Kosten für Statiker
  • Ab Juli 2025 gilt: ESTATIKA − der PV-Statiker

    Nach sechs erfolgreichen Jahren haben wir uns weiter spezialisiert! Ab Juli 2025 bietet ESTATIKA aufgrund der großen Nachfrage ausschließlich Berechnungen für Zusatzlasten von Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbehallen im B2B-Bereich an.

    Andere Leistungen können dementsprechend leider nicht mehr angeboten werden.
  • Kosten Statiker:in: Mit welcher Höhe ist zu rechnen?

    Grund­sät­zlich ist das Gehalt und damit die Kosten für den Sta­tik­er oder Trag­w­erk­s­plan­er in der Hon­o­rarord­nung für Architek­ten und Inge­nieure, kurz HOAI, fest­geschrieben. Die Grund­la­gen des Hon­o­rars für Sta­tik­er sind hier in § 62 nachzule­sen. Für einen Laien ist diese Ord­nung allerd­ings ziem­lich unüber­sichtlich und schw­er zu lesen. Ins­ge­samt jedoch kann man 4 Grund­la­gen für die Berech­nung des Hon­o­rars eines Sta­tik­ers aus­machen um die Kosten bess­er abschätzen zu kön­nen.

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    Grundlage 1: Anrechenbare Kosten

    Grund­lage für die Berech­nung der Kosten eines Sta­tik­ers sind zum Ersten die soge­nan­nten anrechen­baren Kosten. Diese set­zen sich aus den Kosten der Baukon­struk­tion und den Kosten der tech­nis­chen Anla­gen zusam­men. Die Kosten­grup­pen sind in der DIN 276 wie fol­gt nachzule­sen:

    Zu den Kosten der Baukon­struk­tion zählen:

    • Baugrube/Erdbau
    • Gründung/Unterbau
    • Außen­wände
    • Innen­wände
    • Deck­en
    • Däch­er
    • Infra­struk­tu­ran­la­gen
    • Baukon­struk­tive Ein­baut­en
    • Son­stige Baukon­struk­tio­nen

    Zu den Kosten der tech­nis­chen Anla­gen zählen:

    • Abwasser/Wasser/Gasanlagen
    • Wärmev­er­sorgungsan­la­gen
    • Luft­tech­nis­che Anla­gen
    • Elek­trische Anla­gen
    • Kommunikations‑, Sicher­heits- und infor­ma­tion­stech­nis­che Anla­gen
    • Förder­an­la­gen
    • Nutzungsspez­i­fis­che und ver­fahren­stech­nis­che Anla­gen
    • Gebäude- und Anla­ge­nau­toma­tion
    • Son­stige tech­nis­che Anla­gen

    Nach­dem die Gesamtkosten für bei­de Posten ermit­telt sind, errech­nen sich die anrechen­baren Kosten aus 55 % der Kosten für die Baukon­struk­tion und 20 % der Kosten für die tech­nis­chen Anla­gen.

    Bei soge­nan­nten Inge­nieurs­bauw­erken, die sich durch einen hohen Anteil Grün­dung und der Tragkon­struk­tion ausze­ich­nen, kön­nen die anrechen­baren Kosten noch darüber hin­aus­ge­hen. Bei Umbaut­en oder Mod­ernisierun­gen – also Leis­tun­gen im Bestand – wird zusät­zlich ein Zuschlag berech­net.

    Grundlage 2: Honorarzonen

    Des Weit­eren ist das Hon­o­rar des Sta­tik­ers davon abhängig, wie kom­plex das Bau­vorhaben ist. Die Hon­o­rar­zo­nen beze­ich­nen unter­schiedliche Schwierigkeits­grade von 1–5. Bei jed­er Baukon­struk­tion wird entsch­ieden, ob es sich um eine Kon­struk­tion mit “sehr gerin­gen Anforderun­gen” (Zone 1), “gerin­gen Anforderun­gen” (Zone 2), “durch­schnit­tlichen Anforderun­gen” (Zone 3) , “über­durch­schnit­tlichen Anforderun­gen” (Zone 4) oder “sehr hohen Anforderun­gen” (Zone 5) han­delt. Was genau welche Hon­o­rarstufe bein­hal­tet, kann man in § 63 der HOAI nach­le­sen. Ins­ge­samt lässt sich aber fes­thal­ten: je kom­pliziert­er die Baukon­struk­tion ist, desto höher die Schwierigkeitsstufe und also die Bezahlung. Beson­dere Raf­fi­nessen, wie weit her­aus­ra­gende Balkone, beson­ders große Fen­ster oder Gebäude, die den Ein­satz von Spann­be­ton fordern, sind schwieriger zu pla­nen und daher auch kost­spieliger.

    Grundlage 3: Honorartafel

    Weiß man nun also um welche Hon­o­rar­zone es sich han­delt und wie hoch die anrechen­baren Kosten sind, sind in der Hon­o­rartafel, die in § 65 einzuse­hen ist, die Min­d­est- und Höch­st­sätze der Hon­o­rare für die Grundleis­tun­gen der Sta­tik­er abzule­sen. Eine Unter- oder Über­schre­itung der Hon­o­rare ist geset­zeswidrig. Es lohnt sich jedoch immer, unter­schiedliche Ange­bote von ver­schiede­nen Trag­w­erk­s­plan­ern einzu­holen, da die Kosten sich auch im Rah­men der HOIA um mehrere hun­dert € unter­schei­den kön­nen.

    Grundlage 4: Leistungsphasen

    Die let­zte Grund­lage der Kosten­er­mit­tlung ergibt sich aus den Leis­tungsphasen. Der Sta­tik­er bekommt nur dann das volle Gehalt, wenn er mit allen 6 möglichen Leis­tungsphasen des Baupro­jek­ts betraut ist. D. h. er muss erstens die Grund­la­gen­er­mit­tlung, zweit­ens die Vor­pla­nung, drit­tens die Entwurf­s­pla­nung, 4. die Genehmi­gungs­pla­nung, 5. die Aus­führungs­pla­nung und 6. die Vor­bere­itung der Ver­gabe betreuen. Sind vom Sta­tik­er nur weniger Leis­tungsphasen gefordert, bekommt er auch weniger Hon­o­rar. In der HOAI ist in § 64 genau fest­gelegt, welche Leis­tun­gen in welch­er Phase gefordert sind und wie viele %e der Sta­tik­er für welche Grundleis­tung erhält.

  • Dieser Ratgeber wurde verfasst am 19. April 2019. Die darin enthaltenen Informationen können veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar.