Berufshaftpflicht der Statiker:in ist für die Bauherrschaft wichtig
Was tun, wenn das Haus einen Bauschaden erleidet? Dann gilt es die Schuldfrage zu klären, denn gegebenenfalls ist der Statiker in der Haftung. In dem Fall ist es gut, wenn eine entsprechende Versicherung den Schaden reguliert. Auch wenn niemand beim Hausbau an rissige Wände oder unzulässige Raumhöhen denken mag – Bauherren sollten für alle Eventualitäten vorsorgen und prüfen, ob der Tragwerksplaner umfassend abgesichert ist. Sonst kann es passieren, dass die Schuld an einem Mangel zwar anerkannt wird – die finanziellen Mittel des Betriebs aber nicht ausreichen, um die resultierenden Forderungen zu begleichen. Doch woher weiß der Auftraggeber, ob ein Ingenieursbüro versichert ist? Welche Schadensfälle deckt eine Berufshaftpflicht für Statiker ab? Die Antworten gibt es hier.
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Wann haftet der Statiker?
Die tragende Wand stürzt ein und das ganze Haus geht zu Bruch. Das passiert zum Glück so gut wie nie. Viele Bauherren gehen deshalb davon aus, dass Statiker immer perfekt arbeiten – doch selbst dem besten Ingenieur kann einmal ein Fehler unterlaufen. Diese zeigen sich dann in der Regel weniger offensichtlich als bei einem eingestürzten Haus. Mängel, die möglicherweise auf einer fehlerhaften Statik beruhen, sind zum Beispiel:
- Setzungsrisse
- Risse in Böden und Decken
- Fehlerhaft geplante Treppen (entgegen anerkannten Regeln zur Technik), die unfallträchtig sind
- Eindringende Feuchtigkeit und Wärmebrücken
Je nach Situation ergeben sich daraus zum Teil teure Folgeschäden.
Was deckt die Berufshaftpflicht für Statiker ab?
Bei der Abwicklung von Schäden, die aus einer fehlerhaften Statik resultieren, gibt es eine ganz wesentliche Unterscheidung zwischen Personen- und Sachschäden. Letztere betreffen Mängel am Bauwerk und gegebenenfalls an Vermögenswerten im Haus. Personenschäden durch eine fehlerhafte Statik kommen selten vor. Als Beispiel dafür dient ein hypothetischer Fall, der bereits angedeutet wurde: Eine Wendeltreppe ist falsch konstruiert, eine Person stürzt und verletzt sich. Dafür kann der Statiker haftbar sein! Aus diesem Grund deckt eine Haftpflichtversicherung für Bauingenieure alle Risiken ab, die sich durch die Ausübung des Berufs ergeben.
Ganz wichtig für den Bauherrn: die Deckungssumme
Schadenfall ist nicht gleich Schadenfall: Wurde die Statik für ein Einfamilienhaus (EFH) fehlerhaft erstellt? Dann ist der entstandene Schaden möglicherweise überschaubar. Ist hingegen ein ganzes Doppelhaus oder ein Kindergarten betroffen, liegen die Kosten für die Instandsetzung deutlich höher. Die Deckungssumme der Statiker-Haftpflicht sollte deshalb so hoch gewählt sein, dass sie sämtliche Risiken abdeckt, denen sich ein Betrieb aussetzt. Mit anderen Worten: Ein Ingenieurbüro, das öffentliche Gebäude plant, braucht eine andere Absicherung als ein Spezialist für den Dachausbau. Entscheidend sind hier die Rohbaukosten für das Gebäude. Je höher sie sind, desto höher muss die Deckungssumme liegen. Für die Bauherren bedeutet das: Sie sollten vor der Vergabe prüfen, bis zu welcher Summe die Versicherung für den Betrieb einspringt.
Übrigens: Bei Bedarf kann der Statiker eine Haftpflichtversicherung projektbezogen abschließen. So hat ein Büro die Möglichkeit, die Arbeiten für ein besonders teures Gebäude separat mit höheren Deckungssummen zu versichern.
Höhe der Deckungssumme bei der Berufshaftpflicht
Nach der Theorie zum konkreten Fall: Wie hoch sollte die Deckungssumme einer Statiker-Berufshaftpflicht sein? Dazu gibt es eigene Empfehlungen der Ingenieurkammern. Als Richtwerte gelten:
- Sach- und Vermögensschäden: 250.000 €
- Personenschäden: 1.500.000 €
- gegebenenfalls sonstige Schäden: 150.000 €
Diese Angaben sind als Mindestwerte zu verstehen. Allgemein gilt: Je höher die Deckungssumme einer Versicherungspolice ist, umso sicherer kann sich der Bauherr fühlen.
Was passiert in einem Schadenfall?
Wenn es zu einem Schaden gekommen ist, stellt sich eine Frage: Wer ist dafür verantwortlich? Es ist keinesfalls gesagt, dass der Statiker für einen Riss in der Wand haftet. Ebenso ist zum Beispiel denkbar, dass das Bauunternehmen den Bau falsch ausgeführt hat. Zu klären ist außerdem, ob die Bauleitung den Mangel übersehen hat. Im Fall eines Bauschadens erfolgt daher in aller Regel die Prüfung durch einen Gutachter. Der weist nach, ob die Schäden aus einer fehlerhaften Baustatik resultieren oder nicht.
Wie prüft der Bauherr die Berufshaftpflicht eines Statikers?
Fest steht: Für den Bauherrn ist es wichtig, dass der Statiker gut haftpflichtversichert ist. Doch woher weiß eine Privatperson, ob der Ingenieur eine Police abgeschlossen hat? Der einfachste Weg besteht darin, Einsicht in den Versicherungsschein zu erbitten. Es gibt daneben noch eine zweite Variante mit einem indirekten Nachweis: Um in die Ingenieurkammer eingetragen zu werden, muss der Statiker eine Versicherung nachweisen. Wer mit eingetragenen Ingenieuren zusammenarbeitet, genießt damit immer diese Sicherheit – allerdings bleibt die Höhe der Deckungssumme unbekannt.
Einblicke in die Praxis: Auch öffentliche Auftraggeber haben ein großes Interesse daran, dass der Statiker versichert ist. Deshalb ist es mittlerweile üblich, dass Bauherren wie Städte, Länder und Gemeinden in der Ausschreibung eines Auftrags Mindest-Deckungssummen vorgeben.
Tipp für die Wahl des Statikers
Ist die Deckungssumme sehr gering oder scheint das Angebot eines Ingenieurbüros besonders teuer? Bauherren sind nicht an einen bestimmten Statiker gebunden – auch nicht, wenn der Architekt ihn vorschlägt. In Hinblick auf die Standsicherheit und die Kosten für die Tragwerksplanung empfehlen Branchenkenner deshalb, die Angebote eines Statikers vor Auftragsvergabe zu prüfen. Gegebenenfalls sollten Bauherren bei niedrigen Deckungssummen ein anderes Büro wählen, denn die Versicherung ist unverzichtbar. Mögliches Sparpotential bietet hingegen der Vor-Ort-Termin – der ist dank moderner computergestützter Pläne meist nicht mehr nötig. Hier ist jedoch die jeweilige Bauordnung zu beachten.
Verfasst am 10. September 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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