Bauantrag stellen – wie stelle ich ihn richtig?
Ein eigenes Haus zu bauen, ein bestehendes Gebäude umzubauen oder eine Umnutzung, bedarf in der Regel die Zustimmung der zuständigen Behörden. Für diesen Zweck stellt man einen Bauantrag. Damit Sie als angehende Bauherrschaft einen Überblick über den Bauantragsprozess bekommen, haben wir Ihnen häufig gestellte Fragen zum Thema Bauantragsstellung zusammengestellt.
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Was ist ein Bauantrag?
Einen Bauantrag reichen Sie als Bauherr:in ein, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Die Bauantragsunterlagen können Sie online bei den zuständigen Behörden herunterladen. Den Bauantrag reichen Sie gemeinsam mit der erforderlichen Bauvorlagen ein.
Wer stellt einen Bauantrag?
Der Bauantrag wird von Ihnen, zusammen mit einer Architekt:in oder Ingenieur:in (als entwurfsverfassende Person) unterschrieben. Beachten Sie, dass Sie eventuell weitere Nachweise (Bauvorlagen) von entsprechenden Fachplanenden benötigen. Ihre fachliche Ansprechpartner:in sollte sich darum kümmern, dass alle Unterlagen eingeholt werden. Die Abgabe erfolgt aktuell noch in schriftlicher Form. Momentan arbeiten Kommunen, Wissenschaft und Praxis daran, die Bauantragsstellung zu digitalisieren.
Was kostet eine Bauantragsstellung?
Bei den Kosten ist zu beachten, dass mindestens drei Beteiligte für die Bauantragsstellung notwendig sind. Als initiierende Person des Bauvorhabens, entstehen bei Ihnen selbst zunächst Zeitaufwandskosten. Da Sie den Bauantrag nicht allein stellen können, entstehen Bearbeitungskosten für den Entwurfsverfassenden (im Regelfall Architekt:in oder Ingenieur:in). Je nach Bauprojekt entstehen weitere Kosten für einzelne Fachplanende (zum Beispiel für eine Statik, einen Wärmeschutz‑, einen Schallschutz‑, oder einen Brandschutznachweis). Die Höhe der Planungskosten (Teil der Baunebenkosten) ist abhängig davon, mit wem Sie wo und was bauen möchten. Die Höhe der Planerhonorare sind unterschiedlich. Orientierungswerte liefert die HOAI.
Nach der Einreichung des Bauantrags entstehen weitere Kosten für die Prüfung des Bauantrages. Die Prüfung übernimmt die Gemeinde, bzw. zuständige Baubehörde. Die Höhe der Gebühren basiert auf gesetzlichen Vorgaben des Landes und der Satzung einzelner Behörden. Informationen zu den Bearbeitungsgebühren finden Sie bei der zuständigen Behörde, bzw. Ihrer Gemeinde.
Wer kann mir sagen, ob ich eine Baugenehmigung benötige?
Als Ansprechpartner:in stehen Ihnen zwei Varianten zur Verfügung:
- Sie lassen sich bei der zuständigen Baubehörde oder Gemeinde beraten. Um einen Termin zu bekommen erkundigen Sie sich auf der Internetseite der Stadt, bzw. Kommune in der Sie bauen möchten. Die Beratung ist kostenlos, allerdings könnte es sein, dass Sie Wartezeiten einplanen müssen.
- Sie lassen sich von einer Fachexpert:in beraten. Als Fachexpert:in gelten Architekt:innen und Bauingenieur:innen (Statiker:in, Bauleiter:in, Bauberater:in, Projektsteuernde Person), die in Architektur‑, oder Ingenieurbüros (teilweise auch Generalplanungsbüros), oder bei verschiedenen Abwandlungen eines Bauunternehmens (Generalunternehmen, Generalübernehmer) arbeiten. Wenden Sie sich am besten an ein Unternehmen, bei dem Sie passende Referenzen oder Leistungen in Bezug auf Ihr Bauvorhaben finden. Der Standort ist im digitalen Zeitalter egal.
Einen Bauantrag stellen – Was tun?
Wenn Sie eine Fachexpert:in fragen, wird zunächst die Notwendigkeit einer Baugenehmigung geprüft. Die für Sie zuständige Person, benötigt mindestens Angaben zum Standort und Ihren Wunschvorstellungen des Neubaus. Bei einem Umbau, Anbau, oder einer Aufstockung sind weiterhin Unterlagen zur existierenden Bebauung (alte Genehmigungsunterlagen) vorteilhaft. Anschließend benötigen Sie zur Einreichung eines Bauantrages eine bauvorlageberechtigte Person, die mit Ihnen gemeinsam die Unterlagen für den Bauantrag ausarbeitet und unterschreibt.
Mein Bauantrag wurde abgelehnt. Was tun?
Die Behörden werden sich, wenn sie Mängel im Bauantrag finden, oder noch Unterlagen fehlen, bei Ihnen melden. Ihnen wird dann Zeit für Nacharbeiten gegeben. Baubehörden sind nicht, wie es manchmal dargestellt wird, als Baugegner anzusehen. Ihre Aufgabe ist es schließlich dem Allgemeinwohl und damit auch Ihnen selbst zu dienen. Kommt es dennoch zur Ablehnung eines Bauantrags, haben Sie als Bauherrschaft die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen, sofern Sie einen nachvollziehbaren Grund vorlegen können. Bearbeitungsgebühren werden allerdings fällig.
Benötige ich für mein Einfamilienhaus (EFH) eine Baugenehmigung?
Kurz gesagt: Ja. Da es sich bei einem Einfamilienhaus um ein vergleichsweise unkompliziertes Bauprojekt handelt, reicht jedoch eine vereinfachte Form der Baugenehmigung. Die Antragsunterlagen werden je nach Land unterschiedlich bezeichnet. Für Sie als Bauherr:in, liegt der Unterschied der verschiedenen Genehmigungsformen in der Bearbeitungsdauer und höchstwahrscheinlich auch in den Bearbeitungskosten.
Muss ich mich für den Bauantrag an ein Architekturbüro wenden?
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Bauherr:innen erstaunlicherweise häufig erst zu einem Bauunternehmen gehen, bevor Sie ein Architekturbüro kontaktieren. Dies mag eine Folge des Künstlerimage der Architekturschaffenden sein. Für die Bauantragsstellung benötigen Sie diese jedenfalls nicht zwingend. Wir empfehlen Ihnen allerdings, insbesondere die Bauzeichnungen (ein Teil der notwendigen Bauantragsunterlagen) und besondere Anträge, in Bezug auf die städtebauliche Gestalt, von einer Architekt:in bearbeiten zu lassen. Da diese nicht nur in spezialisierten Architekturbüros arbeiten, können Sie auch zu anderen Unternehmen gehen, wo diese speziell mit der Erstellung der Bauzeichnung beauftragt werden (als angestellte oder freiberufliche Person). Wenn Sie selbst keinen kennen, werden Ihnen von Statiker:innen oder Bauunternehmen, häufig auch geeignete Fachpersonen empfohlen. Seriöse Empfehlungen sind unserer Meinung nach auch ohne Provision möglich. Beachten Sie auch, dass Behörden keine Empfehlungen abgeben dürfen.
Fazit: Bauantrag erfordert Teamarbeit!
Unabhängig davon, wer mit Ihnen zusammen die Bauantragsunterlagen erstellt und unterschreibt, erfordert die Bauantragsstellung an sich immer ein Zusammenspiel zwischen Bauherrschaft, Baubehörde und den einzelnen planenden Fachleuten. Ursprünglich waren Architekturschaffende als Baumeister:innen, die koordinierenden Personen bei der Bauantragsstellung. Der Trend in der Branche zeigt allerdings, dass aufgrund der verschiedenen Vorschriften und Regeln eine immer stärkere Spezialisierung stattfindet, sodass sich auch mehr und mehr Architekturschaffende, intensiv nur mit einzelnen Planungsaspekten (zum Beispiel Bauzeichnungen) auseinandersetzen. Wir machen die Erfahrung, dass durch die vielen Möglichkeiten umso mehr Teamarbeit und Koordination erforderlich wird. Die Digitalisierung bietet hierzu allergrößte Potentiale, wovon letztlich auch Bauherren profitieren können (kürzere Bearbeitungszeit, Kosten, Zufriedenheit, etc.).
Verfasst am 26. September 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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