Architekt und Statiker arbeiten zusammen

Zusammenarbeit von Architekt:in und Statiker:in bei Planung und Umsetzung eines Neubaus

Hat der Bauherr für sein Bau­vorhaben einen Architek­ten gefun­den, so kann es sin­nvoll sein, diesem nicht die Auswahl des Trag­w­erk­s­plan­ers für eine Zusam­me­nar­beit zu über­lassen. Zu den Auf­gaben des Architek­ten gehört laut HOAI schon in der ersten Leis­tungsphase das “For­mulieren der Entschei­dung­shil­fen für die Auswahl ander­er an der Pla­nung fach­lich Beteiligter”. Er berät den Bauher­ren zu Fach­plan­ern, dazu kann auch ein Bauin­ge­nieur gehören, der die Trag­w­erk­s­pla­nung übern­immt.

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Bei den meis­ten Baupro­jek­ten arbeit­en also Architekt und Sta­tik­er zusam­men. Der Erfolg eines Pro­jek­tes hängt maßge­blich von der Zusam­me­nar­beit der an der Pla­nung und dem Bau beteiligten Per­so­n­en ab. Doch damit diese Zusam­me­nar­beit gut funk­tion­iert, ist auch eine genaue Tren­nung der Auf­gaben wichtig, nicht nur damit haf­tungsrechtliche Ansprüche später klar einem Plan­er zuge­ord­net wer­den kön­nen.

Die Aufgaben des Architekten

Der Architekt ist ein All­rounder. Er ist erster Ansprech­part­ner für den Bauher­rn und berät ihn in allen Belan­gen. Wenn er selb­st nicht das nötige Fach­wis­sen besitzt, zieht er Fach­plan­er hinzu. Er entwirft das Konzept und zeich­net Pläne – zunächst grobe Ideen­skizzen, später Genehmi­gungs- und Aus­führungspläne – kalkuliert Kosten, ver­han­delt mit Behör­den und kann auch für die Auf­tragsver­gabe an Bau­un­ternehmer (Gew­erke oder Gen­er­alun­ternehmer) und die Bauüberwachung beauf­tragt wer­den.

Dabei koor­diniert er die Auf­gaben­verteilung unter den Fach­plan­ern und arbeit­et deren Ergeb­nisse in die Pläne ein. Wenn also der Plan­er der Haustech­nik einen Beleuch­tungs­plan erstellt oder der Trag­w­erk­s­plan­er den Durchmess­er ein­er tra­gen­den Stütze angibt, gle­icht der Architekt diese Infor­ma­tio­nen mit seinen Plä­nen ab und über­ar­beit­et diese gegebe­nen­falls Damit er später nicht für Fehler des Sta­tik­ers haft­bar gemacht wer­den kann, sollte er hier die erbrachte Sta­tik auf grund­sät­zliche Fehler hin über­prüfen, zum Beispiel ob der Sta­tik­er mit den kor­rek­ten Annah­men zu Las­ten oder Bau­grund etc. gear­beit­et hat.

Die Aufgaben des Statikers

Der Trag­w­erk­s­plan­er wird vom Bauher­rn beauf­tragt und arbeit­et mit dem Architek­ten zusam­men. Er erhält dessen Pläne, wird von ihm koor­diniert und informiert und gibt seine Ergeb­nisse an den Architek­ten zurück. Der Trag­w­erk­s­plan­er arbeit­et beson­ders in den ersten 6 der 9 Leis­tungsphasen eines Architek­ten mit, wird also schon zur Grund­la­gen­er­mit­tlung mit ins Boot geholt. In einem frühen Sta­di­um des Pro­jek­tes berät er den Architek­ten und den Bauher­rn in sta­tisch-kon­struk­tiv­er Hin­sicht und erar­beit­et einen Trag­w­erk­sen­twurf, für den er dann später einen Stand­sicher­heit­snach­weis erstellt. Für die Aus­führungs­pla­nung erstellt er Bewehrungs- und Schalpläne sowie Leit­de­tails und wirkt bei der Leis­tungs­beschrei­bung für die Ver­gabe mit, indem er Men­gen und Qual­itäten der Baustoffe an den Architek­ten weit­ergibt.

Zusammenarbeit von Architekt und Statiker

Ent­ge­gen dem all­ge­meinen Bild eines kreativ­en Architek­ten, dessen Pläne vom ratio­nalen Trag­w­erk­s­plan­er wegen unzure­ichen­der Real­isier­barkeit zunichtegemacht wer­den, ist das Ver­hält­nis der bei­den Beruf­s­grup­pen durch eine wichtige Zusam­me­nar­beit geprägt. Diese funk­tion­iert natür­lich mal bess­er und mal schlechter. Beson­ders wichtig ist das frühe Mitein­beziehen des Sta­tik­ers in die Gesamt­pla­nung und die Kom­mu­nika­tions­fähigkeit­en der beteiligten Plan­er.

Der Architekt wird durch den Sta­tik­er als Fach­plan­er bei seinem Entwurf unter­stützt und hil­ft ihm, seine Konzepte umzuset­zen. Er weiß meist bess­er, welche Bauweise ein­fach­er umzuset­zen ist oder wo Gewicht und Kosten ges­part wer­den kön­nen. Das spart nicht nur Kosten in der Pla­nung durch frühzeit­ige kon­struk­tive Entschei­dun­gen, es kann kann auch den Entwurf selb­st bee­in­flussen, wenn sich Architekt und Bauin­ge­nieur etwa für sicht­bare entwurf­s­gebende Kon­struk­tion­se­le­mente entschei­den, freis­te­hende Holzstützen zum Beispiel

Um die Arbeit zu struk­turi­eren, ist eine klare Arbeit­sein­teilung erforder­lich. Diese wird schriftlich fest­ge­hal­ten, um etwaige Haf­tun­gen im Schadens­fall auszu­machen. Durch die genaue Tren­nung wird auch die Zusam­me­nar­beit bess­er, denn genaue Zielfor­mulierun­gen brin­gen genauere Ergeb­nisse mit sich.

  • Verfasst am 23. Juli 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Ich war erst skep­tisch einen nicht regionalen Sta­tik­er für unser Dop­pel­haus gemein­sam mit unser­er Tochter zu beauf­tra­gen. Ich hat­te dann aber doch den Stand­sicher­heit­snach­weis, Wärmeschutz­nach­weis, Bewehrungspläne und Brand­schutz bei Esta­ti­ka beauf­tragt. Kurzum pünk­tlich und zuver­läs­sig sowie bei Nach­fra­gen oder ein­er Alter­na­tivop­tion immer mehr…

    Je. P.

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    Anfangs war ich skep­tisch weil Online aber da ich 3 vor Ort Sta­tik­büros gefragt habe und die keine Zeit hat­ten bin ich auf esta­ti­ka gestoßen. Sehr fair­er Preis und auch gün­stiger als die anderen Büros. Sehr schneller Liefer­ung der Pläne für die Boden­plat­te, damit wir anfan­gen kon­nten.

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

    Dipl.-Ing. (FH)
    R. Sithamparanathan

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    Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

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