Schallschutz beim Hausbau

Schallschutz ist beim Hausbau verpflichtend

Für den Bau eines Haus­es spielt der Schallschutz eine bedeu­tende Rolle. Straßen- und Verkehrslärm sowie die Geräuschkulisse, die Nach­barn verur­sachen, sind wichtige Fak­toren im Eigen­heim. Ob Mehrfam­i­lien­haus oder Dop­pel­haus, Geschäft­sräume oder Hochhaus – die Schallschutzverord­nung DIN 4109 regelt sämtliche Maß­gaben für eine bessere Schalldäm­mung. Was die DIN 4109 enthält, wann sie für Bauher­ren rel­e­vant ist und wie hoch die Kosten für Schallschutz­nach­weise sind, ver­rät dieser Artikel.

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Schallschutz – Was ist die DIN 4109?

Für den Häuser­bau ist der Schallschutz­nach­weis DIN 4109 wichtig, um sicherzustellen, dass den Bewohn­ern keine Lärm­beläs­ti­gung von außen dro­ht. Die DIN 4109 gewährleis­tet die Rah­menbe­din­gun­gen für Bauher­ren. Sie zeigt auf, welche Aspek­te beim Bau des Eigen­heims zu berück­sichti­gen sind. Der Schallschutz­nach­weis gliedert sich nor­maler­weise in drei Abschnitte:

  • Nen­nung der Qual­ität­san­forderun­gen, die der bauliche Schutz vor Schall ein­hal­ten muss
  • Nen­nung der Details zur Kon­struk­tion und den baulichen Maß­nah­men, die den Schallschutz betr­e­f­fen
  • Nach­weis mit­tels Berech­nun­gen, die die Eig­nung der baulichen Maß­nah­men im Sinne der DIN 4109 bestäti­gen

Der Schallschutz­nach­weis bezieht sich auf zwei Aspek­te des Gebäudes: Es gilt, den Schall von außen (Straßen­lärm beispiel­sweise) ger­ing und den Schallschutz im Inneren eines Haus­es (zum Beispiel Lärm durch Nach­barn) möglichst hochzuhal­ten.

Freis­te­hende Ein­fam­i­lien­häuser benöti­gen in der Regel keinen Schallschutz­nach­weis. Bauher­ren von Rei­hen- und Dop­pel­häusern allerd­ings soll­ten immer genau hin­se­hen. Auch bei ein­er Zwis­chen­wand-Tren­nung nach Vorschrift ist der Schallschutz­nach­weis nötig und natür­lich auch empfehlenswert. Gle­ich­es gilt bei Bau­vorhaben in der Nähe von Flughäfen oder viel befahren­den Straßen.

Luftschall und Trittschall – Häuser gegen Schall dämmen

Beim Haus­bau spie­len der Trittschall und Luftschall eine beson­dere Rolle. Aus der Physik ist bekan­nt, dass sich Schall wie eine Welle fort­set­zt. Hin­dernisse im Raum und ver­schiedene Mate­ri­alien bee­in­flussen daher die Aus­bre­itung von Schall.

Die Luftschalldäm­mung bet­rifft vor allem jenen Schall der sich in der Luft ver­bre­it­et. Dazu zählen Gespräche, aber auch Musik oder Fernse­her. Anders ist es bei der Trittschalldäm­mung. Dazu gehören vor allem jene Geräusche, die sich durch Trep­pen und Fußbö­den aus­bre­it­en.

Wer dem­nach durch die Woh­nung geht, erzeugt Trittschall auf dem Boden. Dieser Schall bre­it­et sich aus, sodass die Geräusche gegebe­nen­falls in den darunter befind­lichen Zim­mern hör­bar sind. Damit sich der Schall möglichst ger­ing aus­bre­it­et, helfen schall­tech­nis­che Mit­tel beim Bau des Haus­es. Diese betr­e­f­fen die gewählten Mate­ri­alien für Böden sowie die Wahl passender Türen, Fen­ster und schalldäm­mende Meth­o­d­en für Rohre und Leitun­gen.

Schallschutz: Nachweis für Türen und Fenster DIN 4109

Der Ein­bau von DIN 4109 Fen­stern und Türen helfen, den Schall aus den Räu­men möglichst fernzuhal­ten. Die Schallschutzk­lassen DIN 4109 sind dafür ein wesentlich­es Instru­ment für den Nach­weis. Fen­ster lassen sich in 3 ver­schiedene Bau­for­men ein­teilen: Einfach‑, Kun­st­stoff- und Ver­bund­fen­ster. Die Wahl des Fen­sters entschei­det maßge­blich über den Schallschutz des Gebäudes. Ins­beson­dere Glass­cheiben bee­in­flussen den Schall.

Die DIN 4109 für Fen­ster gibt ins­ge­samt 6 Schallschutzk­lassen vor. Diese regeln das Schalldäm­m­maß der Fen­ster in Dez­i­bel (dB). Die Schallschutzk­lasse 1 des einge­baut­en Fen­sters liegt zwis­chen 25 und 29 dB. In der Klasse 6 sind Fen­ster mit einem Schalldäm­m­maß von über 50 dB ein­ge­ord­net.

Schallschutz­nach­weise für Türen sehen eben­falls Schallschutzk­lassen vor. Das Mate­r­i­al und die Ver­ar­beitung der Tür sind beim Schutz vor Schall wesentlich. Die jew­eilige Schallschutzk­lasse regelt eben­falls bei Türen den durch­drin­gen­den Schall. Zudem ist bei Türen das Ein­satzge­bi­et bedeut­sam:

  • Häuser mit mehreren Arbeit­sräu­men und Woh­nun­gen (zum Beispiel Mehrfam­i­lien­häuser)
  • Kranken­häuser u. Ä., Sanatorien/Krankenanstalten
  • Beherber­gungsstät­ten (Hotels u. Ä.)
  • Schulen und Bil­dung­sein­rich­tun­gen

Wann ist ein Schallschutznachweis DIN 4109 erforderlich?

Der Schutz gegen Schall ist bei einem Neubau notwendig. Aber auch Alt­baut­en kön­nen unter bes­timmten Bedin­gun­gen, wie ein­er Sanierung, einen Schallschutz­nach­weis erfordern. Ins­beson­dere der Schallschutz­nach­weis für Türen und Fen­ster ist ein wesentlich­es Kri­teri­um, um die Ruhe in den eige­nen 4 Wän­den zu beurteilen.

Bei einem Umbau oder ein­er Sanierung ist das Gutacht­en zum Schallschutz nötig. Wer einen Neubau plant, kann damit rech­nen, dass der Schallschutz inner­halb der Entwurf­s­pla­nung zum The­ma wird. Im All­ge­meinen bet­rifft dies die Leis­tungsphase III gemäß der HOAI 2013 (Hon­o­rarverord­nung für Architek­ten und Inge­nieure).

Da die HOAI für den Schallschutz­nach­weis eine Rolle spielt, ist deut­lich, wer diesen speziellen Nach­weis erstellt: Sta­tik­er, Architek­ten und Inge­nieure richt­en sich bei ihrem Hon­o­rar nach dieser Verord­nung. Den Schallschutz­nach­weis erstellen deshalb Inge­nieur­büros.

Kosten für einen Schallschutznachweis

Die Kosten für Schallschutz­nach­weise nach DIN 4109 hän­gen von den Baukosten ab. Die Wahl der Bau­ma­te­ri­alien für die Wände, die Dimen­sion­ierung von Räu­men sowie die Fen­ster, Türen und Böden entschei­den maßge­blich über die Baukosten. Zudem bee­in­flussen die Größe und Anzahl der Fen­ster den Schallschutz gegen Außen­lärm gemäß DIN 4109 und damit die Kosten für den Schallschutz­nach­weis.

Schallschutz im Wohnungsbau DIN 4109 zusammengefasst

Beim Haus­bau ist der Schallschutz­nach­weis wichtig für Bauher­ren. Er ist Teil vom Bauantrag und die Frage, wann ein Schallschutz­nach­weis zu erstellen ist, ist ele­men­tar für das Bau­vorhaben. Die DIN 4109 richtet sich haupt­säch­lich an Neubaut­en. Allerd­ings kön­nen auch Alt­bauten einen Nach­weis für Schallschutz erfordern. Speziell bei Sanierun­gen oder Umbaut­en kann der Schallschutz­nach­weis bedeut­sam wer­den.

Der Schallschutz bei Fen­stern und Türen ist in Schallschutzk­lassen geregelt. Die DIN 4109 enthält die Min­destanforderun­gen, die beim Ein­bau von Fen­stern und Türen an den Schallschutz zu berück­sichti­gen sind. Inge­nieur­büros küm­mern sich bei Bedarf um den Schallschutz­nach­weis. Dabei ori­en­tieren sich die Kosten für Schallschutz­nach­weise an der Hon­o­rarverord­nung HOAI sowie an dem Umfang des Bau­vorhabens.

  • Verfasst am 27. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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