Was ist ein Bebauungsplan?
Wenn Sie ein Haus bauen wollen, werden Sie gewiss mit dem Wort Bebauungsplan konfrontiert. Jedoch wissen die wenigsten, wozu man ihn braucht und was genau enthalten ist. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Fakten.
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Definition vom Bebauungsplan
Laut § 1 Abs. 3 deutsches Baugesetzbuch (BauBG) haben die Gemeinden eine Planungsbefugnis und ein Planungsrecht und sind deshalb für die Bauleitpläne zuständig. Dazu gehören der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Somit ist jede Gemeinde für das städtebauliche Konzept verantwortlich. Zunächst wird in einer Satzung festgelegt, welche Flächen wie genutzt werden.
Der Bebauungsplan legt also fest, auf welche Art und Weise gebaut werden darf. In der Regel wird der Bebauungsplan für eine Grundstücksgruppe oder einen Ortsteil des Gemeindegebiets festgelegt. Eine Gemeinde oder Stadt kann also mehrere Bebauungspläne haben. Damit ist gewährleistet, dass nicht jeder so baut, wie er gerade Lust dazu hat und das Stadt- oder Gemeindebild ein harmonisches Bild bietet. Somit werden auch Flächen freigehalten, beispielsweise für einen Spielplatz oder eine Grünanlage.
Die Ziele vom Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan besteht aus zwei Teilen. Teil A beinhaltet Planzeichnungen im Maßstab 1:500 oder 1:1000. Grundlage dafür sind die amtlichen Flurkarten. Teil B besteht aus dem Text. Eine gesetzliche Regelung, dass ein Bebauungsplan Planzeichnungen enthalten muss, besteht nicht. Er ist auch nur mit Text gültig. Wenn Sie in einem Gebiet bauen wollen, das über einen Bebauungsplan verfügt, sind Sie verpflichtet, sich an die Vorgaben zu halten.
Ein Bebauungsplan soll nach § 1 Abs. 5 BauBG verschiedene Ziele beachten:
- Die nachhaltige städtebauliche Entwicklung muss gewährleistet sein. Wirtschaftliche, soziale und umweltschützende Aspekt liegen besonders im Fokus.
- Der Klimaschutz muss gefördert werden.
- Eine menschenwürdige Umgebung muss gewährleistet sein.
- Die sozialgerechte Bodennutzung, die dem Allgemeinwohl dient, muss gewährleistet sein.
- Die städtebauliche Gestalt und die baukulturellen Landschafts- und Ortsbilder sind zu erhalten.
Ein Bebauungsplan muss den Umweltschutz berücksichtigen und wirft diese Fragen auf:
- Wie werden Emissionen vermieden?
- Wie wirkt sich die Bebauung in diesem Gebiet auf den Menschen und seine Gesundheit aus oder auf die Kulturgüter und die Gesamtbevölkerung.
- Welche Auswirkungen hat die Bebauung auf Boden, Klima, Luft, Pflanzen, Wasser und Tiere?
- Wie können erneuerbare Energien genutzt werden?
- Wie lässt sich die Bebauung mit dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbaren?
Weitere Ziele des Bebauungsplanes, die berücksichtigt werden müssen:
- Wohnbedürfnisse sowie kulturelle und soziale Bedürfnisse der Bevölkerung
- Belange der Wirtschaft, der Verteidigung, des Zivilschutzes, des Personen- und Güterverkehrs, des Denkmalschutzes, der Baukultur, des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes.
- Anforderungen an gesunde Arbeits- und Wohnverhältnisse.
- Erneuerung, Erhaltung, Umbau und Fortentwicklung bestehender Ortsteile, inklusive Versorgungsbereiche.
- Ergebnisse des städtebaulichen Entwicklungskonzepts.
- Erfordernisse für Seelsorge und Gottesdienste.
Was steht im Bebauungsplan?
Die Bebauungspläne für die jeweiligen Ortsteile ihrer Gemeinde oder Stadt zeigen an wo gebaut werden darf und wo die Grünflächen sind. Auch Parkflächen und geschützte Flächen können Sie sehen.
Art der Nutzung
Hier legt die Gemeinde fest, ob der Gemeindeteil ein reines Wohngebiet ist oder ob es als Industrie- oder Gewerbegebiet ausgewiesen wird. Ein Mischgebiet, in dem es Gewerbe und Wohngebäude gibt, ist ebenfalls möglich.
Umfang und Größe der Bebauung
Im Bebauungsplan ist geregelt, wie viel des Grundstücks Sie bebauen dürfen, ebenso wird die Geschossfläche angegeben. Bezeichnet wird das mit einer Zahl, beispielsweise 0,5. Sollte Ihr Grundstück also 800 m² groß sein, dürfen Sie nur 400 m² bebauen.
Art der Bebauung
Hier sehen Sie die geplante Bauweise. Bei einer offenen Bauweise steht jedes Haus frei in seinem Grundstück. Die geschlossene Bauweise bezeichnet, dass die Häuser aneinander gebaut sind, wie es bei Reihenhäusern zu sehen ist. Manchmal sieht ein Bebauungsplan noch weitere Bauweisen vor. So kann es durchaus sein, dass in Ihrem Gebiet nur Doppelhäuser genehmigt werden. Auch die Farben und Materialien, die Sie bei Ihrem Haus verwenden dürfen, können im Bebauungsplan vorgeschrieben sein.
Welches Dach und welche Farbe?
Der Bebauungsplan eines Stadt- oder Gemeindegebietes legt die Dachform fest. So kann es sein, dass in Ihrem Baugebiet nur ein Walmdach, Flachdach oder Satteldach erlaubt ist. Sobald Maße angegeben sind, müssen Sie sich daran halten. Gemeint sind die Traufhöhe, Firsthöhe und die Dachneigung. Die Firsthöhe wird in Metern angeben und bezeichnet die maximale Höhe zwischen Boden und First. Die Traufhöhe ist die Höhe zwischen Dachhaut und Boden in Metern und unterscheidet zwischen Tal- und Hangseite. Die Dachneigung ist von der Dachform abhängig und wird in Grad angegeben.
Weitere Vorgaben im Bebauungsplan
Ein weiterer Punkt im Bebauungsplan ist die Regelung der Abstandsflächen. Das Maß ist zwar in den jeweiligen Landesbauordnungen definiert, aber eine einheitliche Lösung gibt es bisher noch nicht. Als Abstandsfläche wird der Abstand von Ihrem Gebäude bis zum Nachbargrundstück gemessen. Hierbei geht es natürlich in erster Linie um den Brandschutz. Aber auch die unangemessene Beschattung des Grundstücks vom Nachbar oder dass es optisch eingeengt wird, ist ein Merkmal für die Abstandsflächen. Wie viele Meter Ihr Haus vom Nachbargrundstück stehen muss, kann im Bebauungsplan festgelegt werden.
Im Bebauungsplan wird ebenfalls die Baugrenze festgelegt, die nicht identisch mit der Grundstücksgrenze ist. Sie wird blau dargestellt. Ihr Gebäude darf also diese festgelegte Baugrenze nicht überschreiten. Ein kleines Vortreten von Gebäudeteilen kann eventuell erlaubt werden. Dies ist allerdings in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Grundsätzlich wird hier Ihr Nachbar geschützt und Sie von Ihrem Nachbarn und es werden damit gravierende Beeinträchtigung von Licht und Sonne vermieden. Ebenso sollten damit erhaltenswerte Bäume geschützt werden, soweit sie auf dem Nachbargrundstück stehen.
Die Baulinie wird im Bebauungsplan rot eingezeichnet. Sie wird von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt festgelegt, damit sich das Städtebild einheitlich und harmonisch darstellt. Ein gutes Beispiel ist auch die Straßenflucht, denn diese Baulinie regelt die Grenzen der öffentlichen Straße zu Ihrem Grundstück. Die Baulinie bezeichnet beispielsweise, dass alle Gebäude 4 Meter vom Straßenrand entfernt sein müssen.
Ein weiterer Begriff aus dem Bebauungsplan ist das Baufenster. Hierbei handelt es sich um 4 Linien, die Ihr Grundstück umschließen. Ihr Gebäude muss in jedem Fall innerhalb dieser Linien stehen. Die Baugrenze und die Baulinie müssen ebenfalls beachtet werden.
In einigen Bebauungsplänen kann es sein, dass Baulasten eingetragen sind. Dabei handelt es sich um Sonderrechte, die im Grundbuch eingetragen werden. Ein Beispiel dafür sind Leitungsrechte oder Wegerechte.
Verfasst am 15. Oktober 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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