Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne verstehen und erstellen

In einem Gebäu­de sind die Ret­tungs­we­ge im Gefah­ren­fall essen­zi­ell, um Per­so­nen und damit auch Men­schen­le­ben zu schüt­zen. Flucht- und Ret­tungs­plä­ne zei­gen, wor­an sich betrof­fe­ne Per­so­nen im Ernst­fall im Gebäu­de ori­en­tie­ren kön­nen. Dem­entspre­chend han­delt es sich bei sol­chen Plä­nen um eine gra­fi­sche Ori­en­tie­rungs­hil­fe. Sie stellt den Grund­riss eines Hau­ses dar und hilft im Not­fall, Ret­tungs­we­ge zu erken­nen und zügig die Aus­gän­ge zu erreichen.

Brandschutznachweis gewünscht?Jetzt kostenlos anfragen.

Für die Erstel­lung von Flucht- und Ret­tungs­plä­nen ist die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung wesent­lich. Dabei geht es dar­um, das Aus­maß der Gefähr­dung im Ernst­fall zu ermit­teln und ent­spre­chen­de Not­fall­maß­nah­men zu ergrei­fen. Bau­ge­neh­mi­gun­gen oder eine Brand­schau kön­nen eine sol­che Ermitt­lung erfor­dern. Das kann außer­dem auch beim Erstel­len von Brand­schutz­kon­zep­ten/-nach­wei­sen zum Bei­spiel durch den beauf­trag­ten Sta­ti­ker eine Auf­la­ge darstellen.

Dabei sorgt haupt­säch­lich die DIN ISO 23601 für die recht­li­chen Vor­ga­ben. Die­se Norm offen­bart, wie ein Flucht- oder Ret­tungs­plan aus­se­hen muss, um ein­heit­lich ver­ständ­lich zu sein. Sie ersetzt seit Ende 2010 unter der Bezeich­nung »Sicher­heits­kenn­zeich­nung – Flucht- und Ret­tungs­plä­ne« die DIN 4844–3. Was bedeu­tet das? Wie muss ein Ret­tungs­plan dem­nach aus­se­hen bzw. wel­che Anfor­de­run­gen sind zu erfüllen?

Wie muss ein Flucht- und Rettungsplan aussehen?

Ein Flucht­plan soll die Ori­en­tie­rung erleich­tern und muss dem­entspre­chend ein­fach zu ver­ste­hen sein. Durch ver­schie­de­ne Nor­men ist genau fest­ge­legt, wel­che Infor­ma­tio­nen, in wel­cher Form ent­hal­ten sein müs­sen. Was muss ein Ret­tungs­plan also in jedem Fall darstellen?

Die Über­sicht ist bei einem sol­chen Plan wesent­lich. Des­halb ist der (redu­zier­te) Grund­riss vom Gebäu­de übli­cher­wei­se schwarz dar­ge­stellt. Das ver­ein­facht das Ver­ständ­nis. Wich­ti­ge Wege und Orte sind hin­ge­gen in kräf­ti­gem Rot oder Grün dar­ge­stellt. Für das Ver­ständ­nis sind 3 Infor­ma­tio­nen im Über­sichts­plan beson­ders wichtig:

  • Den rele­van­ten Gebäu­de­grund­riss (inklu­si­ve gege­be­nen­falls Detail­plä­ne beson­de­rer Bereiche)
  • Die Sam­mel­stel­len für Notfälle
  • Die nähe­re Umge­bung des Gebäu­des in ver­ein­fach­ter Form (d. h. Park­plät­ze oder Stra­ßen beispielsweise)

Damit beim Lesen kei­ne Miss­ver­ständ­nis­se ent­ste­hen, ist der Stand­ort des Betrach­ters deut­lich und in blau­er Far­be zu kenn­zeich­nen. Gleich­zei­tig darf das Sym­bol für den Stand­ort nicht klei­ner oder grö­ßer als 7 mm sein.

Die DIN ISO 3864–1 regelt die Sicher­heits­far­ben für Brand­schutz­zei­chen sowie Ret­tungs­zei­chen. Sol­che Sym­bo­le sind im Not­fall beson­ders wich­tig. Zudem sind die Flucht­we­ge eben­falls ent­spre­chend (d. h. in hel­lem Grün) gekenn­zeich­net. Damit nicht genug, sind die Rich­tungs­pfei­le wich­tig. Sie lie­fern die nöti­gen Hin­wei­se, in wel­che Rich­tung sich der Betrach­ter im Ernst­fall bewe­gen muss. Genaue Infor­ma­tio­nen zu die­sen Pfei­len lie­fert die DIN ISO 3864–3.

Details im Flucht- und Rettungsplan – Regeln zur Gestaltung der Pläne

Für den all­ge­mein ver­ständ­li­chen Ret­tungs­plan gel­ten beson­de­re Rege­lun­gen. Die Vor­schrif­ten für Flucht- und Ret­tungs­plä­ne betref­fen sowohl den Maß­stab und das For­mat als auch die Schrift, Lini­en­brei­ten oder Erkenn­bar­keit. Die Nor­men, die bei Flucht­plä­nen zur Anwen­dung kom­men, sind neben DIN ISO 3864 (1 bis 4) die fol­gen­den Richtlinien:

  • DIN 1451–3 (Schrift im Rettungswegeplan)
  • DIN EN ISO 216 (For­ma­te im Fluchtplan)
  • DIN ISO 17398 (Hin­ter­grund­be­leuch­tung zur bes­se­ren Erkenn­bar­keit des Plans)

Beim Maß­stab hängt es vor­wie­gend von der Gebäu­de­grö­ße ab, wie der Ret­tungs­we­ge­plan gestal­tet sein muss. Zudem sind die Ver­hal­tens­re­geln im Brand­fall auf­ge­führt. Hier­bei ist es beson­ders wich­tig, dass die Regeln knapp, aber prä­zi­se und klar ver­ständ­lich for­mu­liert sind.

Reduzieren, erleichtern und berücksichtigen – Flucht- und Rettungspläne leichter verstehen

Eine Ver­ein­fa­chung ver­schie­de­ner Infor­ma­tio­nen ist essen­zi­ell bei sol­chen Plä­nen. Des­halb kom­men für die Gebäu­de Grund­ris­se im schlich­ten Schwarz zum Ein­satz. Was muss der jewei­li­ge Grund­riss ent­hal­ten? Ein Grund­riss lie­fert Infor­ma­tio­nen über den Auf­bau eines Gebäu­des und die jewei­li­gen Abgren­zun­gen zu ande­ren Berei­chen. Des­halb ent­hält die­ser Plan die fol­gen­den Details in Signalschwarz:

  • Öff­nun­gen (Fens­ter, Türen, Tore)
  • Wän­de und Treppen/​Treppenhäuser
  • Alle Aus­gän­ge, die nach drau­ßen und in siche­re Zonen führen

Betrach­ter sind dar­auf ange­wie­sen, den Flucht­plan a) leicht zu ver­ste­hen und b) sich die Infor­ma­tio­nen gut zu mer­ken. Daher gilt es, Berei­che im Gebäu­de klar zu kenn­zeich­nen, die von einem Flucht­weg durch­lau­fen wer­den. Dies geschieht mit­hil­fe meh­re­rer Bezeich­nun­gen. Allen vor­an ist es erfor­der­lich, das Gebäu­de, die ein­zel­nen Eta­gen sowie Räu­me ent­spre­chend zu bezeich­nen. Zusätz­lich ent­hal­ten Ret­tungs­we­ge­plä­ne eine Bezeich­nung zur Art der Raum­nut­zung, zur Nord­rich­tung sowie zu den Trep­pen­häu­sern, Stra­ßen und ande­re Ver­kehrs­flä­chen (zum Bei­spiel Park­plät­ze oder ähnliches).

Nicht zuletzt ist es bei einem Flucht­we­ge­plan wich­tig, die Sicher­heits­tech­nik zu beach­ten. Im Ernst­fall kann schnel­le Hil­fe erfor­der­lich sein. Dar­um ent­hal­ten Flucht- und Ret­tungs­plä­ne im Regel­fall auch die fol­gen­den Angaben:

  • (Not-)Ausgänge
  • Ers­te-Hil­fe-Ein­rich­tun­gen
  • Feuerlöscher/​Wandhydranten sowie die Ein­rich­tun­gen zur Brandmeldeanlage
  • Ret­tungs­we­ge im Gebäude
  • Not­te­le­fo­ne
  • Sam­mel­stel­len

In regel­mä­ßi­gen Abstän­den sind Ret­tungs- und Flucht­plä­ne zu über­prü­fen. Dabei geht es vor allem dar­um, dass der Plan voll­stän­dig, aktu­ell und gut erkenn­bar ist. Die Les­bar­keit steht eben­so wie die Aktua­li­tät im Vor­der­grund der Über­prü­fun­gen. Ver­än­dern Haus­ei­gen­tü­mer die bau­li­chen Anla­gen, sind die Flucht- und Ret­tungs­plä­ne ent­spre­chend zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls zu aktua­li­sie­ren. Glei­ches gilt bei einer Ände­rung der Not­fall- oder Brandschutzmaßnahmen.

Fazit – Flucht und Rettungspläne verstehen und gestalten

Die Erstel­lung eines Flucht- oder Ret­tungs­plans lie­fert wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen, die im Zwei­fels­fall Leben schüt­zen kön­nen. Sol­che Plä­ne sind nach bestimm­ten Richt­li­ni­en gestal­tet und die­nen der Ori­en­tie­rung in Gebäu­den in Not­si­tua­tio­nen als Ergän­zung zum Brand­schutz­kon­zept. Das Aus­bre­chen von Brän­den oder ähn­li­che gra­vie­ren­de Ereig­nis­se, die das zügi­ge Ver­las­sen des Hau­ses erfor­dern, benö­ti­gen schnel­le Ori­en­tie­rung. Des­halb ent­hal­ten Flucht- und Ret­tungs­plä­ne nor­ma­ler­wei­se wich­ti­ge Rich­tungs­pfei­le, Anga­ben zu Hil­fe-Ein­rich­tun­gen der Sicher­heits­tech­nik (wie zum Bei­spiel Druck­knopf­mel­der für die Brand­mel­dung) und natür­lich die Flucht­we­ge zu den Ausgängen.

Abzu­gren­zen sind Flucht- und Ret­tungs­plä­ne von den eben­falls wich­ti­gen Feu­er­wehr­plä­nen und den Brand­schutz­ord­nungen, die im Brand­fall eben­falls von gro­ßer Bedeu­tung sind.

  • Verfasst am 25. April 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

    Meinungen

    4,93 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 74 Bewertungen (156 insgesamt). Hier eine kleine Auswahl von Kundenmeinungen:

    visioglas Joachim Wilhelm

    Google

    5,00 / 5

    5.00 von 5 Sternen

    Ich habe ESTATIKA mit Brand­schutz­kon­zept für das Neu­bau uns­re Indus­trie­hal­le beauf­tragt, da die Zeit knapp war habe ich mich sogar für den Express­zu­schlag entschieden.Es hat alles super und pünkt­lich geklappt. Die Sach­be­ar­bei­te­rin ist sehr freund­lich und vor allem hilfs­be­reit und denkt für den Kun­den, damit die Kos­ten bei der spä­te­re Aus­füh­rung nicht explodieren.Auch der gefor­der­te Nach­trag von Bau­amt wur­de sehr schnell bear­bei­tet. Ich wür­de jeder­zeit wiederkommen.

    Über uns

    Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Energieberatung.

    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

    Dipl.-Ing. (FH)
    R. Sithamparanathan

    Ansprechpartner
    Energieberatung/Statik

    Diplom-Ingenieurin (FH)<br>Petra Döring

    Dipl.-Ing. (FH)
    Petra Döring

    Ansprechpartnerin
    Energieberatung/Bauphysik

    Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

    Dr.-Ing.
    Christoph Ebbing

    Ansprechpartner
    Fördermittel/Objektplanung

    Master of Arts in Architecture<br>Eva Hufelschulte<br>

    M. A. in Architecture
    Eva Hufelschulte

    Ansprechpartnerin
    Gebäudecheck/Objektplanung

    Unsere Keyfacts:

    Projekte
    1.400+
    Berufsjahre
    15+
    Mitarbeiter:innen
    10+

    » Details

    Qualifikationen

    Unser Ingenieur-Team besteht aus qualifizierten Fachplaner:innen mit je 15+ Berufsjahren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Eintragungen in mehreren Ingenieurkammern und weiteren Qualifikationen:

    Leistungen

    Fachplanung aus einer Hand. Folgende Leistungen bieten wir Ihnen für Ihr Bauvorhaben an – gerne auch als Paket: