Was ist ein Baulastenverzeichnis?
Wer eine Bestandsimmobilie erwerben möchte, ist vor allem mit der Einsicht in das Baulastenverzeichnis des Grundstücks gut beraten, denn in diesem Dokument sind die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen festgelegt, die auf dem Grundstück liegen. Mit Ausnahme des Bundeslandes Bayern, das ein solches Baulastenverzeichnis nicht führt, können in allen übrigen Bundesländern Einsichten verlangt werden. Dabei fungiert das Baulastenverzeichnis ergänzend zum Grundbuch und beinhaltet unter anderem Punkte wie das Wegerecht des Nachbarn, eine Abstandsflächenbaulast, in der geregelt ist, wie viel Abstand zum Nachbarn vorliegen muss oder eine Stellplatzbaulast, falls ein Nachbar eine Stellfläche auf dem Grundstück eines anderen Eigentümers in Anspruch nimmt.
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Worin liegt der Unterschied zwischen Baulastenverzeichnis und Grundbuch?
Im Grundbuch sind die privaten Eigentumsverhältnisse und die Rechte Dritter festgehalten, die ein Grundstück und eine Immobilie betreffen. Darunter fällt zum Beispiel auch die Grundschuld. Im Baulastenverzeichnis hingegen sind die Lasten, also die Verpflichtungen verzeichnet, die der Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde hat. Hier wird aufgeführt, welche Faktoren dieser unterlassen, dulden oder machen muss.
Wo kann in das Baulastenverzeichnis eingesehen werden?
Beim zuständigen Bauamt kann ein formloser Antrag auf die Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragt werden. Ob dafür im Vorfeld bestimmte Unterlagen vorgelegt werden müssen, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.
Allerdings wird ein Auszug oder die Gewährung zur Einsicht in das Baulastenverzeichnis nur bei berechtigtem Interesse gewährt, hierunter fällt vor allem das Kaufinteresse. Kaufinteressenten können den aktuellen Eigentümer oder den bevollmächtigten Makler darum bitten, einen Auszug aus dem Verzeichnis zu beantragen, um vor dem Kauf in Erfahrung zu bringen, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen mit dem Erwerb der Immobilie einhergehen.
Warum ist die Einsicht ins Baulastenverzeichnis wichtig?
Besteht Kaufinteresse an einer Immobilie, sollte man bereits im Vorhinein wissen, welche Rechte und Pflichten mit diesem Objekt in Verbindung stehen. Auf diese Weise kommt es nicht zu bösen Überraschungen, wenn beispielsweise der Nachbar plötzlich das eigene Grundstück kreuzt. Grundstücksverkäufer sowie Notare sind nicht dazu verpflichtet, den Inhalt eines Baulastenverzeichnisses offenzulegen, sie sind allenfalls dazu verpflichtet, über die Existenz eines solchen hinzuweisen.
Wie entsteht eine Baulast?
Durch die Beantragung einer Baugenehmigung auf einem Grundstück verpflichtet sich der neue Eigentümer gegenüber der zuständigen Behörde, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen er mit der Bebauung des Grundstücks eingeht. Somit erhält er die Baugenehmigung und im Zuge dessen entstehen die maßgeblichen Baulasten.
Kann ein Eintrag gelöscht werden?
Unter bestimmten Umständen kann eine Löschung erfolgen. Wichtig dabei ist, dass bei dem zu löschenden Punkt kein öffentliches Interesse mehr besteht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Vereinigungsbaulast aufgelöst werden soll. D. h., wenn zwei Parteien sich dazu entschlossen haben, ihre beiden einzelnen Grundstücke zu einem zusammenzuschließen, der neue Eigentümer damit aber nicht mehr einverstanden ist, kann dieser einen Antrag bei der Behörde auf die Löschung stellen.
Verfasst am 4. August 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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