Entwurfsplanung beim Hausbau
Sie wollen ein Haus bauen und brauchen einen Bauplan? Dafür beauftragen Sie einen professionellen Planer, beispielsweise einen Architekten oder Statiker. Vergessen Sie Software-Lösungen, die im Internet angeboten werden. Für eine perfekte Entwurfsplanung fehlen Ihnen in der Regel die nötigen Kenntnisse und vor allem die architektonischen Planungs-Grundsätze. Was Sie allerdings Ihrem Architekten oder Statiker mitteilen können, sind Ihre Ideen und Wünsche. Der Fachplaner berücksichtigt Ihre Anregungen, soweit es bautechnisch möglich ist. Vielleicht finden Sie sogar ein Foto von Ihrem Traumhaus. Ihr Bauplaner ist letztendlich dafür zuständig, dass die örtlichen Gegebenheiten beachtet werden.
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Warum sollte ein Architekt oder Statiker Ihre Entwurfsplanung übernehmen?
Wenn ein professioneller Bauplaner die Entwurfsplanung übernimmt, haben Sie nur Vorteile. Er platziert Ihr Wunschhaus optimal im Grundstück. Die Räume des Neubaus werden so eingeteilt, dass Sie die Sonne bestens nutzen können. Ob der Bebauungsplan diese geplante Ausrichtung zulässt, erfahren Sie von Ihrem Architekten. Wenn Sie die Sonne für die Energiegewinnung nutzen wollen, ist das durchaus ein wichtiger Aspekt. Zudem werden Ihre Räume in der Größe so aufgeteilt, wie es Ihren Lebensgewohnheiten entspricht und wie Sie die Zimmer besser nutzen können. Der Grundriss wird effizient geplant und spart Ihnen dabei Kosten. Die ansprechende Optik kommt hierbei ebenfalls nicht zu kurz.
Die wichtigsten Vorteile kurz und knapp
- Sie erhalten eine Entwurfsplanung für ein Haus, die alle gesetzlichen Vorgaben und alle Bestimmungen des Bebauungsplans erfüllt.
- Ihre Entwurfsplanung berücksichtigt die Geldmittel, die Ihnen zur Verfügung stehen.
- Die Entwurfsplanung für Ihren Neubau ist eine wichtige Grundlage für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens. Hierbei werden auch die Wirtschaftlichkeit und das statische System berücksichtigt.
Der Entwurfsplan für Ihr Haus enthält bereits wichtige Details, damit Ihr Projekt stimmig und vor allem realisierbar ist. In diesem Plan sehen Sie ein fertiges Konzept, das alle Komponenten festlegt.
Die Mindestanforderungen und zusätzlichen Details einer Entwurfsplanung
In Deutschland hat jedes Bundesland seine eigene Bauordnung (LBO). Aus diesem Grund muss der Entwurfsplan die Mindestanforderungen der Bauvorlageverordnung des Bundeslandes beinhalten, in dem Sie bauen wollen. Für eine vollständige Entwurfsplanung sind allerdings noch zusätzliche Angaben erforderlich. Nachfolgend eine Übersicht der Mindestanforderungen:
Mindestanforderungen der Grundrisse
- Alle Wände und Aussteifungskerne sowie die Lage zur Nordrichtung des Gebäudes werden eingezeichnet.
- Alle Konstruktionselemente des Neubaus wie Treppen mit Angabe des Steigungsverhältnisses sind im Entwurfsplan enthalten.
- Die lichten Durchgangshöhen der Türen und Fenster sowie ihre Bewegungsrichtung und ihre Anordnung sind enthalten. Ebenso die Art der Verglasung gehört in die Entwurfsplanung.
- Alle Öffnungen und Schächte mit den Abmessungen sind anzugeben. Dazu gehören Licht- und Abfallschächte, alle sonstigen Schächte und Leitungen, Installationskanäle und ‑schächte, die Ver-und Entsorgungsleitungen, die Entwässerungsgrundleitungen sowie die Be- und Entlüftungsöffnungen. Sollten Sie einen Aufzug in Ihrem Gebäude einplanen, enthält die Entwurfsplanung den Aufzugsschacht mit Angabe der Grundfläche.
- Details der Feuerungsanlagen wie die eingebauten Feuerstätten, welcher Art sie sind und ihre Nennwärmeleistung gehören in den Plan. Anzugeben sind ebenfalls Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen oder ortsfeste Behälter für alle Brennstoffe. Der Architekt oder Statiker prüft die Wirtschaftlichkeit der Feuerungsanlagen hinsichtlich der Betriebs- und Wartungskosten.
- In der Entwurfsplanung werden zudem die Feuerlösch- und Feuermeldeeinrichtungen dargestellt, ebenso Wärme- und Rauchabzugsvorrichtungen.
- Feste Einrichtungen wie Duschen, Toiletten, Badewannen, Entwässerungseinrichtungen, Bodenläufe und Wasserentnahmestellen werden in den Entwurfsplan eingezeichnet.
Die Mindestanforderungen der Schnitte
Mit der Darstellung der Schnitte kann die gesamte Konstruktion hinsichtlich der Statik und der Funktion beurteilt werden. Dafür müssen die tragenden Teile im Entwurfsplan sichtbar sein. Dazu gehören die Decken, Dachkonstruktion und eventuell geplante Dachgauben sowie Treppen.
Folgende Bemaßungen müssen in der Entwurfsplanung enthalten sein. Die Vorgaben dazu stehen in den jeweiligen Landesbauordnungen:
- Die Höhenlage der Geschosse im Bezug zur Geländeoberfläche ist wichtig für Notfälle. Bei den tiefsten gelegenen Geschossen muss der Fluchtweg geplant werden. Bei den höchstgelegenen Geschossen müssen die Vorgaben für Rettungsmöglichkeiten im Falle eines Brandes erfüllt werden.
- Ebenso müssen im Entwurfsplan die Höhenmaße des natürlichen Geländeverlaufs und des höchsten Grundwasserstandes eingetragen werden.
- Die notwendigen Maße zur Bestimmung der Abstandsflächen und die lichten Raumhöhen sowie die Geschosshöhen sind einzutragen.
Bei den Schnitten sind weitere Darstellungen notwendig:
- Die Konstruktion des Daches und der Decken.
- Die Dachneigungen und Dachhöhen.
- Die Lüftungs- und Abgasanlagen.
- Die Art der Gründung des Neubaus und wie sich das Gebäude eventuell auf die umliegenden Nachbarbebauungen auswirkt.
- Der vorhandene und der geplante Geländeverlauf.
Die Mindestanforderungen der Ansichten
Die verwendeten Baustoffe müssen angegeben werden sowie die Farben nach dem Material-/Farb-Lichtkonzept von allen Blickrichtungen. Zudem müssen die Ansichten die künftige Geländeoberfläche mit Anschluss an die Erschließungswege enthalten.
Diese Details gehören in eine vollständige Entwurfsplanung
Je detailgenauer die Entwurfsplanung ist, desto mehr besteht die Chance, dass Ihr Bauvorhaben genehmigt wird. Die Entwurfszeichnungen zählen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als Leistungsphase drittens Bei der Entwurfsplanung muss Ihr Objektplaner die Koordination mit allen Beteiligten übernehmen und er verhandelt mit den Behörden über die Genehmigungsfähigkeit. Die Entwurfszeichnungen werden im Maßstab 1:100 erstellt.
Grundrisse – Zusätzliche Details zur vollständigen Entwurfsplanung
- Die Baustoffe werden angegeben. Sie müssen den geltenden DIN-Normen entsprechen und die Anforderungen des Brand‑, Wärme- und Schallschutzes erfüllen.
- Die Konstruktion der leichten Trennwände muss den Einbau der Türzargen und die Erfordernisse des Brand- und Schallschutzes erfüllen.
- Bei der Bemaßung der Grundrisse der Wanddicken und der Räume sollte sich der Architekt hinsichtlich der tragenden Teile mit dem Statiker abstimmen. Eventuell ist es sinnvoll, Fachplaner mit einzubeziehen, wenn es die Abmessungen der Aussparungen und Öffnungen betrifft. Diese Details sind in der Entwurfsplanung richtig darzustellen.
- Auch diese Maße gehören in die vollständige Entwurfsplanung: Lichtes Rohbaumaß, lichte Raumhöhe, die Höhe des Doppelbodens bzw. Hohlraumbodens, das Maß von abgehängten Decken und die Traufhöhe innen und außen.
- Ein Vorteil für die spätere Ausführungsplanung ist die Bezeichnung und Nummerierung aller Bauteile bereits in der Entwurfsplanung.
- Ebenso gehören diese Punkte in die Entwurfsplanung: Fußbodenaufbau mit Konstruktionshöhen, Heizflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen, vorhandener und geplanter Geländeverlauf und Installationsgruppen.
Schnitte – Zusätzliche Details zur vollständigen Entwurfsplanung
Auch die Darstellung der Schnitte muss noch ergänzt werden:
- Sind im Gebäude abgehängte Decken geplant, ist die gesamte Konstruktion und das Deckenraster in die Entwurfspläne einzuzeichnen. Notwendig sind auch die Angaben zur geplanten Beleuchtung, Gewicht und Material.
- Die Schnitte beinhalten noch folgende Details: Das Einzeichnen der Dachfenster, Regel- und Sonderaussparungen, wie die unterirdischen Bauteile geschützt werden, Revisionsschächte, Grund- und Anschlussleitungen sowie die Fall- und Entlüftungsleitungen.
Ansichten – Zusätzliche Details zur vollständigen Entwurfsplanung
Einige Ergänzungen bei den Ansichten gehören ebenfalls in die komplette Entwurfsplanung:
- Im Entwurfsplan finden Sie die Gliederung der Fassade, inklusive der Gebäudefugen. Unter anderem sind Angaben über Gewichte, Materialien und den geplanten Sonnenschutz enthalten.
- Die Dachüberstände fügt Ihr Architekt oder Statiker auch in den Entwurfsplan ein. Bei größeren Dachüberständen ist die natürliche Belichtung der Räume etwas eingeschränkt. Darauf macht Sie der Objektplaner aufmerksam.
- In den Ansichten sind ebenso der Geländeverlauf, die Dachrinne und Regenfallleitung, Fenster- und Türteilungen sowie Schornsteine und andere technische Aufbauten eingezeichnet.
- Ihr Architekt oder Statiker beachtet bei seinem Planungskonzept gestalterische, städtebauliche, technische und funktionale Aspekte. Dabei werden auch nicht die Bauphysik und die Wirtschaftlichkeit außer 8 gelassen. Besonders heutzutage wird die Verwendung Erneuerbarer Energien berücksichtigt und wie die Energie am besten rationell eingesetzt wird. Landschaftsökologische Anforderungen werden ebenso beachtet.
- Leistungen anderer Personen oder Unternehmen, die an der Planung fachlich beteiligt sind, werden integriert.
- Anschließend erfolgt die zeichnerische Darstellung des Entwurfs nach den oben genannten Vorgaben.
- Ihr Architekt oder Statiker verhandelt mit den Behörden und eventuell anderen Fachplanern, ob Ihr Neubau in dieser Form genehmigt werden kann.
- Ein grundlegender Punkt der Entwurfsplanung ist die Kostenberechnung. Sie ist von grundlegender Bedeutung und wird laut HOAI nach DIN 276 errechnet. Die vollständigen Entwurfs- und Detailpläne sind die Grundlage für diese Berechnung. Sie erhalten eine Kostenberechnung über Ihre vollständige, genehmigungsfähige und funktionsfähige Planung. Dennoch können sich unter gewissen Umständen Ihre anfangs berechneten Kosten ändern. Die geschieht dann, wenn Sie sich für eine Planungsänderung oder eine Nutzungsänderung entscheiden. Auch eine Flächenerhöhung, unvorhersehbare Konjunkturschwankungen und die regionale Marktsituation können für eine Abweichung der Kostenberechnung sorgen.
- Die Objektbeschreibung gehört ebenfalls zu Ihrer Entwurfsplanung. Die Gliederung orientiert sich an den einzelnen Punkten der Kostenberechnung. Es werden auch die Kosten beschrieben, die nicht unmittelbar aus den Zeichnungen ersichtlich sind, beispielsweise Materialien, Konstruktionsart oder technische Ausrüstung. Wie sich Ihr Neubau auf das Landschaftsbild und den Naturhaushalt auswirkt, steht ebenfalls in der Objektbeschreibung.
- Am Ende der gesamte Entwurfsplanung werden Ihnen sämtliche Dokumente übergeben. Dazu gehören die zeichnerische Darstellung und die Kostenberechnung. Auch Kopien der Planunterlagen und Aktennotizen von Besprechungen mit den Behörden und eventuell hinzugezogener Fachplaner erhalten Sie von Ihrem Architekten oder Statiker.
Verfasst am 12. März 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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