Altbau und Statik – von A wie Anbau bis U wie Umbau
Statische Berechnungen für Altbauten garantieren, dass das Haus sicher steht. Ob ein Anbau, Dachausbau, Wanddurchbruch oder Umbau – ein Tragwerksplaner stellt sicher, dass alle Veränderungen die Standfestigkeit des Hauses nicht überlasten. Dieser Artikel informiert über grundlegende statische Berechnungen. Hier erfahren Sie, worauf bei einer Sanierung im Altbau zu achten ist.
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Altbau sanieren: Bestandsaufname
Das bereits gebaute Haus verfügt über vorhandene statisch relevante Berechnungen. Die vorliegenden Daten sind wichtig, um die Tragfähigkeit des Bestandes zu prüfen. Jedes Bauteil in einem Haus ist Spannungen ausgesetzt. Die verschiedenen Kräfte und Lasten beanspruchen die Komponenten, die verbaut werden. Bei einem Altbau gestaltet sich die Statik schwierig. Die vorhandenen Bestandteile müssen intakt und tragfähig sein. Marode Bauteile sind für die Statik ein Risiko.
Ehe es an den Umbau oder Ausbau eines Gebäudes geht, ist ein Statiker häufig unerlässlich. Eine Prüfung des vorhandenen Bestandes ist vor allem dann notwendig, wenn statisch relevante Komponenten des Hauses durch den Umbau beeinflusst werden.
Beispiele – Wann statische Berechnungen nötig sind
Ein Haus zu sanieren erfordert im Regelfall die Unterstützung von Experten. Für die Statik bedeutet das: Ein Bauingenieur oder Statiker kommt zum Einsatz, um eine Veränderung der Bausubstanz sicher zu gestalten.
Der Umbau von Bestandsgebäuden ist jedoch nicht zwangsläufig auf einen Statiker angewiesen. Vielmehr hängt dessen Notwendigkeit von der Art der geplanten Änderungen am Gebäude ab. Ein Dachausbau oder eine Aufstockung wirken sich anders auf die Standsicherheit aus als eine Fenstervergrößerung. Ein Innenausbau erfordert demgegenüber kaum statische Gutachten.
Vorsicht ist bei tragenden Wänden angebracht. Diese spielen für die allgemeine Standsicherheit der Planung eine unerlässliche Rolle. Ein Wanddurchbruch oder Deckendurchbruch benötigt deshalb eine Überprüfung der statischen Berechnung der Ausführungspläne. Auch eine Fenstervergrößerung ist für die Statik relevant. Obwohl ein solches Vorhaben auf den ersten Blick nicht besonders riskant klingt, verändert die Vergrößerung des Fensters dennoch die jeweilige (tragende) Wand.
Ob Ihre Pläne tragfähig sind, beurteilt der jeweilige Statiker. Dieser prüft zusätzlich die folgenden Nachweise:
- Schallschutznachweis (DIN 4109),
- Brandschutznachweis (DIN 4102–1) und
- Wärmeschutznachweise nach EnEV.
Geht das alles nicht online? Statische Berechnungen online sind heutzutage kein Hexenwerk mehr. Bauherren sollten jedoch berücksichtigen, dass auch im digitalen Zeitalter statische Berechnungen Formeln der Physik, Bautechnik und dem Ingenieurwesen enthalten. Dadurch eignen sich die Online-Tools vorrangig für jene Anwender, die das erforderliche Verständnis für die Ergebnisse mitbringen.
Prüfstatiker – so steht das Haus nach einem Umbau sicher
Der Prüfstatiker überprüft die statischen Berechnungen, die der jeweilige Statiker oder Bauingenieur vorher durchgeführt hat. Diese Berechnungen gehören zum Bauantrag. Bauherren stellen einen solchen Antrag vor der Veränderung der Bausubstanz. Die Sanierung ist erst durchführbar, wenn der Prüfstatiker die Durchführung genehmigt. Wer Prüfstatiker ist, bestimmt für gewöhnlich die zuständige Baubehörde. Die Statik ist speziell bei einem Bauvorhaben nicht zu unterschätzen. Wer hier nicht präzise und sorgfältig arbeitet, riskiert enorm hohe Kosten und die Sicherheit des Hauses. Deshalb setzen Baubehörden unabhängige Statiker ein, die Bauanträge auf ihre Tragwerksplanung hin überprüfen.
Statische Berechnungen im Altbau – der Bestand muss stimmen!
Bei statischen Berechnungen ist Sorgfalt gefragt. Deshalb darf das bereits vorhandene Gebäude in den Kalkulationen des Statikers nicht fehlen. Die Bestandsanalyse des Tragwerks sorgt für eine sichere Planung bei der Sanierung. Wann Statiker vorgeschrieben sind, hängt vor allem vom Umbau ab.
Statische Berechnungen online zu erledigen, ist ebenfalls möglich. Die Interpretation der Ergebnisse obliegt jedoch dem Experten. Unabhängige Prüfstatiker rechnen nach und unterstützen dadurch den nötigen Standsicherheitsnachweis (§ 51 HOAI).
Für Bauherren ist vor der Sanierung eines Altbaus der Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde unerlässlich. Denn erst das “OK” der Behörde stellt die nötige Rechtssicherheit für die weitere Durchführung dar. Ob Anbau, Umbau oder Fenstervergrößerung: Mit den richtigen statischen Berechnungen gelingt die Veränderung des Gebäudes!
Verfasst am 14. Juli 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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