Bauantrag richtig stellen

Bauantrag stellen – wie stelle ich ihn richtig?

Ein eigenes Haus zu bauen, ein beste­hen­des Gebäude umzubauen oder eine Umnutzung, bedarf in der Regel die Zus­tim­mung der zuständi­gen Behör­den. Für diesen Zweck stellt man einen Bauantrag. Damit Sie als ange­hende Bauherrschaft einen Überblick über den Bauantragsprozess bekom­men, haben wir Ihnen häu­fig gestellte Fra­gen zum The­ma Bauantragsstel­lung zusam­mengestellt.

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Was ist ein Bauantrag?

Einen Bauantrag reichen Sie als Bauherr:in ein, um eine Bau­genehmi­gung zu erhal­ten. Die Bauantrag­sun­ter­la­gen kön­nen Sie online bei den zuständi­gen Behör­den herun­ter­laden. Den Bauantrag reichen Sie gemein­sam mit der erforder­lichen Bau­vor­la­gen ein.

Wer stellt einen Bauantrag?

Der Bauantrag wird von Ihnen, zusam­men mit ein­er Architekt:in oder Ingenieur:in (als entwurfsver­fassende Per­son) unter­schrieben. Beacht­en Sie, dass Sie eventuell weit­ere Nach­weise (Bau­vor­la­gen) von entsprechen­den Fach­pla­nen­den benöti­gen. Ihre fach­liche Ansprechpartner:in sollte sich darum küm­mern, dass alle Unter­la­gen einge­holt wer­den. Die Abgabe erfol­gt aktuell noch in schriftlich­er Form. Momen­tan arbeit­en Kom­munen, Wis­senschaft und Prax­is daran, die Bauantragsstel­lung zu dig­i­tal­isieren.

Was kostet eine Bauantragsstellung?

Bei den Kosten ist zu beacht­en, dass min­destens drei Beteiligte für die Bauantragsstel­lung notwendig sind. Als ini­ti­ierende Per­son des Bau­vorhabens, entste­hen bei Ihnen selb­st zunächst Zeitaufwand­skosten. Da Sie den Bauantrag nicht allein stellen kön­nen, entste­hen Bear­beitungskosten für den Entwurfsver­fassenden (im Regelfall Architekt:in oder Ingenieur:in). Je nach Baupro­jekt entste­hen weit­ere Kosten für einzelne Fach­pla­nende (zum Beispiel für eine Sta­tik, einen Wärmeschutz‑, einen Schallschutz‑, oder einen Brand­schutz­nach­weis). Die Höhe der Pla­nungskosten (Teil der Baunebenkosten) ist abhängig davon, mit wem Sie wo und was bauen möcht­en. Die Höhe der Plan­er­hono­rare sind unter­schiedlich. Ori­en­tierungswerte liefert die HOAI.

Nach der Ein­re­ichung des Bauantrags entste­hen weit­ere Kosten für die Prü­fung des Bauantrages. Die Prü­fung übern­immt die Gemeinde, bzw. zuständi­ge Baube­hörde. Die Höhe der Gebühren basiert auf geset­zlichen Vor­gaben des Lan­des und der Satzung einzel­ner Behör­den. Infor­ma­tio­nen zu den Bear­beitungs­ge­bühren find­en Sie bei der zuständi­gen Behörde, bzw. Ihrer Gemeinde.

Wer kann mir sagen, ob ich eine Baugenehmigung benötige?

Als Ansprechpartner:in ste­hen Ihnen zwei Vari­anten zur Ver­fü­gung:

  • Sie lassen sich bei der zuständi­gen Baube­hörde oder Gemeinde berat­en. Um einen Ter­min zu bekom­men erkundi­gen Sie sich auf der Inter­net­seite der Stadt, bzw. Kom­mune in der Sie bauen möcht­en. Die Beratung ist kosten­los, allerd­ings kön­nte es sein, dass Sie Wartezeit­en ein­pla­nen müssen.
  • Sie lassen sich von ein­er Fachexpert:in berat­en. Als Fachexpert:in gel­ten Architekt:innen und Bauingenieur:innen (Statiker:in, Bauleiter:in, Bauberater:in, Pro­jek­t­s­teuernde Per­son), die in Architektur‑, oder Inge­nieur­büros (teil­weise auch Gen­er­alpla­nungs­büros), oder bei ver­schiede­nen Abwand­lun­gen eines Bau­un­ternehmens (Gen­er­alun­ternehmen, Gen­er­alübernehmer) arbeit­en. Wen­den Sie sich am besten an ein Unternehmen, bei dem Sie passende Ref­eren­zen oder Leis­tun­gen in Bezug auf Ihr Bau­vorhaben find­en. Der Stan­dort ist im dig­i­tal­en Zeital­ter egal.

Einen Bauantrag stellen – Was tun?

Wenn Sie eine Fachexpert:in fra­gen, wird zunächst die Notwendigkeit ein­er Bau­genehmi­gung geprüft. Die für Sie zuständi­ge Per­son, benötigt min­destens Angaben zum Stan­dort und Ihren Wun­schvorstel­lun­gen des Neubaus. Bei einem Umbau, Anbau, oder ein­er Auf­s­tock­ung sind weit­er­hin Unter­la­gen zur existieren­den Bebau­ung (alte Genehmi­gung­sun­ter­la­gen) vorteil­haft. Anschließend benöti­gen Sie zur Ein­re­ichung eines Bauantrages eine bau­vor­lage­berechtigte Per­son, die mit Ihnen gemein­sam die Unter­la­gen für den Bauantrag ausar­beit­et und unter­schreibt.

Mein Bauantrag wurde abgelehnt. Was tun?

Die Behör­den wer­den sich, wenn sie Män­gel im Bauantrag find­en, oder noch Unter­la­gen fehlen, bei Ihnen melden. Ihnen wird dann Zeit für Nachar­beit­en gegeben. Baube­hör­den sind nicht, wie es manch­mal dargestellt wird, als Baugeg­n­er anzuse­hen. Ihre Auf­gabe ist es schließlich dem All­ge­mein­wohl und damit auch Ihnen selb­st zu dienen. Kommt es den­noch zur Ablehnung eines Bauantrags, haben Sie als Bauherrschaft die Möglichkeit einen Wider­spruch einzule­gen, sofern Sie einen nachvol­lziehbaren Grund vor­legen kön­nen. Bear­beitungs­ge­bühren wer­den allerd­ings fäl­lig.

Benötige ich für mein Einfamilienhaus (EFH) eine Baugenehmigung?

Kurz gesagt: Ja. Da es sich bei einem Ein­fam­i­lien­haus um ein ver­gle­ich­sweise unkom­pliziertes Baupro­jekt han­delt, reicht jedoch eine vere­in­fachte Form der Bau­genehmi­gung. Die Antrag­sun­ter­la­gen wer­den je nach Land unter­schiedlich beze­ich­net. Für Sie als Bauherr:in, liegt der Unter­schied der ver­schiede­nen Genehmi­gungs­for­men in der Bear­beitungs­dauer und höchst­wahrschein­lich auch in den Bear­beitungskosten.

Muss ich mich für den Bauantrag an ein Architekturbüro wenden?

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Bauherr:innen erstaunlicher­weise häu­fig erst zu einem Bau­un­ternehmen gehen, bevor Sie ein Architek­tur­büro kon­tak­tieren. Dies mag eine Folge des Kün­st­ler­im­age der Architek­turschaf­fend­en sein. Für die Bauantragsstel­lung benöti­gen Sie diese jeden­falls nicht zwin­gend. Wir empfehlen Ihnen allerd­ings, ins­beson­dere die Bauze­ich­nun­gen (ein Teil der notwendi­gen Bauantrag­sun­ter­la­gen) und beson­dere Anträge, in Bezug auf die städte­bauliche Gestalt, von ein­er Architekt:in bear­beit­en zu lassen. Da diese nicht nur in spezial­isierten Architek­tur­büros arbeit­en, kön­nen Sie auch zu anderen Unternehmen gehen, wo diese speziell mit der Erstel­lung der Bauze­ich­nung beauf­tragt wer­den (als angestellte oder freiberu­fliche Per­son). Wenn Sie selb­st keinen ken­nen, wer­den Ihnen von Statiker:innen oder Bau­un­ternehmen, häu­fig auch geeignete Fach­per­so­n­en emp­fohlen. Ser­iöse Empfehlun­gen sind unser­er Mei­n­ung nach auch ohne Pro­vi­sion möglich. Beacht­en Sie auch, dass Behör­den keine Empfehlun­gen abgeben dür­fen.

Fazit: Bauantrag erfordert Teamarbeit!

Unab­hängig davon, wer mit Ihnen zusam­men die Bauantrag­sun­ter­la­gen erstellt und unter­schreibt, erfordert die Bauantragsstel­lung an sich immer ein Zusam­men­spiel zwis­chen Bauherrschaft, Baube­hörde und den einzel­nen pla­nen­den Fach­leuten. Ursprünglich waren Architek­turschaf­fende als Baumeister:innen, die koor­dinieren­den Per­so­n­en bei der Bauantragsstel­lung. Der Trend in der Branche zeigt allerd­ings, dass auf­grund der ver­schiede­nen Vorschriften und Regeln eine immer stärkere Spezial­isierung stat­tfind­et, sodass sich auch mehr und mehr Architek­turschaf­fende, inten­siv nur mit einzel­nen Pla­nungsaspek­ten (zum Beispiel Bauze­ich­nun­gen) auseinan­der­set­zen. Wir machen die Erfahrung, dass durch die vie­len Möglichkeit­en umso mehr Tea­mar­beit und Koor­di­na­tion erforder­lich wird. Die Dig­i­tal­isierung bietet hierzu aller­größte Poten­tiale, wovon let­ztlich auch Bauher­ren prof­i­tieren kön­nen (kürzere Bear­beitungszeit, Kosten, Zufrieden­heit, etc.).

  • Verfasst am 26. September 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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