Zusammenarbeit von Architekt und Statiker

Die Zusammenarbeit zwischen Architekt:in und Statiker:in beim Neubau

Eine Zusam­me­nar­beit zwis­chen Architekt und Sta­tik­er ist wichtig und erfordert von bei­den Parteien eine rei­bungslose Koop­er­a­tion. Am Ende soll das Traumhaus des Kun­den jeden Belas­tun­gen stand­hal­ten und genau seinen Wün­schen entsprechen. Doch nicht immer lassen sich die Visio­nen eines Architek­ten und die Sicher­heit­sansprüche des Sta­tik­ers miteinan­der vere­inen. Dann gilt es den best­möglichen Kom­pro­miss zu find­en.

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Die unterschiedlichen Aufgaben von Architekt und Statiker

Eine klare Abgren­zung der Auf­gaben­bere­iche ist zu Beginn des Bau­vorhabens sin­nvoll und ver­mei­det unnötige Dif­feren­zen.

Die Aufgaben und Tätigkeiten des Architekten

Nach einge­hen­den Gesprächen mit dem Kun­den weiß der Architekt genau wie der Neubau auszuse­hen hat. Anschließend entwirft er die ersten Pläne, prüft sämtliche rel­e­van­ten Bedin­gun­gen und fügt alle Details in den Eingabe­plan. Wenn der Bauherr es wün­scht, übern­immt der Architekt die Bauüberwachung des Neubaus. Das bein­hal­tet den rei­bungslosen Bauablauf und die Absicherung der Per­so­n­en, die am Objekt arbeit­en.

Die Aufgaben des Statikers

Der Trag­w­erk­s­plan­er ist in erster Lin­ie für die Stand­sicher­heit des Neubaus zuständig. Die tra­gen­den Kon­struk­tio­nen müssen sta­tisch berech­net wer­den. Aber auch Gelän­der, Fas­saden und Vordäch­er fließen in die sta­tis­chen Berech­nun­gen mit ein. Dazu ist vor­ab der Bau­grund als geeignet zu beurteilen.

Der Sta­tik­er ist vom Bauher­rn frei wählbar. Häu­fig unter­stützt jedoch der Architekt bei der Auswahl.

Die einzelnen Leistungsphasen beim Neubau

Bis mit dem Neubau begonnen wer­den kann, gel­ten für Architekt und Sta­tik­er nach­fol­gende Bauphasen, bei denen der Plan­er das große Ganze in Auge behält und der Trag­w­erk­s­plan­er sich um die Details küm­mert:

Grundlagenermittlung

Eine fachgerechte Grund­la­gen­er­mit­tlung ist die Basis für einen Neubau. Zuerst wird der Architekt mit dem Bauher­rn das Bau­grund­stück besichti­gen, soweit es bere­its vorhan­den ist. Vor Ort kön­nen auch sofort die Räume visuell den einzel­nen Him­mel­srich­tun­gen zuge­ord­net wer­den, beispiel­sweise das Wohnz­im­mer mit angren­zen­der Ter­rasse nach Süden und den Vor­rat­sraum im Nor­den. Die Lage des Grund­stücks wird eben­falls in die Pla­nung mit ein­be­zo­gen. Eben­falls ein wichtiger Punkt – liegt das Baugelände an einem Hang oder ist es ein Eck­grund­stück?

Mith­il­fe eines pro­vi­sorischen Grun­driss­es entste­ht bere­its eine erste Ansicht, die einem Laien pro­vi­sorisch das Baupro­jekt zeigt. Zur Grund­la­gen­er­mit­tlung gehört eben­falls eine Pla­nungs- und Arbeit­süber­sicht in tabel­lar­isch­er Form. Sie ver­mit­telt einen ersten Überblick, ob sich die Vorstel­lun­gen des Bauher­rn mit seinen finanziellen Mit­teln vere­in­baren lassen.

Bere­its in dieser Bauphase arbeit­en Architekt und Sta­tik­er eng zusam­men. Wichtige Dat­en wie die Nutzungsan­forderung wer­den hier bere­its erörtert. Soll es ein Dop­pel­haus, ein Ein­fam­i­lien­haus (EFH) oder ein Büro­ge­bäude wer­den und sind bere­its Nut­zlas­ten vorhan­den? Eben­falls ist die Belas­tungssi­t­u­a­tion zu über­prüfen. Wie sind die örtlichen Gegeben­heit­en? Ist mit Stür­men, Erd­beben oder hefti­gen Schneefällen zu rech­nen und ist vor­ab ein Bodengutacht­en zu erstellen? Auch die Dichtigkeit beim Keller­bau und die Grund­wasser­tiefe sind The­men für Architekt und Sta­tik­er.

Vorplanung

Die Ergeb­nisse der Grund­la­gen­er­mit­tlung liefern die Dat­en für die Vor­pla­nung. Nun zeich­net der Architekt die ver­schiede­nen Ansichts‑, Grun­driss- und Schnittskizzen. Viele Architek­tur­büros sind mit CAD-Pro­gram­men aus­ges­tat­tet, die eine 3‑D-Ansicht erstellen und so dem Bauher­rn das Baupro­jekt visuell verdeut­lichen kön­nen.

Aus diesen Skizzen sind für den Sta­tik­er die Bedin­gun­gen ersichtlich, die für eine fundierte Trag­w­erk­s­pla­nung wichtig sind. Eine oder mehrere Lösun­gen für ein über­ge­ord­netes Trag­w­erksys­tem wer­den nun erstellt. Dafür arbeit­et der Sta­tik­er mit dem Architek­ten und dem Bauher­rn eng zusam­men.

Entwurfsplanung

In dieser drit­ten Leis­tungsphase wird ein konkretes und stim­miges Pla­nungskonzept erar­beit­et. Nun wer­den die Fein­heit­en in den Bau­plan geze­ich­net, beispiel­sweise die Lage der Fen­ster, das Konzept der san­itären Ein­rich­tun­gen und die Art der Heizungsan­lage. Mit welchen Baustof­fen der Neubau erstellt wer­den soll, wird eben­falls fest­gelegt. Städte­bauliche Aspek­te wie die Geschosshöhe und die Form des Daches müssen berück­sichtigt wer­den. Eben­so fließen in die Entwurf­s­pla­nung bau­physikalis­che Punk­te wie Wärme- und Schallschutz mit ein. Bei der Gestal­tung des Daches ist wieder die Zusam­me­nar­beit von Architekt und Sta­tik­er gefragt. Damit der Dachstuhl den ver­schieden­sten Las­ten stand­hält, müssen die Berech­nun­gen von einem Trag­w­erk­s­plan­er vorgenom­men wer­den. Wird eine Gaube oder ein Dachfen­ster genehmigt oder ist das über­haupt möglich? Diese Fra­gen klären Sta­tik­er und Architekt mit dem Bauher­rn gemein­sam. Sollte später eine Pho­to­voltaikan­lage auf dem Dach geplant sein, berech­net der Sta­tik­er eine sichere Dachkon­struk­tion.

Genehmigungsplanung

Bei der Genehmi­gungs­pla­nung fügt der Architekt alle geforderten Unter­la­gen (je nach Lan­des­bauord­nung) dem Bauantrag bei. Dabei sind alle rechtlichen Vor­gaben zu erfüllen. Nur bau­vor­lage­berechtigte Per­so­n­en kön­nen die Genehmi­gungs­pla­nung erledi­gen. Bei Stre­it­igkeit­en mit den Nach­barn oder der Baube­hörde unter­stützt der Architekt den Bauher­rn.

Zu den geforderten Unter­la­gen für die Genehmi­gungs­pla­nung gehört eben­falls der sta­tis­che Nach­weis zur Stand­sicher­heit. Allerd­ings ist eine Sta­tik für ein Ein­fam­i­lien­haus nicht in jedem Bun­des­land von der Baube­hörde gefordert. In der jew­eili­gen Lan­des­bauord­nung ist dies fest­gelegt.

Ausführungsplanung

Bei der Aus­führungs­pla­nung wer­den Pläne erstellt, die den Handw­erk­ern am Neubau detail­lierte Angaben liefern. Die Konstruktions‑, Detail- und Aus­führungsze­ich­nun­gen sor­gen für einen rei­bungslosen Ablauf auf der Baustelle. Darin sehen die Handw­erk­er Details wie die Posi­tion der Steck­dosen, die Stärke der Mauer, die Fen­ster­auss­parun­gen und vieles mehr.

In diesem Pla­nung­sprozess erstellt der Sta­tik­er die Schal- und Bewehrungspläne für Beton­bauer und Mau­r­er. Als Grund­lage für die Abrech­nung und Bestel­lung gel­ten die Beton­stahllis­ten. Detailze­ich­nun­gen für Holzkon­struk­tio­nen und eventuell für Stahlkon­struk­tio­nen wer­den eben­falls ange­fer­tigt. Auch hier ist die Zusam­me­nar­beit zwis­chen Sta­tik­er und Architekt gefragt.

Vorbereitung für die Vergabe

In der Bauphase der Ver­gabevor­bere­itung erstellt der Architekt Leis­tungs­beschrei­bun­gen und holt von den einzel­nen Handw­erk­er­fir­men Ange­bote ein. Angesichts der Kosten will der eine oder andere Bauherr bes­timmte Arbeit­en vielle­icht selb­st erledi­gen. Aus rechtlichen Grün­den kön­nen aber beispiel­sweise die Heizungs‑, San­itär- und Elek­troar­beit­en von einem Laien nicht durchge­führt wer­den. Der Architekt berät den Bauher­rn über Eigen­leis­tun­gen, die er selb­st erledi­gen kann. Diese Leis­tun­gen vom Bauher­rn find­en bei der Ver­gabe Berück­sich­ti­gung.

Für die Ver­gabe der Dachkon­struk­tion arbeit­et der Architekt mit dem Sta­tik­er zusam­men. Die einzel­nen Zim­mere­run­ternehmen erhal­ten detail­lierte Über­sichts- und Detailze­ich­nun­gen des Dachstuhls und kön­nen anhand dieser Pläne das Ange­bot abgeben. Nur der Sta­tik­er kann die Richtigkeit des Ange­bots prüfen, da er genau weiß welche Mate­ri­alien in welch­er Menge nötig sind.

Fazit der Zusammenarbeit zwischen Architekt und Statiker beim Neubau

Die enge Zusam­me­nar­beit zwis­chen Architekt und Sta­tik­er ist bei einem Neubau enorm wichtig. Nur wenn sie rei­bungs­los funk­tion­iert, ist ein lück­en­los­er Ablauf des Bau­vorhabens gewährleis­tet. Sie ergänzen sich auf eine ein­fache Weise. Der Architekt will seine Visio­nen real­isieren und der Sta­tik­er erken­nt sofort eventuelle Prob­leme. Stand­sichere und geniale Häuser sind meist eine Koop­er­a­tion von Sta­tik­er und Architekt.

  • Verfasst am 11. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

    Dipl.-Ing. (FH)
    R. Sithamparanathan

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    Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

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    Christoph Ebbing

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