
15+
Mitarbeiter:innen
10+

» Details

Qualifikationen

Unser Inge­nieur-Team beste­ht aus qual­i­fizierten Fachplaner:innen mit je 15+ Beruf­s­jahren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Ein­tra­gun­gen in mehreren Inge­nieurkam­mern und weit­eren Qual­i­fika­tio­nen:

Leistungen

Fach­pla­nung aus ein­er Hand. Fol­gende Leis­tun­gen bieten wir Ihnen für Ihr Bau­vorhaben an – gerne auch als Paket:

Informationen zum Bauantrag bei Nichtwohngebäuden

Ein neu geplantes Nicht­wohnge­bäude ist ein genehmi­gungspflichtiges Bau­vorhaben. Spätestens bis zur Baube­ginnsanzeige sind die bautech­nis­che Nach­weise (Standsicherheit/Statik, Wärmeschutz, Schallschutz- und Brand­schutz) bei der Baube­hörde nachzure­ichen.

Han­delt es sich bei den Nicht­wohnge­bäu­den um einen Son­der­bau, wird anstelle des Brand­schutz­nach­weis­es ein Brand­schutzkonzept erforder­lich. Weit­er­hin kann es sein, dass staatlich anerkan­nte Sachver­ständi­ge die bautech­nis­chen Nach­weise erstellen oder prüfen müssen. In den meis­ten Fällen wird bauord­nungsrechtlich darüber hin­aus auch eine fach­spez­i­fis­che Bauüberwachung gefordert.

Nichtwohngebäude vs. Wohngebäude – Unterschiede bei der Planung?

Nicht­wohnge­bäude kön­nen im Ver­gle­ich zu einem Wohnge­bäude teil­weise aufwendi­ger sein, weil sich oft­mals mehrere Per­so­n­en im Gebäude aufhal­ten, Gefahren­stoffe gelagert wer­den oder beson­dere architek­tonis­che Anforderun­gen (Repräsen­ta­tiv­ität) gestellt und in die Pla­nung berück­sichtigt wer­den müssen.