Tipps für den Hauskauf

Tipps für den Hauskauf

Damit sich Ihr Traum vom Haus nicht in einen Alb­traum ver­wan­delt, fin­den Sie hier ein paar Tipps zum Haus­kauf bevor Sie den Ver­trag dann auch tat­säch­lich signieren.

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Blicken Sie hinter die Fassade

Herz­lichen Glück­wunsch – Wenn Sie dies lesen haben sie ver­mut­lich bereits die ers­te Mammut­frage auf dem Weg zum Eigen­heim beant­wortet: Sie haben sich gegen den Neu­bau und für ein Bestands­gebäude ent­schieden. In den meis­ten Fäl­len fol­gen dann vie­le lan­ge Näch­te, die Sie nicht mit Schla­fen, son­dern mit mehr oder weni­ger erfolg­reichen Recher­chen auf Immo­bi­li­en-Web­sites ver­brin­gen. Viel­leicht haben Sie die­ses aber auch gleich an einen Pro­fi weiter­gegeben und einen Immobilien­makler beauf­tragt. So oder so: Las­sen Sie sich von ers­ten idyl­lischen Bil­dern nicht blen­den. Beim Haus­kauf gilt vor allem eins: Bli­cken Sie ganz genau hin­ter die Fas­sa­de. Bevor Sie also den ers­ten Besich­tigungs­termin antre­ten, kön­nen Sie ger­ne ein­mal die Umge­bung aus­kund­schaften. So ver­schaffen Sie sich einen ers­ten Über­blick dar­über, ob die Eck­daten auch stimmen.

Wie weit ist es zur nächs­ten Schu­le, zum nächs­ten Sport­verein, Super­markt und zu Ihrer Arbeits­stätte? Wie sehen die Häu­ser der Nach­barn aus, wie ist die all­gemeine Atmos­phäre in der Nachbar­schaft? Gibt es aus­reichend Parkmöglichkeiten?

Schon bei einem ers­ten Umgebungs­check kann Ihnen bereits auf­fallen, dass das ausge­wählte Traum­haus wohl doch nicht ganz das rich­ti­ge ist.

Viel­leicht kön­nen Sie auch vor der ers­ten Bege­hung bereits einen Blick auf den Grund­riss wer­fen?! Dann kön­nen Sie gleich prü­fen, ob ein Wand­durch­bruch nötig ist. Auch das Hin­zu­zie­hen eines Sta­ti­kers zur Ana­ly­se könn­te hilf­reich sein

Zur Vor­über­prüfung der Eck­daten zählt aber lei­der nicht nur eine ers­te Ob­ser­vation der poten­tiellen Nach­barn. Nein, auch etwas unspek­taku­lärere Rahmen­bedin­gungen soll­ten unbe­dingt über­prüft wer­den. So ist es sinn­voll, zu erfra­gen, wie alt das Haus ist. Ist die­ses nach dem 01. Febru­ar 2002 erbaut wor­den, muss­te der Bau­herr bereits eini­ge Anfor­de­run­gen der Energie­einspar­verordnung (EnEV) erfül­len. Das könn­te ein ers­tes Indiz dafür sein, dass das Haus weni­ger sanierungs­bedürftig ist.

Augen auf beim Häuserkauf

Die Eck­daten stim­men und der ers­te Besich­tigungs­termin steht an. Sie gehen durch die Tür, der Bauch schreit ja, der Kopf schreit…»Vorsicht, es gibt noch eini­ges zu beach­ten!« Natür­lich macht es mehr Spaß, das Haus vor sei­nem inne­ren Auge schon mit den schöns­ten Möbeln ein­zu­richten, doch ver­lie­ren Sie die Sanierungs­bedürftig­keit der Immo­bi­lie dabei nicht aus den Augen. Das Gute ist aber, dass der Vorbe­sitzer Ihnen spä­tes­tens bei der ers­ten Besich­ti­gung den Energie­ausweis des Hau­ses zur Ver­fü­gung stel­len muss. Hier kön­nen Sie sich schon ein­mal grob über den Energie­verbrauch infor­mie­ren und Sanierungs­empfehlungen nach­lesen. Außer­dem kön­nen Sie ja auch einen ers­ten Blick auf den Zustand der Fens­ter oder der Heiz­anlage werfen.

Las­sen Sie sich bei die­ser Ent­schei­dung nicht stres­sen. Manch­mal ist es nicht ver­kehrt, den ers­ten Ein­druck und vor allem die ers­te Eupho­rie ein­mal sacken zu las­sen und mit einem fri­schen Kopf noch ein­mal wie­der zu kommen.

4 Augen sehen besser als 2 beim Hauskauf

Und 6 Augen sehen bes­ser als 4: Einen Fach­mann, wie bei­spiels­wei­se einen Sta­ti­ker, zu Rate zu zie­hen ist oft sinn­voll. Die­ser prüft die Immo­bi­lie auf Herz und Nie­ren. Dabei schaut er nicht nur von außen auf die Fas­sa­de, son­dern prüft die Immo­bi­lie auch von innen. Gar­ten, Gara­ge oder Car­port, Kel­ler und Dach wer­den dabei zusätz­lich inspi­ziert. Auf Grund­lage der bei der Bege­hung begut­achteten Tatbe­stände kann Ihnen der Pro­fi dann eine Pro­gno­se über kurz‑, mit­tel- und lang­fris­ti­ge Sanie­run­gen geben und möglicher­weise bereits ers­te Schätz­kosten auf­stellen. Man soll­te sich schließ­lich bewusst dar­über sein, dass der rei­ne Haus­kauf nicht die ein­zi­ge anfal­len­de Inves­ti­ti­on ist. Sei­en Sie also dank­bar über jede früh­zeitig identifi­zierte spä­te­re Investi­tion. Bei einem ers­ten Kos­ten- und Finan­zierungs­konzept kann so etwas näm­lich Gold wert sein … oder eben zei­gen, wie viel Gold man am Ende doch noch inves­tieren muss.

Schau­en Sie sich die För­der­pro­gram­me der KFW-Bank für Bestands­gebäude an. Hier gibt es ein paar interes­sante Finan­zierungs­mög­lich­keiten für Sanie­rungen und auch für den Haus­kauf von bereits sanier­tem Wohn­raum. Es gibt auch För­de­run­gen für den Kauf eines Neubaus.

Nach der Besichtigung ist vor dem Hauskauf

Wenn Sie sich nun für das Haus ent­schie­den haben, dann ist das Gan­ze noch nicht ganz in tro­cke­nen Tüchern. Zuerst müs­sen Sie noch dem Notar einen Besuch abstat­ten. Die nota­rielle Beur­kundung von Grund­stücks­kauf­ver­trägen ist näm­lich in Deutsch­land durch den Gesetz­geber ver­pflichtend. Außer­dem über­prüft die­ser auch gleich, ob der Ver­käu­fer laut Grund­buch­eintrag über­haupt zum Ver­kauf der Immo­bi­lie berech­tigt ist. Ist dies der Fall, wird ein für das Haus indi­vi­du­el­ler Kauf­vertrag aufge­setzt. Spä­tes­tens jetzt soll­ten Sie sich noch ein­mal vor Augen füh­ren, dass Sie gera­de dabei sind, ein Haus zu kau­fen. Und das bedeu­tet, dass Sie einen Ver­trag unter­schreiben, bei dem Sie Ihren Erwerb nicht wie­der zurück­geben oder um­tauschen können. 

Da ein Haus­kauf eben doch etwas ande­res als ein Staub­sauger­kauf ist, soll­ten Sie eine Bestands­auf­nah­me durch einen Trag­werks­pla­ner als Pro­fi durch­füh­ren lassen.

Außer­dem könn­ten Sie nun schon ein­mal Muster­verträge aus dem Inter­net durch­forsten oder auch Freun­de und Bekann­te nach hilf­reichen Tipps und Erfah­run­gen beim Haus­kauf fra­gen. So sprin­gen Sie nicht ganz ins kal­te Was­ser, wenn der tat­säch­liche Ver­trag dann bei Ihnen ein­trifft. Laut Be­urkundungs­gesetz müss­te die­ses übri­gens min­des­tens zwei Woche vor dem Ter­min der Be­urkundung bei Ihnen ein­ge­hen. Den eigent­lichen Ver­trag soll­ten Sie dann ganz in Ruhe durch­lesen und prü­fen. Außer­dem soll­ten Sie die Möglich­keit erfra­gen, eine Klau­sel zu ver­steckten Män­geln der Immo­bi­lie zu inte­grieren. Vie­le Schä­den wer­den näm­lich erst im Nach­hinein identifi­ziert. Ist der Ver­trag dann unter­schrieben, haben Sie es geschafft!

Ach Stop: Jetzt geht ja der gan­ze Ein­rich­tungs- und Umzugs­stress los!

Um Sanierungs­potenziale zu identi­fizieren, ist es zu emp­feh­len, einen Energie­berater zu beauf­tragen, der Ihnen genau auf­zeigt, wel­ches energe­tische Poten­ti­al in Ihrem neu­en Traum­haus steckt. Eine BAFA Vor-Ort-Bera­tung ist hier­für eine mög­li­che ers­te Maßnahme.
  • Verfasst am 23. August 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Wir haben uns einen Fens­ter­durch­bruch rech­nen las­sen. Im Ver­gleich zu loka­len Ange­bo­ten ging es super­schnell. Da nehm ich den Preis gern Inkauf.

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    Mir hat die Betreu­ung durch ESTATIKA sehr gefal­len, und mir wur­de jede Fra­ge umfas­send beant­wor­tet. Der Dach­aus­bau kann auf­grund der Sta­tik wie geplant durch­ge­führt werden.

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