Brandschutzkonzept für größere Gebäude

Brandschutzkonzept für Sonderbauten

Der Schutz vor Brän­den in den 4 Wän­den ist nicht nur beim Eigen­heim ein wich­ti­ger Fak­tor. Für Son­der­bau­ten – wie bei­spiels­wei­se Wohn-/Pfle­ge­hei­me, Kran­ken­häu­ser und Ver­samm­lungs­stät­ten – kommt ein umfas­sen­des Brand­schutz­kon­zept zum Ein­satz. Wer erstellt die­ses und was ent­hält ein Brand­schutz­kon­zept? Dar­auf geht der fol­gen­de Arti­kel ein.

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Brandschutzkonzept: Wann, wie und wer?

Für ein Bau­vor­ha­ben spielt nicht nur die Trag­werks­pla­nung eine ent­schei­den­de Rol­le. Der Schutz vor Brän­den und Brand­ge­fah­ren steht eben­falls im Fokus des Gesetz­ge­bers. Die Sicher­heit der Anwoh­ner, Bewoh­ner und Nut­zer steht an obers­ter Stel­le. Ins­be­son­de­re beim Brand­schutz sind daher ent­spre­chen­de Maß­nah­men zu pla­nen, damit die Gefahr vor­beu­gend und gege­be­nen­falls zügig gebannt ist. Aus die­sem Grund ist bei kom­ple­xen Bau­vor­ha­ben (oder gewerb­li­chen Nut­zungs­än­de­run­gen von Bestands­bau­ten), sowie bei einer Abwei­chun­gen von bau­recht­li­chen Vor­schrif­ten ein schlüs­si­ges Brand­schutz­kon­zept im Zuge der Geneh­mi­gung bei der Bau­be­hör­de vorzulegen.

Das Brand­schutz­kon­zept ist umfang­reich gestal­tet. Sobald ein Gebäu­de einem bestimm­ten Zweck dient oder vie­le Men­schen beher­bergt, ist ein schüt­zen­des Kon­zept gefragt. Kli­ni­ken, Fabri­ken und Bil­dungs­ein­rich­tun­gen sind nur eini­ge Bei­spie­le, die in der Regel ein Brand­schutz­kon­zept bei der Bau­pla­nung benö­ti­gen. Im Kon­zept wer­den Ein­zel­maß­nah­men des vor­beu­gen­den Brand­schut­zes – bestehend aus dem bau­li­chen, dem anla­ge­tech­ni­schen und dem orga­ni­sa­to­ri­schem Brand­schutz – als auch des abweh­ren­den Brand­schut­zes auf­ge­führt. Damit stellt ein Brand­schutz­kon­zept ein wich­ti­ges Werk­zeug bei der Abstim­mung mit der Feu­er­wehr und den Behör­den dar.

Zu den Son­der­bau­ten zäh­len bei­spiels­wei­se Kran­ken­häu­ser, KiTas, Schu­len, Wohn­hei­me, Alten­hei­me, Pfle­ge­hei­me, Ver­samm­lungs­stät­ten, Ver­kaufs­stät­ten, Beher­ber­gungs­stät­ten, Gast­stät­ten und Hotels, Mes­se­bau­ten, Hoch­häu­ser, Flug­hä­fen und Bahn­hö­fe, Park­häu­ser und Tief­ga­ra­gen, Büro­ge­bäu­de und Ver­wal­tungs­ge­bäu­de, Indus­trie­bau­ten und Werkhallen.

Wer erstellt das Brand­schutz­kon­zept? Nor­ma­ler­wei­se obliegt es dem soge­nann­ten Fach­pla­ner oder Sach­ver­stän­di­ger mit inge­nieurs­wiss­ent­schaft­li­chen Hin­ter­grund, ein sol­ches Kon­zept zu erstel­len. Aller­dings ist der Begriff Fachplaner/​Sachverständiger nicht geschützt. Daher küm­mern sich über­wie­gend Bau­in­ge­nieu­re, staat­lich aner­kann­te Sach­ver­stän­di­ger, qua­li­fi­zier­te Feu­er­wehr­leu­te oder Brand­schutz­fach­in­ge­nieu­re um die Erstel­lung des Konzeptes. 

Definition der Schutzziele im Konzept

Die Maß­nah­men, die das Brand­schutz­kon­zept dar­legt, die­nen meh­re­ren Schutz­zie­len. Um Brän­de in Gebäu­den zu ver­mei­den und effi­zi­ent bekämp­fen zu kön­nen, ste­hen ins­be­son­de­re das öffent­li­che sowie das wirt­schaft­li­che Inter­es­se im Fokus. Durch die Defi­ni­ti­on von Schutz­zie­len wird der Erfül­lungs­zweck des Kon­zep­tes festgelegt.

Gene­rell gel­ten­de Schutz­zie­le lei­ten sich aus den bau­ord­nungs­recht­li­chen Min­dest­vor­ga­ben ab.

1. Bau­li­che Anla­gen müs­sen so errich­tet, geän­dert und instand gehal­ten wer­den und so ange­ord­net, beschaf­fen und für ihre Benut­zung geeig­net sein, dass der Ent­ste­hung eines Bran­des sowie der Aus­brei­tung von Feu­er und Rauch (Brand­aus­brei­tung) vor­ge­beugt wird und bei einem Brand die Ret­tung von Men­schen und Tie­ren sowie wirk­sa­me Lösch­ar­bei­ten mög­lich sind. 

2. Soweit die Mit­tel der Feu­er­wehr zur Ret­tung von Men­schen nicht aus­rei­chen, sind statt­des­sen geeig­ne­te bau­li­che Vor­keh­run­gen zu treffen.

Gene­ral­klau­sel zum Brand­schutz: § 14 LBO Nie­der­sach­sen als Beispiel

Die Bau­be­hör­de kann jedoch zusätz­li­che Schutz­maß­nah­men for­dern, die über die­se »Gene­ral­klau­sel« hin­aus­ge­hen. Dies ist häu­fig bei Son­der­bau­ten der Fall. Auch der Bau­herr oder die Ver­si­che­rung kann wei­te­re Zie­le definieren.

Defi­nier­te Schutz­zie­le kön­nen sein:

  • Schutz von Men­schen­le­ben (Nut­zer, Besu­cher, Ret­tungs- und Lösch­kräf­te im Brand­fall) und Tierleben
  • Ein­däm­men von öko­lo­gi­schen Schä­den: Umwelt­schutz steht auch im Fokus beim brand­schutz­ge­rech­ten Bau von Gebäuden. 
  • Schutz von Kulturgütern
  • Schutz der Nachbarschaft
  • »Wirt­schaft­li­che Erhal­tung«: Schutz der Bau­sub­stanz und der dar­in ent­hal­te­nen Sachwerte.

Es wer­den alle Maß­nah­men unter Berück­sich­ti­gung der defi­nier­ten Schutz­zie­le so auf­ein­an­der abge­stimmt und prio­ri­siert, dass sich die Brand­schä­den im Brand­fall auf ein Mini­mum redu­zie­ren. Grund­la­ge ist dabei zu jeder Zeit ein aus­ge­wo­ge­nes Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Inhalt des Brandschutzkonzeptes

Inhalt­lich glie­dert sich ein Brand­schutz­kon­zept in zwei Kom­po­nen­ten: den Plan­un­ter­la­gen und dem Erläu­te­rungs­be­richt. Ins­be­son­de­re der Erläu­te­rungs­be­richt ist ein wich­ti­ger Bestand­teil vom Brandschutzkonzept. 

Der Erläu­te­rungs­be­richt ist zumeist text­lich gestal­tet. Par­ti­ell sind tabel­la­ri­sche Bestand­tei­le ent­hal­ten. Gene­rell ist der Erstel­ler aber in sei­ner Gestal­tungs­form frei. Fol­gen­de Inhal­te wer­den im Erläu­te­rungs­be­richt des Brand­schutz­kon­zep­tes auf jeden Fall berücksichtigt:

  • All­ge­mei­ne Angaben
  • Gebäu­de­klas­se, ‑grö­ße
  • Bau­ord­nungs­rech­li­che Einordnung
  • Schutz­ziel­de­fi­ni­ti­on
  • Ret­tungs­we­ge
  • Bau­li­cher Brand­schutz (Kon­struk­ti­on)
  • Anlagen­tech­ni­scher Brand­schutz (zum Bei­spiel Sprinkler‑, Rauchabzugsanlagen)
  • Orga­ni­sa­to­ri­scher Brand­schutz (Anga­be über die Erfor­der­nis von Flucht- und Ret­tungs­plä­nen, Feu­er­wehr­plä­nen, Brand­schutz­ord­nungen etc.)
  • Abweh­ren­der Brand­schutz (zum Bei­spiel Löschwasserversorgung)

Abge­run­det wird das Kon­zept durch Brand­schutz­plä­ne. Die­se visua­li­sie­ren die bau­li­chen und anlagen­tech­ni­schen Maßnahmen.

Ein Brand­schutz­kon­zept für Son­der­bau­ten wird häu­fig zusam­men mit der Erstel­lung von Flucht- und Ret­tungs­plä­nen sowie Feu­er­wehr­plä­nen in Auf­trag gege­ben. Die­se sind sepa­rat zu erstel­len und nicht mit den im Kon­zept inklu­dier­ten Brand­schutz­plä­nen zu ver­wech­seln. Auch die Aus­ar­bei­tung von Brand­schutz­ord­nun­gen wer­den häu­fig im Rah­men des betrieb­lich-orga­ni­sa­to­ri­scher Brand­schut­zes benötigt.

Brandschutzkonzept vs. Brandschutznachweis

Die Begrif­fe Brand­schutz­kon­zept und Brand­schutz­nach­weis wer­den in der Lite­ra­tur als auch im täg­li­chen Sprach­ge­brauch teil­wei­se syn­onym verwendet.

Klei­ne­re (Wohn)Gebäude benö­ti­gen im Geneh­mi­gungs­pro­zess in der Regel den Brand­schutz­nach­weis als bau­tech­ni­schen Nach­weis – wäh­rend bei grö­ße­ren Gebäu­den und Son­der­bau­ten mit­un­ter ein Brand­schutz­kon­zept vom Bau­amt gefor­dert wird. Ein Kon­zept ist bei­spiels­wei­se auch bei geplan­ten Abwei­chun­gen von der Bau­ord­nung notwendig.

Sowohl Brand­schutz­kon­zept, als auch Brand­schutz­nach­weis ist eine schutz­ziel­ori­en­tier­te Gesamt­be­wer­tung des vor­beu­gen­den und abweh­ren­den Brand­schut­zes. Es wer­den alle brand­schutz­tech­ni­schen Maß­nah­men im Zusam­men­hang zur Umset­zung der Schutz­zie­le in sich schlüs­sig und nach­voll­zieh­bar dargestellt.

Beim Brand­schutz­nach­weis wird der Behör­de belegt, dass die Belan­ge des Bau­rechts bezüg­lich des Brand­schut­zes ein­ge­hal­ten sind, d. h. die erfor­der­li­chen Schutz­zie­le der bau­recht­li­chen Vor­schif­ten wer­den erreicht. Brand­schutz­kon­zep­te kön­nen höhe­re Schutz­zie­le bzw. wei­te­re Schutz­maß­nah­men – die über das Min­dest­si­cher­heits­ni­veau des Gesetz­ge­bers hin­aus gehen – beinhalten.

Fazit

Die Bau­pla­nung ist an einer Viel­zahl von Vor­schrif­ten gekop­pelt. Der Brand­schutz ist dabei ein bedeu­ten­der Fak­tor, um Sicher­heit zu gewähr­leis­ten. Die­se Sicher­heit im Brand­fall betrifft sowohl Wohn­häu­ser, wie zum Bei­spiel ein Ein­fa­mi­li­en­haus (EFH) oder Mehr­fa­mi­li­en­haus, aber ins­be­son­de­re auch Fabri­ken, Kli­ni­ken, Kran­ken­häu­ser und ande­re Son­der­bau­ten. Die Erfül­lung der soge­nann­ten Schutz­zie­le – wie die Ret­tung von Men­schen­le­ben – steht dabei im Fokus.

Fach­pla­ner, wie Bau­in­ge­nieu­re oder Sta­ti­ker, erle­di­gen die aus­führ­li­che Pla­nung ent­spre­chen­der Schutz­maß­nah­men im Brand­fall. Durch sie erhal­ten Bau­her­ren die nöti­ge Pla­nungs­si­cher­heit für die Bau­ge­neh­mi­gung. Das Kon­zept zum Schutz vor Brän­den ist essenziell.

  • Verfasst am 19. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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