Brandschutzordnung nach DIN 14096
Vorschriften im Brandfall können in Gebäuden über Leben entscheiden. Durch passende Hinweise an den richtigen Stellen lassen sich Brände in Gebäude schnell erkennen und wichtige Maßnahmen ergreifen. Deshalb ist eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 im Rahmen des organisatorischen Brandschutzes auch (in Ergänzung zum Brandschutzkonzepte/-nachweis) für viele Gebäude gesetzlich vorgeschrieben.
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Die Vorschriften sind grundsätzlich mit einer Hausordnung u. Ä. vergleichbar. Es handelt sich dabei um verbindliche Vorschriften, die im Ernstfall zu befolgen sind. Was enthält eine Brandschutzordnung? Wie ist sie gegliedert und für wen bzw. welche Gebäudetypen sind sie erforderlich?
Brandverhütung im Haus mit Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung ist gemäß der DIN 14096 präzise geregelt. Aber welchen Zweck erfüllt diese Ordnung und was muss drinstehen? Für Deutschland sind die Regeln für solch eine Verhütungsvorschrift im Brandfall nicht bundeseinheitlich festgelegt. Die individuell vorliegenden Bedingungen sind in dem Fall maßgebend für die Erstellung.
Da die Brandschutzordnung keine allgemeingültige Vorlage darstellt, ist individuell zu prüfen, ob und wann eine solche zu erstellen ist. Insbesondere öffentlich zugänglichen Gebäude (zum Beispiel auch Verkaufs- und Versammlungsstätten) und Eigentümer von Gewerbegebäuden bzw. Unternehmer (bezüglich seiner Arbeitsstätten) sollten sich daher frühzeitig, d. h. im Idealfall schon während der Planung des Bauvorhabens und dessen Genehmigung, über den Brandschutz Gedanken. Damit sind sie am Ende (in jeglicher Hinsicht) auf der sicheren Seite.
Erstellung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096
Das Ziel jeder Brandschutzordnung besteht darin, Personen aufzuklären und anzuleiten. Dadurch ist es im Fall eines Brandes innerhalb von Gebäuden möglich, umsichtig und sinnvoll zu handeln. Zugleich dienen die Vorschriften zur Verhütung von Bränden dem Allgemeinwohl im Gebäude. Denn sie legen fest, wie sich ein Feuer im Haus am besten vermeiden lässt bzw. worauf besonders zu achten ist, damit kein Brand entsteht.
Bei der Erstellung einer Brandschutzordnung gemäß der DIN 14096 sind 3 Gliederungsbereiche ausschlaggebend. Demnach enthält eine korrekte Brandschutzordnung insgesamt 3 Teile: A, B und C. Diese Bestandteile richten sich an unterschiedliche Personengruppen und haben dementsprechend verschiedene Themen zum Brandschutz zum Inhalt. Was bedeutet das im Detail?
Brandschutzordnungen (DIN 14096) gliedern: Teil A
Der grundlegende Bestandteil einer Brandschutzordnung entspricht den Mindestanforderungen bei Bränden in Gebäuden. Früher entsprach der heutige Teil A der DIN 14096–1. Dieser Teil richtet sich an alle Personen im Gebäude. Da sich die Brandschutzordnungen vor allem in Betriebsgebäuden finden, ist Teil A also sowohl an Betriebsangehörige als auch an Betriebsfremde gerichtet. D. h., sie spricht Bewohner, Arbeitnehmer/-geber und Besucher gleichermaßen an.
Da dieser Teil besonders wichtig im Brandschutz ist, ist es erforderlich, ihn gut sichtbar aufzuhängen. Es handelt sich außerdem um eine Vorgabe, die das DIN-A4-Format nicht überschreitet. Sie enthält für den Brandfall die wichtigsten Verhaltensregeln. Dabei sind leicht verständliche Piktogramme zusätzlich zu schriftlich dargelegte Verhaltensregeln zu nutzen. Welche Regeln enthält Teil A?
- Ruhe bewahren, Brand mitteilen
- Sich in Sicherheit bringen; inklusive wichtiger Hinweise zur eigenen Rettung und einen Hinweis auf entsprechende Sammelstellen und Fluchtwege
- Versuch unternehmen, den Brand löschen (d. h. im Aushang ist ein Hinweis für Wandhydranten und Feuerlöscher enthalten)
Brandschutzordnung (DIN 14096) gliedern: Teil B
Im Gegensatz zu Teil A ist Teil B zielgerichteter verfasst. Teil B richtet sich vorrangig an Arbeitnehmer/-geber des jeweiligen Betriebes. Dabei handelt es sich um Personen, die sich regelmäßig und/oder langfristig im Haus aufhalten. Daher sind betriebsinterne und konkrete Vorschriften enthalten. Aufgrund dessen erhalten sämtliche Mitarbeiter des Betriebes eine schriftliche Ausführung von Teil B. Daneben erfordern das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften eine jährliche Unterweisung.
Im Detail sind wichtige Verhaltensregeln dargelegt, wie sich Flucht- und Rettungswege freihalten lassen. Zusätzlich gibt dieser Teil vor, wie sich die Rauch- und Brandausbreitung vermeiden lassen. Auch die Alarmierung mit den nötigen Regeln im Brandfall ist enthalten. Konkret bedeutet dies, Teil B enthält die folgenden Vorgaben und Erklärungen:
- Alarmsignale inklusive Anweisungen
- Brand-/Rauchausbreitung
- Brandverhütung und Brandmeldung
- Flucht-/Rettungswege
- Verhalten im Brandfall und besondere Verhaltensregeln
- Sich selbst in Sicherheit bringen
- Meldeeinrichtungen für Brände und Löschmöglichkeiten (Feuerlöscher, Hydranten)
- Löschversuche vornehmen
Wichtig für den Teil B ist die Anpassbarkeit an die individuellen Umstände. Nicht jeder Betrieb erfordert zwangsläufig die gleichen Vorgaben. Daher sind die Brandschutzordnungen bei Bedarf an das Unternehmen anzupassen. Das betrifft zum Beispiel Betriebe, die leicht brennbare Substanzen lagern.
Brandschutzordnung (DIN 14096) gliedern: Teil C
Im Gegensatz zu Teil A und B der Brandschutzordnung richtet sich der dritte Teil an Personen mit speziellen Aufgaben zum Brandschutz. Das sind beispielsweise Brandschutzhelfer, Sicherheitsbeauftragte und Beauftragte für den Brandschutz. Teil C entspricht der früheren DIN 14096–3.
Dieser Teil der Vorschriften widmet sich hauptsächlich der Durchführung spezifischer Brandschutzmaßnahmen. Er regelt außerdem, wer für welche Maßnahmen verantwortlich ist. Auch Evakuierungsabläufe gehören zu diesem Teil. Was genau enthält Teil C der Brandschutzordnung?
- Alarmierung und Meldung von Bränden
- Maßnahmen zur Brandverhütung
- Maßnahmen zum Löschen von Bränden
- Maßnahmen für die Sicherheit von Tieren, Personen, der Umwelt und Gegenständen
- Maßnahmen, die den Feuerwehreinsatz vorbereiten
- Maßnahmen zur Nachsorge bei Brandfällen
Fazit – Brandschutzordnung (DIN 14096)
Der Brandschutz spielt nicht nur beim Bau des Eigenheims eine wichtige Rolle. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 regelt alle erforderlichen Verhaltensregeln in vorwiegend gewerblich genutzten Gebäuden. Dabei gliedert sich die Schutzordnung in 3 Teile (A, B und C). Die Erstellung der Brandschutzordnung erfordert spätestens alle zwei Jahre eine Überprüfung durch eine sachkundige Person. Auf diese Weise bleibt die Aktualität der Vorgaben gewährleistet und es gibt keine Probleme für den jeweiligen Eigentümer.
Verfasst am 9. April 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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