Brandschutzschutznachweis – eine Aufgabe für die Statiker:in
Vorsorge vor Bränden – diese Aufgabe ist beim Neubau und Umbau von Wohnhäusern und anderen Gebäuden besonders wichtig. Entsprechend gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Maßnahmen und Anforderungen, die bei der Planung zu berücksichtigen sind und in einem Brandschutznachweis dem Bauamt belegt werden müssen. Was genau ist ein Brandschutznachweis? Benötige ich für mein Einfamilienhaus (EFH) auch einen Nachweis und wer stellt diesen dann aus? Die Antworten gibt es hier.
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Baulicher Brandschutz
Beim baulichem Brandschutz geht es nicht darum, das Haus unbrennbar zu machen. Dann dürften Holzbaken oder Kunststoffe nicht zum Einsatz kommen. Ziel des Brandschutzes ist es stattdessen, dass die Konstruktion im Fall eines Brandes für eine bestimmte Zeit dem Feuer widersteht. Die Intention ist naheliegend: Wenn das Gebäude standhält, haben die Menschen Zeit, sich zu retten. Bestenfalls ist es sogar möglich, den Brand zu löschen und das Haus zu erhalten. Aus diesem Grund ist der bauliche Brandschutz als vorbeugender Faktor ein wichtiger Teil der Bauplanung.
Brandschutznachweis vs. statisch-konstruktiver Brandschutz
In Deutschland wird der Brandschutznachweis vom Gesetzgeber verlangt, ist also KEINE “schön-zu-haben-Option” für den Bauherrn. Im Genehmigungsprozess gilt dieser bautechnische Nachweis als Beleg, dass die Belange des Baurechts hinsichtlich des Brandschutzes für das Bauvorhaben erfüllt sind. Die Erstellung des Brandschutznachweises ist auch für private Wohnhäuser vorgeschrieben. Auch bei kleineren genehmigungspflichtigen Bauvorhaben gilt: ohne Brandschutznachweis keine Baugenehmigung. Ausgenommen von dieser Regelung sind je nach Bundesland nur wenige verfahrensfreie (einfache) Gebäude.
Im Brandschutznachweis wird belegt, dass jedes wesentliche Bauteil (als auch das Gebäude ganzheitlich betrachtet) dem definierten Schutzziel der jeweiligen Landesbauordnung entspricht – abhängig von der Gebäudegröße/-klasse. Neben der Beurteilung der Konstruktion im Brandfall (feuerbeständig bis feuerhemmend), werden u. a. auch Angaben über den Rauchabzug, das Anbringung von Rauchmelder, die Löschwasserversorgung, mögliche Rettungswege und die Zufahrten der Feuerwehr gemacht. Außerdem liegt immer ein Brandschutzplan zur Visualisierung bei. Der Nachweis umfasst somit in erster Linie den baulichen Brandschutz, aber auch Aspekte vom organisatorischen, anlagetechnischen und abwehrenden Brandschutz.
Im Gegensatz zum Brandschutznachweis umfasst der konstruktive Brandschutz lediglich die Auswahl und Dimensionierung der Materialien und deren Feuerbeständigkeit gemäß der bauaufsichtlichen Anforderung. Es wird somit die statische Konstruktion (in Bezug auf den Brandfall) detailliert geprüft. Der statisch-konstruktive Brandschutz ist häufig ein Teil des Standsicherheitsnachweises – dieser kann anstatt eines ausführlicheren Brandschutznachweises vom Bauamt gefordert.
Ersteller und Kosten des Brandschutzes
Wer kümmert sich um den Brandschutz? Wer erbringt der Behörde den Nachweis über die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben? Diese und ähnliche Fragen stellen sich viele zu Beginn der Planungsphase. Die gute Nachricht für alle Bauinteressenten vorab: Der Bauherr muss sich in der Regel um nichts davon kümmern. Üblicherweise stammt der Brandschutznachweis vom Statiker. Das ist sinnvoll, weil der Tragwerksplaner durch seine statischen Tätigkeiten weiß, wie die Konstruktion beschaffen ist. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, dass der Architekt den Brandschutznachweis liefert. Die Kosten sollten sich dabei nicht groß unterscheiden.
Darf jeder Statiker den Brandschutznachweis aufstellen?
In Bezug auf die Frage, wer den Nachweis zum Brandschutz aufstellen “darf”, gibt es verschiedene Punkte zu berücksichtigen. Zunächst einmal ist wichtig, dass es sich hierbei um Landesrecht handelt. Die Rechtslage hängt also vom Wohnort ab. Zudem wird nach verschiedenen Gebäudeklassen unterschieden. Während für die Gebäudeklassen 1 bis 3 kaum gesonderte Anforderungen an den Statiker/Architekten gestellt werden, ist ab der Klasse 4 eine Nachweisberechtigung nötig. Die Einhaltung der Anforderungen an den Brandschutz für die Gebäudeklasse 5 und für Sonderbauten werden grundsätzlich von einem Sachverständigen, einem Prüfingenieur oder der Bauaufsicht geprüft.
Der Brandschutznachweis für ein Gebäude entsteht üblicherweise im Zuge der Konstruktionsplanung. Aus diesem Grund ist es auch meist der Statiker, der die entsprechenden Unterlagen anfertigt.
Was regelt die DIN 4102 als Grundlage für den Brandschutznachweis
Für den baulichen Brandschutz ist die DIN 4102 ein zentrales Element. Sie beinhaltet die Klassifikation von Bauteilen und Baustoffen in Bezug auf ihr Brandverhalten. Dabei werden die verschiedenen Materialien in brennbare und nicht-brennbare Werkstoffe unterteilt. Die Einteilung erfolgt auf Grundlage der Eigenschaft, ob ein Bauteil eine Brandlast (zum Beispiel Holz, Formstücke aus PVC etc.) darstellt oder nicht. Im Detail unterscheidet die DIN 4102 zwischen 5 Brandschutzklassen (Beispiele in Klammern):
- A1: nicht brennbar (Stein, Beton)
- A2: nicht brennbar, aber mit brennbaren Anteilen (Gipskarton mit geschlossener Oberfläche)
- B1: schwer entflammbar (gelochte Gipskartonplatten)
- B2: normal entflammbar (Holz und Holzwerkstoffe)
- B3: leicht entflammbar (Stroh)
Je nach Klassifikation eignen sich nur bestimmte Materialien für Konstruktionen. Ebenso ist es möglich, Werkstoffe durch Anstriche oder ähnliche Schutzmaßnahmen tauglich zu machen. Hinweis zur DIN 4102: Im Zuge der Harmonisierung wird die Einteilung auch nach der europäischen Norm EN 13501 vorgenommen.
Verfasst am 8. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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