Statik-Paket Solaranlage
Als anerkannte Fachplaner:innen übernehmen wir bundesweit die statische Überprüfung tragender Bauteile im Vorfeld der Installation einer Solaranlage (Solarthermie oder Photovoltaik).
Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Ansprechpartner
Energieberatung/Statik
Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Ansprechpartner
Fördermittel/Objektplanung
Nach einschlägiger Prüfung der Gegebenheiten stellen wir Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und identifizieren die statisch erforderlichen Ersatzmaßnahmen (Statik). Hierbei kann es sich um Verstärkungen der tragenden Holz‑, Stahlbeton- oder Stahlkonstruktion handeln.
Lieferung innerhalb von 40 Werktagen
Die Lieferzeit beträgt 40 Werktage nach Erhalt aller erforderlichen Informationen (gemäß Angebot). Für dringende Fälle und gegen Aufpreis ist eine Expresslieferung innerhalb von 20 Werktagen möglich.
Zahlung erst nach Lieferung
Die jeweilige Leistung ist spätestens 5 Tage nach Lieferung zu begleichen. Eine im Einzelfall davon abweichende Vereinbarung wird transparent im Angebot aufgeführt.
Meinungen
4,93 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 74 Bewertungen (156 insgesamt). Hier eine kleine Auswahl von Kundenmeinungen:
ShopVoter-2238289
ShopVote
5.00 von 5 Sternen
Anja Ho
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Über uns
Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Energieberatung.
Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
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Energieberatung/Statik
Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
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Fördermittel/Objektplanung
Unsere Keyfacts:
- Projekte
- 1.400+
- Berufsjahre
- 15+
- Mitarbeiter:innen
- 10+
Qualifikationen
Unser Ingenieur-Team besteht aus qualifizierten Fachplaner:innen mit je 15+ Berufsjahren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Eintragungen in mehreren Ingenieurkammern und weiteren Qualifikationen:
Leistungen
Fachplanung aus einer Hand. Folgende Leistungen bieten wir Ihnen für Ihr Bauvorhaben an – gerne auch als Paket:
Informationen zur Solaranlage
Die Installation einer Solaranlage ist in der Regel ein genehmigungsfreies Umbauvorhaben. Hier ist aus privatrechtlicher Sicht eine statische Prüfung zu empfehlen. Ist jedoch zusätzlich eine Umnutzung (z. B. Neuerschließung eines Spitzbodens, neue Souterrain‑ oder Dachgeschosswohnungen) oder eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes (Anbau, Aufstockung, Neubau) vorgesehen, kann es sich um ein genehmigungspflichtiges Umbauvorhaben handeln.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sind spätestens bei der Baubeginnsanzeige bautechnische Nachweise (Statik/Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz- und Brandschutz) bei der Baubehörde nachzureichen.