Brandschutzkonzept für Sonderbauten
Der Schutz vor Bränden in den 4 Wänden ist nicht nur beim Eigenheim ein wichtiger Faktor. Für Sonderbauten – wie beispielsweise Wohn-/Pflegeheime, Krankenhäuser und Versammlungsstätten – kommt ein umfassendes Brandschutzkonzept zum Einsatz. Wer erstellt dieses und was enthält ein Brandschutzkonzept? Darauf geht der folgende Artikel ein.
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Brandschutzkonzept: Wann, wie und wer?
Für ein Bauvorhaben spielt nicht nur die Tragwerksplanung eine entscheidende Rolle. Der Schutz vor Bränden und Brandgefahren steht ebenfalls im Fokus des Gesetzgebers. Die Sicherheit der Anwohner, Bewohner und Nutzer steht an oberster Stelle. Insbesondere beim Brandschutz sind daher entsprechende Maßnahmen zu planen, damit die Gefahr vorbeugend und gegebenenfalls zügig gebannt ist. Aus diesem Grund ist bei komplexen Bauvorhaben (oder gewerblichen Nutzungsänderungen von Bestandsbauten), sowie bei einer Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften ein schlüssiges Brandschutzkonzept im Zuge der Genehmigung bei der Baubehörde vorzulegen.
Das Brandschutzkonzept ist umfangreich gestaltet. Sobald ein Gebäude einem bestimmten Zweck dient oder viele Menschen beherbergt, ist ein schützendes Konzept gefragt. Kliniken, Fabriken und Bildungseinrichtungen sind nur einige Beispiele, die in der Regel ein Brandschutzkonzept bei der Bauplanung benötigen. Im Konzept werden Einzelmaßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes – bestehend aus dem baulichen, dem anlagetechnischen und dem organisatorischem Brandschutz – als auch des abwehrenden Brandschutzes aufgeführt. Damit stellt ein Brandschutzkonzept ein wichtiges Werkzeug bei der Abstimmung mit der Feuerwehr und den Behörden dar.
Wer erstellt das Brandschutzkonzept? Normalerweise obliegt es dem sogenannten Fachplaner oder Sachverständiger mit ingenieurswissentschaftlichen Hintergrund, ein solches Konzept zu erstellen. Allerdings ist der Begriff Fachplaner/Sachverständiger nicht geschützt. Daher kümmern sich überwiegend Bauingenieure, staatlich anerkannte Sachverständiger, qualifizierte Feuerwehrleute oder Brandschutzfachingenieure um die Erstellung des Konzeptes.
Definition der Schutzziele im Konzept
Die Maßnahmen, die das Brandschutzkonzept darlegt, dienen mehreren Schutzzielen. Um Brände in Gebäuden zu vermeiden und effizient bekämpfen zu können, stehen insbesondere das öffentliche sowie das wirtschaftliche Interesse im Fokus. Durch die Definition von Schutzzielen wird der Erfüllungszweck des Konzeptes festgelegt.
Generell geltende Schutzziele leiten sich aus den bauordnungsrechtlichen Mindestvorgaben ab.
1. Bauliche Anlagen müssen so errichtet, geändert und instand gehalten werden und so angeordnet, beschaffen und für ihre Benutzung geeignet sein, dass der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
2. Soweit die Mittel der Feuerwehr zur Rettung von Menschen nicht ausreichen, sind stattdessen geeignete bauliche Vorkehrungen zu treffen.
Generalklausel zum Brandschutz: § 14 LBO Niedersachsen als Beispiel
Die Baubehörde kann jedoch zusätzliche Schutzmaßnahmen fordern, die über diese “Generalklausel” hinausgehen. Dies ist häufig bei Sonderbauten der Fall. Auch der Bauherr oder die Versicherung kann weitere Ziele definieren.
Definierte Schutzziele können sein:
- Schutz von Menschenleben (Nutzer, Besucher, Rettungs- und Löschkräfte im Brandfall) und Tierleben
- Eindämmen von ökologischen Schäden: Umweltschutz steht auch im Fokus beim brandschutzgerechten Bau von Gebäuden.
- Schutz von Kulturgütern
- Schutz der Nachbarschaft
- “Wirtschaftliche Erhaltung”: Schutz der Bausubstanz und der darin enthaltenen Sachwerte.
Es werden alle Maßnahmen unter Berücksichtigung der definierten Schutzziele so aufeinander abgestimmt und priorisiert, dass sich die Brandschäden im Brandfall auf ein Minimum reduzieren. Grundlage ist dabei zu jeder Zeit ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Inhalt des Brandschutzkonzeptes
Inhaltlich gliedert sich ein Brandschutzkonzept in zwei Komponenten: den Planunterlagen und dem Erläuterungsbericht. Insbesondere der Erläuterungsbericht ist ein wichtiger Bestandteil vom Brandschutzkonzept.
Der Erläuterungsbericht ist zumeist textlich gestaltet. Partiell sind tabellarische Bestandteile enthalten. Generell ist der Ersteller aber in seiner Gestaltungsform frei. Folgende Inhalte werden im Erläuterungsbericht des Brandschutzkonzeptes auf jeden Fall berücksichtigt:
- Allgemeine Angaben
- Gebäudeklasse, ‑größe
- Bauordnungsrechliche Einordnung
- Schutzzieldefinition
- Rettungswege
- Baulicher Brandschutz (Konstruktion)
- Anlagentechnischer Brandschutz (zum Beispiel Sprinkler‑, Rauchabzugsanlagen)
- Organisatorischer Brandschutz (Angabe über die Erfordernis von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Brandschutzordnungen etc.)
- Abwehrender Brandschutz (zum Beispiel Löschwasserversorgung)
Abgerundet wird das Konzept durch Brandschutzpläne. Diese visualisieren die baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen.
Brandschutzkonzept vs. Brandschutznachweis
Die Begriffe Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis werden in der Literatur als auch im täglichen Sprachgebrauch teilweise synonym verwendet.
Kleinere (Wohn)Gebäude benötigen im Genehmigungsprozess in der Regel den Brandschutznachweis als bautechnischen Nachweis – während bei größeren Gebäuden und Sonderbauten mitunter ein Brandschutzkonzept vom Bauamt gefordert wird. Ein Konzept ist beispielsweise auch bei geplanten Abweichungen von der Bauordnung notwendig.
Sowohl Brandschutzkonzept, als auch Brandschutznachweis ist eine schutzzielorientierte Gesamtbewertung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Es werden alle brandschutztechnischen Maßnahmen im Zusammenhang zur Umsetzung der Schutzziele in sich schlüssig und nachvollziehbar dargestellt.
Beim Brandschutznachweis wird der Behörde belegt, dass die Belange des Baurechts bezüglich des Brandschutzes eingehalten sind, d. h. die erforderlichen Schutzziele der baurechtlichen Vorschiften werden erreicht. Brandschutzkonzepte können höhere Schutzziele bzw. weitere Schutzmaßnahmen – die über das Mindestsicherheitsniveau des Gesetzgebers hinaus gehen – beinhalten.
Fazit
Die Bauplanung ist an einer Vielzahl von Vorschriften gekoppelt. Der Brandschutz ist dabei ein bedeutender Faktor, um Sicherheit zu gewährleisten. Diese Sicherheit im Brandfall betrifft sowohl Wohnhäuser, wie zum Beispiel ein Einfamilienhaus (EFH) oder Mehrfamilienhaus, aber insbesondere auch Fabriken, Kliniken, Krankenhäuser und andere Sonderbauten. Die Erfüllung der sogenannten Schutzziele – wie die Rettung von Menschenleben – steht dabei im Fokus.
Fachplaner, wie Bauingenieure oder Statiker, erledigen die ausführliche Planung entsprechender Schutzmaßnahmen im Brandfall. Durch sie erhalten Bauherren die nötige Planungssicherheit für die Baugenehmigung. Das Konzept zum Schutz vor Bränden ist essenziell.
Verfasst am 19. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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