Brandschutznachweis vom Statiker

Brandschutzschutznachweis – eine Aufgabe für die Statiker:in

Vor­sorge vor Brän­den – diese Auf­gabe ist beim Neubau und Umbau von Wohn­häusern und anderen Gebäu­den beson­ders wichtig. Entsprechend gibt es mit­tler­weile eine Vielzahl von Maß­nah­men und Anforderun­gen, die bei der Pla­nung zu berück­sichti­gen sind und in einem Brand­schutz­nach­weis dem Bauamt belegt wer­den müssen. Was genau ist ein Brand­schutz­nach­weis? Benötige ich für mein Ein­fam­i­lien­haus (EFH) auch einen Nach­weis und wer stellt diesen dann aus? Die Antworten gibt es hier.

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Baulicher Brandschutz

Beim baulichem Brand­schutz geht es nicht darum, das Haus unbrennbar zu machen. Dann dürften Holzbak­en oder Kun­st­stoffe nicht zum Ein­satz kom­men. Ziel des Brand­schutzes ist es stattdessen, dass die Kon­struk­tion im Fall eines Bran­des für eine bes­timmte Zeit dem Feuer wider­ste­ht. Die Inten­tion ist nahe­liegend: Wenn das Gebäude stand­hält, haben die Men­schen Zeit, sich zu ret­ten. Besten­falls ist es sog­ar möglich, den Brand zu löschen und das Haus zu erhal­ten. Aus diesem Grund ist der bauliche Brand­schutz als vor­beu­gen­der Fak­tor ein wichtiger Teil der Bau­pla­nung.

Der vor­beu­gen­den Brand­schutz wird neben dem baulichem Brand­schutz noch in den organ­isatorischen (zum Beispiel Ver­hal­tensregeln, Flucht- und Ret­tungspläne) und den anla­gen­tech­nis­chen Brand­schutz (zum Beispiel Feuer­lösch­er, Rauch­abzug/-melder) unterteilt.

Brandschutznachweis vs. statisch-konstruktiver Brandschutz

In Deutsch­land wird der Brand­schutz­nach­weis vom Geset­zge­ber ver­langt, ist also KEINE “schön-zu-haben-Option” für den Bauher­rn. Im Genehmi­gung­sprozess gilt dieser bautech­nis­che Nach­weis als Beleg, dass die Belange des Bau­rechts hin­sichtlich des Brand­schutzes für das Bau­vorhaben erfüllt sind. Die Erstel­lung des Brand­schutz­nach­weis­es ist auch für pri­vate Wohn­häuser vorgeschrieben. Auch bei kleineren genehmi­gungspflichti­gen Bau­vorhaben gilt: ohne Brand­schutz­nach­weis keine Bau­genehmi­gung. Ausgenom­men von dieser Regelung sind je nach Bun­des­land nur wenige ver­fahrens­freie (ein­fache) Gebäude.

Es gibt keine klare Abgren­zung zwis­chen Brand­schutz­nach­weis und Brand­schutzkonzept. In der Regel ist ein Konzept aus­führlich­er und eher bei großen Gebäu­den und Son­der­baut­en, sowie bei Abwe­ichun­gen von der Bauord­nung zu erstellen.

Im Brand­schutz­nach­weis wird belegt, dass jedes wesentliche Bauteil (als auch das Gebäude ganzheitlich betra­chtet) dem definierten Schutzziel der jew­eili­gen Lan­des­bauord­nung entspricht – abhängig von der Gebäude­größe/-klasse. Neben der Beurteilung der Kon­struk­tion im Brand­fall (feuerbeständig bis feuer­hem­mend), wer­den u. a. auch Angaben über den Rauch­abzug, das Anbringung von Rauch­melder, die Löschwasserver­sorgung, mögliche Ret­tungswege und die Zufahrten der Feuer­wehr gemacht. Außer­dem liegt immer ein Brand­schutz­plan zur Visu­al­isierung bei. Der Nach­weis umfasst somit in erster Lin­ie den baulichen Brand­schutz, aber auch Aspek­te vom organ­isatorischen, anlagetech­nis­chen und abwehren­den Brand­schutz.

Faust­formel: Je größer und kom­plex­er ein Bau­vorhaben, desto inten­siv­er müssen auch die Bere­iche “organ­isatorisch­er, anlagetech­nis­ch­er und abwehren­der Brand­schutz” beleuchtet wer­den.

Im Gegen­satz zum Brand­schutz­nach­weis umfasst der kon­struk­tive Brand­schutz lediglich die Auswahl und Dimen­sion­ierung der Mate­ri­alien und deren Feuerbeständigkeit gemäß der bauauf­sichtlichen Anforderung. Es wird somit die sta­tis­che Kon­struk­tion (in Bezug auf den Brand­fall) detail­liert geprüft. Der sta­tisch-kon­struk­tive Brand­schutz ist häu­fig ein Teil des Stand­sicher­heit­snach­weis­es – dieser kann anstatt eines aus­führlicheren Brand­schutz­nach­weis­es vom Bauamt gefordert.

Ersteller und Kosten des Brandschutzes

Wer küm­mert sich um den Brand­schutz? Wer erbringt der Behörde den Nach­weis über die Ein­hal­tung der bau­rechtlichen Vor­gaben? Diese und ähn­liche Fra­gen stellen sich viele zu Beginn der Pla­nungsphase. Die gute Nachricht für alle Bauin­ter­essen­ten vor­ab: Der Bauherr muss sich in der Regel um nichts davon küm­mern. Üblicher­weise stammt der Brand­schutz­nach­weis vom Sta­tik­er. Das ist sin­nvoll, weil der Trag­w­erk­s­plan­er durch seine sta­tis­chen Tätigkeit­en weiß, wie die Kon­struk­tion beschaf­fen ist. Grund­sät­zlich ist es aber auch möglich, dass der Architekt den Brand­schutz­nach­weis liefert. Die Kosten soll­ten sich dabei nicht groß unter­schei­den.

Darf jeder Statiker den Brandschutznachweis aufstellen?

In Bezug auf die Frage, wer den Nach­weis zum Brand­schutz auf­stellen “darf”, gibt es ver­schiedene Punk­te zu berück­sichti­gen. Zunächst ein­mal ist wichtig, dass es sich hier­bei um Lan­desrecht han­delt. Die Recht­slage hängt also vom Wohnort ab. Zudem wird nach ver­schiede­nen Gebäudeklassen unter­schieden. Während für die Gebäudeklassen 1 bis 3 kaum geson­derte Anforderun­gen an den Statiker/Architekten gestellt wer­den, ist ab der Klasse 4 eine Nach­weis­berech­ti­gung nötig. Die Ein­hal­tung der Anforderun­gen an den Brand­schutz für die Gebäudeklasse 5 und für Son­der­baut­en wer­den grund­sät­zlich von einem Sachver­ständi­gen, einem Prüfin­ge­nieur oder der Bauauf­sicht geprüft.

Lei­der sind die Bauord­nun­gen zu kom­plex um diese auf einen gemein­samen Nen­ner zu brin­gen. Deshalb sind alle obi­gen Aus­führun­gen nur als Hin­weis, aber keines­falls als Rechts­ber­atung, zu sehen. Verbindliche Auskün­fte erhal­ten Sie von Ihrer örtlichen Baube­hörde.

Der Brand­schutz­nach­weis für ein Gebäude entste­ht üblicher­weise im Zuge der Kon­struk­tion­s­pla­nung. Aus diesem Grund ist es auch meist der Sta­tik­er, der die entsprechen­den Unter­la­gen anfer­tigt.

Was regelt die DIN 4102 als Grundlage für den Brandschutznachweis

Für den baulichen Brand­schutz ist die DIN 4102 ein zen­trales Ele­ment. Sie bein­hal­tet die Klas­si­fika­tion von Bauteilen und Baustof­fen in Bezug auf ihr Brand­ver­hal­ten. Dabei wer­den die ver­schiede­nen Mate­ri­alien in brennbare und nicht-brennbare Werk­stoffe unterteilt. Die Ein­teilung erfol­gt auf Grund­lage der Eigen­schaft, ob ein Bauteil eine Brand­last (zum Beispiel Holz, Form­stücke aus PVC etc.) darstellt oder nicht. Im Detail unter­schei­det die DIN 4102 zwis­chen 5 Brand­schutzk­lassen (Beispiele in Klam­mern):

  • A1: nicht brennbar (Stein, Beton)
  • A2: nicht brennbar, aber mit brennbaren Anteilen (Gip­skar­ton mit geschlossen­er Ober­fläche)
  • B1: schw­er ent­flamm­bar (gelochte Gip­skar­ton­plat­ten)
  • B2: nor­mal ent­flamm­bar (Holz und Holzw­erk­stoffe)
  • B3: leicht ent­flamm­bar (Stroh)

Je nach Klas­si­fika­tion eignen sich nur bes­timmte Mate­ri­alien für Kon­struk­tio­nen. Eben­so ist es möglich, Werk­stoffe durch Anstriche oder ähn­liche Schutz­maß­nah­men tauglich zu machen. Hin­weis zur DIN 4102: Im Zuge der Har­mon­isierung wird die Ein­teilung auch nach der europäis­chen Norm EN 13501 vorgenom­men.

  • Verfasst am 8. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Ich arbeite als Ober­bauleit­er seit 18 Jahren in einem großen Bau­un­ternehmen. Für mein pri­vates Bau­vorhaben bin ich auf Esta­ti­ka auf­grund des guten und infor­ma­tiv­en Inter­ne­tauftritt gekom­men. Estaki­ka bietet eine große Band­bre­ite an. Neben der klas­sis­chen Trag­w­erk­s­pla­nung kön­nen auch The­men des Brand­schutz und Wärmeschutz (Bau­physik) abgedeckt mehr…

    Martin Birnbach

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    Ich habe Esta­ti­ka für mein pri­vates Bau­vorhaben, Neubau eines kli­ma­neu­tralen Mehrgen­er­a­tio­nen­haus­es , mit der Trag­w­erk­s­pla­nung beauf­tragt. Leis­tung­sum­fang war die Sta­tik, Schal- und Bewehrungspläne. Auf Esta­ti­ka bin ich auf­grund des guten und infor­ma­tiv­en Inter­ne­tauftritt gekom­men. Estaki­ka bietet eine große Band­bre­ite an. Neben der klas­sis­chen Trag­w­erk­s­pla­nung kön­nen auch The­men des Brand­schutz und Wärmeschutz (Bau­physik) abgedeckt werden.Das Team von Esta­ti­ka war sehr zuver­läs­sig. Die Pla­nun­ter­la­gen kon­nten durch den Prüf­sachver­ständi­gen gut geprüft wer­den. Auch seit­ens des Prüf­sachver­ständi­gen gab es pos­i­tives Feed­back. Esta­ti­ka hat sich auch kon­struk­tiv einge­bun­den, und mir als Bauherr/Architekt wirtschaftliche Lösun­gen aufgezeigt.Als Architekt und als Bauherr kann ich Esta­ti­ka weiterempfehlen.Ich war mit der Leis­tung und Zuver­läs­sigkeit sehr zufrieden. Jed­erzeit wieder!

    Über uns

    Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Energieberatung.

    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

    Dipl.-Ing. (FH)
    R. Sithamparanathan

    Ansprechpartner
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    Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

    Dr.-Ing.
    Christoph Ebbing

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