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Neustart: Förderung für Neubauten KfW 40

Sie ist wieder ver­füg­bar: Ab dem 20. April 2022 kön­nen Anträge auf Förderung beim Kauf oder Bau von Effizien­zhäusern bei der KfW gestellt wer­den. Damit ist die kurze Auszeit der Förderung been­det. Was hat sich bei der BEG geän­dert und welche Gebäude wer­den ab sofort gefördert? In diesem Artikel find­en Sie die Antworten in der Über­sicht.

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So funktioniert die Kreditvariante der BEG

Ab dem 20. April 2022 zahlt die KfW wieder Fördergelder für energieef­fizientes Bauen. Jedoch ste­ht Pri­vat­per­so­n­en, anders als beim Vorgänger­mod­ell (im Jan­u­ar 2022 been­det), nur noch die Kred­it­vari­ante offen. Das heißt: Pri­vate Bauher­ren/-her­rin­nen erhal­ten einen gün­sti­gen Kred­it von bis zu 150.000 € pro Wohnein­heit. Zusät­zlich gibt es einen Tilgungszuschuss. Das ist Geld, dass Sie effek­tiv als Zuschuss zur eige­nen Investi­tion erhal­ten. Wie hoch dieser Tilgungszuschuss aus­fällt, hängt von der Effizien­zhaus-Stufe ab. Hier gibt es drei förder­bare Vari­anten:

  • Erneuer­bare-Energien-Klasse Effizien­zhaus 40: 10 % der Kred­it­summe als Tilgungszuschuss, max­i­mal 15.000 €
  • Nach­haltigkeits-Klasse Effizien­zhaus 40: 12,5 % der Kred­it­summe als Tilgungszuschuss, max­i­mal 18.750 €.
  • Effizien­zhaus 40 Plus: 12,5 % der Kred­it­summe als Tilgungszuschuss, max­i­mal 18.750 €.
Baube­gleitung vom Energieef­fizienz-Experten/-Exper­tin ist notwendig, um die Kon­di­tio­nen der KfW in Anspruch nehmen zu kön­nen.

Welche Wohngebäude werden nach BEG gefördert?

Wer Gelder aus der Bun­des­förderung für effiziente Gebäude (BEG) erhal­ten will, muss bes­timmte Anforderun­gen an den Bau erfüllen. Hier gibt es ab dem 20. April 2022 sog­ar Ver­schär­fun­gen: Im Ver­gle­ich zu früheren Förder­run­den sind Gebäudeklassen wie das Effizien­zhaus 55 her­aus­ge­fall­en. Damit trägt der Geset­zge­ber der Tat­sache Rech­nung, dass durch mod­erne Bau­ma­te­ri­alen niedrigere Stan­dards ein­fach­er zu erre­ichen sind. Um förder­fähig zu sein, muss ein Haus jet­zt mit 40 % des Energieum­satzes eines Ref­eren­zge­bäudes auskom­men (KfW 40). Für die Nach­haltigkeit­sklasse gibt es zusät­zliche Anforderun­gen, welche durch ein Nach­haltigkeit­sz­er­ti­fikat für Gebäude zu bestäti­gen sind.

Ablauf BEG-Förderung: Richtige Reihenfolge unbedingt einhalten

Die BEG-Förderung für Ein­fam­i­lien­häuser und Mehrfam­i­lien­häuser ist ein gefragtes Konzept. Der finanzielle Vorteil ist beträchtlich, sodass zahlre­iche Bauher­ren/-her­rin­nen das Pro­gramm nutzen möcht­en. Um tat­säch­lich von den Fördergeldern zu prof­i­tieren, ist der kor­rek­te Ablauf wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor Abschluss eines Liefer‑, Leis­tungs- oder Kaufver­trags erfol­gen. Beratungsleis­tun­gen dür­fen aber vor­ab genutzt wer­den. Diese sind wichtig, um sich pro­fes­sionell zum Bau eines förder­fähi­gen Effizien­zhaus­es berat­en zu lassen.

Förderung für Nichtwohngebäude

Neben Wohnge­bäu­den gibt es auch BEG-Förderun­gen für Nicht­wohnge­bäude. Dabei wer­den die bei­den Effizien­zhausklassen Effizien­zge­bäude 40 Erneuer­bare-Energien-Klasse und Effizien­zge­bäude 40 Nach­haltigkeits-Klasse gefördert. Dafür beträgt der max­i­male Kred­it­be­trag für Nicht­wohnge­bäude aktuell 30 Mil­lio­nen €. Außer­dem beträgt der Tilgungszuschuss 10 % für das Effizien­zge­bäude 40 Erneuer­bare-Energien-Klasse (max­i­mal drei Mil­lio­nen €) und 12,5 % für das Effizien­zge­bäude 40 Nach­haltigkeit­sklasse (max­i­mal 3,75 Mil­lio­nen €).

Neubauförderung ist befristet bis Ende 2022

Wichtig: Die aktuelle Förder­runde ist zeitlich und vom Vol­u­men begren­zt. Anträge kön­nen Bauher­r/-her­rin­nen bis zum 31. Dezem­ber 2022 stellen. Zudem ste­ht nur eine Förder­fi­nanzierung von ein­er Mil­liarde € zur Ver­fü­gung. Bun­deswirtschaftsmin­is­ter Robert Habeck weist deshalb darauf hin, dass diese Summe schnell aus­geschöpft sein kann. Es emp­fiehlt sich daher, frühzeit­ig mit den Pla­nun­gen für einen Neubau zu begin­nen und entsprechende Anträge zu stellen. Des Weit­eren haben Betrof­fene des Hochwassers 2021 einen Anspruch auf Aus­nah­meregelun­gen. Hier ist allerd­ings nur bis zum 30. Juni 2022 eine Antrag­stel­lung möglich.

  • Verfasst am 12. April 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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    Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

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