Was ist eine Bauvorlageberechtigung?
Sie möchten einen Bauantrag stellen und suchen einen geeigneten Partner. Entgegen der vorherrschenden Meinung vieler Akteure können, müssen Sie rechtlich gesehen sich nicht zwingend an einen Architekten wenden. In den Bauordnungen wird vielmehr von einem Bauvorlageberechtigten gesprochen. Wir möchten Ihnen erklären, was man unter einer Bauvorlageberechtigung verstehen muss und an wen Sie sich in der Praxis wenden können.
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Was ist eine Bauvorlageberechtigung?
Eine Bauvorlageberechtigung benötigen diejenigen, die gemeinsam mit Ihnen einen Bauantrag stellen. Ein Bauantrag wird für die Baugenehmigung Ihres Bauvorhabens benötigt. Die Bauvorlageberechtigung soll sicherstellen, dass ihr Ansprechpartner ausreichend Fachwissen und Erfahrung nachweisen kann, um ein Gebäude in Ihrem und im Interesse der Öffentlichkeit zu planen.
Wer ist bauvorlageberechtigt?
Bauvorlageberechtigt sind in der Regel Architekten und (Bau-)Ingenieure, die in der Ingenieurs‑, bzw. Architektenkammer in eine spezielle Liste eingetragen sind. Für die Eintragung ist je nach Bundesland, eine Mitgliedschaft, sowie Berufserfahrung in mehreren Phasen eines Bauprojektes notwendig. Es können auch Erfahrungen in der Entwurfsplanung in unterschiedlichen Detailstufen, sowie die Übernahme von Bauleitungsaufgaben dazu gehören. In einigen Bundesländern gibt es für weniger komplexe Bauprojekte Ausnahmen für nicht eingetragene Ingenieure, sowie für Handwerksmeister und Bautechniker. Auch Innenarchitekten werden als bauvorlageberechtigt angesehen.
Welche Kritik wird am Berechtigungsverfahren geübt?
Unter Praktikern wird das Berechtigungsverfahren kritisiert, weil eine am Markt immer stärkere Spezialisierung dazu geführt hat, dass Architekten den Bauherren in der Praxis gar nicht mehr über den gesamten Bauablauf begleiten. Dies führt dazu, dass viele Architekten gar nicht mehr in der Bauleitung arbeiten. Man munkelt, dass die notwendigen Referenznachweise von Firmenchefs unterschrieben und bei der Kammer eingereicht werden. Aus Bauherrensicht ist die fehlende Erfahrung auf der Baustelle als kritisch zu bewerten. Eine gesonderte Prüfung über die tatsächlichen Kenntnisse der Architekten, beispielsweise über wirtschaftliche und baukonstruktive Inhalte findet bei der Aufnahme in die Architektenkammer nicht statt.
Wo arbeiten Bauvorlageberechtigte?
Bauvorlageberechtigte arbeiten klassisch in Architektur‑, oder Ingenieurbüros, bei Generalplaner, Generalübernehmer und bei Bauträgern. Als Bauherr haben Sie somit vielfältige Möglichkeiten, einen geeigneten Ansprechpartner für Ihr Bauvorhaben zu finden.
Gilt eine Bauvorlageberechtigung bundesweit?
Die Bauvorlageberechtigung wird in den Architekten- und Ingenieurkammern der einzelnen Bundesländer erteilt. In den meisten Bundesländern wird die Bauvorlageberechtigung gegenseitig akzeptiert. Im Zweifel sollten Sie als Bauherr Ihren Ansprechpartner über einen entsprechenden Nachweis bitten. Im digitalen Zeitalter sollte dies keine Herausforderung mehr darstellen.
Fazit: Bauvorlageberechtigung als Qualitätssiegel
Die Beauftragung eines Bauvorlageberechtigten wird von Bauherren zum Teil als unvermeidliches Übel im Bauprozess wahrgenommen. Die Bauvorlageberechtigung gilt, trotz aller Kritik am Verfahren, weiterhin als wichtigstes Qualitätssiegel und Nachweis der fachlichen Eignung und Erfahrung. Der Qualitätsgedanken ist nach jetzigem Stand der Dinge also bestmöglich geschützt, wohingegen aus Bauherrensicht jedoch mehr Transparenz hinsichtlich der Preisvorstellungen vorherrschen könnte. Nur so können unserer Meinung nach Bauherren auch einschätzen, ob es sich um ein teures, oder günstiges Angebot handelt. In der Theorie liefert die HOAI Vergleichswerte (ist jedoch für unerfahrende Bauherrn schwer zu verstehen), in der Praxis schafft ein Angebotsvergleich abhilfe.
Verfasst am 28. Januar 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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