Brandschutzklassen

Brandschutzklassen der DIN 4102–1

Für die sta­tis­che Berech­nung von Bauw­erken sind die zu ver­wen­den­den Mate­ri­alien ein bes­tim­mender Fak­tor. Diese Baustoffe wer­den durch die DIN 4102–1 in Brand­schutzk­lassen eingeteilt.

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Die Richtlin­ien der Lan­des­bauord­nun­gen leg­en fest, welche Baustof­fk­lassen in geplanten Kon­struk­tio­nen zur Anwen­dung kom­men. Aus dieser Zuord­nung wiederum ist abzuleit­en, welche Baustoffe in den einzel­nen Bere­ichen des Bau­vorhabens zu ver­wen­den sind. Dieser kon­struk­tive Brand­schutz fällt in den baulichen Brand­schutz als Teil des vor­beu­gen­den Brand­schutzes.

Wann ist ein Brandschutznachweis oder ein Brandschutzkonzept erforderlich?

Hitzeein­wirkung und Feuer wirken sich verän­dernd auf die ver­wen­de­ten Baustoffe aus. Das Vol­u­men, die Fes­tigkeit oder bei­des kön­nen die Sta­tik eines Gebäudes mas­siv verän­dern. Darum sind bei der Pla­nung die zu ver­wen­den­den Baustoffe und deren Ein­teilung in Klassen eine zen­trale Richtlin­ie, die es zu berück­sichti­gen gilt.

Im § 14 der gülti­gen Muster­bauord­nung (MBO 2016) ist nachzule­sen: “Bauliche Anla­gen sind so zu erricht­en, zu ändern, instand zu hal­ten, dass der Entste­hung eines Bran­des und der Aus­bre­itung von Feuer und Rauch (Bran­dausweitung) vorge­beugt wird …”. Die jew­eili­gen Lan­des­bauord­nun­gen der Bun­deslän­der ori­en­tieren sich an diesem Pas­sus.

Damit ist klar, dass von geset­zlich­er Seite ein Nach­weis über die Anforderun­gen des Brand­schutzes und deren Ein­hal­tung im Genehmi­gung­sprozess zu erbrin­gen ist. Abhängig von eini­gen Kri­te­rien, wie zum Beispiel die Größe des Bau­vorhabens und die jew­eili­gen Lan­des­bauord­nung, ist über den oben beschriebe­nen baulichen Brand­schutz hin­aus ein Brand­schutz­nach­weis oder ein (umfassendes) Brand­schutzkonzept zu erstellen. Diese berück­sichti­gen als bautech­nis­che Nach­weise auch Aspek­te des organ­isatorischen (zum Beispiel Ver­hal­tensregeln, Flucht- und Ret­tungspläne) und anla­gen­tech­nis­chen Brand­schutzes (zum Beispiel Feuer­lösch­er, Rauch­abzug/-melder). Generell gilt dabei: Je aufwändi­ger der Nach­weis bzw. das Konzept, desto höher sind die Kosten.

Welche Brandschutzklassen entsprechen der Norm DIN 4102–1?

Die Norm regelt das “Brand­ver­hal­ten von Baustof­fen und Bauteilen” und legt in ein­er zweistu­fi­gen Ein­teilung die Zuord­nung zu “nicht brennbar (A1 und A2)” und “brennbar (B1 bis B3)” fest.

Baustoffe der Klasse “A” dür­fen nicht entzündlich sein (keine Brand­last darstellen), verän­dern sich jedoch unter Hitzeein­wirkung hin­sichtlich des Vol­u­mens und der Fes­tigkeit.

Die brennbaren Stoffe unter­schei­den sich nach dem grund­sät­zlichen Brand­ver­hal­ten und der Zeit, die es braucht, damit sie zu bren­nen begin­nen. Auszug aus der Norm:

  • Klasse A1 — bren­nen und tropfen nicht, entwick­eln keinen Rauch, zum Beispiel: Zement, Stahl-Beton, Glas, Ziegel, Sand, Min­er­al­fasern ohne organ­is­che Zusätze.
  • Klasse A2 – enthal­ten gewisse Anteile brennbar­er Bestandteile, gel­ten aber selb­st als nicht brennbar, kein Rauch, kein Abtropfen, zum Beispiel: Gip­skar­ton­plat­ten (geschlossene Ober­fläche).
  • Klasse B1 – schw­er ent­flamm­bar, bren­nen nicht selb­ständig weit­er, zum Beispiel: Gip­skar­ton­plat­ten (gelochte Ober­fläche), Wärmedämm­putz-Sys­teme nach DIN 18550–3.
  • Klasse B2 – nor­mal ent­flamm­bar, zum Beispiel: PVC, Holz- und Holzw­erk­stoffe. Es ist die Klasse, die in allen Gebäu­den als Min­destanforderung zum Tra­gen kommt.
  • Klasse B3 – leicht ent­flamm­bar, zum Beispiel: Papi­er, Stroh, Schaumkun­st­stoffe. Sie sind nur im Ver­bund mit anderen Baustof­fen einzubauen, sodass sie als nicht mehr leicht ent­flamm­bar gel­ten.
Par­al­lel zu den nationalen Bes­tim­mungen regelt die europäis­che Norm 13501–1 die Baustof­fk­lassen von A bis F und klas­si­fiziert zusät­zlich das Rauchver­hal­ten und das “bren­nende Abtropfen”.

Wie hängen Brandschutz und Statik zusammen?

Wie sich Baustoffe bei einem Brand ver­hal­ten, hat wesentlichen Ein­fluss darauf, wie sich die Gebäud­esta­tik durch die Ein­wirkung des Feuers verän­dert. Darum sind bere­its bei der Pla­nung die vor­beu­gen­den Maß­nah­men für den Brand­schutz ein zen­trales The­ma:

  • Wie hoch ist der Feuer­wider­stand der Bauteile und Kom­po­nen­ten?
  • In welche Brand­ab­schnitte ist das Gebäude unterteilt (Brand­wände, Brand­schutztüren)?
  • Welche Fluchtwege sind zu pla­nen?
  • Wie erfol­gt die aktive Brand­bekämp­fung (Sprin­kler­an­la­gen, etc.)?

Die Las­ten, die im Falle eines Bran­des auf das Bauw­erk ein­wirken sind vielfältig. Neben dem eige­nen Gewicht sind noch viele Fak­toren zu berück­sichti­gen, beispiel­sweise:

  • Welche sta­tis­chen Auswirkun­gen sind bei Ein­sturz einzel­ner Gebäude­teile wahrschein­lich?
  • Mit welchen Schwingun­gen und Vibra­tio­nen ist zu rech­nen?
  • Wie wirkt sich der Wasser­druck aus?
  • Was passiert, wenn viele Fahrzeuge aus Gara­gen oder Parkdecks das Gebäude gemein­sam ver­lassen?

Die Bau­physik und die erforder­lichen sta­tis­chen Berech­nun­gen ken­nen weit­ere Gefährdun­gen, die bere­its in der Pla­nung berück­sichtigt wer­den müssen.

Zusammenfassung und Fazit: Brandschutzklassen und Brandschutznachweis

In nahezu allen Bau­vorhaben, ob Neubau, Aus- oder Umbau sind eine Menge von Fak­toren zu berück­sichti­gen, die mit Bau­physik und Sta­tik in kor­re­spondieren­dem Zusam­men­hang ste­hen. Die Maß­nah­men zum vor­beu­gen­den Brand­schutz nehmen dabei eine tra­gende Rolle ein, denn sie bes­tim­men maßge­blich die Art und Ver­wen­dung des Mate­ri­als, das in dem Bau­vorhaben ver­ar­beit­et und einge­baut wird.

Brand­schutz­nach­weise und ‑konzepte beruhen auf den geset­zlichen Grund­la­gen der Muster­bauord­nun­gen (MBO) und den Lan­des­bauord­nun­gen (LBO) und müssen zwecks Bau­genehmi­gung vom Bauher­rn ein­gere­icht wer­den.

  • Verfasst am 22. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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