Baugenehmigung mit Hilfe der Statiker:in beantragen?
Eine Baugenehmigung ist erforderlich, wenn ein neues Haus gebaut werden soll. Dies gilt auch für Gebäude, die gravierend umgebaut oder die für den Abriss geplant sind. Dafür werden entsprechende Baupläne gezeichnet, die nötigen Formulare unterschrieben und bei der Baubehörde eingereicht. Dies dürfen nur Personen erledigen, die bauvorlageberechtigt sind. Sie sind dann auch rechtlich verantwortlich für den Inhalt des Einreichungsplanes.
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Wer ist bauvorlageberechtigt?
In Deutschland gibt es zwei Arten der Bauvorlageberechtigung. Die große Bauvorlageberechtigung gilt für alle Bauwerke. Jedoch erhalten nur nachstehende Personen die große Bauvorlageberechtigung:
- Architekten – nur bei Mitgliedschaft in einer Architektenkammer
- Bauingenieure – nur bei Eintrag in der Ingenieurkammer als bauvorlageberechtigter Ingenieur. Ein Tragwerksplaner oder Statiker besitzt normalerweise eine Ausbildung als Bauingenieur. Wenn er also zudem als bauvorlageberechtigter Ingenieur eingetragen ist, kann er ebenso den Bauplan erstellen, unterzeichnen und bei den Behörden einreichen.
Die kleine Bauvorlageberechtigung gilt nur in folgenden Bundesländern:
Folgende Personen erhalten die kleine Bauvorlageberechtigung:
- Bautechniker
- Architekten und Innenarchitekten
- Handwerksmeister im Baugewerbe (Maurer, Zimmerer usw.)
- Bauingenieure – kein Eintrag in der Ingenieurkammer als bauvorlageberechtigt
Die kleine Bauvorlageberechtigung gilt für folgende Bauwerke:
- Garagen – maximal 200 m² Nutzfläche
- Wohngebäude – maximal zwei Wohneinheiten und höchstens 200 m² Wohnfläche
- Landwirtschaftliche Betriebsgebäude – maximal 200 m² Brutto-Grundfläche (Erdgeschoss) – nur Gebäudeklasse 1 bis 3
- Gewerbliche Gebäude – maximal ein Geschoss, maximal 3 Meter Wandhöhe, max 200 m² Brutto-Geschossfläche
Bei welcher Behörde muss der Bauantrag eingereicht werden?
Der Bauantrag muss bei der Gemeinde eingereicht werden, wo das zu bebauende Grundstück liegt. Die Formulare dafür sind amtlich vorgeschrieben und sind im Buchhandel oder über das Internet erhältlich. Unterschriften sind vom Bauherrn und vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, beispielsweise einem Statiker oder einem Architekten, gefordert. Der Bauantrag enthält unter anderem Bauzeichnungen, Baubeschreibung sowie Lageplan und ist in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde abzugeben.
Wann erteilt grundsätzlich die Gemeinde die Baugenehmigung?
Wenn das Grundstück innerhalb eines Bebauungsplanes liegt, sich der Statiker oder das Architektenbüro an die Vorgaben hält und die Erschließung sichergestellt ist, wird für das Bauprojekt fast immer eine Baugenehmigung erteilt. Der Bebauungsplan legt fest, welches Haus gebaut werden darf – ein-oder zweistöckig – Blockhaus oder Stadtvilla – Sattel- oder Flachdach?
Wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist, sollte der Neubau im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen. Eine Baugenehmigung ist dann aber nicht immer sicher, auch wenn die Erschließung gesichert ist. Faktoren wie die Gemeindesatzung, die Bauordnung des Bundeslandes, die Art der Umgebung und wo das Baugebiet liegt, spielen hier eine Rolle. Schwierig wird es, wenn das Baugrundstück im Außenbereich liegt.
Nachdem die Gemeinde die Genehmigung für das Bauvorhaben erteilt hat, wird der Bauantrag an das zuständige Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet. Der jeweilige Sachbearbeiter prüft dann die Unterlagen und erteilt dann die endgültige Baugenehmigung oder auch nicht.
Welche Formulare müssen im Bauantrag enthalten sein?
Da jedes Bundesland eine eigene Bauordnung hat, können auch die geforderten Bauunterlagen der Bauaufsichtsbehörde von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Der Statiker oder Architekt, als bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, weiß genau welche Unterlagen in den Bauantrag gehören. Eine sichere Auskunftsquelle sind jedoch immer die Gemeinden und Landratsämter.
Diese Unterlagen für den Bauantrag sind in jedem Bundesland gleich:
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Berechnungen zur unbebauten und bebauten Grundstücksfläche
- Berechnungen der Rohbau- und Gesamtkosten
- Sicherheitsnachweise
- Unterschrift
Was passiert nach Einreichung des Bauantrages?
Nachdem der Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht wurde, prüft das Bauamt den Bauantrag auf Vollständigkeit. Sollte etwas fehlen, erhält der Bauherr eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Belege. Sobald alle Unterlagen vollständig sind, geht eine Eingangsbestätigung an den Bauherrn.
In der Regel erfolgt der genehmigte Baubescheid innerhalb von zwei Monaten. In dieser Zeit kann es sein, dass die Bauaufsichtsbehörde mit den eingereichten Bauplänen des Statikers nicht einverstanden ist und Änderungen verlangt.
Wie hoch sind die Kosten einer Baugenehmigung?
Die Kosten der Baugenehmigung bei den Behörden sind in der kommunalen Gebührenordnung geregelt und sind in jedem Bundesland verschieden. Normalerweise wird zur Berechnung der Gebühren ein % des Bauwertes veranschlagt. Somit muss bei einem Einfamilienhaus (EFH) ca. mit 1.000 bis 2.000 € Kosten für den Bauantrag gerechnet werden.
Zu den Kosten einer Baugenehmigung gehören im weiten Sinne auch die Bauplanung, die Statik und die Bearbeitung des Bauantrages. Dies wird alles nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet. Die Berechnung ist ziemlich komplex, bewegt sich aber immer zwischen den Beträgen der Mindest- und Maximalhonorare.
Gültigkeit der Baugenehmigung
Auch ein genehmigter Bauplan ist nicht unendlich gültig. Innerhalb von 3 Jahren nach Genehmigung muss die Ausführung des Bauvorhabens beginnen, ansonsten erlischt die Genehmigung des Bauantrages.
Die Möglichkeit einer Bauvoranfrage
Wenn Zweifel an der Genehmigung des Bauantrages bestehen, was oftmals beim Fehlen eines Bebauungsplanes auftritt, gibt es die Möglichkeit das kleine Genehmigungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dieses Verfahren als Bauvoranfrage bezeichnet.
Bevor man mit der Bauvoranfrage beginnt, ist es sinnvoll sich bei der Baubehörde im Vorfeld über Besonderheiten aufklären zu lassen. Aufgrund der komplexen Sachlage sollte diese Anfrage der Statiker oder Architekt stellen. Eine Vollmacht des Grundstückseigentümers oder des Kaufinteressenten des Grundstücks ist dazu notwendig.
Die Baubehörde gibt Auskunft, welche Formulare für die Bauvoranfrage benötigt werden, ansonsten sind es in der Regel folgende Formulare – erhältlich auf der Website der Baubehörde:
- Bauvoranfrage-Formular – vollständig ausgefüllt (Angaben zum Grundstück, Maße und Gebäudeklasse, Art des Bauvorhabens, Name des oder der Bauherren, Entwurfsverfasser)
- Katalog mit den zu klärenden Fragen
- Aktueller Liegenschaftsplan
- Bauzeichnung (Grundriss, Ansichten, Schnitte, wichtigste Maße des Gebäudes)
- Formlose Bau- und Nutzungsbeschreibung
- Angabe zur Berechnung des Bruttorauminhalts
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis – falls auf dem Grundstück eine Baulast liegt
Die Kosten der Bauvoranfrage sind wie die Kosten des Bauantrages bei jedem Bundesland verschieden. Auch hier werden ca. ein % der Baukosten berechnet. Berücksichtigt werden unter anderem ebenso wie hoch der Prüfungsumfang des geplanten Bauprojektes ist.
Verfasst am 17. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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