Neustart: Förderung für Neubauten KfW 40
Sie ist wieder verfügbar: Ab dem 20. April 2022 können Anträge auf Förderung beim Kauf oder Bau von Effizienzhäusern bei der KfW gestellt werden. Damit ist die kurze Auszeit der Förderung beendet. Was hat sich bei der BEG geändert und welche Gebäude werden ab sofort gefördert? In diesem Artikel finden Sie die Antworten in der Übersicht.
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So funktioniert die Kreditvariante der BEG
Ab dem 20. April 2022 zahlt die KfW wieder Fördergelder für energieeffizientes Bauen. Jedoch steht Privatpersonen, anders als beim Vorgängermodell (im Januar 2022 beendet), nur noch die Kreditvariante offen. Das heißt: Private Bauherren/-herrinnen erhalten einen günstigen Kredit von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss. Das ist Geld, dass Sie effektiv als Zuschuss zur eigenen Investition erhalten. Wie hoch dieser Tilgungszuschuss ausfällt, hängt von der Effizienzhaus-Stufe ab. Hier gibt es drei förderbare Varianten:
- Erneuerbare-Energien-Klasse Effizienzhaus 40: 10 % der Kreditsumme als Tilgungszuschuss, maximal 15.000 €
- Nachhaltigkeits-Klasse Effizienzhaus 40: 12,5 % der Kreditsumme als Tilgungszuschuss, maximal 18.750 €.
- Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % der Kreditsumme als Tilgungszuschuss, maximal 18.750 €.
Welche Wohngebäude werden nach BEG gefördert?
Wer Gelder aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten will, muss bestimmte Anforderungen an den Bau erfüllen. Hier gibt es ab dem 20. April 2022 sogar Verschärfungen: Im Vergleich zu früheren Förderrunden sind Gebäudeklassen wie das Effizienzhaus 55 herausgefallen. Damit trägt der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung, dass durch moderne Baumaterialen niedrigere Standards einfacher zu erreichen sind. Um förderfähig zu sein, muss ein Haus jetzt mit 40 % des Energieumsatzes eines Referenzgebäudes auskommen (KfW 40). Für die Nachhaltigkeitsklasse gibt es zusätzliche Anforderungen, welche durch ein Nachhaltigkeitszertifikat für Gebäude zu bestätigen sind.
Ablauf BEG-Förderung: Richtige Reihenfolge unbedingt einhalten
Die BEG-Förderung für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser ist ein gefragtes Konzept. Der finanzielle Vorteil ist beträchtlich, sodass zahlreiche Bauherren/-herrinnen das Programm nutzen möchten. Um tatsächlich von den Fördergeldern zu profitieren, ist der korrekte Ablauf wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor Abschluss eines Liefer‑, Leistungs- oder Kaufvertrags erfolgen. Beratungsleistungen dürfen aber vorab genutzt werden. Diese sind wichtig, um sich professionell zum Bau eines förderfähigen Effizienzhauses beraten zu lassen.
Förderung für Nichtwohngebäude
Neben Wohngebäuden gibt es auch BEG-Förderungen für Nichtwohngebäude. Dabei werden die beiden Effizienzhausklassen Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse und Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse gefördert. Dafür beträgt der maximale Kreditbetrag für Nichtwohngebäude aktuell 30 Millionen €. Außerdem beträgt der Tilgungszuschuss 10 % für das Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse (maximal drei Millionen €) und 12,5 % für das Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse (maximal 3,75 Millionen €).
Neubauförderung ist befristet bis Ende 2022
Wichtig: Die aktuelle Förderrunde ist zeitlich und vom Volumen begrenzt. Anträge können Bauherr/-herrinnen bis zum 31. Dezember 2022 stellen. Zudem steht nur eine Förderfinanzierung von einer Milliarde € zur Verfügung. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck weist deshalb darauf hin, dass diese Summe schnell ausgeschöpft sein kann. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig mit den Planungen für einen Neubau zu beginnen und entsprechende Anträge zu stellen. Des Weiteren haben Betroffene des Hochwassers 2021 einen Anspruch auf Ausnahmeregelungen. Hier ist allerdings nur bis zum 30. Juni 2022 eine Antragstellung möglich.
Verfasst am 12. April 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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