Statik vom Doppelhaus

Tragwerksplanung vom Doppelhaus

Die Sta­tik vom Dop­pel­haus weicht von der geson­dert ste­hen­der Häuser ab. Der Sta­tik­er hat bei sein­er Berech­nung gemein­same Ele­mente, wie Fun­da­ment, Dachkon­struk­tion und Tren­n­mauer zu berück­sichti­gen.

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Was ist unter einem Doppelhaus zu verstehen?

Wie es der Name Dop­pel­haus aus­drückt, han­delt es sich um zwei Häuser, die an ein­er Seite zusam­men­stoßen. Im Prinzip haben die Baut­en ein iden­tis­ches (achsen­sym­metrisches) Ausse­hen. Fen­ster­a­nord­nung, Stil der Fas­sade, Dachfor­men und Bedachung sind – in den meis­ten Fällen – deck­ungs­gle­ich. Für die Sta­tik ist die bau­rechtliche Sit­u­a­tion (getren­ntes oder gemein­sames Grund­stück) hin­sichtlich der Grün­dung, des Fun­da­mentes und der Feuer­schutzwand von Belang.

Die Rau­maufteilung im Inneren obliegt, bis auf die tra­gen­den Wände und Deck­endurch­brüche, ein­er indi­vidu­ellen Gestal­tung­sop­tion durch die Bewohn­er. Da Dop­pel­häuser zwei getren­nte Eingänge und im Inneren keine Verbindun­gen haben, ist der Ver­gle­ich mit einem freis­te­hen­den Ein­fam­i­lien­haus zuläs­sig. Als Her­aus­forderung gel­ten zusät­zliche Maß­nah­men zum Lärm- und Brand­schutz.

Welche Bedeutung hat die Tragwerksplanung im Hausbau generell?

Erstellt wird die Trag­w­erk­s­pla­nung von einem Baus­ta­tik­er, im offiziellen Sprachge­brauch Trag­w­erk­s­plan­er. Das Ergeb­nis ein­er sta­tis­chen Berech­nung sind Min­dest­werte und Min­dest­quer­schnitte der einzel­nen Kon­struk­tio­nen. Begin­nend mit der Boden­plat­te, über die tra­gen­den Wände, die Deck­en, bis zum Dachstuhl. Grund­lage hier­für ist der vom Architek­ten erstellte Bau­plan.

Die Trag­w­erk­s­pla­nung (häu­fig vere­in­facht Sta­tik genan­nt) ist ein erforder­lich­er Nach­weis für die Zuver­läs­sigkeit und Sicher­heit eines Bauw­erks. Es gilt die unter­schiedlichen Kräfte, die darin wirken, in einem sta­bilen Gle­ichgewicht – in Bal­ance – zu hal­ten. Aus diesem Grund wird Sta­tik als Pla­nung, Bemes­sung und Kon­struk­tion der Trag­w­erke, in Bezug auf Dimen­sio­nen, Abmes­sun­gen und Quer­schnitte, definiert.

Nach einem ersten Abgle­ich erfol­gt die Erstel­lung der detail­lierten Pläne, die Bemes­sun­gen der Kon­struk­tio­nen und die Def­i­n­i­tion der Baustoffe, die zu ver­wen­den sind.

In den meis­ten Fällen fällt dem Sta­tik­er die Auf­gabe des Brand- und Lärm­schutzes und ander­er Bere­iche zu, die sich direkt oder indi­rekt auf die Sta­tik des Bauw­erkes auswirken.

Was hat ein Statiker bei einem Doppelhaus vordringlich zu beachten?

Es kommt vor, dass ein Dop­pel­haus nicht am Stück erbaut wird. Oft liegen Jahre zwis­chen den einzel­nen Errich­tun­gen. Für den Sta­tik­er bedeutet dies, dass er sich mit den sta­tis­chen Gegeben­heit­en des ersten Haus­es ver­traut machen muss.

Jedes Haus ste­ht in aller Regel auf ein­er Fun­da­ment­plat­te. Die Sohlplat­te – bzw. jede andere Form des Fun­da­ments – ist abhängig von der Grün­dung, dem Unter­grund und der Unterkellerung. Der Trag­w­erk­s­plan­er hat die gle­ich­mäßige Lastverteilung auf den Plat­ten zu berück­sichti­gen. Ein boden­mech­a­nis­ches Gutacht­en für bei­de Häuser kann erforder­lich sein.

Schall- und Brand­schutz stellen zusät­zliche Anforderun­gen hin­sichtlich der sta­tis­chen Pla­nung. Schall überträgt sich über eine ver­bun­dene Boden­plat­te eben­so, wie über durchge­hende Deck­enele­mente. Die Aus­führung der Zwis­chen­wände hat eben­falls erhöht­en Schallschutz zu sich­ern.

Hin­sichtlich des Brand­schutzes benötigt jedes Gebäude eine, über das Dach hochge­zo­gene eigene Abschluss­wand, die der gülti­gen Feuer­schutzk­lasse entspricht und brand­schutztech­nisch eigens zu bew­erten ist (unab­hängig vom Nach­barhaus).

Mit welchen Kosten ist die Tragwerksplanung verbunden?

Eine all­ge­me­ingültige Aus­sage ist hin­sichtlich der Kosten nicht zu tre­f­fen, da jedes Objekt spez­i­fis­che Eigen­heit­en hat, die zu berück­sichti­gen sind. Das Hon­o­rar des Trag­w­erk­s­plan­ers ist in der Hon­o­rarord­nung für Architek­ten und Inge­nieure (HOAI) geregelt und fällt unter die Baunebenkosten.

Gradmess­er für die Höhe der Vergü­tung sind der Schwierigkeits­grad (Hon­o­rar­zone in der HOAI), die Auf­gaben­stel­lung, die anrechen­baren Kosten und die konkret erbracht­en Leis­tun­gen. Die Hon­o­rar­zo­nen haben eine Schwankungs­bre­ite von 1 (sehr ger­ing) bis 5 (sehr hoch).

Die Nebenkosten hän­gen stark vom Gebäude und dessen Beson­der­heit­en ab und sind im § 50 Abs. 1 HOAI geregelt. In der Regel sind 55 % der Baukon­struk­tion­skosten und 10 % der Kosten der Tech­nis­chen Anla­gen anrechen­bar.

Grund­lage für die Kon­struk­tion­skosten ist die DIN 276 (Kosten im Hochbau, Kosten­gruppe 300 fol­gende).

Welche Detailaufgaben obliegen dem Tragwerksplaner?

Abhängig von den indi­vidu­ellen Vere­in­barun­gen wird der Baus­ta­tik­er in diesen Leis­tungsphasen für den Bauher­rn tätig:

  • Ermit­tlung der Grund­la­gen
  • Vor­pla­nung
  • Entwurfs‑, Genehmi­gungs- und Aus­führungs­pla­nung
  • Vor­bere­itung und Mitwirkung bei der Ver­gabe
  • Objek­tüberwachung und ‑Betreu­ung

Die Beiziehung eines Sta­tik­ers (oder eines anerkan­nten Experten für Trag­w­erk­s­pla­nung) ist in der Regel für nicht genehmi­gungs­freie Bau­vorhaben geset­zlich vorgeschrieben.

  • Verfasst am 23. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Sta­tik Dop­pel­haus: Die Zusam­me­nar­beit hat sehr gut geklappt, kom­pe­tente Aus­führung und net­ter Kon­takt! Kann ich weit­erempfehlen.

    Biswarup Pal

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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    Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

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