Rechte und Pflichten vom Statiker

Statiker:in als Bauexperte bzw. ‑expertin: Aufgaben, Rechte und Pflichten

Sobald es an die Sta­tik eines Gebäu­des geht, sind Bau­her­ren auf einen Sach­ver­stän­di­gen ange­wie­sen, damit ein Neu­bau oder ein geplan­ter Umbau rei­bungs­los und ohne schwer­wie­gen­de oder gar kost­spie­li­ge Kom­pli­ka­tio­nen durch­ge­führt wer­den kann. Der Sta­ti­ker steht dem Bau­her­ren bei des­sen Pro­jekt bei sta­tisch-kon­struk­ti­ven Belan­gen zur Sei­te. Er erstellt den Stand­si­cher­heits­nach­weis für Neu­bau­vor­ha­ben und unter­sucht Trag­wer­ke von Bestands­ge­bäu­den, bei­spiels­wei­se bei Modernisierungsmaßnahmen.

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Das sind die Einsatzgebiete eines Statikers

Die ein­zel­nen Auf­ga­ben­fel­der eines Sta­ti­kers sind viel­schich­tig. Sei­ne Tätig­keit kann bereits mit der Prü­fung sämt­li­cher Bau­un­ter­la­gen auf deren Voll­stän­dig­keit, Rich­tig­keit und die geplan­te Vor­ge­hens­wei­se des Bau­her­ren begin­nen. Bereits hier kann der Sta­ti­ker erken­nen, ob er gege­be­nen­falls Ver­bes­se­run­gen ein­brin­gen muss oder ob das Vor­ha­ben wie geplant rea­li­siert wer­den kann.

Grund­sätz­lich wer­den Sta­ti­ker vor allem in fol­gen­den Berei­chen beauftragt:

  • Stand­si­cher­heits­nach­weis und Beweh­rungs­plä­ne (Aus­füh­rungs­zeich­nung)
  • Wär­me­schutz­nach­wei­se nach EnEV
  • Schall­schutz- und Brandschutznachweise
  • Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung des Bodengutachtens
  • Bau­an­trä­ge
  • Ent­wäs­se­rungs­plä­ne
  • Bau­scha­den­be­gut­ach­tung

Im Neubau

Bei den meis­ten Neu­bau­pro­jek­ten ist zunächst ein Boden­gut­ach­ten vor Bau­be­ginn bzw. Bau­pla­nung uner­läss­lich. Die Beschaf­fen­heit des Unter­grun­des, auf dem das Gebäu­de errich­tet wer­den soll, wirkt sich letzt­end­lich auf die Trag­fä­hig­keit des Neu­baus aus. Hier kann der Sta­ti­ker dem Bau­herrn vor­ab mit Rat und Tat zur Sei­te ste­hen und einen pro­fes­sio­nel­le Boden­gut­ach­ter oder Geo­tech­ni­ker emp­feh­len. Es wird in einem sol­chem Gut­ach­ten auch geklärt, ob der Bau eines Kel­lers mög­lich ist oder zum Bei­spiel auf­grund eines zu hohen Grund­was­ser­spie­gels nicht rea­li­siert wer­den sollte.

Rich­tig aktiv wird der Sta­ti­ker dann im Zuge der Geneh­mi­gungs­pla­nung. Hier erstellt er neben der Sta­tik, auch die bau­tech­ni­schen Nach­wei­se zum Wärme‑, Schall‑, und Brand­schutz – je nach­dem was für das Bau­vor­ha­ben vom loka­len Bau­amt gefor­dert ist.

Im Altbau

Im Bestands­ge­bäu­de beur­teilt ein Sta­ti­ker im Vor­feld , ob eine Maß­nah­me zur Reno­vie­rung, Moder­ni­sie­rung oder Sanie­rung wie geplant umsetz­bar ist. Das Kon­sul­tie­ren des Exper­ten beim Haus­kauf ist vor allem dann sinn­voll, wenn Wand­durch­brü­che zur Raum­er­wei­te­rung oder Ände­run­gen am Dach (zum Bei­spiel der Aus­bau oder eine Auf­sto­ckung des Gebäu­des) vor­ge­nom­men wer­den sol­len. Der Sta­ti­ker prüft dabei, ob die zu ent­fer­nen­de Wand eine tra­gen­de ist und falls ja, wel­che Maß­nah­men ergrif­fen wer­den müs­sen, um die Trag­fä­hig­keit des Hau­ses wei­ter­hin gewähr­leis­ten zu kön­nen. Sol­len bei­spiels­wei­se Solar- oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen am Haus­dach mon­tiert wer­den, ver­schafft sich der Sta­ti­ker einen Ein­druck von der Beschaf­fen­heit des Daches und den Dach­bal­ken und ermit­telt ihre Trag­fä­hig­keit. Hier­bei spielt vor allem die Beschaf­fen­heit des Hol­zes der Dach­kon­struk­ti­on eine wesent­li­che Rolle.

Selbst bei der Anschaf­fung diver­ser schwer­las­ti­ger Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de kann zuvor ein Sta­ti­ker zu Rate gezo­gen wer­den. Dies geschieht häu­fig dann, wenn sich die Eigen­tü­mer eines älte­ren Hau­ses nicht sicher sind, ob die Kon­struk­ti­on ihres Gebäu­des dem Gewicht schwer­las­ti­ger Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de stand­hal­ten wür­de. Dar­un­ter zäh­len bei­spiels­wei­se Groß­rau­ma­qua­ri­en, Was­ser­bet­ten, Whirl­pools, Kla­vie­re oder Flü­gel. Hier prüft der Sta­ti­ker die Trag­fä­hig­keit der Kon­struk­ti­on anhand der ihm vor­lie­gen­den Bestands­sta­tik des Gebäudes.

Rechte und Pflichten 

Der Sta­ti­ker muss sich bei der Über­prü­fung eines bestimm­ten Sach­ver­hal­tes, für den er beauf­tragt wur­de, an die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten hal­ten. Dabei bleibt ihm kein Hand­lungs­spiel­raum, um dem Bau­her­ren auf jeden Fall grü­nes Licht für sein Pro­jekt zu geben. Des Wei­te­ren muss sich der Sta­ti­ker bei der Zusam­men­set­zung sei­ner Kos­ten an die Vor­ga­ben hal­ten, die in der Hono­rar­ord­nung für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re fest­ge­setzt sind.

Sta­ti­ker haben neben die­sen Pflich­ten auch das Recht, ein Bau­pro­jekt auf­grund von Män­geln oder feh­ler­haf­ten Unter­la­gen als nicht durch­führ­bar ein­zu­stu­fen. Für nach­träg­li­che Ände­run­gen in den Bau­plä­nen, die dem Sta­ti­ker nach der Ände­rung nicht vor­ge­legt wer­den, muss die­ser sich nicht ver­ant­wor­ten, bevor er nicht erneut vom Bau­her­ren mit einer aber­ma­li­gen Prü­fung die­ser Plä­ne beauf­tragt wur­de. Zudem ist der Sta­ti­ker auch nicht dazu ver­an­lasst, über den von ihm zu prü­fen­den Bereich hin­aus wei­te­re Gut­ach­ten zu erstellen.

Rät ein Sta­ti­ker von einer Bau­maß­nah­me ab, hat er den­noch das Recht auf die Zah­lung sei­nes Hono­rars für das Erstel­len sei­nes Gut­ach­tens und die dar­auf ver­wen­de­te Arbeitszeit.

Muss ein Statiker bei Baumaßnahmen hinzugezogen werden?

Ob eine Sta­ti­ker ver­pflich­tend ist, hängt davon ab, ob das Bau­vor­ha­ben geneh­mi­gungs­pflich­tig ist, in wel­chem Bun­des­land es liegt und wel­che Kom­ple­xi­tät dahin­ter steckt. Die Fra­ge ist somit nicht gene­rell zu beant­wor­ten. Bei­spiels­wei­se ist aber für den Neu­bau eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses bun­des­weit eine Sta­tik von einem Fach­mann zu erstel­len oder zumin­des­tens zu prüfen.

Aber selbst wenn die Inan­spruch­nah­me einer sta­ti­schen Leis­tung durch einen Sach­ver­stän­di­gen zwar frei­wil­lig ist, soll­ten Sie allei­ne schon aus haf­tungs­recht­li­chen Grün­den einen Fach­mann kon­sul­tie­ren. Dadurch wer­den erheb­li­che Schä­den ver­mie­den, deren Instand­set­zung rich­tig ins Geld gehen kön­nen. Dar­um nut­zen Sie lie­ber im Vor­feld die Sach­kennt­nis eines Statikers.

Was kostet ein Statiker?

Das Hono­rar für einen Sta­ti­ker ist in der soge­nann­ten Hono­rar­ord­nung für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re (kurz HOAI) fest­ge­legt. Nach die­ser Rege­lung setzt der Sta­ti­ker die Kos­ten­ab­rech­nung fest und muss sich dabei an die vom Gesetz vor­ge­ge­be­nen Min­dest- und Maxi­mal­ho­no­ra­re hal­ten. Aus die­sem Grund kön­nen die Kos­ten für die Sta­ti­ker­leis­tung von Sta­ti­ker zu Sta­ti­ker vari­ie­ren. Grund­sätz­lich set­zen sich die Kos­ten für einen Exper­ten als »anre­chen­ba­re Kos­ten« aus zwei Fak­to­ren zusam­men: Zu 55 % aus den Kos­ten für Bau­kon­struk­tio­nen und zu 10 % aus den Kos­ten für die tech­ni­schen Anla­gen eines Bauwerks.

  • Verfasst am 22. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Olaf S. Aus Melle

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    Ich habe nur ein, für mich, mit­tel­gro­ßes Bau­vor­ha­ben geplant, aber die Sta­tik war von allen Sta­tio­nen die schnells­te und prä­zis­te. Für so fiel rech­nen und schrei­ben war der Preis sehr gut. Die Mit­ar­bei­ter waren alle sehr freund­lich und haben mir noch gute Tipps mit auf den Weg gege­ben. Wei­ter so

    M. A.

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    Die Fir­ma wur­de mir von einem Bekann­ten emp­foh­len. Herr Sit­ham­par­a­nathan hat für mei­nen Neu­bau, MFH mit 13 WE, die Sta­tik und den Ener­gie­aus­weis erstellt. Das Preis-Leis­tungs­ver­hält­nis war top. Bei Rück­fra­gen stand Herr Sit­ham­par­a­nathan jeder­zeit mit prag­ma­ti­schen Lösun­gen zur Verfügung.Ich kann die Fir­ma jedem nur weiterempfehlen.

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    Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Energieberatung.

    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

    Dipl.-Ing. (FH)
    R. Sithamparanathan

    Ansprechpartner
    Energieberatung/Statik

    Diplom-Ingenieurin (FH)<br>Petra Döring

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    Petra Döring

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    Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

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    Master of Arts in Architecture<br>Eva Hufelschulte<br>

    M. A. in Architecture
    Eva Hufelschulte

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