Kosten Statiker:in: Mit welcher Höhe ist zu rechnen?
Grundsätzlich ist das Gehalt und damit die Kosten für den Statiker oder Tragwerksplaner in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, festgeschrieben. Die Grundlagen des Honorars für Statiker sind hier in § 62 nachzulesen. Für einen Laien ist diese Ordnung allerdings ziemlich unübersichtlich und schwer zu lesen. Insgesamt jedoch kann man 4 Grundlagen für die Berechnung des Honorars eines Statikers ausmachen um die Kosten besser abschätzen zu können.
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Grundlage 1: Anrechenbare Kosten
Grundlage für die Berechnung der Kosten eines Statikers sind zum Ersten die sogenannten anrechenbaren Kosten. Diese setzen sich aus den Kosten der Baukonstruktion und den Kosten der technischen Anlagen zusammen. Die Kostengruppen sind in der DIN 276 wie folgt nachzulesen:
Zu den Kosten der Baukonstruktion zählen:
- Baugrube/Erdbau
- Gründung/Unterbau
- Außenwände
- Innenwände
- Decken
- Dächer
- Infrastrukturanlagen
- Baukonstruktive Einbauten
- Sonstige Baukonstruktionen
Zu den Kosten der technischen Anlagen zählen:
- Abwasser/Wasser/Gasanlagen
- Wärmeversorgungsanlagen
- Lufttechnische Anlagen
- Elektrische Anlagen
- Kommunikations‑, Sicherheits- und informationstechnische Anlagen
- Förderanlagen
- Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
- Gebäude- und Anlagenautomation
- Sonstige technische Anlagen
Nachdem die Gesamtkosten für beide Posten ermittelt sind, errechnen sich die anrechenbaren Kosten aus 55 % der Kosten für die Baukonstruktion und 20 % der Kosten für die technischen Anlagen.
Bei sogenannten Ingenieursbauwerken, die sich durch einen hohen Anteil Gründung und der Tragkonstruktion auszeichnen, können die anrechenbaren Kosten noch darüber hinausgehen. Bei Umbauten oder Modernisierungen – also Leistungen im Bestand – wird zusätzlich ein Zuschlag berechnet.
Grundlage 2: Honorarzonen
Des Weiteren ist das Honorar des Statikers davon abhängig, wie komplex das Bauvorhaben ist. Die Honorarzonen bezeichnen unterschiedliche Schwierigkeitsgrade von 1–5. Bei jeder Baukonstruktion wird entschieden, ob es sich um eine Konstruktion mit “sehr geringen Anforderungen” (Zone 1), “geringen Anforderungen” (Zone 2), “durchschnittlichen Anforderungen” (Zone 3) , “überdurchschnittlichen Anforderungen” (Zone 4) oder “sehr hohen Anforderungen” (Zone 5) handelt. Was genau welche Honorarstufe beinhaltet, kann man in § 63 der HOAI nachlesen. Insgesamt lässt sich aber festhalten: je komplizierter die Baukonstruktion ist, desto höher die Schwierigkeitsstufe und also die Bezahlung. Besondere Raffinessen, wie weit herausragende Balkone, besonders große Fenster oder Gebäude, die den Einsatz von Spannbeton fordern, sind schwieriger zu planen und daher auch kostspieliger.
Grundlage 3: Honorartafel
Weiß man nun also um welche Honorarzone es sich handelt und wie hoch die anrechenbaren Kosten sind, sind in der Honorartafel, die in § 65 einzusehen ist, die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die Grundleistungen der Statiker abzulesen. Eine Unter- oder Überschreitung der Honorare ist gesetzeswidrig. Es lohnt sich jedoch immer, unterschiedliche Angebote von verschiedenen Tragwerksplanern einzuholen, da die Kosten sich auch im Rahmen der HOIA um mehrere hundert € unterscheiden können.
Grundlage 4: Leistungsphasen
Die letzte Grundlage der Kostenermittlung ergibt sich aus den Leistungsphasen. Der Statiker bekommt nur dann das volle Gehalt, wenn er mit allen 6 möglichen Leistungsphasen des Bauprojekts betraut ist. D. h. er muss erstens die Grundlagenermittlung, zweitens die Vorplanung, drittens die Entwurfsplanung, 4. die Genehmigungsplanung, 5. die Ausführungsplanung und 6. die Vorbereitung der Vergabe betreuen. Sind vom Statiker nur weniger Leistungsphasen gefordert, bekommt er auch weniger Honorar. In der HOAI ist in § 64 genau festgelegt, welche Leistungen in welcher Phase gefordert sind und wie viele %e der Statiker für welche Grundleistung erhält.
Verfasst am 19. April 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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