Bauunterlagen vom/von Architekten/Architektin oder von der Statiker:in?
Papierkrieg – ein Wort, das Sie neu definieren, wenn Sie einen Bauantrag einreichen wollen. Dazu brauchen Sie etliche Dokumente und der Laie steht meist ratlos vor den gewünschten Anforderungen. Dann brauchen Sie einen Profi an Ihrer Seite. Die nötigen Bauunterlagen erhalten Sie vom Architekten oder Statiker. Sie haben die freie Wahl, doch derjenige muss eine Bauvorlageberechtigung besitzen.
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Bauunterlagen komplett vom Statiker
Generell ist es in Deutschland so geregelt, dass der Architekt die Baupläne fertigt und der Bauingenieur für die Statik zuständig ist. Das ist insoweit kein schlechter Ansatz, da sich jeder mit seinem Spezialgebiet befasst. Es gibt jedoch auch Statiker, die Baupläne fertigen und sich gleichzeitig um die Tragfähigkeit des Gebäudes kümmern.
Sie können einem Statiker den kompletten Auftrag für die Erstellung aller Bauunterlagen erteilen. Er muss allerdings bauvorlageberechtigt sein. Ein Statiker ist nicht, wie der Architekt, automatisch bauvorlageberechtigt.
Voraussetzungen für die Bauvorlageberechtigung eines Ingenieurs
In der Regel sind das die Mindestvoraussetzungen für den Eintrag als Bauvorlageberechtigter:
- Ingenieur nach dem Ingenieurgesetz – dreijähriges technisches Studium oder berufsqualifizierender Hochschulabschluss der Fachrichtung Hochbau
- Zweijährige praktische Erfahrung (Entwurfsplanung von Gebäuden)
- Eintrag in der Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure (ist abhängig von den Bauordnungsgesetzen der Länder)
Um Ihnen also alle Unterlagen für den Bauantrag vorzubereiten, muss der Statiker Erfahrungen im Bereich der Entwurfsplanung nachweisen können. Da das Baurecht immer Ländersache ist, sollten Sie sich vorab bei der Genehmigungsbehörde über die Anforderungen für einen Bauantrag informieren.
Bauunterlagen vom Architekten und vom Statiker
In der Regel werden die Bauunterlagen vom Architekten in Kooperation mit dem Statiker bereitgestellt. In der nachfolgenden Übersicht sehen Sie, welche Unterlagen Sie brauchen und von wem sie diese erhalten.
Amtlicher Lageplan
Den amtlichen Lageplan fordern Sie oder der Architekt beim Vermessungsamt an oder Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Laut geltender Bauordnung ist der Lageplan ein fester Bestandteil von jedem Bauantrag. Als effizientes Werkzeug vermittelt er der Bauaufsichtsbehörde einen ersten Gesamtüberblick, wonach eine grundsätzliche Beurteilung des Bauvorhabens möglich ist. Im Lageplan sehen Sie die tatsächlichen Grundstücksgrenzen, die rechtsverbindlich sind. Er bildet die Grundlage für die Erstellung der weiteren Pläne wie den Außenanlagenplan und den Grundstücksentwässerungsplan. Je nach Bundesland kostet in der Regel ein amtlicher Lageplan zwischen 30 und 150 €.
Berechnung Wohn- und Nutzfläche
Die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche gehört ebenfalls zu den geforderten Unterlagen des Bauantrages. Sie wird meist von einem Architekten erstellt. Diese Berechnung zeigt Ihnen genau, wie groß der Wohnraum ist. Die Wohnflächenverordnung regelt, welche Grundflächen in die Wohnflächenberechnung einfließen. Die Nutzfläche umfasst beispielsweise Ihren Vorratsraum im Keller. Grundsätzlich ist die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche eine komplexe Angelegenheit. Einige Flächen werden sowohl dem Wohnraum, als auch der Nutzfläche zugeordnet. Nicht zu vergessen die Verkehrsflächen wie Flure oder Treppenaufgänge. Diese Berechnungen sollten Sie einem Profi wie dem Architekten überlassen.
Bauzeichnung
Nach den vorhandenen Normen wird die Bauzeichnung für Ihr Bauvorhaben erstellt. Sie ist ebenfalls fest im Bauantrag integriert und wird in der Regel vom Architekten angefertigt. Im Maßstab 1:100 laut § 4 BauPrüfVO werden Grundriss, Ansichten, Bemaßungen und Schnitte in die Bauzeichnung eingetragen. Für das von Ihnen beauftragte Bauunternehmen ist die Bauzeichnung unverzichtbar, denn darin sind die räumlichen Ausmaße und alle Materialien enthalten. Die genauen Maße der Bauteile sehen Sie ebenfalls in dieser Zeichnung. Bei Umbauten ist genau ersichtlich, welche Bauteile neu gebaut, welche geändert und welche erhalten bleiben.
Berechnungen zum umbauten Wohnraum
Ebenfalls in den Bauantrag gehören die Berechnungen zum umbauten Wohnraum. Sie ist in der DIN 277 geregelt und wird heute als Brutto-Rauminhalt bezeichnet. Auch diese Aufgabe übernimmt in der Regel Ihr beauftragter Architekt. Für Ihre Baufinanzierung ist diese Berechnung ein wichtiger Faktor. Das Ergebnis des umbauten Raumes wird dafür gebraucht, um die Baukosten für Ihr Projekt zu ermitteln. Nach diesem Wert werden die Baugenehmigungskosten und die Gebühren für die Statik errechnet.
Statik
Diesen Teil des Bauantrages kann nur der Statiker erledigen. Ob eine Statik erforderlich ist, regelt die Bauverordnung der einzelnen Länder. Egal, ob eine Statik gefordert ist oder nicht, sinnvoll ist sie in jedem Fall. Aus der Baubeschreibung des Architekten entnimmt der Tragwerksplaner die erforderlichen Daten für seine Berechnungen. Mit der Statik für Ihr Haus erhalten Sie ein hohes Sicherheitsniveau, egal ob Sie ein Einfamilienhaus (EFH) bauen wollen oder den Umbau eines älteren Hauses geplant haben. Mehr zum Thema Statik können Sie in unseren anderen Fachartikeln nachlesen.
Baubeschreibung
Eine ausführliche Baubeschreibung ist ebenfalls im Bauantrag enthalten. Sie wird von Architekten und Bauingenieuren erstellt. In der Baubeschreibung lesen Sie den genauen Leistungsumfang Ihres Bauvorhabens und alle Leistungen. Unter vielen anderen Punkten wird hier der Bauablauf festgelegt, der konstruktive Aufbau beschrieben und die Absicherung der Baustelle definiert. Ebenso ist ersichtlich wie das Gebäude grundsätzlich konstruiert ist. beispielsweise, ob das Objekt ein Massivhaus- oder ein Fertighaus ist. Genauso gehört in die Baubeschreibung, mit welchem Dach das Haus gebaut wird und welche Haustechnik für den angenehmen Wohnkomfort sorgt. Ihre Baubeschreibung sollte so ausführlich wie möglich erstellt sein, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.
Entwässerungspläne
Wenn Sie bei Ihrem Neubau eine neue Entwässerungsanlage benötigen oder bei einem Umbau eine bestehende geändert werden soll, dann benötigen Sie fachgerechte Entwässerungspläne. Sie werden meist vom Architekten und einem Fachplaner oder einem Ingenieurbüro erstellt. Als Hauseigentümer sind Sie zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation verpflichtet. In den Satzungen der Kommunen ist dies genau geregelt. Der Entwässerungsplan wird nach DIN-Normen erstellt.
Nachweis Wärme- und Schallschutz
Für die geforderten Bauunterlagen benötigen Sie einen Wärmeschutznachweis nach den Maßgaben der EnEV. Diesen erhalten Sie von Ihrem Statiker. Dieser Wärmeschutznachweis soll sicherstellen, dass Sie in einem gesunden Wohnklima wohnen. Ebenso soll dieser Primärenergie eingesparen und die Baukonstruktion vor Feuchteschäden schützen.
Lärm macht krank und eine ruhige Wohnung sichert Ihnen Lebensqualität. Den Schallschutznachweis nach DIN 4109 erhalten Sie ebenfalls von Ihrem Statiker.
Oben angeführte Unterlagen benötigen Sie, damit die Bauaufsichtsbehörde schnellstmöglich und ohne Probleme Ihren Bauantrag genehmigt. Ob Sie diese Aufgaben alleine in die Hände eines Statikers legen oder ob Sie die Arbeiten zwischen Architekten und Statiker splitten, liegt alleine bei Ihnen.
Verfasst am 18. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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