Solaranlage nicht ohne Statiker installieren

Benötige ich für die Montage einer Solaranlage eine Statiker:in?

Nach­haltige Energiegewin­nung ist für Hau­seigen­tümer ein inter­es­san­ter Fak­tor. Umwelt­fre­undliche Strahlung der Sonne kann durch eine entsprechende Solaran­lage in Wärme oder Strom für die eige­nen 4 Wände umge­wan­delt wer­den. Dadurch kön­nen Sie Strom- und Gaskosten langfristig eins­paren. Die Rentabil­ität solch­er Solar- und Pho­to­voltaikan­la­gen ist unter Umstän­den bere­its nach weni­gen Jahren der Nutzung erbracht. Die Anla­gen wer­den meist auf dem Haus­dach mon­tiert. Doch kann die Dachkon­struk­tion die mit der Mon­tage ver­bun­dene Mehrlast ohne weit­eres tra­gen? Um das zu über­prüfen, kön­nen Sie im Vorhinein ein Sta­tik­er mit der Berech­nung beauf­tra­gen.

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Wie ist der Nachweis über die Traglast eines Daches geregelt?

Die DIN EN 62446 regelt unter dem Abschnitt 4.6, dass bei der Mon­tage ein­er Anlage ein Daten­blatt über die Unterkon­struk­tion der Anlage vorhan­den sein muss. Diese mon­tiert man als Zwis­chenkom­po­nente zwis­chen Dach und Anlage. Muss die Unterkon­struk­tion son­derge­fer­tigt wer­den, ist ein weit­eres Daten­blatt nötig. Dieses Doku­ment darf allerd­ings nicht mit dem Stand­sicher­heit­snach­weis ver­wech­selt wer­den. Aus diesem geht her­vor, dass laut Berech­nun­gen die Dachgegeben­heit­en (also die Dachnei­gung), das Zusatzgewicht der Anlage und die äußeren Ein­wirkun­gen durch Wind, Schnee und Tem­per­aturschwankun­gen keinen Schaden am Haus verur­sachen kön­nen. Sollte es näm­lich doch zu einem Schadens­fall kom­men, ver­langt der Sachver­ständi­ge nach dem Stand­sicher­heit­snach­weis, um die Schuld- und Haf­tungs­frage zu klären.

Wer ist für das Konsultieren eines Statikers bei der Bestellung einer Solaranlage verantwortlich?

Im Grunde genom­men ist es Ihnen, als Bauherr, selb­st über­lassen, ob Sie im Vor­feld einen Sta­tik­er beauf­tra­gen. Allerd­ings bieten zahlre­iche ser­iöse Unternehmen bei der Bestel­lung ein­er Solaran­lage (oder Pho­to­voltaikan­lage) eine Sta­tikprü­fung an, die im Kom­plettpreis bere­its mit enthal­ten ist. Schließlich ist es im Inter­esse der Unternehmen, dass der Kunde mit dem Pro­dukt auch auf lange Sicht zufrieden ist und die Mon­tage rei­bungs­los über die Bühne geht. Uner­wün­schte Zwis­chen­fälle auf­grund ein­er fehlen­den Prü­fung der Dachkon­struk­tion kön­nen wed­er das Unternehmen, noch der Bauherr selb­st gebrauchen.

Ist die Berechnung eines Daches durch den Statiker vor der Montage ein Muss?

Es beste­ht zwar keine Pflicht, einen Sta­tik­er für die Mon­tage ein­er Solaran­lage oder Pho­to­voltaikan­lage mit in die Pla­nung einzubeziehen, den­noch emp­fiehlt sich eine Prü­fung eines Experten im Vor­feld. Generell hal­ten die meis­ten Schrägdäch­er die Mehrbe­las­tung durch die Anlage prob­lem­los aus. Auch bei Flachdäch­ern sollte die Anbringung grund­sät­zlich kein Prob­lem darstellen. Allerd­ings ist eine Prü­fung ger­ade im Hin­blick auf die Fak­toren Wet­ter und Tra­glast des Daches rat­sam. Die Unterkon­struk­tion und die dazu gehöri­gen Mate­ri­alien sind so zu wählen, dass Anlage und Dach auch bei extremen Wet­ter­ver­hält­nis­sen keinen Schaden nehmen.

Wird auf die Über­prü­fung durch einen Sta­tik­er verzichtet, kann das Dach nach der Mon­tage ein­er Solar- oder Pho­to­voltaikan­lage im schlimm­sten Fall ein­sturzge­fährdet sein. Das wiederum würde einen enor­men Mehrkoste­naufwand für die Instand­set­zung bedeuten. Die eigentlich einge­plante Kosten­erspar­nis durch die PV- oder Solaran­lage wäre damit hin­fäl­lig. Auch falsche Sta­tikun­ter­la­gen kön­nen Ursachen für Schä­den sein: diese beim Bau gefer­tigten Unter­la­gen dienen als Anhalt­spunkt für die Berech­nung des Sta­tik­ers, ob die Tragkraft des Daches für die Anlage aus­re­icht.

Welche Faktoren spielen für die Montage einer Solaranlage eine Rolle?

Grund­sät­zlich hält sich der Sta­tik­er an die DIN 1055 und die DIN EN 1991 (€code 1) bei der für die Instal­la­tion ein­er Solar- oder Pho­to­voltaikan­lage rel­e­van­ten Berech­nung. Dabei wer­den die ständi­gen Las­ten bzw. Eigen­las­ten eben­so berück­sichtigt wie die Zusat­zlas­ten durch Wind und Schnee.

Zunächst legt der Sta­tik­er bei der Über­prü­fung sein Haup­tau­gen­merk auf die Dachform. Nach dieser richtet sich das Gewicht der Zusat­zlast, die das Dach aushält. Bei einem Schräg­dach rech­net man mit 16 bis 24 kg pro m², bei Flachdäch­ern vari­iert der Wert je nach Dachdurch­dringung zwis­chen 7 bis 120 kg Zusat­zlast pro m². Eben­so wird die zu instal­lierende Anlage auf das Gewicht hin über­prüft.

Ein weit­er­er Fak­tor ist der Wind. Man unter­schei­det zwis­chen Wind­druck und Wind­sog, also die bei­den per­ma­nen­ten Winde­in­flüsse, die auf das Dach ein­wirken. Dabei spielt sowohl die Gebäude­höhe bei der Berech­nung eine Rolle als auch die Wind­zone, in der sich das Gebäude befind­et. Deutsch­land ist in 4 Wind­zo­nen eingeteilt. Hier­bei wird unterteilt, ob sich der Bau im Bin­nen­land, an der Nord­seeküste, Ost­seeküste oder auf ein­er Insel der Nord- oder Ost­see befind­et. Des Weit­eren ist auch hier die Gebäude­höhe bei der Berech­nung des Geschwindigkeits­drucks des Windes zu berück­sichti­gen.

Schlussendlich fließt der Fak­tor Schnee in die Berech­nung mit ein. Sowohl die Mod­ul­nei­gung, als auch die Höhe des Pro­jek­t­stan­dortes und die Schnee­last­zone sind hier­bei von Inter­esse. Deutsch­land ist in drei Schnee­last­zo­nen gegliedert, die für die Ermit­tlung der Sta­tik von Belan­gen sind. Allerd­ings richtet sich die Berech­nung mit Hil­fe der Zonen nur bis zu 1.500 Höhen­metern. Liegt das Gebäude höher, muss die Schnee­last bei der örtlichen Behörde erfragt wer­den.

Welche Unterlagen benötigt der Statiker?

Neben den Doku­menten über die Eigen­schaften der zu mon­tieren­den Anlage braucht der Sta­tik­er auch die sta­tis­chen Berech­nun­gen des Daches. Diese wer­den all­ge­mein hin beim Bau eines Haus­es durch den zuständi­gen Sta­tik­er oder Architek­ten bere­it gestellt. Bei einem älteren Bau, dessen Unter­la­gen dem Bauher­ren nicht vor­liegen, kann beim zuständi­gen Bauamt nachge­fragt wer­den. Allerd­ings ste­hen die Bauher­ren selb­st immer häu­figer eigen­ver­ant­wortlich in der Pflicht für die kor­rek­te Archivierung ihrer rel­e­van­ten Unter­la­gen. Soll­ten Ihnen sowie dem Bauamt entsprechende Doku­mente gle­icher­maßen nicht mehr vor­liegen, muss eine erneute Prü­fung des Bauzu­s­tandes sowie den Gegeben­heit­en des Daches mit neuer sta­tis­ch­er Berech­nung durch einen geprüften Sta­tik­er erfol­gen.

Entstehen durch die Beauftragung eines Statikers Mehrkosten?

Grund­sät­zlich ist ein Sta­tik­er bei dem Vorhaben, eine Solar- oder Pho­to­voltaikan­lage auf dem Dach zu platzieren, nicht zwin­gend erforder­lich. Jedoch allein schon aus ver­sicherung­stech­nis­chen Grün­den ist es anzu­rat­en. Meist ist die Sta­tik­er­leis­tung bei der Mon­tage ein­er Anlage bere­its im Preis enthal­ten. Anson­sten sind die Kosten für den Sta­tik­er später gegebe­nen­falls steuer­lich als Vorkehrungs­maß­nahme anzuset­zen.

  • Verfasst am 31. Mai 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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