Statik vom Altbau

Altbau und Statik – von A wie Anbau bis U wie Umbau

Sta­tis­che Berech­nun­gen für Alt­baut­en garantieren, dass das Haus sich­er ste­ht. Ob ein Anbau, Dachaus­bau, Wand­durch­bruch oder Umbau – ein Trag­w­erk­s­plan­er stellt sich­er, dass alle Verän­derun­gen die Stand­fes­tigkeit des Haus­es nicht über­las­ten. Dieser Artikel informiert über grundle­gende sta­tis­che Berech­nun­gen. Hier erfahren Sie, worauf bei ein­er Sanierung im Alt­bau zu acht­en ist.

Altbau sanieren: Bestandsaufname

Das bere­its gebaute Haus ver­fügt über vorhan­dene sta­tisch rel­e­vante Berech­nun­gen. Die vor­liegen­den Dat­en sind wichtig, um die Tragfähigkeit des Bestandes zu prüfen. Jedes Bauteil in einem Haus ist Span­nun­gen aus­ge­set­zt. Die ver­schiede­nen Kräfte und Las­ten beanspruchen die Kom­po­nen­ten, die ver­baut wer­den. Bei einem Alt­bau gestal­tet sich die Sta­tik schwierig. Die vorhan­de­nen Bestandteile müssen intakt und tragfähig sein. Mar­o­de Bauteile sind für die Sta­tik ein Risiko.

Ehe es an den Umbau oder Aus­bau eines Gebäudes geht, ist ein Sta­tik­er häu­fig uner­lässlich. Eine Prü­fung des vorhan­de­nen Bestandes ist vor allem dann notwendig, wenn sta­tisch rel­e­vante Kom­po­nen­ten des Haus­es durch den Umbau bee­in­flusst wer­den.

Beispiele – Wann statische Berechnungen nötig sind

Ein Haus zu sanieren erfordert im Regelfall die Unter­stützung von Experten. Für die Sta­tik bedeutet das: Ein Bauin­ge­nieur oder Sta­tik­er kommt zum Ein­satz, um eine Verän­derung der Bausub­stanz sich­er zu gestal­ten.

Der Umbau von Bestands­ge­bäu­den ist jedoch nicht zwangsläu­fig auf einen Sta­tik­er angewiesen. Vielmehr hängt dessen Notwendigkeit von der Art der geplanten Änderun­gen am Gebäude ab. Ein Dachaus­bau oder eine Auf­s­tock­ung wirken sich anders auf die Stand­sicher­heit aus als eine Fen­ster­ver­größerung. Ein Innenaus­bau erfordert demge­genüber kaum sta­tis­che Gutacht­en.

Vor­sicht ist bei tra­gen­den Wän­den ange­bracht. Diese spie­len für die all­ge­meine Stand­sicher­heit der Pla­nung eine uner­lässliche Rolle. Ein Wand­durch­bruch oder Deck­endurch­bruch benötigt deshalb eine Über­prü­fung der sta­tis­chen Berech­nung der Aus­führungspläne. Auch eine Fen­ster­ver­größerung ist für die Sta­tik rel­e­vant. Obwohl ein solch­es Vorhaben auf den ersten Blick nicht beson­ders riskant klingt, verän­dert die Ver­größerung des Fen­sters den­noch die jew­eilige (tra­gende) Wand.

Ob Ihre Pläne tragfähig sind, beurteilt der jew­eilige Sta­tik­er. Dieser prüft zusät­zlich die fol­gen­den Nach­weise:

  • Schallschutz­nach­weis (DIN 4109),
  • Brand­schutz­nach­weis (DIN 4102–1) und
  • Wärmeschutz­nach­weise nach EnEV.

Geht das alles nicht online? Sta­tis­che Berech­nun­gen online sind heutzu­tage kein Hex­en­werk mehr. Bauher­ren soll­ten jedoch berück­sichti­gen, dass auch im dig­i­tal­en Zeital­ter sta­tis­che Berech­nun­gen Formeln der Physik, Bautech­nik und dem Inge­nieur­we­sen enthal­ten. Dadurch eignen sich die Online-Tools vor­rangig für jene Anwen­der, die das erforder­liche Ver­ständ­nis für die Ergeb­nisse mit­brin­gen.

Prüfstatiker – so steht das Haus nach einem Umbau sicher

Der Prüf­s­ta­tik­er über­prüft die sta­tis­chen Berech­nun­gen, die der jew­eilige Sta­tik­er oder Bauin­ge­nieur vorher durchge­führt hat. Diese Berech­nun­gen gehören zum Bauantrag. Bauher­ren stellen einen solchen Antrag vor der Verän­derung der Bausub­stanz. Die Sanierung ist erst durch­führbar, wenn der Prüf­s­ta­tik­er die Durch­führung genehmigt. Wer Prüf­s­ta­tik­er ist, bes­timmt für gewöhn­lich die zuständi­ge Baube­hörde. Die Sta­tik ist speziell bei einem Bau­vorhaben nicht zu unter­schätzen. Wer hier nicht präzise und sorgfältig arbeit­et, riskiert enorm hohe Kosten und die Sicher­heit des Haus­es. Deshalb set­zen Baube­hör­den unab­hängige Sta­tik­er ein, die Bauanträge auf ihre Trag­w­erk­s­pla­nung hin über­prüfen.

Inwieweit ein Prüf­s­ta­tik­er zum Ein­satz kom­men muss, hängt vom Bun­des­land und dessen Bau­verord­nun­gen ab. Hier sollte man das zuständi­ge Bauamt fra­gen.

Statische Berechnungen im Altbau – der Bestand muss stimmen!

Bei sta­tis­chen Berech­nun­gen ist Sorgfalt gefragt. Deshalb darf das bere­its vorhan­dene Gebäude in den Kalku­la­tio­nen des Sta­tik­ers nicht fehlen. Die Bestand­s­analyse des Trag­w­erks sorgt für eine sichere Pla­nung bei der Sanierung. Wann Sta­tik­er vorgeschrieben sind, hängt vor allem vom Umbau ab.

Sta­tis­che Berech­nun­gen online zu erledi­gen, ist eben­falls möglich. Die Inter­pre­ta­tion der Ergeb­nisse obliegt jedoch dem Experten. Unab­hängige Prüf­s­ta­tik­er rech­nen nach und unter­stützen dadurch den nöti­gen Stand­sicher­heit­snach­weis (§ 51 HOAI).

Für Bauher­ren ist vor der Sanierung eines Alt­baus der Bauantrag bei der zuständi­gen Baube­hörde uner­lässlich. Denn erst das “OK” der Behörde stellt die nötige Rechtssicher­heit für die weit­ere Durch­führung dar. Ob Anbau, Umbau oder Fen­ster­ver­größerung: Mit den richti­gen sta­tis­chen Berech­nun­gen gelingt die Verän­derung des Gebäudes!

  • Dieser Ratgeber wurde verfasst am 14. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen können veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar.

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    Andere Leistungen werden leider nicht mehr angeboten.