Bauphysiker erstellen Nachweise beim Hausbau

Bauphysiker:in und Baustatiker:in im Vergleich

Sowohl der Bau­sta­ti­ker als auch der Bau­phy­si­ker sind bei Bau­vor­ha­ben sowie Umbau- bzw. Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men unerlässlich.

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Ver­all­ge­mei­nernd lässt sich sagen, dass der Bau­sta­ti­ker für die Sta­tik, also die Wir­kung von Kräf­ten auf die Trag­wer­ke eines Gebäu­des, zustän­dig ist. Der Bau­phy­si­ker hin­ge­gen kon­zen­triert sich bei sei­ner Tätig­keit auf die phy­si­ka­li­schen Ein­wir­kun­gen auf das Gebäu­de. Was genau im Ein­zel­nen die Auf­ga­ben­fel­der eines Sta­ti­kers und eines Bau­phy­si­kers sind, erfah­ren Sie im Fol­gen­dem genau­er erklärt.

Die Aufgabenbereiche des Baustatikers

Für die Errich­tung eines Gebäu­des wird vor der Bau­pha­se der Bau­sta­ti­ker in das Pro­jekt mit ein­be­zo­gen. Die­ser berech­net und erstellt ent­spre­chen­de Plä­ne zur Sta­tik eines Objek­tes. Damit wird die Belas­tung des Trag­werks doku­men­tiert und die Trag­fä­hig­keit gewähr­leis­tet. Die Wer­te ermit­telt er aus den Bau­plä­nen des vom Bau­herrn beauf­trag­ten Archi­tek­ten. Anhand sei­ner skiz­zier­ten Dar­stel­lun­gen der ele­men­ta­ren Bau­tei­le des Bau­vor­ha­bens beweist er, dass die­se die auf sie ein­wir­ken­den Kräf­te tra­gen können.

Wei­ter­hin kommt der Sta­ti­ker bei Umbau­maß­nah­men, Gebäu­de­auf­sto­ckun­gen oder vor der Anschaf­fung eines schwer­las­ti­gen Mobi­li­ars, wie etwa einem Groß­rau­ma­qua­ri­um, zum Ein­satz. Er prüft, ob die Gebäu­de­sta­tik den Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men Stand hält. Bei Durch­brü­chen im Gebäu­de­inne­ren ermit­telt der Bau­sta­ti­ker, ob es sich bei den ent­spre­chen­den Wän­den um tra­gen­de handelt.

Zudem wird ein Bau­sta­ti­ker kon­sul­tiert, wenn eine Solar- oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf dem Dach mon­tiert wer­den soll. In dem Fall berech­net der Sta­ti­ker die Trag­last der Dach­kon­struk­ti­on und das Zusatz­ge­wicht der Anla­ge. Wei­ter berech­net er auch die wei­te­ren Ein­wir­kun­gen wie Wind und Schnee­las­ten, denen das Dach aus­ge­lie­fert ist. 

Eben­falls Auf­ga­be des Bau­sta­ti­kers ist die Begut­ach­tung der Boden­be­schaf­fen­heit, auf der ein neu­es Gebäu­de errich­tet wer­den soll. Dar­über hin­aus erstellt er Positions‑, Schal- und Bewäh­rungs­plä­ne für den rei­bungs­lo­sen Ablauf wäh­rend der Bauphase. 

Vor der Kauf­ent­schei­dung eines Bestands­ge­bäu­des kann ein Bau­sta­ti­ker zu Rate gezo­gen wer­den, der die Sub­stanz des Wohn­ob­jek­tes über­prüft. Dabei geht es in ers­ter Linie dar­um, ob das Mau­er­werk etwa­ige Schä­den wie Ris­se oder Absen­kun­gen auf­weist. Er gibt dabei Emp­feh­lun­gen ob die­se unter Umstän­den beho­ben wer­den kön­nen. Zudem kann der Bau­sta­ti­ker anhand der Infor­ma­tio­nen über das Gebäu­de eine Wert­ermitt­lung abschätzen.

In fol­gen­den Punk­ten kommt der Bau­sta­ti­ker zum Einsatz:

  • Stahl­bau
  • Mas­siv­bau
  • Holz­bau
  • Aus­füh­rungs­zeich­nun­gen
  • Positions‑, Schal- und Beweh­rungs­plä­ne

Die einzelnen Tätigkeitsfelder eines Bauphysikers

Die Bau­phy­sik ist noch eine recht jun­ge Dis­zi­plin. Deren Nach­fra­ge ist vor allem im Zuge der Nach­hal­tig­keit und Ener­gie­ein­spa­rung bei Gebäu­den in den ver­gan­ge­nen Jah­ren rasant gewach­sen. In der Bau­phy­sik wer­den die phy­si­ka­li­schen Grund­la­gen der Bau­tech­nik in Bezug auf die Durch­läs­sig­keit von Wär­me, Schall, Feuch­tig­keit und Luft hin unter­sucht. Gera­de bei Pas­siv­häu­sern ist das Kon­sul­tie­ren eines Bau­phy­si­kers uner­läss­lich, damit das Pro­jekt Pas­siv­bau­wei­se auch tat­säch­lich gelingt. Der Bau­phy­si­ker berech­net die dafür nöti­gen, opti­ma­len Bedingungen. 

Im Zuge einer Moder­ni­sie­rung eines Bestands­ge­bäu­des kann der Bau­phy­si­ker im Vor­feld durch eine Bestands­auf­nah­me vor Ort und den ihm zugrun­de lie­gen­den Unter­la­gen über das Gebäu­de dem Eigen­tü­mer ent­spre­chen­de Mög­lich­kei­ten zu den ver­schie­de­nen Schutz­maß­nah­men und Ener­gie­ein­spa­run­gen anra­ten. Ent­spre­chen die Ände­run­gen schließ­lich den gesetz­lich fest­ge­leg­ten Vor­ga­ben, ist der Bau­phy­si­ker zur Erstel­lung eines neu­en Ener­gie­pas­ses berechtigt.

Grund­sätz­lich kann der Bau­phy­si­ker durch sei­ne Ergeb­nis­se ent­spre­chen­de Schutz­maß­nah­men für ein Gebäu­de aus­ar­bei­ten, dazu gehören:

  • Wär­me­schutz nach der EnEV 
  • Feucht­schutz
  • Schall­schutz
  • Kon­struk­ti­ver und bau­tech­ni­scher Brand­schutz

Bauphysiker erstellen Wärmeschutz nach der EnEV

Beim Wär­me­schutz unter­schei­det der Bau­phy­si­ker zwi­schen den Fak­to­ren win­ter­li­cher, som­mer­li­cher und hygie­ni­scher Wärmeschutz:

Der som­mer­li­che Wär­me­schutz ver­folgt das Ziel, dass die Räu­me eines Gebäu­des so aus­ge­rich­tet sind, dass sie bei hohen Außen­tem­pe­ra­tu­ren durch einen gerin­gen Ener­gie­auf­wand kühl blei­ben (vor­ge­ge­ben ist eine Innen­tem­pe­ra­tur im Bereich zwi­schen 25 und 27 Grad). Hier­bei wird in der Pla­nungs­pha­se ein­ge­schätzt, wie sich die Räu­me je nach Aus­rich­tung auf­hei­zen, damit die Über­hit­zung eines Rau­mes aus­ge­schlos­sen wer­den kann. Berück­sich­ti­gung fin­det vor­ran­gig die Aus­rich­tun­gen der Fens­ter sowie deren Lage (Wand oder Dach­flä­che) und die Fens­ter­flä­che in Rela­ti­on zur Grund­flä­che, die Art der Ver­gla­sung und des Son­nen­schut­zes sowie die Lüf­tung und pas­si­ve Küh­lung der Räume.

Im win­ter­li­chen Wär­me­schutz geht es dar­um, dass das Gebäu­de mög­lichst wenig Eigen­wär­me nach außen ver­liert. Eine wind­ge­schütz­te Lage, gut iso­lier­te Fens­ter und Türen sowie die Aus­rich­tung zur opti­ma­len Aus­nut­zung der Win­ter­son­nen­stän­de wer­den hier unter Berück­sich­ti­gung des som­mer­li­chen Wär­me­schut­zes abge­stimmt. Denn wäh­rend in den kal­ten Mona­ten gro­ße Fens­ter­fron­ten zur Süd­sei­te hin von Vor­teil sind, um mög­lichst viel Wär­me von außen auf­zu­neh­men, kann dies in den Som­mer­mo­na­ten wie­der­um zu Über­hit­zun­gen der Räu­me füh­ren. Des Wei­te­ren steht beim win­ter­li­chen Wär­me­schutz die Däm­mung im Fokus.

Als hygie­ni­scher Wär­me­schutz sind die Vor­keh­run­gen bei der Pla­nung eines Objek­tes zu bezeich­nen, die dazu die­nen, der Schim­mel­bil­dung im Gebäu­de vor­zu­beu­gen. Der Bau­phy­si­ker ent­schei­det hier­bei, wel­che Art von Außen­däm­mung außen­lie­gend am Haus zum Ein­satz kom­men soll. Wich­tig dabei ist, dass bei der Anbrin­gung kei­ne Wär­me­brü­cken ent­ste­hen und dass die Tem­pe­ra­tur der Außen­wand an der Wand­in­nen­flä­che die vor­ge­schrie­be­ne 12,6 °C Mar­ke nicht unter­schrei­ten darf.

Feuchtschutz als Aufgabe vom Bauphysiker

Ein wei­te­res Auf­ga­ben­feld des Bau­phy­si­kers liegt im Feucht­schutz eines Gebäu­des. Hier geht es vor allem um die Ein­flüs­se von Tau­was­ser­bil­dung im Inne­ren der zu ver­wen­den­den Bau­tei­le sowie die Anfor­de­run­gen an den Regen­schutz. Ziel des Bau­phy­si­ker ist es außer­dem, die Berech­nun­gen zum Wär­me­schutz zu erstel­len, um kri­ti­sche Feuch­te auf Ober­flä­chen im Innen­be­reich zu vermeiden.

Bauphysik umfasst auch den Schallschutz

Der Schall­schutz unter­liegt eben­falls dem Bereich der Bau­phy­sik. In dem Zusam­men­hang geht es haupt­säch­lich um die Hör­sam­keit eines Rau­mes, d. h., die akus­ti­sche Qua­li­tät. Wich­tig ist in dem Fall bei der Pla­nung, die ein­zel­nen Räu­me so zu kon­zi­pie­ren, dass sie ein bestimm­tes Maß an Hal­lig­keit vor­wei­sen, denn das trägt zum Wohl­be­fin­den einer Per­son, die sich dort auf­hält, bei. Ein refle­xi­ons­ar­mer, akus­tisch sehr gedämpf­ter Raum wirkt sich bei­spiels­wei­se nega­tiv auf den Gemüts­zu­stand eines Men­schen aus, er fühlt sich dort unwohl. 

Auch der Tritt­schall wird in die­sem Punkt berück­sich­tigt. Somit ist es die Auf­ga­be des Bau­phy­si­kers, ent­spre­chen­de Maß­nah­men zu ermit­teln, damit der künf­ti­ge Haus­be­woh­ner weder vom Lärm im eige­nen Wohn­be­reich, noch von dem aus frem­den Räu­men (etwa bei einem Mehr­fa­mi­li­en­haus) gestört wird.

Brandschutznachweis kommt ebenfalls vom Bauphysiker

Beim kon­struk­ti­ven Brand­schutz wer­den Bau­tei­le und das Mate­ri­al hin­sicht­lich der Anfor­de­run­gen an den Brand­schutz detail­liert geplant. Die Kon­struk­ti­on muss gewähr­leis­ten, auch im Fal­le eines Bran­des zu funk­tio­nen, d. h. eine gewis­se Zeit dem Feu­er zu widerstehen. 

Im Regel­fall küm­mert sich der beauf­trag­te Sta­ti­ker oder Archi­tekt um die Erstel­lung der bau­phy­si­ka­li­schen Nach­wei­se wie Wärme‑, Schall und Brand­schutz für den Bauherrn.
  • Verfasst am 28. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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