Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne verstehen und erstellen

In einem Gebäude sind die Ret­tungswege im Gefahren­fall essen­ziell, um Per­so­n­en und damit auch Men­schen­leben zu schützen. Flucht- und Ret­tungspläne zeigen, woran sich betrof­fene Per­so­n­en im Ern­st­fall im Gebäude ori­en­tieren kön­nen. Dementsprechend han­delt es sich bei solchen Plä­nen um eine grafis­che Ori­en­tierung­shil­fe. Sie stellt den Grun­driss eines Haus­es dar und hil­ft im Not­fall, Ret­tungswege zu erken­nen und zügig die Aus­gänge zu erre­ichen.

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Für die Erstel­lung von Flucht- und Ret­tungsplä­nen ist die Gefährdungs­beurteilung wesentlich. Dabei geht es darum, das Aus­maß der Gefährdung im Ern­st­fall zu ermit­teln und entsprechende Not­fall­maß­nah­men zu ergreifen. Bau­genehmi­gun­gen oder eine Brand­schau kön­nen eine solche Ermit­tlung erfordern. Das kann außer­dem auch beim Erstellen von Brand­schutzkonzepten/-nach­weisen zum Beispiel durch den beauf­tragten Sta­tik­er eine Auflage darstellen.

Dabei sorgt haupt­säch­lich die DIN ISO 23601 für die rechtlichen Vor­gaben. Diese Norm offen­bart, wie ein Flucht- oder Ret­tungs­plan ausse­hen muss, um ein­heitlich ver­ständlich zu sein. Sie erset­zt seit Ende 2010 unter der Beze­ich­nung “Sicher­heitskennze­ich­nung – Flucht- und Ret­tungspläne” die DIN 4844–3. Was bedeutet das? Wie muss ein Ret­tungs­plan dem­nach ausse­hen bzw. welche Anforderun­gen sind zu erfüllen?

Wie muss ein Flucht- und Rettungsplan aussehen?

Ein Flucht­plan soll die Ori­en­tierung erle­ichtern und muss dementsprechend ein­fach zu ver­ste­hen sein. Durch ver­schiedene Nor­men ist genau fest­gelegt, welche Infor­ma­tio­nen, in welch­er Form enthal­ten sein müssen. Was muss ein Ret­tungs­plan also in jedem Fall darstellen?

Die Über­sicht ist bei einem solchen Plan wesentlich. Deshalb ist der (reduzierte) Grun­driss vom Gebäude üblicher­weise schwarz dargestellt. Das vere­in­facht das Ver­ständ­nis. Wichtige Wege und Orte sind hinge­gen in kräftigem Rot oder Grün dargestellt. Für das Ver­ständ­nis sind 3 Infor­ma­tio­nen im Über­sicht­s­plan beson­ders wichtig:

  • Den rel­e­van­ten Gebäude­grun­driss (inklu­sive gegebe­nen­falls Detailpläne beson­der­er Bere­iche)
  • Die Sam­mel­stellen für Not­fälle
  • Die nähere Umge­bung des Gebäudes in vere­in­fachter Form (d. h. Park­plätze oder Straßen beispiel­sweise)

Damit beim Lesen keine Missver­ständ­nisse entste­hen, ist der Stan­dort des Betra­chters deut­lich und in blauer Farbe zu kennze­ich­nen. Gle­ichzeit­ig darf das Sym­bol für den Stan­dort nicht klein­er oder größer als 7 mm sein.

Die DIN ISO 3864–1 regelt die Sicher­heits­far­ben für Brand­schutzze­ichen sowie Ret­tungsze­ichen. Solche Sym­bole sind im Not­fall beson­ders wichtig. Zudem sind die Fluchtwege eben­falls entsprechend (d. h. in hellem Grün) gekennze­ich­net. Damit nicht genug, sind die Rich­tungspfeile wichtig. Sie liefern die nöti­gen Hin­weise, in welche Rich­tung sich der Betra­chter im Ern­st­fall bewe­gen muss. Genaue Infor­ma­tio­nen zu diesen Pfeilen liefert die DIN ISO 3864–3.

Details im Flucht- und Rettungsplan – Regeln zur Gestaltung der Pläne

Für den all­ge­mein ver­ständlichen Ret­tungs­plan gel­ten beson­dere Regelun­gen. Die Vorschriften für Flucht- und Ret­tungspläne betr­e­f­fen sowohl den Maßstab und das For­mat als auch die Schrift, Lin­ien­bre­it­en oder Erkennbarkeit. Die Nor­men, die bei Flucht­plä­nen zur Anwen­dung kom­men, sind neben DIN ISO 3864 (1 bis 4) die fol­gen­den Richtlin­ien:

  • DIN 1451–3 (Schrift im Ret­tungswege­plan)
  • DIN EN ISO 216 (For­mate im Flucht­plan)
  • DIN ISO 17398 (Hin­ter­grund­beleuch­tung zur besseren Erkennbarkeit des Plans)

Beim Maßstab hängt es vor­wiegend von der Gebäude­größe ab, wie der Ret­tungswege­plan gestal­tet sein muss. Zudem sind die Ver­hal­tensregeln im Brand­fall aufge­führt. Hier­bei ist es beson­ders wichtig, dass die Regeln knapp, aber präzise und klar ver­ständlich for­muliert sind.

Reduzieren, erleichtern und berücksichtigen – Flucht- und Rettungspläne leichter verstehen

Eine Vere­in­fachung ver­schieden­er Infor­ma­tio­nen ist essen­ziell bei solchen Plä­nen. Deshalb kom­men für die Gebäude Grun­drisse im schlicht­en Schwarz zum Ein­satz. Was muss der jew­eilige Grun­driss enthal­ten? Ein Grun­driss liefert Infor­ma­tio­nen über den Auf­bau eines Gebäudes und die jew­eili­gen Abgren­zun­gen zu anderen Bere­ichen. Deshalb enthält dieser Plan die fol­gen­den Details in Sig­nalschwarz:

  • Öff­nun­gen (Fen­ster, Türen, Tore)
  • Wände und Treppen/Treppenhäuser
  • Alle Aus­gänge, die nach draußen und in sichere Zonen führen

Betra­chter sind darauf angewiesen, den Flucht­plan a) leicht zu ver­ste­hen und b) sich die Infor­ma­tio­nen gut zu merken. Daher gilt es, Bere­iche im Gebäude klar zu kennze­ich­nen, die von einem Fluchtweg durch­laufen wer­den. Dies geschieht mith­il­fe mehrerer Beze­ich­nun­gen. Allen voran ist es erforder­lich, das Gebäude, die einzel­nen Eta­gen sowie Räume entsprechend zu beze­ich­nen. Zusät­zlich enthal­ten Ret­tungswege­pläne eine Beze­ich­nung zur Art der Raum­nutzung, zur Nor­drich­tung sowie zu den Trep­pen­häusern, Straßen und andere Verkehrs­flächen (zum Beispiel Park­plätze oder ähn­lich­es).

Nicht zulet­zt ist es bei einem Fluchtwege­plan wichtig, die Sicher­heit­stech­nik zu beacht­en. Im Ern­st­fall kann schnelle Hil­fe erforder­lich sein. Darum enthal­ten Flucht- und Ret­tungspläne im Regelfall auch die fol­gen­den Angaben:

  • (Not-)Ausgänge
  • Erste-Hil­fe-Ein­rich­tun­gen
  • Feuerlöscher/Wandhydranten sowie die Ein­rich­tun­gen zur Brand­meldean­lage
  • Ret­tungswege im Gebäude
  • Not­tele­fone
  • Sam­mel­stellen

In regelmäßi­gen Abstän­den sind Ret­tungs- und Flucht­pläne zu über­prüfen. Dabei geht es vor allem darum, dass der Plan voll­ständig, aktuell und gut erkennbar ist. Die Les­barkeit ste­ht eben­so wie die Aktu­al­ität im Vorder­grund der Über­prü­fun­gen. Verän­dern Hau­seigen­tümer die baulichen Anla­gen, sind die Flucht- und Ret­tungspläne entsprechend zu über­prüfen und gegebe­nen­falls zu aktu­al­isieren. Gle­ich­es gilt bei ein­er Änderung der Not­fall- oder Brand­schutz­maß­nah­men.

Fazit – Flucht und Rettungspläne verstehen und gestalten

Die Erstel­lung eines Flucht- oder Ret­tungs­plans liefert wichtige Infor­ma­tio­nen, die im Zweifels­fall Leben schützen kön­nen. Solche Pläne sind nach bes­timmten Richtlin­ien gestal­tet und dienen der Ori­en­tierung in Gebäu­den in Not­si­t­u­a­tio­nen als Ergänzung zum Brand­schutzkonzept. Das Aus­brechen von Brän­den oder ähn­liche gravierende Ereignisse, die das zügige Ver­lassen des Haus­es erfordern, benöti­gen schnelle Ori­en­tierung. Deshalb enthal­ten Flucht- und Ret­tungspläne nor­maler­weise wichtige Rich­tungspfeile, Angaben zu Hil­fe-Ein­rich­tun­gen der Sicher­heit­stech­nik (wie zum Beispiel Druck­knopfmelder für die Brand­mel­dung) und natür­lich die Fluchtwege zu den Aus­gän­gen.

Abzu­gren­zen sind Flucht- und Ret­tungspläne von den eben­falls wichti­gen Feuer­wehrplänen und den Brand­schut­zord­nungen, die im Brand­fall eben­falls von großer Bedeu­tung sind.

  • Verfasst am 25. April 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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