Brandschutzordnung nach DIN 14096

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Vorschriften im Brand­fall kön­nen in Gebäu­den über Leben entschei­den. Durch passende Hin­weise an den richti­gen Stellen lassen sich Brände in Gebäude schnell erken­nen und wichtige Maß­nah­men ergreifen. Deshalb ist eine Brand­schut­zord­nung nach DIN 14096 im Rah­men des organ­isatorischen Brand­schutzes auch (in Ergänzung zum Brand­schutzkonzepte/-nach­weis) für viele Gebäude geset­zlich vorgeschrieben.

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Die Vorschriften sind grund­sät­zlich mit ein­er Hau­sor­d­nung u. Ä. ver­gle­ich­bar. Es han­delt sich dabei um verbindliche Vorschriften, die im Ern­st­fall zu befol­gen sind. Was enthält eine Brand­schut­zord­nung? Wie ist sie gegliedert und für wen bzw. welche Gebäude­typen sind sie erforder­lich?

Brandverhütung im Haus mit Brandschutzordnung nach DIN 14096

Die Brand­schut­zord­nung ist gemäß der DIN 14096 präzise geregelt. Aber welchen Zweck erfüllt diese Ord­nung und was muss drin­ste­hen? Für Deutsch­land sind die Regeln für solch eine Ver­hü­tungsvorschrift im Brand­fall nicht bun­de­sein­heitlich fest­gelegt. Die indi­vidu­ell vor­liegen­den Bedin­gun­gen sind in dem Fall maßgebend für die Erstel­lung.

Da die Brand­schut­zord­nung keine all­ge­me­ingültige Vor­lage darstellt, ist indi­vidu­ell zu prüfen, ob und wann eine solche zu erstellen ist. Ins­beson­dere öffentlich zugänglichen Gebäude (zum Beispiel auch Verkaufs- und Ver­samm­lungsstät­ten) und Eigen­tümer von Gewer­bege­bäu­den bzw. Unternehmer (bezüglich sein­er Arbeitsstät­ten) soll­ten sich daher frühzeit­ig, d. h. im Ide­al­fall schon während der Pla­nung des Bau­vorhabens und dessen Genehmi­gung, über den Brand­schutz Gedanken. Damit sind sie am Ende (in jeglich­er Hin­sicht) auf der sicheren Seite.

Der Umfang der Brand­schut­zord­nung wird oft erst von der Genehmi­gungs­be­hörde fest­gelegt.

Erstellung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096

Das Ziel jed­er Brand­schut­zord­nung beste­ht darin, Per­so­n­en aufzuk­lären und anzuleit­en. Dadurch ist es im Fall eines Bran­des inner­halb von Gebäu­den möglich, umsichtig und sin­nvoll zu han­deln. Zugle­ich dienen die Vorschriften zur Ver­hü­tung von Brän­den dem All­ge­mein­wohl im Gebäude. Denn sie leg­en fest, wie sich ein Feuer im Haus am besten ver­mei­den lässt bzw. worauf beson­ders zu acht­en ist, damit kein Brand entste­ht.

Bei der Erstel­lung ein­er Brand­schut­zord­nung gemäß der DIN 14096 sind 3 Gliederungs­bere­iche auss­chlaggebend. Dem­nach enthält eine kor­rek­te Brand­schut­zord­nung ins­ge­samt 3 Teile: A, B und C. Diese Bestandteile richt­en sich an unter­schiedliche Per­so­n­en­grup­pen und haben dementsprechend ver­schiedene The­men zum Brand­schutz zum Inhalt. Was bedeutet das im Detail?

Brandschutzordnungen (DIN 14096) gliedern: Teil A

Der grundle­gende Bestandteil ein­er Brand­schut­zord­nung entspricht den Min­destanforderun­gen bei Brän­den in Gebäu­den. Früher entsprach der heutige Teil A der DIN 14096–1. Dieser Teil richtet sich an alle Per­so­n­en im Gebäude. Da sich die Brand­schut­zord­nun­gen vor allem in Betrieb­s­ge­bäu­den find­en, ist Teil A also sowohl an Betrieb­sange­hörige als auch an Betrieb­s­fremde gerichtet. D. h., sie spricht Bewohn­er, Arbeit­nehmer/-geber und Besuch­er gle­icher­maßen an.

Da dieser Teil beson­ders wichtig im Brand­schutz ist, ist es erforder­lich, ihn gut sicht­bar aufzuhän­gen. Es han­delt sich außer­dem um eine Vor­gabe, die das DIN-A4-For­mat nicht über­schre­it­et. Sie enthält für den Brand­fall die wichtig­sten Ver­hal­tensregeln. Dabei sind leicht ver­ständliche Pik­togramme zusät­zlich zu schriftlich dargelegte Ver­hal­tensregeln zu nutzen. Welche Regeln enthält Teil A?

  • Ruhe bewahren, Brand mit­teilen
  • Sich in Sicher­heit brin­gen; inklu­sive wichtiger Hin­weise zur eige­nen Ret­tung und einen Hin­weis auf entsprechende Sam­mel­stellen und Fluchtwege
  • Ver­such unternehmen, den Brand löschen (d. h. im Aushang ist ein Hin­weis für Wand­hy­dran­ten und Feuer­lösch­er enthal­ten)

Brandschutzordnung (DIN 14096) gliedern: Teil B

Im Gegen­satz zu Teil A ist Teil B ziel­gerichteter ver­fasst. Teil B richtet sich vor­rangig an Arbeit­nehmer/-geber des jew­eili­gen Betriebes. Dabei han­delt es sich um Per­so­n­en, die sich regelmäßig und/oder langfristig im Haus aufhal­ten. Daher sind betrieb­sin­terne und konkrete Vorschriften enthal­ten. Auf­grund dessen erhal­ten sämtliche Mitar­beit­er des Betriebes eine schriftliche Aus­führung von Teil B. Daneben erfordern das Arbeitss­chutzge­setz und die Unfal­lver­hü­tungsvorschriften eine jährliche Unter­weisung.

Im Detail sind wichtige Ver­hal­tensregeln dargelegt, wie sich Flucht- und Ret­tungswege frei­hal­ten lassen. Zusät­zlich gibt dieser Teil vor, wie sich die Rauch- und Bran­daus­bre­itung ver­mei­den lassen. Auch die Alarmierung mit den nöti­gen Regeln im Brand­fall ist enthal­ten. Konkret bedeutet dies, Teil B enthält die fol­gen­den Vor­gaben und Erk­lärun­gen:

  • Alarm­sig­nale inklu­sive Anweisun­gen
  • Brand-/Rauchaus­bre­itung
  • Brand­ver­hü­tung und Brand­mel­dung
  • Flucht-/Ret­tungswege
  • Ver­hal­ten im Brand­fall und beson­dere Ver­hal­tensregeln
  • Sich selb­st in Sicher­heit brin­gen
  • Meldeein­rich­tun­gen für Brände und Löschmöglichkeit­en (Feuer­lösch­er, Hydran­ten)
  • Löschver­suche vornehmen

Wichtig für den Teil B ist die Anpass­barkeit an die indi­vidu­ellen Umstände. Nicht jed­er Betrieb erfordert zwangsläu­fig die gle­ichen Vor­gaben. Daher sind die Brand­schut­zord­nun­gen bei Bedarf an das Unternehmen anzu­passen. Das bet­rifft zum Beispiel Betriebe, die leicht brennbare Sub­stanzen lagern.

Brandschutzordnung (DIN 14096) gliedern: Teil C

Im Gegen­satz zu Teil A und B der Brand­schut­zord­nung richtet sich der dritte Teil an Per­so­n­en mit speziellen Auf­gaben zum Brand­schutz. Das sind beispiel­sweise Brand­schutzhelfer, Sicher­heits­beauf­tragte und Beauf­tragte für den Brand­schutz. Teil C entspricht der früheren DIN 14096–3.

Dieser Teil der Vorschriften wid­met sich haupt­säch­lich der Durch­führung spez­i­fis­ch­er Brand­schutz­maß­nah­men. Er regelt außer­dem, wer für welche Maß­nah­men ver­ant­wortlich ist. Auch Evakuierungsabläufe gehören zu diesem Teil. Was genau enthält Teil C der Brand­schut­zord­nung?

  • Alarmierung und Mel­dung von Brän­den
  • Maß­nah­men zur Brand­ver­hü­tung
  • Maß­nah­men zum Löschen von Brän­den
  • Maß­nah­men für die Sicher­heit von Tieren, Per­so­n­en, der Umwelt und Gegen­stän­den
  • Maß­nah­men, die den Feuer­wehrein­satz vor­bere­it­en
  • Maß­nah­men zur Nach­sorge bei Brand­fällen

Fazit – Brandschutzordnung (DIN 14096)

Der Brand­schutz spielt nicht nur beim Bau des Eigen­heims eine wichtige Rolle. Die Brand­schut­zord­nung nach DIN 14096 regelt alle erforder­lichen Ver­hal­tensregeln in vor­wiegend gewerblich genutzten Gebäu­den. Dabei gliedert sich die Schut­zord­nung in 3 Teile (A, B und C). Die Erstel­lung der Brand­schut­zord­nung erfordert spätestens alle zwei Jahre eine Über­prü­fung durch eine sachkundi­ge Per­son. Auf diese Weise bleibt die Aktu­al­ität der Vor­gaben gewährleis­tet und es gibt keine Prob­leme für den jew­eili­gen Eigen­tümer.

  • Verfasst am 9. April 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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