Bauphysiker erstellen Nachweise beim Hausbau

Bauphysiker:in und Baustatiker:in im Vergleich

Sowohl der Baus­ta­tik­er als auch der Bau­physik­er sind bei Bau­vorhaben sowie Umbau- bzw. Mod­ernisierungs­maß­nah­men uner­lässlich.

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Ver­all­ge­mein­ernd lässt sich sagen, dass der Baus­ta­tik­er für die Sta­tik, also die Wirkung von Kräften auf die Trag­w­erke eines Gebäudes, zuständig ist. Der Bau­physik­er hinge­gen konzen­tri­ert sich bei sein­er Tätigkeit auf die physikalis­chen Ein­wirkun­gen auf das Gebäude. Was genau im Einzel­nen die Auf­gaben­felder eines Sta­tik­ers und eines Bau­physik­ers sind, erfahren Sie im Fol­gen­dem genauer erk­lärt.

Die Aufgabenbereiche des Baustatikers

Für die Errich­tung eines Gebäudes wird vor der Bauphase der Baus­ta­tik­er in das Pro­jekt mit ein­be­zo­gen. Dieser berech­net und erstellt entsprechende Pläne zur Sta­tik eines Objek­tes. Damit wird die Belas­tung des Trag­w­erks doku­men­tiert und die Tragfähigkeit gewährleis­tet. Die Werte ermit­telt er aus den Bau­plä­nen des vom Bauher­rn beauf­tragten Architek­ten. Anhand sein­er skizzierten Darstel­lun­gen der ele­mentaren Bauteile des Bau­vorhabens beweist er, dass diese die auf sie ein­wirk­enden Kräfte tra­gen kön­nen.

Weit­er­hin kommt der Sta­tik­er bei Umbau­maß­nah­men, Gebäudeauf­s­tock­un­gen oder vor der Anschaf­fung eines schw­er­lasti­gen Mobil­iars, wie etwa einem Großrau­maquar­i­um, zum Ein­satz. Er prüft, ob die Gebäud­esta­tik den Mod­ernisierungs­maß­nah­men Stand hält. Bei Durch­brüchen im Gebäudein­neren ermit­telt der Baus­ta­tik­er, ob es sich bei den entsprechen­den Wän­den um tra­gende han­delt.

Zudem wird ein Baus­ta­tik­er kon­sul­tiert, wenn eine Solar- oder Pho­to­voltaikan­lage auf dem Dach mon­tiert wer­den soll. In dem Fall berech­net der Sta­tik­er die Tra­glast der Dachkon­struk­tion und das Zusatzgewicht der Anlage. Weit­er berech­net er auch die weit­eren Ein­wirkun­gen wie Wind und Schnee­las­ten, denen das Dach aus­geliefert ist.

Eben­falls Auf­gabe des Baus­ta­tik­ers ist die Begutach­tung der Bodenbeschaf­fen­heit, auf der ein neues Gebäude errichtet wer­den soll. Darüber hin­aus erstellt er Positions‑, Schal- und Bewährungspläne für den rei­bungslosen Ablauf während der Bauphase.

Vor der Kaufentschei­dung eines Bestands­ge­bäudes kann ein Baus­ta­tik­er zu Rate gezo­gen wer­den, der die Sub­stanz des Wohnob­jek­tes über­prüft. Dabei geht es in erster Lin­ie darum, ob das Mauer­w­erk etwaige Schä­den wie Risse oder Absenkun­gen aufweist. Er gibt dabei Empfehlun­gen ob diese unter Umstän­den behoben wer­den kön­nen. Zudem kann der Baus­ta­tik­er anhand der Infor­ma­tio­nen über das Gebäude eine Wert­er­mit­tlung abschätzen.

In fol­gen­den Punk­ten kommt der Baus­ta­tik­er zum Ein­satz:

  • Stahlbau
  • Mas­sivbau
  • Holzbau
  • Aus­führungsze­ich­nun­gen
  • Positions‑, Schal- und Bewehrungspläne

Die einzelnen Tätigkeitsfelder eines Bauphysikers

Die Bau­physik ist noch eine recht junge Diszi­plin. Deren Nach­frage ist vor allem im Zuge der Nach­haltigkeit und Energieeinsparung bei Gebäu­den in den ver­gan­genen Jahren ras­ant gewach­sen. In der Bau­physik wer­den die physikalis­chen Grund­la­gen der Bautech­nik in Bezug auf die Durch­läs­sigkeit von Wärme, Schall, Feuchtigkeit und Luft hin unter­sucht. Ger­ade bei Pas­sivhäusern ist das Kon­sul­tieren eines Bau­physik­ers uner­lässlich, damit das Pro­jekt Pas­sivbauweise auch tat­säch­lich gelingt. Der Bau­physik­er berech­net die dafür nöti­gen, opti­malen Bedin­gun­gen.

Im Zuge ein­er Mod­ernisierung eines Bestands­ge­bäudes kann der Bau­physik­er im Vor­feld durch eine Bestand­sauf­nahme vor Ort und den ihm zugrunde liegen­den Unter­la­gen über das Gebäude dem Eigen­tümer entsprechende Möglichkeit­en zu den ver­schiede­nen Schutz­maß­nah­men und Energieeinsparun­gen anrat­en. Entsprechen die Änderun­gen schließlich den geset­zlich fest­gelegten Vor­gaben, ist der Bau­physik­er zur Erstel­lung eines neuen Energiepass­es berechtigt.

Grund­sät­zlich kann der Bau­physik­er durch seine Ergeb­nisse entsprechende Schutz­maß­nah­men für ein Gebäude ausar­beit­en, dazu gehören:

  • Wärmeschutz nach der EnEV
  • Feuchtschutz
  • Schallschutz
  • Kon­struk­tiv­er und bautech­nis­ch­er Brand­schutz

Bauphysiker erstellen Wärmeschutz nach der EnEV

Beim Wärmeschutz unter­schei­det der Bau­physik­er zwis­chen den Fak­toren win­ter­lich­er, som­mer­lich­er und hygien­is­ch­er Wärmeschutz:

Der som­mer­liche Wärmeschutz ver­fol­gt das Ziel, dass die Räume eines Gebäudes so aus­gerichtet sind, dass sie bei hohen Außen­tem­per­a­turen durch einen gerin­gen Energieaufwand kühl bleiben (vorgegeben ist eine Innen­tem­per­atur im Bere­ich zwis­chen 25 und 27 Grad). Hier­bei wird in der Pla­nungsphase eingeschätzt, wie sich die Räume je nach Aus­rich­tung aufheizen, damit die Über­hitzung eines Raumes aus­geschlossen wer­den kann. Berück­sich­ti­gung find­et vor­rangig die Aus­rich­tun­gen der Fen­ster sowie deren Lage (Wand oder Dachfläche) und die Fen­ster­fläche in Rela­tion zur Grund­fläche, die Art der Ver­glasung und des Son­nen­schutzes sowie die Lüf­tung und pas­sive Küh­lung der Räume.

Im win­ter­lichen Wärmeschutz geht es darum, dass das Gebäude möglichst wenig Eigen­wärme nach außen ver­liert. Eine windgeschützte Lage, gut isolierte Fen­ster und Türen sowie die Aus­rich­tung zur opti­malen Aus­nutzung der Win­ter­son­nen­stände wer­den hier unter Berück­sich­ti­gung des som­mer­lichen Wärmeschutzes abges­timmt. Denn während in den kalten Monat­en große Fen­ster­fron­ten zur Süd­seite hin von Vorteil sind, um möglichst viel Wärme von außen aufzunehmen, kann dies in den Som­mer­monat­en wiederum zu Über­hitzun­gen der Räume führen. Des Weit­eren ste­ht beim win­ter­lichen Wärmeschutz die Däm­mung im Fokus.

Als hygien­is­ch­er Wärmeschutz sind die Vorkehrun­gen bei der Pla­nung eines Objek­tes zu beze­ich­nen, die dazu dienen, der Schim­mel­bil­dung im Gebäude vorzubeu­gen. Der Bau­physik­er entschei­det hier­bei, welche Art von Außendäm­mung außen­liegend am Haus zum Ein­satz kom­men soll. Wichtig dabei ist, dass bei der Anbringung keine Wärme­brück­en entste­hen und dass die Tem­per­atur der Außen­wand an der Wandin­nen­fläche die vorgeschriebene 12,6 °C Marke nicht unter­schre­it­en darf.

Feuchtschutz als Aufgabe vom Bauphysiker

Ein weit­eres Auf­gaben­feld des Bau­physik­ers liegt im Feuchtschutz eines Gebäudes. Hier geht es vor allem um die Ein­flüsse von Tauwasser­bil­dung im Inneren der zu ver­wen­den­den Bauteile sowie die Anforderun­gen an den Regen­schutz. Ziel des Bau­physik­er ist es außer­dem, die Berech­nun­gen zum Wärmeschutz zu erstellen, um kri­tis­che Feuchte auf Ober­flächen im Innen­bere­ich zu ver­mei­den.

Bauphysik umfasst auch den Schallschutz

Der Schallschutz unter­liegt eben­falls dem Bere­ich der Bau­physik. In dem Zusam­men­hang geht es haupt­säch­lich um die Hör­samkeit eines Raumes, d. h., die akustis­che Qual­ität. Wichtig ist in dem Fall bei der Pla­nung, die einzel­nen Räume so zu konzip­ieren, dass sie ein bes­timmtes Maß an Hal­ligkeit vor­weisen, denn das trägt zum Wohlbefind­en ein­er Per­son, die sich dort aufhält, bei. Ein reflex­ion­sarmer, akustisch sehr gedämpfter Raum wirkt sich beispiel­sweise neg­a­tiv auf den Gemüt­szu­s­tand eines Men­schen aus, er fühlt sich dort unwohl.

Auch der Trittschall wird in diesem Punkt berück­sichtigt. Somit ist es die Auf­gabe des Bau­physik­ers, entsprechende Maß­nah­men zu ermit­teln, damit der kün­ftige Haus­be­wohn­er wed­er vom Lärm im eige­nen Wohn­bere­ich, noch von dem aus frem­den Räu­men (etwa bei einem Mehrfam­i­lien­haus) gestört wird.

Brandschutznachweis kommt ebenfalls vom Bauphysiker

Beim kon­struk­tiv­en Brand­schutz wer­den Bauteile und das Mate­r­i­al hin­sichtlich der Anforderun­gen an den Brand­schutz detail­liert geplant. Die Kon­struk­tion muss gewährleis­ten, auch im Falle eines Bran­des zu funk­tio­nen, d. h. eine gewisse Zeit dem Feuer zu wider­ste­hen.

Im Regelfall küm­mert sich der beauf­tragte Sta­tik­er oder Architekt um die Erstel­lung der bau­physikalis­chen Nach­weise wie Wärme‑, Schall und Brand­schutz für den Bauher­rn.
  • Verfasst am 28. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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