Aufgaben des Statikers
  • Ab Juli 2025 gilt: ESTATIKA − der PV-Statiker

    Nach sechs erfolgreichen Jahren haben wir uns weiter spezialisiert! Ab Juli 2025 bietet ESTATIKA aufgrund der großen Nachfrage ausschließlich Berechnungen für Zusatzlasten von Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbehallen im B2B-Bereich an.

    Andere Leistungen können dementsprechend leider nicht mehr angeboten werden.
  • Aufgaben des Statikers bzw. der Statikerin

    Für welch­es Bau­vorhaben brauchen Bauher­ren die Hil­fe eines Sta­tik­ers? Fast für jedes. Der Trag­w­erk­s­plan­er erfüllt nicht nur geset­zliche Vor­gaben, er sorgt auch für Sicher­heit in den eige­nen 4 Wän­den – und die ist jedem wichtig. Zudem küm­mert er sich um The­men wie Brand­schutz- oder Schallschutz­nach­weis nach DIN 4109.

    Wie sieht die Arbeit eines Bauin­ge­nieurs für pri­vate Immo­bilien dabei aus? Das hängt stark vom Umfang der geplanten Bau­maß­nah­men ab. Die fol­gende Über­sicht gibt einen Ein­blick in die Tätigkeits­felder des Sta­tik­ers, getren­nt nach den Kat­e­gorien Neubau, Umbau und Sanierung.

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    Vom Bungalow bis zur Villa: Neubau als Standarddisziplin des Statikers

    Der bekan­nteste Auf­gaben­bere­ich eines Sta­tik­ers ist der Neubau, zum Beispiel von Ein­fam­i­lien­häusern. Im Gegen­satz zum Architek­ten arbeit­et der Bauin­ge­nieur dabei jedoch eher im Ver­bor­ge­nen. Daher kommt es, dass viele Bauher­ren annehmen, der Architekt übernehme alle Auf­gaben aus ein­er Hand. Üblicher­weise wird die Pla­nung oder Prü­fung des Trag­w­erks jedoch von einem bera­ten­den Inge­nieur durchge­führt. Diese Auf­gaben­teilung ist sehr sin­nvoll, denn so konzen­tri­ert sich jed­er auf seine Ker­nauf­gaben: Während der Architekt den Entwurf anfer­tigt, küm­mert sich der Trag­w­erk­s­plan­er um die Sta­tik und viele Fra­gen zum tech­nis­chen Auf­bau.

    Tragwerksplanung beim Neubau

    Ein Vorteil der Dimen­sion­ierung von Neubaut­en ist, dass die Plan­er das Trag­w­erk kom­plett selb­st entwer­fen. Das klingt im ersten Moment zwar aufwändig – ein Inge­nieur­büro für Trag­w­erk­s­pla­nung kann das jedoch schnell umset­zen. Welche Auf­gaben dabei im Detail anfall­en, hängt von der Art des Bau­vorhabens ab. Die fol­gen­den Leis­tun­gen fall­en für einen Sta­tik­er beim Neubau fast immer an:

    • Grund­la­gen­er­mit­tlung, eventuell mit Erstel­lung eines Bodengutacht­ens
    • Kon­struk­tion­sen­twurf mit Visu­al­isierung (CAD) und Berech­nung des Trag­w­erks
    • Aus­führungs­pla­nung für die Umset­zung des Neubaus
    • Überwachung und Kon­trolle des Trag­w­erks in der Bauphase

    Wichtige Fragen beim Neubau

    Wer gibt dem Statiker den Auftrag?

    Der Bauherr erteilt den Auf­trag zur Trag­w­erk­s­pla­nung. Allerd­ings schlägt der Architekt häu­fig einen Bauin­ge­nieur vor. Hier lohnt sich jedoch oft eine eigene Recherche im Inter­net um bei gle­ich­er Leis­tung Kosten für die Sta­tik zu sparen. Eine Zusam­me­nar­beit zwis­chen Architek­ten und “frem­den” Sta­tik­er ist im heutigem dig­i­tal­en Zeital­ter kein Prob­lem mehr.

    Kann der Statiker den gesamten Neubau abwickeln?

    Ja, es gibt Inge­nieur­büros, die den gesamten Haus­bau ohne Architek­ten anbi­eten.

    Erzeugt ein Statiker Kosten?

    Der Sta­tik­er erhält für seine Arbeit ein Hon­o­rar nach gültiger Ord­nung (HOAI). Eine durch­dachte Trag­w­erk­s­pla­nung mit bedarf­s­gerecht gewählten Trägern, Fun­da­menten etc. ver­mei­det jedoch zugle­ich unnötige Mehrkosten.

    Wie lange dauert die Erstellung der Statik?

    Die Erstel­lung der Sta­tik für ein Ein­fam­i­lien­haus (EFH) sollte max­i­mal Werk­tage dauern.

    Umbau: Leistungen des Statikers

    Dachaus­bau in Berlin, Wand­durch­bruch in Ham­burg oder Win­ter­garten in Köln – wo immer in Deutsch­land ein Umbau geplant ist, wird in der Regel ein Sta­tik­er benötigt. Sofern vorhan­den, ent­nimmt der Inge­nieur den Bau­plä­nen die Infor­ma­tio­nen über das Trag­w­erk und passt die fol­gende Pla­nung den Gegeben­heit­en an. Ein ein­fach­er Anbau lässt sich dabei meist ohne Aufwand real­isieren, ein Deck­endurch­bruch kann hinge­gen ein größeres Unter­fan­gen sein. Gegebe­nen­falls muss der Sta­tik­er dafür neue Träger ein­pla­nen, Stützen ergänzen oder inno­v­a­tive Lösun­gen find­en, die den Wohn­raum großzügiger gestal­ten.

    Für Umbau­maß­nah­men ist in Deutsch­land nicht nur die Trag­w­erk­s­pla­nung nötig, das Bauamt ver­langt in der Regel einen entsprechen­den Bauantrag. Hierzu ist es sin­nvoll, frühzeit­ig mit einem Sta­tik­er zusam­men­zuar­beit­en. Der Bauin­ge­nieur erstellt den Entwurf nach allen geset­zlichen Vor­la­gen und unter­stützt Bauher­ren bei der Beantra­gung.

    Wichtige Fragen beim Umbau

    Bei welcher Umbaumaßnahme ist die Expertise des Statikers erforderlich?

    Der Bauherr benötigt spätestens dann einen Sta­tik­er, wenn tra­gende Ele­mente betrof­fen sind. Auch bei Anbaut­en mit eigen­em Fun­da­ment ist die pro­fes­sionelle Bau­pla­nung notwendig. Im Zweifels­fall ist die Rück­sprache mit einem Inge­nieur­büro sin­nvoll.

    Welche Umbaumaßnahmen werden vom Statiker betreut?

    Im Grunde ist der Sta­tik­er Ansprech­part­ner für alle Arten von Umbaut­en. Zu den häu­fig­sten Wün­schen von Bauher­ren zählen zum Beispiel der Dachaus­bau und der Stahlbau. Doch auch bei speziellen Prob­le­men wie undicht­en Keller­fen­stern oder nassen Wän­den kann der Sta­tik­er helfen.

    Sanierung im Altbau: Bereiche des Statikers

    Unter den Bere­ich der Sanierung fall­en ver­schiedene Spezial­ge­bi­ete, die einen Sta­tik­er erfordern. Häu­fige Ein­satzbere­iche sind:

    • Sanierung von Alt­baut­en
    • Bad­sanierung
    • Dachsanierung
    • Keller­sanierung
    • Sanierung von Trep­pen­häusern, Fluren und tech­nis­chen Anla­gen

    Besonderheiten bei der Sanierung von Altbauten

    Bei der Sanierung gibt es ver­schiedene Beson­der­heit­en zu beacht­en. So muss der Sta­tik­er ein­er­seits das beste­hende Trag­w­erk ken­nen und nutzen, ander­er­seits die Wün­sche der Bauher­ren berück­sichti­gen. So wer­den Bestands­ge­bäude wieder nutzbar gemacht und mod­er­nen Anforderun­gen angepasst.

    Es ist grund­sät­zlich zu empfehlen, für Alt­baut­en ein sta­tis­ches Gutacht­en erstellen zu lassen. Oft sind die Orig­i­nalpläne nicht mehr vorhan­den oder geben unzure­ichend Auskun­ft. Bei alten Häusern kann es sog­ar dazu führen, dass sich Wände durch Set­zun­gen von nicht­tra­gen­den Bauteilen zu tra­gen­den Ele­menten wan­deln. Ein Sta­tik­er prüft im Rah­men eines Gutacht­ens, wie das Trag­w­erk tat­säch­lich beschaf­fen ist und liefert damit die Grund­lage für die Alt­bau­sanierung.

    Wichtige Fragen bei Sanierungen

    Welche Sanierung wird vom Statiker geprüft?

    Grund­sät­zlich muss ein Sta­tik­er dann tätig wer­den, wenn tra­gende Ele­mente betrof­fen sind. Für ein Umset­zen der Dusche bei der Bad­sanierung oder den Aus­tausch eines Fen­sters ist deshalb in der Regel kein Gutacht­en nötig. Soll das Bad jedoch bar­ri­ere­frei umge­baut oder das Fen­ster ver­größert wer­den, ist ein Sta­tik­er erforder­lich.

    Es gibt Architek­ten und Inge­nieur­büros, die sich auf Alt­baut­en und Denkmalpflege spezial­isiert haben. Sie sind Experten für alte Bestands­ge­bäude und unter­stützen Bauher­ren auch bei der Beantra­gung von Fördergeldern.

    Der Statiker als Experte für Bauphysik

    Der Trag­w­erk­s­plan­er sorgt dafür, dass ein Haus nicht in sich zusam­men­fällt – das machen Bauin­ge­nieure schon seit langer Zeit. In den ver­gan­genen Jahrzehn­ten sind darüber hin­aus viele weit­ere Aspek­te der Bau­physik in den Fokus der Arbeit gerückt. So küm­mert sich der Sta­tik­er zum Beispiel um den Brand­schutz, den Schallschutz, den Wärmeschutz und weit­ere Vor­gaben. Damit sorgt er nicht zulet­zt für energieef­fiziente Gebäude und sink­ende Unter­halt­skosten.

    Übersicht: Der Statiker ist der richtige Ansprechpartner für …

    • Neubaut­en
    • Umbaut­en wie Dachaus­bau, Anbau
    • Sanierung von Alt­bauten und anderen Bestands­ge­bäu­den
    • Denkmalgeschützte Gebäude und Denkmalpflege
    • Bodengutacht­en
    • Kon­trolle der Bauaus­führung
  • Dieser Ratgeber wurde verfasst am 2. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen können veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar.