Brandschutzkonzept für größere Gebäude

Brandschutzkonzept für Sonderbauten

Der Schutz vor Brän­den in den 4 Wän­den ist nicht nur beim Eigen­heim ein wichtiger Fak­tor. Für Son­der­baut­en – wie beispiel­sweise Wohn-/Pflege­heime, Kranken­häuser und Ver­samm­lungsstät­ten – kommt ein umfassendes Brand­schutzkonzept zum Ein­satz. Wer erstellt dieses und was enthält ein Brand­schutzkonzept? Darauf geht der fol­gende Artikel ein.

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Brandschutzkonzept: Wann, wie und wer?

Für ein Bau­vorhaben spielt nicht nur die Trag­w­erk­s­pla­nung eine entschei­dende Rolle. Der Schutz vor Brän­den und Brandge­fahren ste­ht eben­falls im Fokus des Geset­zge­bers. Die Sicher­heit der Anwohn­er, Bewohn­er und Nutzer ste­ht an ober­ster Stelle. Ins­beson­dere beim Brand­schutz sind daher entsprechende Maß­nah­men zu pla­nen, damit die Gefahr vor­beu­gend und gegebe­nen­falls zügig geban­nt ist. Aus diesem Grund ist bei kom­plex­en Bau­vorhaben (oder gewerblichen Nutzungsän­derun­gen von Bestands­baut­en), sowie bei ein­er Abwe­ichun­gen von bau­rechtlichen Vorschriften ein schlüs­siges Brand­schutzkonzept im Zuge der Genehmi­gung bei der Baube­hörde vorzule­gen.

Das Brand­schutzkonzept ist umfan­gre­ich gestal­tet. Sobald ein Gebäude einem bes­timmten Zweck dient oder viele Men­schen beherbergt, ist ein schützen­des Konzept gefragt. Kliniken, Fab­riken und Bil­dung­sein­rich­tun­gen sind nur einige Beispiele, die in der Regel ein Brand­schutzkonzept bei der Bau­pla­nung benöti­gen. Im Konzept wer­den Einzel­maß­nah­men des vor­beu­gen­den Brand­schutzes – beste­hend aus dem baulichen, dem anlagetech­nis­chen und dem organ­isatorischem Brand­schutz – als auch des abwehren­den Brand­schutzes aufge­führt. Damit stellt ein Brand­schutzkonzept ein wichtiges Werkzeug bei der Abstim­mung mit der Feuer­wehr und den Behör­den dar.

Zu den Son­der­baut­en zählen beispiel­sweise Kranken­häuser, KiTas, Schulen, Wohn­heime, Altenheime, Pflege­heime, Ver­samm­lungsstät­ten, Verkauf­sstät­ten, Beherber­gungsstät­ten, Gast­stät­ten und Hotels, Messe­baut­en, Hochhäuser, Flughäfen und Bahn­höfe, Parkhäuser und Tief­gara­gen, Büro­ge­bäude und Ver­wal­tungs­ge­bäude, Indus­triebaut­en und Werkhallen.

Wer erstellt das Brand­schutzkonzept? Nor­maler­weise obliegt es dem soge­nan­nten Fach­plan­er oder Sachver­ständi­ger mit inge­nieur­swis­sentschaftlichen Hin­ter­grund, ein solch­es Konzept zu erstellen. Allerd­ings ist der Begriff Fachplaner/Sachverständiger nicht geschützt. Daher küm­mern sich über­wiegend Bauin­ge­nieure, staatlich anerkan­nte Sachver­ständi­ger, qual­i­fizierte Feuer­wehrleute oder Brand­schutz­fachin­ge­nieure um die Erstel­lung des Konzeptes.

Definition der Schutzziele im Konzept

Die Maß­nah­men, die das Brand­schutzkonzept dar­legt, dienen mehreren Schutzzie­len. Um Brände in Gebäu­den zu ver­mei­den und effizient bekämpfen zu kön­nen, ste­hen ins­beson­dere das öffentliche sowie das wirtschaftliche Inter­esse im Fokus. Durch die Def­i­n­i­tion von Schutzzie­len wird der Erfül­lungszweck des Konzeptes fest­gelegt.

Generell gel­tende Schutzziele leit­en sich aus den bauord­nungsrechtlichen Min­destvor­gaben ab.

1. Bauliche Anla­gen müssen so errichtet, geän­dert und instand gehal­ten wer­den und so ange­ord­net, beschaf­fen und für ihre Benutzung geeignet sein, dass der Entste­hung eines Bran­des sowie der Aus­bre­itung von Feuer und Rauch (Bran­daus­bre­itung) vorge­beugt wird und bei einem Brand die Ret­tung von Men­schen und Tieren sowie wirk­same Löschar­beit­en möglich sind.

2. Soweit die Mit­tel der Feuer­wehr zur Ret­tung von Men­schen nicht aus­re­ichen, sind stattdessen geeignete bauliche Vorkehrun­gen zu tre­f­fen.

Gen­er­alk­lausel zum Brand­schutz: § 14 LBO Nieder­sach­sen als Beispiel

Die Baube­hörde kann jedoch zusät­zliche Schutz­maß­nah­men fordern, die über diese “Gen­er­alk­lausel” hin­aus­ge­hen. Dies ist häu­fig bei Son­der­baut­en der Fall. Auch der Bauherr oder die Ver­sicherung kann weit­ere Ziele definieren.

Definierte Schutzziele kön­nen sein:

  • Schutz von Men­schen­leben (Nutzer, Besuch­er, Ret­tungs- und Löschkräfte im Brand­fall) und Tier­leben
  • Eindäm­men von ökol­o­gis­chen Schä­den: Umweltschutz ste­ht auch im Fokus beim brand­schutzgerecht­en Bau von Gebäu­den.
  • Schutz von Kul­turgütern
  • Schutz der Nach­barschaft
  • “Wirtschaftliche Erhal­tung”: Schutz der Bausub­stanz und der darin enthal­te­nen Sach­w­erte.

Es wer­den alle Maß­nah­men unter Berück­sich­ti­gung der definierten Schutzziele so aufeinan­der abges­timmt und pri­or­isiert, dass sich die Brand­schä­den im Brand­fall auf ein Min­i­mum reduzieren. Grund­lage ist dabei zu jed­er Zeit ein aus­ge­wo­genes Kosten-Nutzen-Ver­hält­nis.

Inhalt des Brandschutzkonzeptes

Inhaltlich gliedert sich ein Brand­schutzkonzept in zwei Kom­po­nen­ten: den Pla­nun­ter­la­gen und dem Erläuterungs­bericht. Ins­beson­dere der Erläuterungs­bericht ist ein wichtiger Bestandteil vom Brand­schutzkonzept.

Der Erläuterungs­bericht ist zumeist textlich gestal­tet. Par­tiell sind tabel­lar­ische Bestandteile enthal­ten. Generell ist der Ersteller aber in sein­er Gestal­tungs­form frei. Fol­gende Inhalte wer­den im Erläuterungs­bericht des Brand­schutzkonzeptes auf jeden Fall berück­sichtigt:

  • All­ge­meine Angaben
  • Gebäudeklasse, ‑größe
  • Bauord­nungsrech­liche Einord­nung
  • Schutzzield­e­f­i­n­i­tion
  • Ret­tungswege
  • Baulich­er Brand­schutz (Kon­struk­tion)
  • Anla­gen­tech­nis­ch­er Brand­schutz (zum Beispiel Sprinkler‑, Rauch­abzugsan­la­gen)
  • Organ­isatorisch­er Brand­schutz (Angabe über die Erforder­nis von Flucht- und Ret­tungsplänen, Feuer­wehrplänen, Brand­schut­zord­nungen etc.)
  • Abwehren­der Brand­schutz (zum Beispiel Löschwasserver­sorgung)

Abgerun­det wird das Konzept durch Brand­schutz­pläne. Diese visu­al­isieren die baulichen und anla­gen­tech­nis­chen Maß­nah­men.

Ein Brand­schutzkonzept für Son­der­baut­en wird häu­fig zusam­men mit der Erstel­lung von Flucht- und Ret­tungsplä­nen sowie Feuer­wehrplä­nen in Auf­trag gegeben. Diese sind sep­a­rat zu erstellen und nicht mit den im Konzept inkludierten Brand­schutz­plä­nen zu ver­wech­seln. Auch die Ausar­beitung von Brand­schut­zord­nun­gen wer­den häu­fig im Rah­men des betrieblich-organ­isatorisch­er Brand­schutzes benötigt.

Brandschutzkonzept vs. Brandschutznachweis

Die Begriffe Brand­schutzkonzept und Brand­schutz­nach­weis wer­den in der Lit­er­atur als auch im täglichen Sprachge­brauch teil­weise syn­onym ver­wen­det.

Kleinere (Wohn)Gebäude benöti­gen im Genehmi­gung­sprozess in der Regel den Brand­schutz­nach­weis als bautech­nis­chen Nach­weis – während bei größeren Gebäu­den und Son­der­baut­en mitunter ein Brand­schutzkonzept vom Bauamt gefordert wird. Ein Konzept ist beispiel­sweise auch bei geplanten Abwe­ichun­gen von der Bauord­nung notwendig.

Sowohl Brand­schutzkonzept, als auch Brand­schutz­nach­weis ist eine schutzzielo­ri­en­tierte Gesamt­be­w­er­tung des vor­beu­gen­den und abwehren­den Brand­schutzes. Es wer­den alle brand­schutztech­nis­chen Maß­nah­men im Zusam­men­hang zur Umset­zung der Schutzziele in sich schlüs­sig und nachvol­lziehbar dargestellt.

Beim Brand­schutz­nach­weis wird der Behörde belegt, dass die Belange des Bau­rechts bezüglich des Brand­schutzes einge­hal­ten sind, d. h. die erforder­lichen Schutzziele der bau­rechtlichen Vorschiften wer­den erre­icht. Brand­schutzkonzepte kön­nen höhere Schutzziele bzw. weit­ere Schutz­maß­nah­men – die über das Min­dest­sicher­heit­sniveau des Geset­zge­bers hin­aus gehen – bein­hal­ten.

Fazit

Die Bau­pla­nung ist an ein­er Vielzahl von Vorschriften gekop­pelt. Der Brand­schutz ist dabei ein bedeu­ten­der Fak­tor, um Sicher­heit zu gewährleis­ten. Diese Sicher­heit im Brand­fall bet­rifft sowohl Wohn­häuser, wie zum Beispiel ein Ein­fam­i­lien­haus (EFH) oder Mehrfam­i­lien­haus, aber ins­beson­dere auch Fab­riken, Kliniken, Kranken­häuser und andere Son­der­baut­en. Die Erfül­lung der soge­nan­nten Schutzziele – wie die Ret­tung von Men­schen­leben – ste­ht dabei im Fokus.

Fach­plan­er, wie Bauin­ge­nieure oder Sta­tik­er, erledi­gen die aus­führliche Pla­nung entsprechen­der Schutz­maß­nah­men im Brand­fall. Durch sie erhal­ten Bauher­ren die nötige Pla­nungssicher­heit für die Bau­genehmi­gung. Das Konzept zum Schutz vor Brän­den ist essen­ziell.

  • Verfasst am 19. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

    Dipl.-Ing. (FH)
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    Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

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