Ausfuehrungsplanung am Bau

Ausführungsplanung beim Hausbau

Der Bau eines Gebäu­des unter­liegt grund­sätz­lich der HOAI, die über die Leis­tun­gen und Hono­ra­re von Archi­tek­ten und Inge­nieu­ren infor­miert. Die 9 Leis­tungs­pha­sen beinhal­ten eben­falls die Aus­füh­rungs­pla­nung. Die­se ist als Werk­pla­nung oder Kon­struk­ti­ons­pla­nung bekannt. Ein guter Archi­tekt, Trag­werks­pla­ner oder Inge­nieur erkennt die Schwach­punk­te der Pla­nung zur Aus­füh­rung des Baus. Was ent­hält ein Werk­plan im ein­zel­nen? Wel­che Anga­ben gehö­ren zur Aus­füh­rungs­pla­nung? Dar­über klärt der fol­gen­de Arti­kel auf.

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Elemente der Tragwerksplanung: Konstruktionsplanung richtig durchführen 

Die Sta­tik eines Hau­ses basiert auf einer Viel­zahl ver­schie­de­ner Fak­to­ren. In der Hono­rar­ver­ord­nung für Archi­tek­ten sind daher 9 Leis­tungs­pha­sen defi­niert. Inner­halb der Leis­tungs­pha­se 5 ist der Aus­füh­rungs­plan zu erstel­len. Die­ser ent­schei­det maß­geb­lich über die Haf­tung bei Feh­lern. Wer hier unge­nau arbei­tet oder wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen für das Bau­un­ter­neh­men aus­lässt, ris­kiert hohe Kos­ten auf­grund spä­ter auf­tre­ten­der Män­gel. Ein Kon­struk­ti­ons­plan trägt dem­nach ent­schei­dend zur Sicher­heit eines Gebäu­des bei. 

Wie ist der Werk­plan auf­ge­baut? Die Aus­füh­rungs­pla­nung kann bereits früh­zei­tig durch­ge­führt wer­den – sogar wäh­rend der War­te­zeit auf die behörd­li­che Geneh­mi­gung für das Bau­vor­ha­ben. Die­se Pla­nung erfor­dert eine beson­de­re Sorg­falt. Denn in die­sen Plä­nen und Zeich­nun­gen fin­den sich alle Anga­ben, die für die Aus­füh­rung des Bau­vor­ha­bens rele­vant sind.

Details in der Ausführungsplanung

Bei dem Bau des Eigen­heims benö­ti­gen die zahl­rei­chen betei­lig­ten Exper­ten alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen. Die­se bil­den die Grund­la­ge für das aus­zu­füh­ren­de Bau­vor­ha­ben. Des­halb bil­det der Werk­plan nor­ma­ler­wei­se die not­wen­di­ge Schnitt­stel­le zwi­schen der Pla­nung des Hau­ses und der kon­kre­ten Ausführung. 

Miss­ver­ständ­nis­se zwi­schen der Bau­lei­tung und dem zustän­di­gen Bau­un­ter­neh­men sind unbe­dingt zu ver­mei­den. Ein aus­führ­li­cher Aus­füh­rungs­plan för­dert die män­gel­freie und erwünsch­te Durch­füh­rung des Bau­vor­ha­bens. Ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die Trag­werks­pla­nung spielt ein sol­cher Kon­struk­ti­ons­plan eine Rol­le. Sta­ti­ker ermit­teln die Trag­fä­hig­keit eines Gebäu­des anhand von Mate­ria­li­en, Maß­stä­ben und Dimen­sio­nie­run­gen. Eine detail­rei­che Aus­füh­rungs­pla­nung sichert dem­nach die Standfestigkeit. 

Für die Kon­struk­ti­ons­pla­nung kommt es dar­auf an, die Sym­bo­le, Schraf­fu­ren sowie die genutz­ten Far­ben in den Zeich­nun­gen am Stan­dard zu ori­en­tie­ren. Dadurch lässt sich sicher­stel­len, dass alle Infor­ma­tio­nen ein­deu­tig sind. Das Grund­ver­ständ­nis, um sol­che Zeich­nun­gen lesen und ver­ste­hen zu kön­nen, ist gene­rell vorauszusetzen. 

Die Leis­tungs­pha­se 5 berück­sich­tigt außer­dem, wie Wän­de, Fuß­bö­den und Lei­tun­gen auf­zu­bau­en bzw. zu ver­le­gen sind. Die Werk­pla­nung stellt zudem jene Details ver­grö­ßert dar, die in kei­ner ande­ren Bau­zeich­nung und in kei­nem ande­ren Plan auf­ge­führt sind. Auf die­se Wei­se ist für die Bau­lei­tung und das Bau­un­ter­neh­men jeder Aspekt des Gebäu­des eindeutig. 

Ein planungsverantwortlicher Ingenieur erkennt Schwächen im Konstruktionsplan 

Der Kon­struk­ti­ons­plan erfor­dert gene­rell eine beson­de­re Auf­merk­sam­keit und Sorg­falt. Die Trag­werks­pla­nung zur Aus­füh­rung zu brin­gen ist mit die­sen Bau­un­ter­la­gen kom­pe­tent und sicher mög­lich. Schwä­chen und Feh­ler in der Aus­füh­rungs­pla­nung sind unbe­dingt zu ver­mei­den. Feh­len Anga­ben über bestimm­te Aus­füh­rungs­de­tails, kann dies zu Unstim­mig­kei­ten beim Bau füh­ren. Eine unvoll­stän­di­ge Aus­füh­rung beim Bau zieht auf die­se Wei­se mit­un­ter gra­vie­ren­de Män­gel nach sich. Das kann gege­be­nen­falls zu hohen nach­träg­li­chen Kos­ten füh­ren. Um das zu ver­mei­den loh­nen sich qua­li­fi­zier­te Fachleute. 

Ein guter Inge­nieur beur­teilt die bereits auf­ge­stell­ten Plä­ne und zeigt Schwä­chen im Aus­füh­rungs­plan auf. Er ist in der Lage, die Details vom Bau­vor­ha­ben umfas­send ein­zu­ord­nen. Dadurch las­sen sich Fol­ge­kos­ten beim Bau ver­mei­den. Lohnt sich somit der Gang zum Inge­nieur und das Erstel­len eines Konstruktionsplans? 

Ausführungsplanung in fähige Hände geben 

Vie­le »Häus­le­bau­er« und künf­ti­ge Eigen­tü­mer gehen davon aus, dass die Unter­la­gen, die für eine Geneh­mi­gung beim Bau­amt nötig sind, für den Bau aus­rei­chen. Damit bege­ben sie sich aller­dings in eine heik­le Posi­ti­on. Die Haf­tung darf beim Haus­bau nicht außer 8 gelas­sen wer­den. Wer hier nach­läs­sig ist, bezahlt dies unter Umstän­den teuer. 

Tre­ten beim Haus nach der Fer­tig­stel­lung Män­gel auf, so sind die­se häu­fig auf die Aus­füh­rungs­pla­nung zurück­zu­füh­ren. In dem Fall haf­tet die ver­ant­wort­li­che Per­son für die Kos­ten. D. h. im kon­kre­ten Fall: Ver­zich­ten Sie als Bau­herr auf den Werk­plan durch einen kun­di­gen Inge­nieur, haf­ten Sie per­sön­lich für etwa­ige Schä­den und Män­gel am Bau. 

Genügt es, die Aus­füh­rungs­pla­nung unbe­se­hen vor­neh­men zu las­sen? Die Qua­li­tät ist auch für Haf­tung ein ent­schei­den­der Punkt. Eine man­gel­haf­te Kon­struk­ti­ons­pla­nung sorgt eben­so wie die Aus­las­sung der Pla­nung mit­un­ter zu Feh­lern und Schä­den beim Haus­bau. In dem Fall haf­tet ent­we­der die Bau­lei­tung per­sön­lich oder der zustän­di­ge Archi­tekt bzw. Tragwerksplaner/​Ingenieur. Die Erstel­lung einer voll­stän­di­gen Aus­füh­rungs­pla­nung liegt somit im Inter­es­se aller am Haus­bau betei­lig­ten Per­so­nen und Experten. 

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Konstruktionsplanung zusammengefasst: Schwächen im Plan verhindern! 

Inge­nieu­re und Archi­tek­ten ver­fü­gen über die nöti­ge Sach­kun­de, um eine umfas­sen­de Aus­füh­rungs­pla­nung zu erstel­len. Beim Bau eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses, Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses oder sons­ti­gen Gebäu­des sorgt der Werk­plan für voll­stän­di­ge Anga­ben. Die­se benö­tigt das zustän­di­ge Bau­un­ter­neh­men, um bei­spiels­wei­se Lei­tun­gen an den rich­ti­gen Orten ver­le­gen zu kön­nen. Gleich­zei­tig schützt die lücken­lo­se Kon­struk­ti­ons­pla­nung bei einem Bau­vor­ha­ben vor hohen Fol­ge­kos­ten und Bau­män­geln. Wer hier auf die kom­pe­ten­te Hil­fe eines Pro­fis ver­traut, kann somit deut­lich ent­spann­ter in die Zukunft blicken.

  • Verfasst am 27. Januar 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    M. A.

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    Die Fir­ma wur­de mir von einem Bekann­ten emp­foh­len. Herr Sit­ham­par­a­nathan hat für mei­nen Neu­bau, MFH mit 13 WE, die Sta­tik und den Ener­gie­aus­weis erstellt. Das Preis-Leis­tungs­ver­hält­nis war top. Bei Rück­fra­gen stand Herr Sit­ham­par­a­nathan jeder­zeit mit prag­ma­ti­schen Lösun­gen zur Verfügung.Ich kann die Fir­ma jedem nur weiterempfehlen.

    Matthias Pepunkt

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    Sta­tik Dop­pel­haus: Die Zusam­men­ar­beit hat sehr gut geklappt, kom­pe­ten­te Aus­füh­rung und net­ter Kon­takt! Kann ich weiterempfehlen.

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    R. Sithamparanathan

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    Petra Döring

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