
Die Ingenieurkammer in Bayern: Aufgaben, Zuständigkeiten und Mitgliedschaft
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (im Folgenden: Ingenieurkammer Bayern) ist die Vertretung der Ingenieure und Ingenieurinnen im Freistaat. In dieser Funktion erfüllt sie verschiedene Aufgaben. Am Sitz in München kümmert sich die Kammer unter anderem um Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit. Zudem führt sie Listen zu Bausachverständigen. Was macht die Ingenieurkammer noch? Weitere Informationen zu Aufgaben, Funktion und zur Mitgliedschaft sind hier zusammengefasst.
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Die Aufgaben der Ingenieurkammer Bayern
Das Aufgabenspektrum der Ingenieurkammer umfasst ein weites Feld. Es unterteilt sich in mehrere Bereiche:
- Vertretung der Mitglieder gegenüber Öffentlichkeit und Politik
- Service und Förderung der Weiterbildung für Ingenieure und Ingenieurinnen
- Führung von Listen für Sachverständige
- Förderung der Baukultur in Bayern
Das zeigt, wie vielfältig die Aufgaben der Ingenieurkammer sind. Für Ingenieure und Ingenieurinnen sind zum Beispiel die Weiterbildungsmöglichkeiten interessant. Die Kammer fordert von ihren Mitgliedern bestimmte jährliche Fortbildungsmaßnahmen. Diese können an der angeschlossenen Ingenieurakademie Bayern absolviert werden. Zudem hat jeder angehende Ingenieur und jede angehende Ingenieurin mit der Kammer zu tun, denn sie ist für die Berufsanerkennung im Freistaat zuständig. Zugleich überwacht sie die Erfüllung der Pflichten, die sich aus dem Beruf ergeben.
In der Öffentlichkeit tritt die Ingenieurkammer vor allem als Interessenvertretung in Erscheinung. Ob Politik, Verwaltung oder Medien: Sie steht mit verschiedenen Seiten im Austausch, beantwortet Fragen und setzt sich für den Berufsstand ein.
Die Ingenieurkammer erfüllt darüber hinaus wichtige Aufgaben als Ansprechpartner für Behörden, etwa wenn es um Sachverständigengutachten geht.
Wer ist Mitglied in der Ingenieurkammer Bayern?
Es gibt zwei Arten von Mitgliedschaften: verpflichtende und freiwillige. Sie richten sich grundsätzlich an Ingenieure und Ingenieurinnen mit entsprechendem Abschluss. Wer Mitglied werden möchte, muss:
- einen Wohnsitz,
- eine Niederlassung
- oder den beruflichen Schwerpunkt in Bayern haben.
Ab dann unterscheiden sich verpflichtende und freiwillige Mitgliedschaften. Pflichtmitgliedschaften betreffen Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen, die im Bauwesen tätig sind. Voraussetzung dafür sind wiederum ein abgeschlossenes Studium und mindestens drei Jahre praktische Tätigkeit im Beruf. Zudem muss die Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig ausgeübt werden.
Ingenieure und Ingenieurinnen, die nicht im Bauwesen tätig sind, können freiwillige Mitglieder der Ingenieurkammer werden. Ebenso Personen, die im Bauwesen arbeiten, die Berufsbezeichnung Ingenieur:in führen dürfen, aber nicht in die Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen aufgenommen sind. Mit beiden Mitgliedschaften ist es möglich, das Versorgungswerk für Ingenieure und Ingenieurinnen zu nutzen.
Listen der Ingenieurkammer Bayern
Besonders interessant für Mitglieder sowie Bauherren und Bauherrinnen sind die Listen der Ingenieurkammer Bayern. Die Servicelisten werden genutzt, um Dienstleister:innen zu finden. Zudem gibt es Angebote für Studierende und Personen in der Ausbildung.
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Daten und Fakten zur Ingenieurkammer in Bayern
Die Ingenieurkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie untersteht dem Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, das als Aufsichtsbehörde fungiert. In der Kammer sind über 7.000 Ingenieure und Ingenieurinnen vertreten. Sitz ist die Schloßschmidstraße 3 in 80639 München.
Verfasst am 30. Mai 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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