Was ist ein Schallschutznachweis nach DIN 4109?
Gebäude beinahe jeder Größenordnung sind “Lärmquellen”, die für die Umgebung und die Anwohner sehr störend sein können. Deshalb sind bei öffentlichen oder privaten Anlagen und Gebäuden, der Außen‑, Tritt- und Luftschall auf ein gesetzlich geregeltes Mindestmaß zu dämmen. Um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist ein Schallschutznachweis erforderlich, der belegt, dass die Mindestanforderungen nach DIN 4109, bautechnisch und verbindlich eingehalten wurden.
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Vom Bauamt als Gutachten gewertet, ist damit der Beweis über die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte (Vorgaben) hinsichtlich des Schallschutzes erbracht.
Das Wichtigste zum Schallschutznachweis in aller Kürze:
- Ein Schallschutznachweis ist dann zu erstellen, wenn bei Neu‑, Umbau- oder Sanierungsarbeiten, schalltechnisch relevante Gebäudekonstruktionen betroffen sind.
- Gesetzliche Grundlage ist die, als Bundesrecht definierte, Musterbauordnung (MBO).
- Die fachlich-technischen Grundlagen hinsichtlich der Mindestanforderungen und Gebäudearten sind der Norm DIN 4109–1:2018 zu entnehmen.
- Ansprechpartner für Schallschutznachweise sind in der Regel Ingenieurbüros und ähnliche Unternehmen oder Institutionen.
- Baumaßnahmen sind – ohne die entsprechenden Vorsorgen zum Schallschutz – gefährdet.
Für welche Gebäude ist ein Schallschutznachweis zu erbringen?
Die Norm 4109–1 listet jene Gebäude auf, für die die Mindestanforderungen des Schallschutzes gelten, das sind:
- Mehrfamilien‑, Reihenhäuser
- Doppelhäuser (gegebenenfalls auch EFH)
- Bürogebäude
- Gebäude mit gemischter Nutzung
- Hotel- und Beherbergung
- Krankenhäuser, Sanatorien
- Schulen und vergleichbare Institutionen
Die Norm, die 2018 überarbeitet wurde (DIN 4109–1:2018), beschreibt die Anforderungen an den Mindestschallschutz. Deshalb ist der Nachweis zu führen über:
- die Luftschalldämmung (rechnerisch)
- die Trittschalldämmung (4109–1:2018)
- den Schutz gegen Außenlärm, Lärm aus “fremden Räumen” und Lärm aus der eigenen Wohnung
- den Schutz gegen Lärmemissionen aus Anlagen, die zur Haustechnik zählen
Wer erstellt einen Schallschutznachweis und wie ist er aufgebaut?
Für die Erstellung des Schallschutznachweises ist ein Ingenieurbüro der geeignete Ansprechpartner. Der “Verband der Materialprüfungsanstalten e. V.” führt eine Liste mit anerkannten Schallschutzprüfstellen, die sich auf die Bauakustik spezialisiert haben.
Der Nachweis, als umfassende Dokumentation der Schallschutz-Maßnahmen der Gebäude und Anlagen, umfasst im Wesentlichen 3 Punkte:
- Beschreibung, welche Anforderungen an den baulichen Schallschutz zu stellen sind
- Auflistung und Beschreibung der Konstruktionsdetails und Bauteile und der baulichen Maßnahmen, zum Schutz gegen Schallemission, bezogen auf: a. Trittschalldämmung, Luftschalldämmung (Treppen, Decken, Wände) b. Schutz gegen Außenlärm (Fassaden, Fenster, Dach) c. Schallschutz im Gebäudeinneren, beispielsweise zwischen fremder und eigener Wohnung d. Schallschutz gegen Emissionen aus Anlagen der Haustechnik, wie Wasserleitungen, Heizungen, Aufzüge, Lüftungen, etc.
- Berechnungen, die die Eignung der baulichen Maßnahmen zum Schallschutz nachweisen
Zusammengefasst ist ein Schallschutznachweis, die Beschreibung aller erforderlichen Konstruktionen, Materialien, Auf- und Zubauten für den Schallschutz. Falls der Nachweis für Ausschreibungen benötigt wird, kann er beispielhafte Materialvorschläge enthalten.
Wann ist ein Schallschutznachweis erforderlich?
Nachweise sind zu erbringen, wenn bei Neu- oder Umbauten, bei geplanten Sanierungen, ein Eingriff in Konstruktionen erfolgt, die schalltechnisch relevant sind. In der Regel ist ein Schallschutznachweis Inhalt der Leistungsphase 3 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Schallschutznachweise, die lückenhaft, unrichtig oder nicht nachvollziehbar sind, haben schon so manches Bauvorhaben scheitern lassen. In der Regel ist dies dann der Fall, wenn bei einem Bauvorhaben das “Gebot der Rücksichtnahme” im öffentlichen Privatrecht missachtet wird. Grundlage dafür ist § 242 BGB (schutzwürdige Interessen des Anderen und Verpflichtung zu redlichem und sozialem Verhalten). Wird der Nachweis erbracht, dass, entgegen der Inhalte des Schallschutznachweises, vom Bauvorhaben unzumutbare Belästigungen oder Störungen ausgehen, dann ist die Baugenehmigung zu widerrufen.
Welche gesetzlichen Regelungen liegen dem Schallschutz zugrunde?
Generell ist der Schallschutz von Gebäuden von deren Nutzung abhängig. Dabei sind es, im Sinne der Bauordnung, Geräusche, Erschütterungen oder Schwingungen, die “von ortsfesten Einrichtungen in baulichen Anlagen oder auf Baugrundstücken” ausgehen. Durch den in § 15, Abs. 2, 3 MBO (Musterbauordnung) vorgeschriebenen Schallschutz werden unzumutbare Gefahren oder Belästigungen auf ein, unter den Grenzwerten liegendes, erträgliches Maß reduziert.
Der Schallschutznachweis fällt damit in die Kategorie der bautechnischen Nachweise, die nach § 85, Abs. 3 MBO, zu erbringen sind. Die Mindestanforderungen für den Schallschutz sind in der bindend anzuwendenden Norm, DIN 4109–1, dargestellt.
Diese Norm beschreibt und regelt in erster Linie den Lärmschutz, wenn es um Übertragung durch Luft- oder Trittschall, zwischen Wohn- und Arbeitsräumen (vertikal und horizontal) geht. Aus ihr ist zusätzlich abzuleiten, welche Maßnahmen gegen Schall-Emissionen von Anlagen der Haustechnik und baulich verbundenen, fremden, Gebäuden, zu treffen sind.
Verfasst am 20. März 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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