Rechte und Pflichten vom Statiker
  • Ab Juli 2025 gilt: ESTATIKA − der PV-Statiker

    Nach sechs erfolgreichen Jahren haben wir uns weiter spezialisiert! Ab Juli 2025 bietet ESTATIKA aufgrund der großen Nachfrage ausschließlich Berechnungen für Zusatzlasten von Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbehallen im B2B-Bereich an.

    Andere Leistungen können dementsprechend leider nicht mehr angeboten werden.
  • Statiker:in als Bauexperte bzw. ‑expertin: Aufgaben, Rechte und Pflichten

    Sobald es an die Sta­tik eines Gebäudes geht, sind Bauher­ren auf einen Sachver­ständi­gen angewiesen, damit ein Neubau oder ein geplanter Umbau rei­bungs­los und ohne schw­er­wiegende oder gar kost­spielige Kom­p­lika­tio­nen durchge­führt wer­den kann. Der Sta­tik­er ste­ht dem Bauher­ren bei dessen Pro­jekt bei sta­tisch-kon­struk­tiv­en Belan­gen zur Seite. Er erstellt den Stand­sicher­heit­snach­weis für Neubau­vorhaben und unter­sucht Trag­w­erke von Bestands­ge­bäu­den, beispiel­sweise bei Mod­ernisierungs­maß­nah­men.

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    Das sind die Einsatzgebiete eines Statikers

    Die einzel­nen Auf­gaben­felder eines Sta­tik­ers sind vielschichtig. Seine Tätigkeit kann bere­its mit der Prü­fung sämtlich­er Bau­un­ter­la­gen auf deren Voll­ständigkeit, Richtigkeit und die geplante Vorge­hensweise des Bauher­ren begin­nen. Bere­its hier kann der Sta­tik­er erken­nen, ob er gegebe­nen­falls Verbesserun­gen ein­brin­gen muss oder ob das Vorhaben wie geplant real­isiert wer­den kann.

    Grund­sät­zlich wer­den Sta­tik­er vor allem in fol­gen­den Bere­ichen beauf­tragt:

    • Stand­sicher­heit­snach­weis und Bewehrungspläne (Aus­führungsze­ich­nung)
    • Wärmeschutz­nach­weise nach EnEV
    • Schallschutz- und Brand­schutz­nach­weise
    • Unter­stützung bei der Erstel­lung des Bodengutacht­ens
    • Bauanträge
    • Entwässerungspläne
    • Bauschaden­be­gutach­tung

    Im Neubau

    Bei den meis­ten Neubaupro­jek­ten ist zunächst ein Bodengutacht­en vor Baube­ginn bzw. Bau­pla­nung uner­lässlich. Die Beschaf­fen­heit des Unter­grun­des, auf dem das Gebäude errichtet wer­den soll, wirkt sich let­z­tendlich auf die Tragfähigkeit des Neubaus aus. Hier kann der Sta­tik­er dem Bauher­rn vor­ab mit Rat und Tat zur Seite ste­hen und einen pro­fes­sionelle Bodengutachter oder Geot­ech­niker empfehlen. Es wird in einem solchem Gutacht­en auch gek­lärt, ob der Bau eines Kellers möglich ist oder zum Beispiel auf­grund eines zu hohen Grund­wasser­spiegels nicht real­isiert wer­den sollte.

    Richtig aktiv wird der Sta­tik­er dann im Zuge der Genehmi­gungs­pla­nung. Hier erstellt er neben der Sta­tik, auch die bautech­nis­chen Nach­weise zum Wärme‑, Schall‑, und Brand­schutz – je nach­dem was für das Bau­vorhaben vom lokalen Bauamt gefordert ist.

    Im Altbau

    Im Bestands­ge­bäude beurteilt ein Sta­tik­er im Vor­feld , ob eine Maß­nahme zur Ren­ovierung, Mod­ernisierung oder Sanierung wie geplant umset­zbar ist. Das Kon­sul­tieren des Experten beim Hauskauf ist vor allem dann sin­nvoll, wenn Wand­durch­brüche zur Raumer­weiterung oder Änderun­gen am Dach (zum Beispiel der Aus­bau oder eine Auf­s­tock­ung des Gebäudes) vorgenom­men wer­den sollen. Der Sta­tik­er prüft dabei, ob die zu ent­fer­nende Wand eine tra­gende ist und falls ja, welche Maß­nah­men ergrif­f­en wer­den müssen, um die Tragfähigkeit des Haus­es weit­er­hin gewährleis­ten zu kön­nen. Sollen beispiel­sweise Solar- oder Pho­to­voltaikan­la­gen am Haus­dach mon­tiert wer­den, ver­schafft sich der Sta­tik­er einen Ein­druck von der Beschaf­fen­heit des Daches und den Dachbalken und ermit­telt ihre Tragfähigkeit. Hier­bei spielt vor allem die Beschaf­fen­heit des Holzes der Dachkon­struk­tion eine wesentliche Rolle.

    Selb­st bei der Anschaf­fung divers­er schw­er­lastiger Ein­rich­tungs­ge­gen­stände kann zuvor ein Sta­tik­er zu Rate gezo­gen wer­den. Dies geschieht häu­fig dann, wenn sich die Eigen­tümer eines älteren Haus­es nicht sich­er sind, ob die Kon­struk­tion ihres Gebäudes dem Gewicht schw­er­lastiger Ein­rich­tungs­ge­gen­stände stand­hal­ten würde. Darunter zählen beispiel­sweise Großrau­maquar­ien, Wasser­bet­ten, Whirlpools, Klaviere oder Flügel. Hier prüft der Sta­tik­er die Tragfähigkeit der Kon­struk­tion anhand der ihm vor­liegen­den Bestandssta­tik des Gebäudes.

    Rechte und Pflichten

    Der Sta­tik­er muss sich bei der Über­prü­fung eines bes­timmten Sachver­haltes, für den er beauf­tragt wurde, an die geset­zlichen Vorschriften hal­ten. Dabei bleibt ihm kein Hand­lungsspiel­raum, um dem Bauher­ren auf jeden Fall grünes Licht für sein Pro­jekt zu geben. Des Weit­eren muss sich der Sta­tik­er bei der Zusam­menset­zung sein­er Kosten an die Vor­gaben hal­ten, die in der Hon­o­rarord­nung für Architek­ten und Inge­nieure fest­ge­set­zt sind.

    Sta­tik­er haben neben diesen Pflicht­en auch das Recht, ein Baupro­jekt auf­grund von Män­geln oder fehler­haften Unter­la­gen als nicht durch­führbar einzustufen. Für nachträgliche Änderun­gen in den Bau­plä­nen, die dem Sta­tik­er nach der Änderung nicht vorgelegt wer­den, muss dieser sich nicht ver­ant­worten, bevor er nicht erneut vom Bauher­ren mit ein­er aber­ma­li­gen Prü­fung dieser Pläne beauf­tragt wurde. Zudem ist der Sta­tik­er auch nicht dazu ver­an­lasst, über den von ihm zu prüfend­en Bere­ich hin­aus weit­ere Gutacht­en zu erstellen.

    Rät ein Sta­tik­er von ein­er Bau­maß­nahme ab, hat er den­noch das Recht auf die Zahlung seines Hon­o­rars für das Erstellen seines Gutacht­ens und die darauf ver­wen­dete Arbeit­szeit.

    Muss ein Statiker bei Baumaßnahmen hinzugezogen werden?

    Ob eine Sta­tik­er verpflich­t­end ist, hängt davon ab, ob das Bau­vorhaben genehmi­gungspflichtig ist, in welchem Bun­des­land es liegt und welche Kom­plex­ität dahin­ter steckt. Die Frage ist somit nicht generell zu beant­worten. Beispiel­sweise ist aber für den Neubau eines Ein­fam­i­lien­haus­es bun­desweit eine Sta­tik von einem Fach­mann zu erstellen oder zumin­destens zu prüfen.

    Aber selb­st wenn die Inanspruch­nahme ein­er sta­tis­chen Leis­tung durch einen Sachver­ständi­gen zwar frei­willig ist, soll­ten Sie alleine schon aus haf­tungsrechtlichen Grün­den einen Fach­mann kon­sul­tieren. Dadurch wer­den erhe­bliche Schä­den ver­mieden, deren Instand­set­zung richtig ins Geld gehen kön­nen. Darum nutzen Sie lieber im Vor­feld die Sachken­nt­nis eines Sta­tik­ers.

    Was kostet ein Statiker?

    Das Hon­o­rar für einen Sta­tik­er ist in der soge­nan­nten Hon­o­rarord­nung für Architek­ten und Inge­nieure (kurz HOAI) fest­gelegt. Nach dieser Regelung set­zt der Sta­tik­er die Kostenabrech­nung fest und muss sich dabei an die vom Gesetz vorgegebe­nen Min­d­est- und Max­i­mal­hono­rare hal­ten. Aus diesem Grund kön­nen die Kosten für die Sta­tik­er­leis­tung von Sta­tik­er zu Sta­tik­er vari­ieren. Grund­sät­zlich set­zen sich die Kosten für einen Experten als “anrechen­bare Kosten” aus zwei Fak­toren zusam­men: Zu 55 % aus den Kosten für Baukon­struk­tio­nen und zu 10 % aus den Kosten für die tech­nis­chen Anla­gen eines Bauw­erks.

  • Dieser Ratgeber wurde verfasst am 22. Juli 2019. Die darin enthaltenen Informationen können veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar.