Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung: Ist sie für die Statiker:in Pflicht?

Was muss ein Sta­tik­er für seine Beruf­shaftpflicht zahlen? Das lässt sich lei­der nicht all­ge­me­ingültig sagen. Zu unter­schiedlich sind die Jahreshon­o­rare, die betreuten Bau­maß­nah­men und die indi­vidu­ellen Sicher­heits­bedürfnisse. Die Ver­sicher­er geben deshalb auch nur unge­fähre Span­nen für die Tar­ife an. Diese Jahres­net­to­beiträge belaufen sich auf etwa 1.000 bis 1.400 € (Annahme: Jahres­net­to­hono­rar zwis­chen 30.000 und 50.000 €).

Braucht ein Sta­tik­er eine Haftpflichtver­sicherung? Was sind Sach- und Per­so­n­en­schä­den? Deckt die Beruf­shaftpflicht Unfälle im Büro ab? Das The­ma Sta­tik­er und Ver­sicherun­gen ist, zugegeben, kom­pliziert – allerd­ings auch nicht weniger wichtig! Deshalb sind hier alle rel­e­van­ten Def­i­n­i­tio­nen, Vorschriften und Infor­ma­tio­nen zusam­menge­fasst.

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Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Bürohaftpflicht für Statiker – wichtige Definitionen

Im Bere­ich der Ver­sicherun­gen gibt es ver­schiedene Tar­ife, die für Sta­tik­er sin­nvoll sind. Dazu gehören die genan­nten Vari­anten der Beruf­shaftpflicht und Betrieb­sstät­ten­haftpflicht (auch Büro­haftpflicht). Zunächst ist es wichtig, zu klären, was die jew­eili­gen Tar­ife abdeck­en.

Beruf­shaftpflicht: Die Beruf­shaftpflicht für Sta­tik­er haftet, vere­in­facht gesagt, für beru­fliche Fehler. Was heißt das im Fall eines Trag­w­erk­s­plan­ers? Ein Beispiel: Durch ein falsches Gutacht­en oder eine fehler­hafte Berech­nung entste­hen Schä­den am Bauw­erk. Sollte die Schuld tat­säch­lich beim Sta­tik­er liegen, kann der Bauherr Schaden­er­satz fordern. Schlimm­sten­falls kön­nen sog­ar Per­so­n­en zu Schaden kom­men, wenn ein Haus ein­stürzt. Let­zteres ist zum Glück unwahrschein­lich, aber eine falsch dimen­sion­ierte Schnee­last und ein einge­drück­tes Dach in einem schneere­ichen Win­ter sind dur­chaus schon vorgekom­men. In jedem Fall greift nun die Beruf­shaftpflicht, die ent­standene Schä­den bis zu ein­er ver­traglich vere­in­barten Summe reg­uliert.

Betrieb­sstät­ten­haftpflicht: Die Betrieb­shaftpflicht für Sta­tik­er (und andere Selb­st­ständi­ge oder Freiberu­fler) wird auch als Büro­haftpflichtver­sicherung beze­ich­net. Der Name gibt bere­its Auskun­ft über den Ver­sicherungss­chutz: Abgedeckt sind Schä­den, die an Per­so­n­en (Drit­ten) oder Sachen in der Betrieb­sstätte (im Büro) entste­hen. Beispiele aus der Prax­is: Ein Bauherr ist zu Besuch, rutscht auf dem frisch gewis­cht­en Boden aus und ver­let­zt sich dabei. Die Kaf­feemas­chine geht über und hin­ter­lässt Wasser­schä­den im Par­kett. In bei­den Fällen kann die Betrieb­shaftpflicht greifen.

Es zeigt sich, dass Betrieb­sstät­ten- und Beruf­shaftpflicht in unter­schiedlichen Fällen greifen. Ins­beson­dere deckt die Bürover­sicherung keine Schä­den ab, die durch fehler­hafte Arbeit­en am Bauob­jekt ent­standen sind! Ander­sherum gibt es jedoch Verträge zur Beruf­shaftpflicht, die eine Art Bürover­sicherung inkludieren. Sta­tik­er soll­ten in jedem Fall auf einen umfassenden Ver­sicherungss­chutz acht­en.

Die landläu­fig als Betrieb­shaftpflicht beze­ich­nete Haftpflichtver­sicherung vere­int in der Regel. die Berufs- als auch die Betrieb­sstät­ten­haftpflicht.

Das Kleingedruckte entscheidet

Im vor­ange­gan­genen Absatz wur­den einige Beispiele genan­nt. Greift die Ver­sicherung hier in jedem Fall? Und welche weit­eren Risiken sind abgedeckt? Das entschei­det sich (lei­der) immer im Einzelfall. Wie bei allen Poli­cen gilt, dass der indi­vidu­ell mit dem Ver­sicher­er getrof­fene Ver­trag auss­chlaggebend ist. Mit anderen Worten: das Kleinge­druck­te. Hier find­en sich alle spez­i­fis­chen Regelun­gen, wann und in welch­er Höhe der Anbi­eter für Schä­den aufkommt. Ein grund­sät­zlich wichtiges Detail dabei ist die Deck­ungssumme.

Deckungssumme bei Haftpflichtversicherung für Statiker

Was passiert, wenn ein Trag­w­erk­s­plan­er Fehler macht? Schlimm­sten­falls ist das Gebäude nicht nutzbar und es kom­men auf den Sta­tik­er Kosten in großer Höhe zu. Fol­glich empfehlen Inge­nieurkam­mern und ‑ver­bände ver­gle­ich­sweise hohe Sum­men, beispiel­sweise 250.000 € für Sach- und Ver­mö­genss­chä­den und 1,5 Mil­lio­nen € für Per­so­n­en­schä­den. Dabei ist jedoch ein ganz wichtiger Grund­satz zu bedenken: Wie hoch sind die gesamten Rohbaukosten? Ein Ein­fam­i­lien­haus (EFH) ist zum Beispiel gün­stiger als ein Mehrfam­i­lien­haus, das wiederum weniger kostet als eine Lager­halle. Fol­glich soll­ten Bauin­ge­nieure, die sich auf bes­timmte Bau­vorhaben spezial­isiert haben, angepasste Verträge wählen.

Zu beacht­en ist außer­dem, ob es eine Jahreshöch­stentschädi­gungsleis­tung gibt und wie hoch diese aus­fällt.

Jahresvertrag und projektbezogene Tarife

Beim Abschluss ein­er Beruf­shaftpflichtver­sicherung haben Sta­tik­er zwei Möglichkeit­en: Tar­ife für alle Arbeit­en inner­halb eines Jahres und Ver­sicherun­gen für spez­i­fis­che Pro­jek­te. Die Jahre­shaftpflichtver­sicherung wählen die meis­ten Büros, wenn sie in der Regel kon­tinuier­lich ähn­liche Bau­vorhaben betreuen. Kommt hinge­gen ein beson­der­er Auf­trag hinzu, etwa ein Kinder­garten vor Ort, kann es sin­nvoll sein, einen pro­jek­t­be­zo­ge­nen Ver­trag zusät­zlich abzuschließen. Dieser enthält dann zum Beispiel eine höhere Deck­ungssumme. Bauin­ge­nieure, die grund­sät­zlich sehr unter­schiedliche Berech­nun­gen anfer­ti­gen, set­zen auch prinzip­iell auf dieses Mod­ell.

Auch eine Kom­bi­na­tion ist möglich. Eine “Jahres”-Versicherung kann Objek­t­be­zo­gen um einzelne Pro­jek­te ergänzt wer­den.

Ist die Haftpflichtversicherung für Statiker gesetzlich vorgeschrieben?

Wer tat­säch­lich einen Fehler bege­ht, der vor Gericht nachgewiesen wird, muss als Sta­tik­er unter Umstän­den Schä­den von mehreren Zehn­tausend oder Hun­dert­tausend € erset­zen. Wenn das nicht in die Insol­venz führt, dann zumin­d­est zu sehr erhe­blichen Ein­bußen. D. h.: Eine Haftpflichtver­sicherung ist drin­gend empfehlenswert. Doch ist sie auch Pflicht? Im All­ge­meinen: Ja. Genaueres dazu regeln Vor­gaben aus den fol­gen­den Verord­nun­gen, Geset­zen und Regelun­gen:

  • Lan­des­bauord­nung, zum Beispiel in Bezug auf den Stand­sicher­heit­snach­weis
  • Die Beruf­sor­d­nung der Inge­nieurkam­mer des jew­eili­gen Lan­des
  • Fern­er auch das Architek­tenge­setz

Was heißt das im Detail? Die IK-Bau NRW schreibt zum Beispiel eine Deck­ungssumme von min­destens 1,5 Mil­lio­nen € für Per­so­n­en- und 250.000 € für Sach- und Ver­mö­genss­chä­den vor.

Wichtiger Hin­weis: Das bezieht sich auf den jew­eili­gen Schadens­fall und nicht auf jährliche Höch­st­sum­men.

Auch in anderen Bun­deslän­dern beste­hen entsprechende Verpflich­tun­gen. Wenn ein Inge­nieur diesen Vor­gaben nicht nachkommt, dro­hen nicht nur pri­va­trechtliche Kon­se­quen­zen im Fall eines Schadens. Zusät­zlich dür­fen die Kam­mern eine Geld­buße ver­hän­gen. Daraus resul­tierend, ist jedes Mit­glied der Inge­nieurkam­mer verpflichtet, einen entsprechen­den Ver­sicherungsnach­weis zu erbrin­gen.

Günstige Tarife für Statiker

Eine wichtige Bemerkung vor­weg: Grund­sät­zlich soll­ten Sta­tik­er nicht mit aller Macht an der Haftpflichtver­sicherung sparen. Den­noch gibt es Möglichkeit­en, die Kosten für den Betrieb zu deck­eln. Wie bei allen Tar­ifen ist auch hier die wichtig­ste Maß­nahme der Ver­sicherungsver­gle­ich für Sta­tik­er: Welche Leis­tun­gen wer­den geboten und wie hoch sind die monatlichen Rat­en? Hinzu kommt der übliche Hebel des Selb­st­be­halts: Je höher dieser aus­fällt, umso gün­stiger die Ver­sicherung. Die meis­ten Ver­sicher­er kop­peln das Ange­bot übri­gens an das Jahres­net­to­hono­rar. Eine weit­ere Möglichkeit für einen Rabatt ist die Mit­glied­schaft in ein­er Inge­nieurkam­mer.

Wie teuer ist die Haftpflichtversicherung für Statiker?

Was muss ein Sta­tik­er für seine Beruf­shaftpflicht zahlen? Das lässt sich lei­der nicht all­ge­me­ingültig sagen. Zu unter­schiedlich sind die Jahreshon­o­rare, die betreuten Bau­maß­nah­men und die indi­vidu­ellen Sicher­heits­bedürfnisse. Die Ver­sicher­er geben deshalb auch nur unge­fähre Span­nen für die Tar­ife an. Diese Jahres­net­to­beiträge belaufen sich auf etwa 1.000 bis 1.400 € (Annahme: Jahres­net­to­hono­rar zwis­chen 30.000 und 50.000 €).

  • Verfasst am 10. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Manfred Jaeger

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    Ich hat­te zum Bau eines Ein­fam­i­lien­haus­es Sta­tik, Wärmeschutz-nach­weis und Bewehrungs­plan ange­fordert, und dazu die Bauze­ich­nun­gen und Baubeschrei­bung gesandt. Nach nur weni­gen Rück­fra­gen kamen zeit­gerecht. die Sta­tik und die anderen Pläne zurück.Nun, zu Anfang der Bautätigkeit fiel mir sehr pos­i­tiv auf, dass die Pläne auch für Anfänger wie mich immer klar und daher gut les­bar waren. Rück­fra­gen gab es so gut wie keine, Fehler habe ich nicht gefunden.Sehr pro­fes­sionell. Wenn mal eine Rück­frage notwendig war, wurde die sofort geklärt.Der Kon­takt war immer sehr nett.Manfred Jäger,M.Jäger Bauträger GmbH

    Martin Birnbach

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    Ich habe Esta­ti­ka für mein pri­vates Bau­vorhaben, Neubau eines kli­ma­neu­tralen Mehrgen­er­a­tio­nen­haus­es , mit der Trag­w­erk­s­pla­nung beauf­tragt. Leis­tung­sum­fang war die Sta­tik, Schal- und Bewehrungspläne. Auf Esta­ti­ka bin ich auf­grund des guten und infor­ma­tiv­en Inter­ne­tauftritt gekom­men. Estaki­ka bietet eine große Band­bre­ite an. Neben der klas­sis­chen Trag­w­erk­s­pla­nung kön­nen auch The­men des Brand­schutz und Wärmeschutz (Bau­physik) abgedeckt werden.Das Team von Esta­ti­ka war sehr zuver­läs­sig. Die Pla­nun­ter­la­gen kon­nten durch den Prüf­sachver­ständi­gen gut geprüft wer­den. Auch seit­ens des Prüf­sachver­ständi­gen gab es pos­i­tives Feed­back. Esta­ti­ka hat sich auch kon­struk­tiv einge­bun­den, und mir als Bauherr/Architekt wirtschaftliche Lösun­gen aufgezeigt.Als Architekt und als Bauherr kann ich Esta­ti­ka weiterempfehlen.Ich war mit der Leis­tung und Zuver­läs­sigkeit sehr zufrieden. Jed­erzeit wieder!

    Über uns

    Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Energieberatung.

    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

    Dipl.-Ing. (FH)
    R. Sithamparanathan

    Ansprechpartner
    Energieberatung/Statik

    Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

    Dr.-Ing.
    Christoph Ebbing

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