Bauantrag stellen

Den Bauantrag für ein Einfamilienhaus stellen: Statik nötig?

Der Traum vom Haus­bau bedeutet für viele Frei­heit, mehr Platz, einen eige­nen Rück­zug­sort … Ein Haus zu bauen ist, allerd­ings nicht “mal eben” erledigt. Vielmehr sind schon vor Baube­ginn ver­schiedene Unter­la­gen und Nach­weise erforder­lich. Für genehmi­gungspflichtige Bau­vorhaben ist dabei der Bauantrag wesentlich auf dem Weg zur Wun­scher­fül­lung. Um den Traum nicht zum Alp­traum wer­den zu lassen, sollte die Pla­nung möglichst früh erfol­gen. Dazu gehört auch, die Sta­tik einzu­holen.

Der Bau eines Ein­fam­i­lien­haus­es ist in der Regel genehmi­gungspflichtig. Die fol­gen­den Abschnitte erk­lären, worauf es dabei beim Bauantrag ankommt.

Bauantrag stellen und Statik – was, wann, wie und wo?

Der Haus­bau und damit das soge­nan­nte Bau­genehmi­gungsver­fahren ist in den einzel­nen Lan­des­bauord­nun­gen der Bun­deslän­der unter­schiedlich geregelt.

Die Zuständigkeit für den Bauantrag liegt bei den örtlichen Baube­hör­den. Dort müssen Sie Ihren Bauantrag stellen. Diese bewil­li­gen das geplante Bau­vorhaben – oder lehnen es ab. Hier­bei ist das Bauord­nungsrecht am jew­eili­gen Stan­dort des Bau­vorhabens maßge­blich. Trotz divers­er Gemein­samkeit­en ver­langt beispiel­sweise der Bauantrag für die Errich­tung eines Ein­fam­i­lien­haus­es in München nicht zwangsläu­fig die gle­ichen Unter­la­gen wie für den Bau eines EFH in Frank­furt.

Die Behör­den über­prüfen im Genehmi­gung­sprozess, ob gel­tendes Bau­recht ver­let­zt wird, wenn das Gebäude gebaut wird. Da die Lan­des­bauord­nun­gen die Eckpfeil­er für die rechtliche Genehmi­gung darstellen, sind diese auch für den prinzip­iellen Ablauf des Ver­fahrens entschei­dend.

Standsicherheitsnachweis im Bauantrag

Die Sta­tik eines Haus­es bes­timmt über die Sicher­heit und Tragfähigkeit und ist zumeist für genehmi­gungspflichtige Bau­vorhaben aufzustellen. Damit die sta­tis­chen Berech­nun­gen für ein EFH kor­rekt erfol­gen, berech­net ein anerkan­nter Fach­mann die Sta­tik oder aber die Sta­tik wird von ander­er Stelle über­prüft. Baube­hör­den seg­nen auss­chließlich Bauanträge und entsprechende Stand­sicher­heit­snach­weise von Experten gemäß Def­i­n­i­tion der jew­eili­gen Lan­des­or­d­nung ab. Dazu zählen ins­beson­dere (in der Inge­nieurkam­mer) einge­tra­gende Trag­w­erk­s­plan­er.

Unterlagen für den Bauantrag zusammenstellen – alle wichtigen Nachweise zusammengefasst

Der Antrag für die Bau­genehmi­gung eines Ein­fam­i­lien­haus­es ist von entschei­den­der Bedeu­tung, um ein Bau­vorhaben in die Tat umset­zen zu kön­nen und gle­ichzeit­ig rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Dabei ist nicht nur die Sta­tik für den Haus­bau wesentlich. Der Bauantrag enthält mehrere wichtige Nach­weise und Unter­la­gen. Dazu gehören häu­fig:

  • Voll­ständi­ger Bauantrag (unter­schrieben vom Bau­vor­lage­berechtigten und Bauher­rn)
  • Gebäudebeschrei­bung inklu­sive tech­nis­ch­er Details
  • Bauze­ich­nung (vom Experten, zum Beispiel Bauin­ge­nieur oder Architekt)
  • Lage­plan
  • Berech­nete Nutzfläche und Wohn­fläche des Haus­es
  • Auskün­fte zur Wasser­erschließung, ‑ver­sorgung und Entwässerung
  • Das Ein­ver­ständ­nis der Nach­barn, falls erforder­lich
  • Stand­sicher­heit­snach­weis
  • Wärmeschutz­nach­weis
  • gegebe­nen­falls Brand­schutz­nach­weis
  • gegebe­nen­falls Schallschutz­nach­weis

Fazit: Benötigt ein Bauantrag für EFH statische Berechnungen?

Eine Bau­genehmi­gung ist für eine Vielzahl von Bau­vorhaben notwendig. Dabei müssen die zukün­fti­gen Bauher­ren auf etliche Dinge acht­en, damit rechtlich alles in Ord­nung ist. Ein bau­vor­lage­berechtigter Architekt oder Bauin­ge­nieur erle­ichtert nicht nur die Kom­mu­nika­tion mit dem zuständi­gen Bauamt, son­dern reicht auch alle Unter­la­gen ein – denn er weiß im Gegen­satz zum Bauher­rn genau, worauf es bei einem Bauantrag ankommt.

Ein Stand­sicher­heit­snach­weis muss nicht immer direkt bei Antrag­stel­lung für ein genehmi­gungspflichtiges EFH ein­gere­icht wer­den. Die For­mal­itäten auf dem Weg zur Bau­genehmi­gung sind von den einzel­nen Bun­deslän­dern abhängig. Oft kön­nen die sta­tis­chen Berech­nun­gen nachgere­icht wer­den. Häu­fig ist es aus Kosten­sicht jedoch empfehlenswert, die Sta­tik frühzeit­ig berech­nen zu lassen, um den Prozess schnell abzuschließen und mit dem Bau begin­nen zu kön­nen.

  • Dieser Ratgeber wurde verfasst am 3. September 2020. Die darin enthaltenen Informationen können veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar.

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    Ich war erst skep­tisch einen nicht regionalen Sta­tik­er für unser Dop­pel­haus gemein­sam mit unser­er Tochter zu beauf­tra­gen. Ich hat­te dann aber doch den Stand­sicher­heit­snach­weis, Wärmeschutz­nach­weis, Bewehrungspläne und Brand­schutz bei Esta­ti­ka beauf­tragt. Kurzum pünk­tlich und zuver­läs­sig sowie bei Nach­fra­gen oder ein­er Alter­na­tivop­tion immer mehr…

    Manfred Jaeger

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    Ich hat­te zum Bau eines Ein­fam­i­lien­haus­es Sta­tik, Wärmeschutz-nach­weis und Bewehrungs­plan ange­fordert, und dazu die Bauze­ich­nun­gen und Baubeschrei­bung gesandt. Nach nur weni­gen Rück­fra­gen kamen zeit­gerecht. die Sta­tik und die anderen Pläne zurück.Nun, zu Anfang der Bautätigkeit fiel mir sehr pos­i­tiv auf, dass die Pläne auch für Anfänger wie mich immer klar und daher gut les­bar waren. Rück­fra­gen gab es so gut wie keine, Fehler habe ich nicht gefunden.Sehr pro­fes­sionell. Wenn mal eine Rück­frage notwendig war, wurde die sofort geklärt.Der Kon­takt war immer sehr nett.Manfred Jäger,M.Jäger Bauträger GmbH

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    Ingenieurkammer Hessen
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    Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

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