Schneller und günstiger zu Bauland? Das Baulandmobilisierungsgesetz
Die Baubranche in Deutschland boomt. Trotzdem warten viele Bauherren lange auf einen geeigneten Bauplatz. Diesem Missstand möchte die Bundesregierung nun mit dem Baulandmobilisierungsgesetz entgegenwirken.
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Die Kernpunkte des Baulandmobilisierungsgesetzes
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält mehrere Aspekte. Die konkreten Vorschläge wurden gemeinsam mit verschiedenen Expertengremien erarbeitet. Die Entwürfe stammen zum Beispiel von der Baulandkommission. Zudem sollen Beschlüsse des Wohngipfels 2018 umgesetzt werden. Folgende Maßnahmen finden sich im Baulandmobilisierungsgesetz wieder:
- Erleichterungen für geplante Bauten im Innen- und Außenbereich
- Leichtere Mobilisierung von Bauflächen durch die Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte
- Verschärfung des Baugebots in Regionen mit hoher Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt
- Schaffung eines neuen Typs für Bebauungsgebiete: Dörfliches Wohnen
- Mehr Flexibilität bei Obergrenzen zur Bebauung
Außerdem enthält der Entwurf einige weitere Vorschläge, die zum Beispiel der Innenentwicklung von Städten neue Impulse geben sollen. Auch zu städtebaulichen Maßnahmen sind einige Ideen festgehalten worden. Wer ein Einfamilienhaus (EFH) bauen möchte, bleibt davon jedoch eher unberührt.
Wichtige Änderungen für Bauherren im Detail
Die vorgeschlagenen Maßnahmen der Bundesregierung betreffen verschiedene Beteiligte der Baubranche. Besonders interessiert dürften potentielle Bauherren die Neuerungen aufgenommen haben. Für sie gibt es gleich mehrere relevante Punkte im Baulandmobilisierungsgesetz. Grundsätzlich soll es ihnen erleichtert werden, einen Bau zu beginnen. Ferner ist das Ziel der Bundesregierung, Bauland in Deutschland günstiger zu machen. Die folgende Betrachtung im Detail zeigt, wie diese Ziele erreicht werden sollen.
Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich
Wer auf der Suche nach einem geeigneten Bauplatz für das eigene Einfamilienhaus ist, erkundet die Region oft aus Eigeninitiative. Dabei fällt auf, dass gerade am Ortsrand häufig Platz vorhanden ist, dieser aber nicht als Bauland zur Verfügung steht. Hintergrund ist das relativ aufwendige Verfahren – Umweltprüfung und Ausgleichsflächen für den Naturschutz sind nur zwei Stichworte. Für Flächen am Ortsrand sollen diese Hürden nun deutlich abgebaut werden. Konkret geht es um Areale von bis zu 10.000 m², die sich an bebaute Ortsteile anschließen. Das dürfte vor allem in ländlichen Regionen – etwa im Umland großer Städte – neue Möglichkeiten eröffnen. Auch im Innenbereich, also bezüglich Flächen im Kerngebiet von Gemeinden, sind Erleichterungen geplant.
Neue Baugebietskategorie: Dörfliches Wohngebiet
Ergänzend zu den oben genannten Maßnahmen wird mit dem Baulandmobilisierungsgesetz eine neue Baugebietskategorie geschaffen. Das sogenannte Dörfliche Wohngebiet soll ebenfalls Bauland mobilisieren. Nach dem aktuellen Entwurf ist geplant, hier Wohnbebauung in Nachbarschaft von landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen zu ermöglichen. Potential haben hier vor allem Orte, in denen die Landwirtschaft eine große Rolle spielt.
Verschärftes Baugebot
Das Baulandmobilisierungsgesetz sieht außerdem eine erweiterte Anwendung des Baugebots in Regionen vor, in denen akuter Wohnungsmangel herrscht. Kern dieser Maßnahme ist es, Grundstückeigentümer innerhalb einer bestimmten Frist zum Neubau von Wohnraum zu verpflichten. Solche Regelungen kommen in einigen Gegenden bereits zur Anwendung. In der Praxis betrifft das Baugebot vor allem Bauherren, die ein Grundstück erworben haben und dies dann innerhalb einer bestimmten Zeit bebauen müssen.
Das Baugebot ist allerdings nicht strikt formuliert. Der aktuelle Entwurf sieht einige Ausnahmen vor. Eine davon betrifft Grundstücke, die vom Eigentümer zur Alterssicherung erworben wurden.
Streitpunkt Umwandlungsverbot
Ein umstrittener Aspekt des Baulandmobilisierungsgesetzes ist das Umwandlungsverbot. Es sieht vor, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu erschweren. Konkret sollen Eigentümer eine Genehmigung benötigen, um Wohnraum umzuwandeln. Gelten würde die Maßnahme in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Welche das sind, wird von den jeweiligen Landesregierungen festgelegt. Hinter dem Umwandlungsverbot steht die Absicht, mietbaren Wohnraum zu erhalten und bezahlbar zu machen. Allerdings hat diese Maßnahme Kritiker. Sie bemängeln unter anderem, dass damit potentielle Bauherren von Mietwohnungen abgeschreckt würden.
Hintergrund: Bauen in Deutschland zu langsam und zu teuer
Der politische Hintergrund für das Baulandmobilisierungsgesetz ist die Situation der Baubranche in Deutschland. Diese ist einerseits eine treibende wirtschaftliche Kraft – nach Aussage der Bundesregierung wurden allein im Jahr 2019 430 Milliarden € in diesem Bereich investiert. Zum Vergleich: Diese Summe übersteigt den gesamten Bundeshaushalt. Auf der anderen Seite suchen viele Bauherren vergeblich ein passendes Grundstück. Gerade in der Nähe von Ballungszentren gibt es oftmals deutlich mehr Bewerber als Bauplätze. Wer ein geeignetes Stück Land gefunden hat, muss dann in vielen Fällen noch lange auf die Baugenehmigung warten. Diese Gesamtsituation soll durch das Gesetz verbessert werden.
Verfasst am 16. Juli 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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