Tragwerksplanung vom Doppelhaus
Die Statik vom Doppelhaus weicht von der gesondert stehender Häuser ab. Der Statiker hat bei seiner Berechnung gemeinsame Elemente, wie Fundament, Dachkonstruktion und Trennmauer zu berücksichtigen.
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Was ist unter einem Doppelhaus zu verstehen?
Wie es der Name Doppelhaus ausdrückt, handelt es sich um zwei Häuser, die an einer Seite zusammenstoßen. Im Prinzip haben die Bauten ein identisches (achsensymmetrisches) Aussehen. Fensteranordnung, Stil der Fassade, Dachformen und Bedachung sind – in den meisten Fällen – deckungsgleich. Für die Statik ist die baurechtliche Situation (getrenntes oder gemeinsames Grundstück) hinsichtlich der Gründung, des Fundamentes und der Feuerschutzwand von Belang.
Die Raumaufteilung im Inneren obliegt, bis auf die tragenden Wände und Deckendurchbrüche, einer individuellen Gestaltungsoption durch die Bewohner. Da Doppelhäuser zwei getrennte Eingänge und im Inneren keine Verbindungen haben, ist der Vergleich mit einem freistehenden Einfamilienhaus zulässig. Als Herausforderung gelten zusätzliche Maßnahmen zum Lärm- und Brandschutz.
Welche Bedeutung hat die Tragwerksplanung im Hausbau generell?
Erstellt wird die Tragwerksplanung von einem Baustatiker, im offiziellen Sprachgebrauch Tragwerksplaner. Das Ergebnis einer statischen Berechnung sind Mindestwerte und Mindestquerschnitte der einzelnen Konstruktionen. Beginnend mit der Bodenplatte, über die tragenden Wände, die Decken, bis zum Dachstuhl. Grundlage hierfür ist der vom Architekten erstellte Bauplan.
Nach einem ersten Abgleich erfolgt die Erstellung der detaillierten Pläne, die Bemessungen der Konstruktionen und die Definition der Baustoffe, die zu verwenden sind.
In den meisten Fällen fällt dem Statiker die Aufgabe des Brand- und Lärmschutzes und anderer Bereiche zu, die sich direkt oder indirekt auf die Statik des Bauwerkes auswirken.
Was hat ein Statiker bei einem Doppelhaus vordringlich zu beachten?
Es kommt vor, dass ein Doppelhaus nicht am Stück erbaut wird. Oft liegen Jahre zwischen den einzelnen Errichtungen. Für den Statiker bedeutet dies, dass er sich mit den statischen Gegebenheiten des ersten Hauses vertraut machen muss.
Jedes Haus steht in aller Regel auf einer Fundamentplatte. Die Sohlplatte – bzw. jede andere Form des Fundaments – ist abhängig von der Gründung, dem Untergrund und der Unterkellerung. Der Tragwerksplaner hat die gleichmäßige Lastverteilung auf den Platten zu berücksichtigen. Ein bodenmechanisches Gutachten für beide Häuser kann erforderlich sein.
Schall- und Brandschutz stellen zusätzliche Anforderungen hinsichtlich der statischen Planung. Schall überträgt sich über eine verbundene Bodenplatte ebenso, wie über durchgehende Deckenelemente. Die Ausführung der Zwischenwände hat ebenfalls erhöhten Schallschutz zu sichern.
Hinsichtlich des Brandschutzes benötigt jedes Gebäude eine, über das Dach hochgezogene eigene Abschlusswand, die der gültigen Feuerschutzklasse entspricht und brandschutztechnisch eigens zu bewerten ist (unabhängig vom Nachbarhaus).
Mit welchen Kosten ist die Tragwerksplanung verbunden?
Eine allgemeingültige Aussage ist hinsichtlich der Kosten nicht zu treffen, da jedes Objekt spezifische Eigenheiten hat, die zu berücksichtigen sind. Das Honorar des Tragwerksplaners ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt und fällt unter die Baunebenkosten.
Gradmesser für die Höhe der Vergütung sind der Schwierigkeitsgrad (Honorarzone in der HOAI), die Aufgabenstellung, die anrechenbaren Kosten und die konkret erbrachten Leistungen. Die Honorarzonen haben eine Schwankungsbreite von 1 (sehr gering) bis 5 (sehr hoch).
Die Nebenkosten hängen stark vom Gebäude und dessen Besonderheiten ab und sind im § 50 Abs. 1 HOAI geregelt. In der Regel sind 55 % der Baukonstruktionskosten und 10 % der Kosten der Technischen Anlagen anrechenbar.
Grundlage für die Konstruktionskosten ist die DIN 276 (Kosten im Hochbau, Kostengruppe 300 folgende).
Welche Detailaufgaben obliegen dem Tragwerksplaner?
Abhängig von den individuellen Vereinbarungen wird der Baustatiker in diesen Leistungsphasen für den Bauherrn tätig:
- Ermittlung der Grundlagen
- Vorplanung
- Entwurfs‑, Genehmigungs- und Ausführungsplanung
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung und ‑Betreuung
Die Beiziehung eines Statikers (oder eines anerkannten Experten für Tragwerksplanung) ist in der Regel für nicht genehmigungsfreie Bauvorhaben gesetzlich vorgeschrieben.
Verfasst am 23. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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