Dachausbau mit oder ohne Statiker:in?
Viele Bauherren stellen sich die Frage: “Ich möchte mein Dachgeschoss ausbauen. Ist es notwendig einen Statiker zu beauftragen?”. Bauliche Abänderungen an Gebäuden (wie ein Dachausbau), ob privat oder öffentlich, sind vielfach an Genehmigungen gebunden. Gesetzliche Vorschriften sind zu beachten.
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Unter Umständen ist sogar eine Baugenehmigung erforderlich. Auskunft darüber erteilen die Landesbauämter und das Bauamt. Unabhängig davon ist die Beiziehung eines bautechnischen Experten unerlässlich. In welchen Fällen dies notwendig ist, ist Thema dieses Artikels.
Gesetzliche Vorschriften, die beim Dachausbau zu berücksichtigen sind
Es gibt keine landesweite Richtlinie, die Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Grundsätzlich ist der nachträgliche Ausbau des Dachbodens zur Wohnfläche eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Eine Baugenehmigung oder ein Verfahren zur Freistellung ist erforderlich. Ausgenommen sind Renovierungen und Instandsetzungen, die den baulichen Charakter des Hauses nicht verändern.
Die Behörde wird dem Bauvorhaben zustimmen, wenn:
- die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen nicht dagegen sprechen
- das Dach den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entspricht
- die Vorschriften des Brandschutzes (Brandschutzklasse, Feuerwiderstandsklasse) erfüllt sind.
Hier finden Sie Formulare des Bauamts Münster als Beispiel …
Ab wann ist ein Statiker beizuziehen?
Selbst wenn Ihr Bauvorhaben nicht genehmigungspflichtig ist, ist die Beiziehung eines Fachmannes anzuraten. Die zu erwartenden Flächenlasten auf den Boden, die Decke und die Dachkonstruktion wird ein Statiker als Tragwerksplaner am besten beurteilen.
In statischer Hinsicht sind reine Stauräume eher unbedenklich. Schwere Möbel, Sanitärräume, Küchen, bedingen größere Flächenlasten und beeinflussen die Statik des Hauses. Der Statiker wird die Eignung im Vorhinein prüfen, bei Bedarf ein Gutachten erstellen und die weitere Vorgangsweise abklären.
Welche statischen Anforderungen sind zu berücksichtigen
Es hängt nicht allein von den künftig eingebrachten Gegenständen und Möbeln ab, wenn man die statischen Auswirkungen betrachtet. Bauliche Veränderungen (Entfernen oder Einziehen von Wänden, neue Türdurchbrüche und Fenster, etc.) ändern das Gesamtgefüge des Bauwerks.
Überdies ist das Eigengewicht der Materialien zu berücksichtigen, das auf die bestehende Konstruktion drückt und eine zusätzliche Last darstellt. Neben dem zu erwartenden Gewicht, das die Decke künftig tragen wird, prüft der Statiker, ob eine Verstärkung der Dachbalken und ‑träger erforderlich ist. Ein Ausbau bedingt meist eine zusätzliche oder neue Dämmung und Innenverkleidung der Dachkonstruktion. Lasten bis zu 50 kg pro m² sind keine Seltenheit.
Welche Bauvorhaben sind genehmigungspflichtig?
Klarerweise ist so eine Frage, immer mit der Antwort verbunden, dass es Ländersache ist, welche Bauvorhaben eines Rechtsaktes bedürfen. Eine solche Genehmigung ist dem Grunde nach eine “baurechtliche Unbedenklichkeitserklärung” und bestätigt, dass das Bauvorhaben nicht in Widerspruch zu geltenden Vorschriften steht. Der Bauwerber hat einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung.
Die Grundlage des Verfahrens ist ein, von einem Planer erstellter, Bauantrag, der bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen ist. Neben den erforderlichen Unterlagen sind technische Nachweise zur Standsicherheit (Statik) und zum Wärme- und Schallschutz beizubringen.
Baugenehmigungen sind vorgeschrieben, wenn:
- die Dachneigung oder die Grundfläche verändert wird
- eine Dachterrasse oder Dachgauben geplant sind
- der Charakter des Hauses sich grundsätzlich ändert.
- zusätzliche Wohnfläche geschaffen wird (Nutzungsänderung)
Zusammenfassung und Fazit: Statiker beim Dachausbau
Bei allen Baumaßnahmen, die sich auf die Standsicherheit eines Gebäudes oder Teile davon auswirken, ist ein Statiker beizuziehen. Und zwar unabhängig von einer erforderlichen Baugenehmigung. Einen solchen Experten frühzeitig bei der Hand zu haben, schützt nicht nur vor späteren teuren Schadenersatzverfahren, wenn etwas passiert ist, sondern spart Kosten.
Einerseits ist es die gestalterische Kompetenz des Fachmannes, die zum Gelingen beiträgt, anderseits sind Kosteneinsparungen realistisch. So haben beispielsweise schon kleine Veränderungen an den Tragwerkskonstruktionen eine erhebliche Auswirkung auf die Materialkosten.
Laut den Landesbauordnungen erstellen Baustatiker die rechnerischen Nachweise zum Schall‑, Brand- und Wärmeschutz. Die Kosten sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure verbindlich geregelt.
Verfasst am 14. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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