Statik für das Eigenheim – die Aufgaben der Statiker:in
Standsicherheitsnachweis, Brand‑, Schall- und Wärmeschutz – der Statiker übernimmt viele Aufgaben beim Hausbau. Seine Arbeit sorgt dafür, dass das Gebäude sicher steht und effizient konstruiert ist. Zudem braucht jeder Bauherr die Statik, um eine Baugenehmigung zu bekommen – zumindestens bei größeren Bauvorhaben. Der Auftraggeber hat die freie Auswahl, welches Ingenieurbüro (oder welcher Ersteller) für sein EFH tätig werden soll. Wichtig sind dabei die Nachweisberechtigung im jeweiligen Bundesland und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis – zum Beispiel durch eine digitale und moderne Arbeitsweise.
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Das Eigenheim im Genehmigungsprozess
Die Planung eines Hausbaus besteht nicht nur aus der Suche nach einem passenden Grundstück und dem Entwurf durch den Architekten. Je konkreter die Überlegungen werden, umso mehr rückt die Frage in den Vordergrund, wie das Haus realisiert werden kann. Zudem gibt es rechtliche Aspekte zu klären, denn das Bauamt verlangt im Genehmigungsprozess einen Standsicherheitsnachweis. Späetestens zu diesem Zeitpunkt ist die Wahl eines Statikers notwendig. Man kann, muss aber nicht auf das Netzwerk des Architekten zurückgreifen. Häufig ist das nicht die preiswerteste Variante. Hier lohnt sich ein Online-Preisvergleich.
Damit das Eigenheim über Jahrzehnte hinweg standsicher ist und Witterungsverhältnissen wie Regen, Sturm und Schnee standhält, braucht es eine Statik. Bei der Erstellung lässt der Tragwerksplaner die Baugrundverhältnisse mit einfließen und er berechnet die genaue Menge der Bewehrung (Baustahl, der in die Bodenplatte und die anderen Bauteilen eingefügt wird). Eine exakt berechnete Statik spart Kosten und verhindert, dass mehr Geld in die Bewehrung investiert werden muss, als unbedingt notwendig ist. Auch die übrigen statischen Berechnungen sichern ein standfestes Gebäude.
Die Ansprüche an die Gestaltung von Wohnräumen haben sich in den vergangenen Jahren gewandelt. Wenn zum Beispiel ein großer Raum ohne störende Stützen gewünscht wird, muss dies durch statische Berechnungen abgesichert sein. Auch wenn ein übergroßer Balkon oder einen Dachgarten geplant ist, sind entsprechende Tragwerke nötig.
Grundsätzlich hat ein Statiker daher ein umfangreiches Aufgabengebiet. Den tatsächlichen Umfang der benötigten Leistungen bestimmt der Bauherr in vertraglicher Abstimmung mit dem Statiker. Der Fokus liegt häufig auf der Genehmigungsplanung, weil bestimmte Unterlagen vom Bauamt verpflichtend eingefordert werden. Aber auch zusätzliche Leistungen können sinnvoll sein, nicht zuletzt, um dem Bauherren Geld einzusparen. Die folgenden Abschnitte geben einen Einblick über die möglichen Leistungen eines Statikers:
Grundlagenermittlung
- Zuerst klärt der Statiker mit dem Architekten, welche Aufgaben im Sinne der Tragwerksplanung er übernehmen soll.
- Aufgrund vorliegender Planunterlagen überprüft er die tragenden Konstruktionen.
- gegebenenfalls lässt der Statiker die Eigenschaften des Baugrunds auf Grundwasser oder Kontaminierung prüfen und gibt eventuell ein Bodengutachten in Auftrag.
Vorentwurf
- Der Statiker analysiert die Grundlagen und legt die Rahmenbedingungen des Baus fest.
- Er übt eine beratende Funktion in statisch-konstruktiver Hinsicht aus. Die Belange der Standsicherheit, der Wirtschaftlichkeit und der Gebrauchsfähigkeit fließen in dieser Phase ein.
- Mitwirkung beim Planungskonzept – das beinhaltet Lösungsvorschläge für das Tragwerk mithilfe von Skizzen. Der Statiker sagt, welche Bauarten, Baustoffe und Herstellungsverfahren in Frage kommen.
- Sollten Vorverhandlungen mit den Behörden nötig sein, wirkt hier der Statiker mit.
- Sollte sich der Bauherr noch nicht für einen Entwurf entschieden haben, entwickelt der Statiker für das Eigenheim mehrere Lösungsmöglichkeiten. Hier untersucht er die Wirtschaftlichkeit und entwickelt Vergleichsberechnungen.
Konstruktionsentwurf
- Tragwerkslösungen werden vom Statiker erarbeitet und ein konstruktiver Entwurf mit Zeichnungen wird erstellt.
- Die statischen Berechnungen und Bemessungen der Fundamente und der maßgeblichen Konstruktionselemente ermittelt der Statiker. Der statische konstruktive Vorentwurf dient hier als Vorlage.
- Die Hauptabmessungen des Tragwerks und konstruktive Details werden festgelegt. Dazu gehören beispielsweise die Bauwerksfugen und die tragenden Querschnitte.
- Materialangaben und Richtwerte sind enthalten, eventuell sogar besondere Anweisungen.
- Die Ausbildung der Knoten- und Auflagerpunkte, ebenso der Verbindungsmittel, sind im Konstruktionsentwurf ersichtlich.
- Der Statiker wirkt bei der Objektbeschreibung mit, ebenso wie bei der Kostenberechnung.
Eingabeplanung vom Eigenheim (= Genehmigungsplanung)
- Der Statiker passt den Konstruktionsentwurf an und erstellt die Unterlagen der Tragwerksplanung für die baubehördliche Genehmigung.
- Die wesentlichen Bauteile des Tragwerks werden aufgestellt und ergänzt. Die bauphysikalischen Anforderungen zum Wärme- und Schallschutz werden hierbei berücksichtigt.
- Die bauphysikalischen Nachweise zum (konstruktiven) Brandschutz erstellt ebenfalls der Statiker.
- Statische Berechnungen und Zeichnungen für Bauhilfsmaßnahmen, die über den normalen Bauzustand hinausgehen, fügt der Tragwerksplaner dem Eingabeplan hinzu.
- Er erstellt zudem detaillierte statische Berechnungen der tragenden Bauteile für das Eigenheim.
- Ebenso fertigt er die Schalpläne an, falls notwendig. Als Grundlage dienen ihm die Ausführungspläne des Architekten.
- In den Bewehrungsplänen und in den Holzkonstruktionsplänen sind Einbau- und Verlegeanweisungen eingezeichnet.
- Sollten Sie sich für ein Eigenheim in Stahlleichtbauweise entscheiden, erhalten Sie vom Statiker detaillierte Stahl- oder Stücklisten inklusive der Stahlmengenermittlung.
- Für die Spannbetonkonstruktionen, beispielsweise Decken aus Spannbeton, erstellt der Statiker hier die statischen Berechnungen und Zeichnungen sowie die Arbeitsanweisungen.
- Sollten der Statiker den Auftrag zur Bauüberwachung erhalten, kontrolliert er, ob das Tragwerk gemäß den statischen Unterlagen erstellt wird.
- Im Stahlbetonbau übernimmt der Statiker die Spannkontrolle.
Verfasst am 22. Oktober 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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Manfred Jaeger
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