Beim Sanieren und im Neubau: Trittschallschutz beachten!
Tock, tock, tock … Wenn im oberen Stockwerk gern Pumps oder Absatzschuhe getragen werden, kann das den Bewohnern darunter den Nerv rauben. Der Grund: Der Schall überträgt sich durch das Bauwerk und sorgt für Störgeräusche. Deshalb gelten für jedes Gebäude bauaufsichtliche Mindestanforderungen in Bezug auf den Schallschutz. Diese sind sogar in einer eigenen DIN geregelt und greifen auch dann, wenn jemand seinen Boden saniert und zum Beispiel den Teppich gegen Fliesen austauschen möchte.
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Bodenbelag im Mehrfamilienhaus austauschen: eine Frage des Trittschalls
Der Wohnungseigentümer entfernt den alten Teppich und verlegt stattdessen Fliesen. In der Wohnung darunter entsteht dadurch eine zu hohe Schallbelastung. Genau mit diesem Fall hat sich jüngst der BGH befasst – und dem Kläger aus der darunterliegenden Wohnung Recht gegeben. Für Bauherren bedeutet das: Auch wer in einem Bestandsbau saniert, muss den Schallschutz beachten, und zwar die Bestimmungen aus dem Baujahr des Hauses! Im konkreten Fall heißt das für den Eigentümer, dass er entweder wieder Teppich oder eine geeignete Trittschalldämmung verlegen muss.
Was ist Trittschall?
Schall bewegt sich wellenförmig durch Materie. Die Übertragung dieser Bewegung funktioniert in festen Stoffen besonders gut – in Eisen bewegen sich Schallwellen zum Beispiel viel schneller als in Luft. Ein ähnliches Phänomen zeigt sich in Gebäuden: Wenn alle Bauteile starr miteinander verbunden sind, breitet sich der Schall nahezu ungehindert aus: vom Schuhabsatz durch das Parkett über den Estrich und zur Decke.
Das Problem: An der Oberfläche der Decke gehen die Schallwellen in die Luft über und werden hörbar. Gerade in Mehrparteienhäusern stellt das eine Belastung für die Bewohner dar. Eine Bauwerk mit einem schlechten Schallschutz gilt als hellhörig.
Schallschutz nach DIN 4109
Um die Bewohner eines Ein- oder Mehrfamilienhauses vor Schall zu schützen, gibt es baurechtliche Vorgaben zum Schallschutz. Sie sind in der DIN 4109 festgelegt und gehen durch die Bauordnungen in Landesrecht über. Durch dieses Prozedere sind die Vorgaben je nach Bundesland etwas unterschiedlich, aktuell kommen drei Versionen der DIN 4109 zum Tragen. Grundsätzlich sind die Regelungen aber ähnlich. Es gelten zum Beispiel spezifische Mindestanforderungen an den Schallschutz. Für Wohnungstrenndecken liegt der höchste zugelassene Wert nach DIN 4109–1 2018-01 bei 53 dB. Für besondere Bauteile wie Treppen gelten geringfügig andere Werte.
Trittschall nicht nur vom Gehen
Trittschall entsteht, wenn jemand über den Boden geht. Laut Gesetz ist diese Definition nicht hinreichend. Nach der Bauordnung können auch technische Geräte Trittschall erzeugen, zum Beispiel die Waschmaschine. Durch das Rütteln im Schleudergang entstehen ebenfalls Schallimpulse, die an den Boden übertragen werden. Der Standort muss daher so gewählt werden, dass der Betrieb der Maschine niemanden übermäßig belästigt.
Trittschall reduzieren: Das sind die Möglichkeiten
Wie bereits angedeutet, breitet sich der Schall vor allem dann gut aus, wenn die Bauteile starr miteinander verbunden sind. Negativbeispiel in dieser Hinsicht ist ein Parkett, das schwimmend auf dem Estrich verlegt wurde. Dazu verklebt der Bodenleger die Holzdielen direkt mit dem Untergrund. Auf diese Weise gelangt der Schall ungedämpft ins Bauwerk.
Um das zu verhindern, gibt es mehrere Möglichkeiten. Ganz grundsätzlich ist es nötig, die einzelnen Bauteile voneinander zu entkoppeln. In der Praxis dient dazu eine Trittschalldämmung. Hierbei handelt es sich um Baustoffe aus einem elastischen Material. Beliebt sind Faserplatten, die einfach auf dem bestehenden Untergrund verlegt werden. Sie fungieren als Barriere zwischen Bodenbelag und Estrich und sollen den Schall schlucken. Auch für Bauteile wie Treppen gibt es mittlerweile spezifische Lösungen, um den entstehenden Schall zu mindern.
Fliesen statt Teppich: die Lösung für Mehrfamilienhäuser
Im konkreten Fall des Wohnungseigentümers, der gerne Fliesen verlegen möchte, ist es daher nicht zwingend nötig, wieder auf Teppich umzusteigen. Der Trittschall lässt sich auch durch eine geeignete Dämmung unter den geltenden Höchstwert bringen. Das ist allerdings nur vor dem Verlegen möglich. Der betreffende Eigentümer kommt daher nicht umhin, ein zweites Mal Arbeit und Geld in die Renovierung zu investieren. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Schallschutz schon vor dem Umbau zu berücksichtigen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
“Laute” und “leise” Bodenbeläge
Einen erheblichen Einfluss auf den Trittschall hat der Bodenbelag. Überall dort, wo die Schuhe auf harte Materialien treffen, wird es laut. Die folgenden Varianten zählen daher zu den lauten Bodenbelägen:
- Parkett
- Laminat
- Fliesen
- Vinyl
- Geschliffener Beton
Unproblematisch sind hingegen alle weichen Bodenbeläge, also Teppiche. Sie lassen deutlich weniger Schall entstehen, selbst wenn die Bewohner hochhackige Schuhe tragen.
Schallschutznachweis: eine Aufgabe für den Statiker
Schallschutz ist selbstverständlich auch im Neubau relevant. Es gibt sogar ein eigenes Fachgebiet der Bauakustik, das sich unter anderem mit Körperschall befasst. Den Schallschutz nach DIN 4109 sicherzustellen, ist üblicherweise die Aufgabe eines Bauingenieurs, der auch den Schallschutznachweis erstellt. Hier ist es sinnvoll, frühzeitig jede Art von Bodenbelag einzuplanen, sodass auf Wunsch auch Fliesen verlegt werden können, ohne den Grenzwert zu übersteigen.
Verfasst am 16. September 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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